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Melden macht frei: Magazinanmeldungen und Formulare dazu


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Geschrieben

Wir sprachen über schwarz auf weiß.

 

Beantragt wird im Dokument des BKA den Bestítz sofern wir jetzt über diese Ausnahmegenehmigung nach 40(4) sprechen.

Zitat

Hiermit beantrage ich im Wege der Altbesitzregelung den Besitz gemäß der beigefügten Anlage „Aufstellung Magazine/Magazingehäuse“. Zudem erkläre ich gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA), die dort aufgeführten Magazine und/oder Magazingehäuse in der Zeit vom 13. Juni 2017 bis zum 31. August 2020 erworben zu haben.

Was dann bewilligt wurde, kann niemand erahnen. In der Regel sollte ein Antrag auf Besitz, die Genehmigung für den Besitz enthalten

Mehr liegt hier nicht "schwarz auf weiß" vor und ebendas hatte ich angesprochen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Waffen Tony:

Was dann bewilligt wurde, kann niemand erahnen. In der Regel sollte ein Antrag auf Besitz, die Genehmigung für den Besitz enthalten

Mehr liegt hier nicht "schwarz auf weiß" vor und ebendas hatte ich angesprochen.

Auch in den  mir bekannten beschiedenen Anträgen wurde der Umgang erlaubt. Für mich stellt sich damit keine weitere Frage.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb chapmen:

Auch mir und den anderen mir bekannten Antragstellern wurde der Umgang erlaubt. Für mich stellt sich damit keine weitere Frage.

Du siehst, man kann aber ZWeiflern helfen, wenn man die Dinge sichtbar macht.

Es nutz ja nichts, dass du es weisst, wenn andere das bezweifeln udn kein anderes Ergebnis bekommen.

 

So kann man für die Zukunft seine Quellen sorgfältiger wählen.

Geschrieben

Das Dokument wurde schon vor Wochen das erste mal gepostet. Sollte mich wundern wenn du nicht am entspr. thread beteiligt warst......

Geschrieben

Es ist schön zu lesen, dass es mit der Meldung von Altbesitz de luxe und auch mit den beim BKA so wenig Probleme gibt. Ich habe meinen vor Stichtagsbesitz auch gemeldet, aber noch keine Antwort. Wird wohl noch in der Post sein. Was die Ausnahmegenehmigung vom BKA betrifft, bin ich nicht so optimistisch. Da meine Frau und ich uns einen Schrank teilen, hätte sie ja dann Zugriff auf den verbotenen Gegenstand. Und das wäre eine Katastrophe für die nationale Sicherheit. Das ein paar Monate ältere Magazin ist ja zum Glück nicht so gefährlich und darf sich weiterhin frei im Schlafzimmerschrank bewegen. Aber das Jüngere werde ich dann wohl in Geschenkpapier verpackt auf der Polizeidienststelle abgeben. Oder sollte ich lieber einen Streifenwagen rufen und das böse Stück verhaften lassen?

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb chapmen:

Das Dokument wurde schon vor Wochen das erste mal gepostet. Sollte mich wundern wenn du nicht am entspr. thread beteiligt warst......

Ich erninnere mich nicht.  Es ist mir auch egal.

Es nutzt auch SW nichts, denn er hat diese Dinge hier eingebracht und kann mit den vorliegenden Dokumenten nun zu einer einschätzung seiner Quellen gelangen.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb sealord37:

Es ist schön zu lesen, dass es mit der Meldung von Altbesitz de luxe und auch mit den beim BKA so wenig Probleme gibt. Ich habe meinen vor Stichtagsbesitz auch gemeldet, aber noch keine Antwort. Wird wohl noch in der Post sein. Was die Ausnahmegenehmigung vom BKA betrifft, bin ich nicht so optimistisch. Da meine Frau und ich uns einen Schrank teilen, hätte sie ja dann Zugriff auf den verbotenen Gegenstand. Und das wäre eine Katastrophe für die nationale Sicherheit. Das ein paar Monate ältere Magazin ist ja zum Glück nicht so gefährlich und darf sich weiterhin frei im Schlafzimmerschrank bewegen. Aber das Jüngere werde ich dann wohl in Geschenkpapier verpackt auf der Polizeidienststelle abgeben. Oder sollte ich lieber einen Streifenwagen rufen und das böse Stück verhaften lassen?

Sie könnte natürlich auch eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Waffen Tony:

Sie könnte natürlich auch eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
 

Das wäre zu einfach.

Geschrieben

Ich habe übrigens ein Magazin (alter Altbesitz) angemeldet, für das ich keine Waffe besitze und nie eine besessen habe.

 

Auch das geht.

 

Es ist ein Trommelmagazin (50 Schuss - 9 mm Luger) für Glock. Eine entsprechende Glock wollte ich mir mal kaufen, aber es kam nie dazu.

 

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb JägermitHut:

3 Posts vorher schrieb ich, dass ich ein Magazin ohne dazugehörige Waffe angemeldet habe. 

Ich hätte schwören können, dass da "alter Altbesitz" stand

 

vor 13 Minuten schrieb Raiden:

wenn selbst auf dem BKA-Antragsformular ein Feld "Sammlung ehemals freier Teile" zum Ankreuzen vorhanden ist?

du meinst sicher sonstige Verwendung, das könnte klappen

Geschrieben

Ich lese im BKA Bescheid von @JägermitHut "befristet" "Besitz" und das alles nur an der am Genehmigungstag aktuellen "Wohnanschrift". Nein, mein Aluhut drückt nicht, der hat nämlich schon Anfang 2016 gedrückt und im Sommer 2016 auf einer Diskussionsveranstaltung mit ein paar Politikern hat er auch kräftig gedrückt, bis runter auf den Geldbeutel. Und das war auch gut so.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb sealord37:

Ohne entsprechende Waffe auf ihrer WBK? Wo soll da das Bedürfnis sein? Aber gut, Versuch wärs wert.

Man braucht dpoch keins. Es geht um Altbesitz, ergo Besitzstandwahrung.

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb kommandant:

Bin mal gespannt, wann die ersten Briefe rausgehen mit :" Sie haben 4 Wochen Zeit, die gemeldeten Magazine zu vernichten oder einem Berechtigten zu überlassen."

Oder wann ein Unternehmen, dessen Namen sich anhört, als komme es aus einem kleinen gallischen Dorf, aber mit entgegengesetzter Geisteshaltung, ein Blockiersystem anbietet... Vor dem Auslandswettkampf kann man es sich dann kostenpflichtig entsperren lassen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb kommandant:

Besitzstandswahrung? 🤣

Bin mal gespannt, wann die ersten Briefe rausgehen mit :" Sie haben 4 Wochen Zeit, die gemeldeten Magazine zu vernichten oder einem Berechtigten zu überlassen."

Wahrscheinlich nicht vor der geforderten Waffenabgabe ;)
Was soll das Gejammer also?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb kommandant:

Besitzstandswahrung? 🤣

Bin mal gespannt, wann die ersten Briefe rausgehen mit :" Sie haben 4 Wochen Zeit, die gemeldeten Magazine zu vernichten oder einem Berechtigten zu überlassen."

 

Auf welcher Grundlage sollte dieser Brief verfasst werden? Rechstgrundlage, Zittierstelle, statt Aluhut.

 

 

Und die Registrierung ist Grundlage der Enteignung- Versschwörungs-Show ist in Deutschland eine wiederkehrende Lächerlichkeit.
Die Argumentation zieht nur dort, wo Waffen an sich nicht registriert sind. Und nicht mal dort, denn  was ist jetzt mit Pfeilabschussgeräten....

 

Die Waffen für die man die Magazine braucht,  sind seit 1976 registriert......

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
Am 28.9.2020 um 10:15 schrieb JägermitHut:

Ich habe übrigens ein Magazin (alter Altbesitz) angemeldet, für das ich keine Waffe besitze und nie eine besessen habe.

 

 

 

Was denkst du, wie es den ganzen Deko-Besitzern geht?

Da haben sicherlich auch viele davon entsprechende Magazine, entweder "solo", oder für deaktivierte Gegenstände, die Briefbeschwerer, aber keine wirklichen "Waffen" sind.

Gut, eine weitere Frage wäre natürlich, wie viele von denen irgendetwas von solchen Deko-Gegenstände anmelden...

 

 

Bearbeitet von karlyman

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