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WBK grün - Munitionserwerb


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Geschrieben

Ich wollte mir für die Savage MSR 15 Recon das CMMG Wechselsystem holen. Behörde meinte nein, wegen Feststellungsbescheid der Waffe. Beim BKA nachgefragt. Entweder WS mit Feststellungsbescheid oder Savage mit anderem Handschutz(Einzelbescheid) und dann CMMG. Das wäre teurer als ne separate .22er

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Geschrieben
Am 14.8.2020 um 10:06 schrieb Mozart's Ghost:

Früher hatten wir auch mal ein brauchbares WaffG...

Und? Was nützt das jetzt?

Jetzt mal nicht so negativ jammern. 

1987 habe ich meine erste EWB Waffe gekauft. Einen Revoler in 357mag .

Dann eine Spool in 22 lfB. Eine dritte Kurzwaffe konnte ich lange vergessen .

Repetierbüchsen erwerben schwer. Halbautomaten als Sportschützen fast unmöglich. Und wie einfach geht das heute im Vergleich ? 😉

Geschrieben

Unser bisheriges Gesetz war eigentlich nicht schlecht. Wenn man das Bedürfniszeug vereinfacht hätte, wäre das ein super Gesetz gewesen. Vergleicht doch mal mit anderen EU-Ländern. Wir durften fast alles in fast unbegrenzter Zahl. Lediglich Halbautomaten in .50BMG waren tatsächlich schwierig.

 

Pumpflinten? Geht.

"Militärische" Kaliber? Geht.

Halbautomaten? Geht.

Anzahl begrenzt? Nein.

 

2/6 weg, Bedürfnisprinzip vereinfacht, Schalldämpfer und Lampen frei, dann wäre das traumhaft gewesen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Joseg:

Gibt es tatsächlich in den USA, allerdings ist das einbringen eines Zündsatzes nicht unaufwendig und lohnt sich sicher nicht.

 

Mir als unbedarften Luftpumpenschütze wurde schon oft erklärt dass das Sportgerät wie ein M16, M4 usw aussieht.

 

Wurde dir bei der Gelegenheit  auch erklärt, das höchstrichterlich festgestellt wurde, das der Gesetzgeber nie präzisiert hat, was einen "Kriegswaffenanschein" ausmacht und

das BKA dazu verdonnert hat, als "Expertengremium die Laienansicht zu vertreten, was wie eine Kriegswaffe aussieht, auf Grundlage des nicht mehr gültigen §37 des WaffG von 1976"

 

Noch genialer war dabei die Feststellung gewesen, typisches Merkmal einer Kriegswaffe sei ein verstellbarer Schaft. 

Das war der Grund, warum ich mit dem Luftgewehr und olympischen Gewehschiessen aufgehört habe, diese Kriegswaffen mit ihren hochverstellbaren Schäften konnte ich nicht mehr ertragen...

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb **Peter**:

Komisch, meine G3 beim Bund hatte einen Festschaft=keine Kriegswaffe?

Das AR-15 in der Originalvariante und dadurch das M-16 auch... Das M-4 hat einen ziemlich spartanischen Verstellschaft. Ein luxuriöser Verstellschaft deutet sachlich gesehen stark auf sportliche Nutzung hin.

 

Eine brutale Bremse auf einem Gewehr ist genauso eigentlich ein Hinweis auf sportliche Nutzung. Bei Nacht darf ich eh nur höchst selten, ob es den Kameraden die Schuhe auszieht ist mir egal, optische Effekte erfreuen mich, und ich will maximale Dämpfung. Für Wettbewerben funktioniert diese Ansicht, bei der Truppe eher weniger.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb ASE:

 

Wurde dir bei der Gelegenheit  auch erklärt, das höchstrichterlich festgestellt wurde, ......................................................

 

Warum hätte ich mir ein Geschwurbel wie von Dir anhören sollen?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 13.8.2020 um 16:53 schrieb **Peter**:

 

Hallo zusammen,

 

ich habe eine SpoPi und eine halbautomatische Büchse in .22 eingetragen. Für die SpoPi Munitionserwerb, für die Büchse nicht. Wenn ich jetzt die SpoPi verkaufen würde, müsste ich dann für die Büchse den Munitionserwerb neu beantragen? Oder ist der Munitionserwerb nicht abhängig von der jeweiligen Waffe?

 

Danke und Gruß

 

Peter

 

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Irgendwie ist der Thread abgedriftet...

Aber ich sehe auch gerade das ich auch nicht richtig gelesen habe 🤔 (die Büchse als Halbautomat steht ja auch auf GRÜN)

Die erste Antwort war da schon richtig.

Gedanken mache ich mir aber über das Thema auch gerade....

 

Der Stempel für den Munitionserwerb kostet hier ja auch ....

Ich habe hier folgende Konstellation.

Sowohl ich als auch meine Frau haben jeweils eine GRÜNE und eine GELBE WBK.

Wir wohnen (selbstredend) zusammen und nutzen auch einen gemeinsamen Waffenschrank (einen großen der Norm 1).

Für die Waffen die auf der GELBEN stehen braucht man ja keine extra Berechtigung für den Muni Erwerb.

 

Meine Frau hat auf GELB eine EL RB im Kaliber .22lfB eingetragen. Jetzt kommt noch ein Revolver im Kaliber .22lfB dazu. Den Stempel und die Gebühren auf der GRÜNEN für den Revolver kann man sich doch sicher sparen. Zumal ich ja auch .22lfB erwerben und besitzen darf...

Bei mir hätte ich es auch anders regeln können. Auf GELB habe ich ein UHR im Kaliber .357mag. auf GRÜN einen Revolver im gleichen Kaliber.

Hätte ich erst den UHR auf GELB gekauft, hätte ich den Muni Erwerb auf GRÜN auch nicht machen müssen.... 

 

Das sind aber alles nur theoretische Überlegungen. Wenn man sich den Stempel für den Muni Erwerb nicht "leisten" kann oder will ist man eh im falschen Sport... 

 

LG uh.357

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb uh.357:

kann oder will

Das sehe ich anders.

 

Ich habe durch den Verzicht auf mehrfache identische Erlaubnisse schon über 200 Euro gespart. Da kann ich mit meiner Frau ein paar mal schön essen gehen. Zumal die Kosten für die Bürokratie nicht zum Mehrwert des Hobbies beitragen. In den Rachen schmeißen muss man es dem Amt nicht.

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