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G36 Gehäuse, ich bin verwirt


Quetschkopf
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So, auch wen es dein ein oder anderen nervt (mich auch), stelle ich jetzt die Frage da ich mir nicht anders zu helfen weis.

 

Vor einiger Zeit sind mir einige transparente Gehäuseteile des G36 über den weg gelaufen und ich habe mir vorgenommen das ich mir aus Dummyteilen ein durchsichtiges Funktionsmodell zusammenbaue.

Die Einzelteile liegen noch so wie ich sie erstanden haben im Keller, wie das halt immer so ist.

Jetzt müssen die wesentlichen Waffenteile ja alle angemeldet werden, bei den meisten Waffen ist mir inzwischen auch klar was alles dazugehört, bei meinem G36 Gehäuse ist es mir leider nicht so wirklich klar.

AR-15, Stgw77, G3 und so weiter wurden hier auch schon zur genüge durchdiskutiert, beim G36 weis ich aber nicht weiter.

 

 

20190329_132710_600x600.jpg

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vor 22 Minuten schrieb Raiden:

Wesentliches und zugleich verbotenes Teil. Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BKA notwendig.

Siehe hierzu Paragraph 58 (14) in Verbindung mit 40 (4)

Sorry für die blöde Nachfrage, die Diskussion ist an mir vorbei gegangen, aber das Teil ist doch keine Waffe. Wegen der Farbe kann das doch nicht mal eine Anscheinswaffe sein, oder?

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vor 28 Minuten schrieb HangMan69:

sind auch gehäuse von "kriegswaffen" (g36 zählt dazu) verbotene gegenstände...

Ob das aber auch für eine transparente Ausführung zutrifft? Die Belastbarkeit und Temperaturstabilität dürfte wohl schlechter sein als beim Original. Kann natürlich sein, dass aus dem Herstellungslos auch "Kriegswaffen" für Vorführzwecke, wenn auch nicht unbedingt mit der Absicht, damit zu schießen, hergestellt wurden. Kann aber auch sein, dass nicht.

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vor 32 Minuten schrieb HangMan69:

hat damit nix zu tun! nach dem NEUEN (w)affengesetz sind auch gehäuse von "kriegswaffen" (g36 zählt dazu) verbotene gegenstände...

Ja, schon, aber 

- hat das Plasteteil (meinetwegen) inkl der sonstigen Teile Waffeneigenschaft, also ist es dazu da, die Gesundheit/Verteidigungsfähigkeit herabzusetzen?

- hat es Schußwaffeneigenschaft? Also werden da mit Gasen Projektile angetrieben?


Das Originalteil ist aus GFK, das Spielzeug hier sieht für mich zu transparent aus, um GFK zu sein. Wenn es ein anderes, schwächeres Material ist, kann es doch gar kein Waffengehäuse des G36 sein.

 

 

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vor 14 Stunden schrieb _peti:

- hat das Plasteteil (meinetwegen) inkl der sonstigen Teile Waffeneigenschaft, also ist es dazu da, die Gesundheit/Verteidigungsfähigkeit herabzusetzen?

Normale Magazine wurden unter "Verbotene Waffen" einsortiert. Keine weiteren Fragen, euer Ehren.

 

Man könnte hier noch allenfalls argumentieren, dass es sich um einen Nachbau eines Kriegswaffenteils handelt und nicht tatsächlich um einen solches Teil. Aber das wäre mir irgendwie zu heiß ohne amtliche Bestätigung.

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Da auch Schnittmodelle von Waffen bisher erlaubnispflichtig waren (sofern sich noch irgendwas daran bewegen konnte), wüsste ich nicht was das bei diesem Teil helfen sollte.

 

So dämlich wie es ist, ich sehe darin immer noch ein nach neuem "Recht" verbotenes Teil. Mindestens genau so gefährlich für die Allgemeinheit wie ein leeres Gehäuse eines 130 Jahre alten Repetiergewehrmagazins.

Edited by Fyodor
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