Jump to content
IGNORED

"Regelmässiges Schiessen"


Juniperus

Recommended Posts

Ist mittlerweile bekannt was die Waffenbüros unter regelmässigem Schiessen verstehen? Muss ich auf einer 300m Anlage bei einem Verein schiessen? Muss es ein offizieller Schiessanlass sein? Oder kann mir der Schützenmeister in einem beliebigen Schiesskeller den Zettel unterschreiben? Ich find dazu nirgendwo infos. 

Link to comment
Share on other sites

vor 54 Minuten schrieb grizzly45:

Ist das in der Schweiz auch so ... ?

Natürlich nicht, die Schweizer liegen ja auch nicht an der kurzen Bedürfniskette wie wir dämlichen Deutschen.

Teilnahme und Bestehen des Oligatorischen (1 x im Jahr), Teilnahme an einer Vereinsmeisterschaft oder einem Feldschießen genügen meist als Nachweis der Regelmäßigkeit.

Die Anforderunge sind aber kantonal unterschiedlich.

 

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Schweiz+schießen+das+Obligatorische

 

Edited by cartridgemaster
Textergänzung
Link to comment
Share on other sites

vor 2 Stunden schrieb Kappa:

Meine Anfrage bei SIWAS Aargau und FEDPOL in diesem Thema hast du gelesen? Hilft das weiter?

 

 

Hast Du nicht von der kantonalen Behörde eine komplett andere Antwort als vom Fedpol erhalten? Die scheinen ja auch nicht zu wissen was gilt. Finde es auch komisch, dass kein Schiesskeller / Waffenhändler etc damit wirbt, dass man bei ihm die regelmässigen Schiessen machen kann. Sogar Pro Tell verweist nur aufs obligatorische und Feldschiessen. Vor der Abstimmung ein riesen Geschrei in der Waffenszene und danach aber nichts machen um den Leuten den Kauf/Besitz zu erleichtern obschon es ja offensichtlich laut FEDPOL eine reine Formalität im Schiesskeller sein könnte.

Edited by Juniperus
Link to comment
Share on other sites

Ein Formular:

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/schiessnachweis/schiessnachweis-d.pdf

 

Ja, ein Training, welches 1 Schuss beinhaltet, zählt als Schiessnachweis. Wenn es der Verein/Schiesskeller so unterschreibt.

Wenn du in einem Verein bist, musst du sowieso nichts machen, da die Mitgliedschaft als Nachweis zählt.

Du kannst auch 4 Jahre und 11 Monate nix machen, dann dich für 1 Woche im Verein anmelden, damit den Nachweis erbringen, und nach 5 Jahren und 1 Monat wieder austreten, ohne einen einzigen Schuss abgegeben zu haben und hast den "Schiessnachweis".

 

Das ganze wird aber eh erst 2024 wirklich relevant. 

Link to comment
Share on other sites

Aber Achtung, der Nachweis muss nach 10 Jahren erneut erbracht werden. 

Bei mir war am Ende die Aussage, dass Trainings in privaten Anlagen natürlich auch gelten. Im Aargau unterschreiben die Betreiber auch auf Anfrage die Termine.

Link to comment
Share on other sites

vor 15 Minuten schrieb MRCL:

Ja, ein Training, welches 1 Schuss beinhaltet, zählt als Schiessnachweis. Wenn es der Verein/Schiesskeller so unterschreibt.

Wenn du in einem Verein bist, musst du sowieso nichts machen, da die Mitgliedschaft als Nachweis zählt.

 

 

Irgendwie bin ich immer baff erstaunt, wenn ich höre, wie wenig (oder gar nicht) manche Leute mit ihren Waffen schiessen wollen.

Schiessen macht doch Spass, ist Training etc... Warum die Waffen also nicht nutzen (statt sich rechtlich bestmöglich darum zu "drücken") ?

 

Und das gilt jetzt unabhängig von den spezifischen nationalen Bedürfnis-Vorschriften in der CH, in D oder A.

Link to comment
Share on other sites

vor 37 Minuten schrieb karlyman:

 

Irgendwie bin ich immer baff erstaunt, wenn ich höre, wie wenig (oder gar nicht) manche Leute mit ihren Waffen schiessen wollen.

Schiessen macht doch Spass, ist Training etc... Warum die Waffen also nicht nutzen (statt sich rechtlich bestmöglich darum zu "drücken") ?

 

Und das gilt jetzt unabhängig von den spezifischen nationalen Bedürfnis-Vorschriften in der CH, in D oder A.

Es wäre halt lustiger wenn das ganze Schiesswesen nicht nur aus Bünzlivereinen mit quasi einer einzigen zugelassenen modernen Waffe, und als alternative paar verstreute enge Schiesskeller mit ebenfalls sehr begrenzter Kaliberzulassung, bestehen würde.

Link to comment
Share on other sites

vor 42 Minuten schrieb karlyman:

 

Irgendwie bin ich immer baff erstaunt, wenn ich höre, wie wenig (oder gar nicht) manche Leute mit ihren Waffen schiessen wollen.

Schiessen macht doch Spass, ist Training etc... Warum die Waffen also nicht nutzen (statt sich rechtlich bestmöglich darum zu "drücken") ?

 

Und das gilt jetzt unabhängig von den spezifischen nationalen Bedürfnis-Vorschriften in der CH, in D oder A.

Geht auch darum wie genau das ganze gedacht ist und wie das ganze funktioniert.

Für Sammler gibts ja wiederum andere Vorschriften, die keinen Schiessnachweis benötigen.

Momentan ists ja so, dass man nur mit einer Waffe den Nachweis für alle erbringen kann. Wäre das so, oder würde es so angedacht werden in der nächsten Novelle, dass man mit jeder Waffe schiessen muss, wären einige sicherlich froh wenns nur bei einem Schuss bleibt...

Link to comment
Share on other sites

vor 4 Stunden schrieb karlyman:

 

Irgendwie bin ich immer baff erstaunt, wenn ich höre, wie wenig (oder gar nicht) manche Leute mit ihren Waffen schiessen wollen.

Schiessen macht doch Spass, ist Training etc... 

In meiner Heimat gibt es sehr viele Sammler die wenig bis gar nicht schiessen bzw. auch Leute die evt. Waffen geerbt haben und damit kaum bzw. nicht schiessen. Daneben gibt es noch zig Leute, welche nur quasi zum Selbstschutz Zuhause eine/mehrere Waffe/n erwarben, jedoch damit jenachdem nicht trainieren wollen oder können. Schlussendlich gibt es noch diese Spezies, welche eine Waffe erwarben bsp. Walther PPK, weil sie James Bond Filmfan sind, jedoch sonst kaum bis gar nicht damit schiessen.

Link to comment
Share on other sites

vor 36 Minuten schrieb mühli:

In meiner Heimat gibt es sehr viele Sammler die wenig bis gar nicht schiessen bzw. auch Leute die evt. Waffen geerbt haben und damit kaum bzw. nicht schiessen. 

 

Sind Sammler von Waffen, oder Erben, in der Schweiz neuerdings auch verpflichtet, mit ihren ganzen Waffen zu schiessen?

 

 

Link to comment
Share on other sites

vor 38 Minuten schrieb mühli:

Daneben gibt es noch zig Leute, welche nur quasi zum Selbstschutz Zuhause eine/mehrere Waffe/n erwarben, jedoch damit jenachdem nicht trainieren wollen oder können. 

 

Eine oder mehrere Waffen zum Selbstschutz vorzuhalten, sie aber dann nicht (via Training) gut zu beherrschen - das klingt irgendwie nicht nach einer guten Idee. 

Link to comment
Share on other sites

vor 44 Minuten schrieb karlyman:

 

Sind Sammler von Waffen, oder Erben, in der Schweiz neuerdings auch verpflichtet, mit ihren ganzen Waffen zu schiessen?

 

 

Nein bzw. wurde schon diskutiert https://www.blick.ch/news/politik/das-neue-waffenrecht-hat-eine-luecke-aus-schuetzen-werden-einfach-sammler-id15235072.html nur für bestimmte Waffen bzw. u.a. auch Halbautomaten Zentralfeuerkaliber mit plus 10 Schussmagazin und oder weniger als 60 cm lang, die neu unter Kat A fallen, braucht es überhaupt einen Antrag ob Sammler oder Sportschütze. Waffen die unter Kat B1 fallen bsp. S&W 686 oder Walther PPK etc. können weiterhin ganz normal erworben werden und der Besitzer kann dann selber entscheiden ob er damit nie schiesst, kaum schiesst oder viel schiesst. Daneben gibt es noch Altbesitzregelung wie bsp. bei mir bzw. dem Ruger PC9 Take-Down (gilt auch für AK47, AR 15, Sig SG 552 usw.) was ich noch als Kat B (Heute Kat A Waffe wegen dem 17-Schuss Rugermagazin) erwarb. Bei Altbesitzregelung keine Schiesspflicht.

 

P.S: Wenn man allerdings einen entsprechenden Kat A Halbautomaten als Sammler neu erwerben will, braucht man bereits schon einige Waffen im Bestand, je nach Kanton mindestens 10-12 eigene Waffen bereits im Besitz des Antragstellers.

Edited by mühli
P.S: eingefügt und Text
Link to comment
Share on other sites

vor 46 Minuten schrieb karlyman:

 

Eine oder mehrere Waffen zum Selbstschutz vorzuhalten, sie aber dann nicht (via Training) gut zu beherrschen 

Das kann jeder für sich selber eigenverantwortlich entscheiden, sozusagen die Freiheit eines jeden einzelnen legalen Waffenbesitzers. Er https://www.blick.ch/people-tv/schweiz/chris-von-rohr-in-griechenland-in-quarantaene-id15927360.html hat eine Pump-Action mit Pistolengriff, welcher er einmal medienwirksam vor Jahren (habe es damals gesehen) in einer Talkrunde/Interview im Fernsehen zeigte. Glaube kaum, dass er jeh gross damit geübt hat!

Link to comment
Share on other sites

Es liegt mir auch fern, hier gegenüber schweizer LWB das deutsche Bedürfnisprinzip hochzuloben. 

Mich wundert nur, dass jemand (ohne die Dinger als Sammel- oder Erbgegenstände nur "für die Vitrine" zu haben) sich Waffen zulegt, die er dann nicht benutzen bzw. mit denen er keinen Umgang trainieren will.

Aber, du hast recht, das kann - bei euch - noch einigermaßen jeder selbst entscheiden. 

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Naja.... @karlyman Du unterschätzt da glaube ich das Drohpotential was so ein Teil hat.....draußen öffentlich rumlaufen ist eh nicht (weil Waffentrageschein nötig und da wird auch praktisch geprüft) sprich bleibt nur der Einbruch in die Wohnung, wenn der Einbrecher dann doch meint es auskarteln zu müssen und da gleicht eine Schusswaffe so ziemlich alle physischen Vorteile des anderen aus....meinte nicht "Proud NRA Member" dass es bei ihm ausgereicht hat, dass da Shopbesitzer mit der Langwaffe nur im Laden waren oder davor standen? Ähnlich ist es auch hier...zum einen weiß der Typ nichts über den Trainingsstand der Person und zum anderen auch untrainiert dürfte alleine schon die Drohung damit ausreichen, dass der sich zurückzieht.....

 

bj68

Link to comment
Share on other sites

vor einer Stunde schrieb BJ68:

auch untrainiert dürfte alleine schon die Drohung damit ausreichen, dass der sich zurückzieht.....

Also bei einer irgendwie rationalen Motivation des Einbrechers (z.B. Geld) dürfte die Anwesenheit einer Ladung Posten mit einer gespannten Feder hinter dem Zündhütchen ein unwiderstehliches Argument sein. Es wäre natürlich wünschenswert, damit umgehen zu können, aber auch wenn der Inhaber der Waffe z.B. das Repetieren nicht hinkriegt -- auch nur eine von diesen neun Kugeln des ersten Schusses will man nicht abbekommen. Nicht jeder Einbrecher ist rational, sondern manche sind von Zorn motiviert, oder davon, sich keine Blöße vor der Bande geben zu können, und manche sind schlichtweg zu dumm, zu begreifen, dass Weitermachen Tod oder Verkrüppelung bedeutet, aber bei der riesigen Mehrzahl sollte es funktionieren.

 

Allerdings, Gegenargument: Die Übung beeinflusst nicht nur die tatsächliche Leistung, sondern auch die Körpersprache. Ob einer nach der Entscheidung in drei Sekunden vier Typen mit je einer Schrotpatrone bedenken kann, oder ob er erst überlegen müsste, wie die Sicherung funktioniert, oder gar, ob er wirklich schießen will, das sieht man. (Klappt sogar bei Hunden: Ich habe schon wild schreienden und rennenden Frauchen ihren Hund eingefangen, indem ich ihn ziemlich höflich aufgefordert habe, zu kommen und dann zu sitzen. Man sendet mehr Signale aus, als man glaubt.)

Edited by Proud NRA Member
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.