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Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

 

vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Möglicherweise gelten Altbesitzerregelungen im EU-Waffenrecht eben auch EU-weit?

Es gibt kein EU-Waffenrecht sondern nur Richtlinien. Die Umsetzung in Waffenrecht ist Mitgliedersache.

 

vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Das Problem mit dem Magazin selbst ließe sich ja ggf. lindern, wenn 10+10 oder 20+20 Lösungen (Magazinbodenerweiterungen für AR15 oder Kurzwaffen, die innerhalb D's natürlich nicht montiert/benutzt werden dürfen) für IPSC-Auslandsschützen etc.  erlaubt würden.

Diese ominösen, nichtexistenten "Lösungen" für nichtexistente Probleme will halt immer noch kein IPSC-Schütze haben, so sehr Du sie auch anpreist.

 

Geschrieben

"nichtexistente" Probleme ? Die Probleme existieren ja, wie man immer wieder - eben auch in diesem Thread -  sieht.  Und "anpreisen" wollen manche Händler vielleicht ihre großen Mags - ich will nix verkaufen  😉 und preise daher auch nix an. 

vor 7 Minuten schrieb weyland:

 

Es gibt kein EU-Waffenrecht sondern nur Richtlinien. Die Umsetzung in Waffenrecht ist Mitgliedersache.

Trotzdem ist natürlich die Frage berechtigt, ob bei der Umsetzung von EU-Richtlinien EU-Bürger ggü. jeweiligen Inländern benachteiligt werden dürfen.

In der Schweiz ist es m.W. so, dass Leute nach Umzug aus D ziemlich gleichgestellt werden. Wer in D einen Schalli hatte, darf den per Ausnahmegenehmigung auch in CH weiter behalten, weil Schweizer Schallis auch auf Ausnahmebewilligung haben dürfen.

Und da wäre ich mal gespannt, ob Leute, die mit ihren alten SL oder Kurzwaffen aus D (vor 6.2017 gekauft), nicht auch weiter in CH gr. Magazine erwerben dürfen.

Die Schweiz ist da fair - und dass man sonstwo (leider offenbar auch in D) EU-Ausländer bei Altbesitzerregelungen benachteiligen will, finde ich nicht ok.

 

Geschrieben

 

vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

In der Schweiz ist es m.W. so, dass Leute nach Umzug aus D ziemlich gleichgestellt werden (...)

Ganz und gar nicht (BTDT).

Es gibt sogar EU-Nationalitäten, denen der Umgang mit Waffen generell verboten ist.

Und die Schweiz ist halt auch kein Mitglied der EU; taugt insoweit kaum für Auslegungen innerhalb der EU.

 

vor einer Stunde schrieb JägermitHut:

Waffenhändler dürfen doch weiterhin große Magszine kaufen? Nur verkaufen nicht mehr, oder?

Natürlich dürfen sie verkaufen - an Käufer mit entsprechender Berechtigung.

Wie sollte ich sonst an ein Ersatzmagazin kommen wenn mein 20er Langwaffenmagazin defekt ist?

 

vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Die Probleme existieren ja, wie man immer wieder - eben auch in diesem Thread -  sieht.

Die Probleme werden vor allem herbeigeredet von Leuten, die noch nicht mal die ihnen zugestellten Bescheide lesen und verstehen mögen.

Bisher muß ich (als IPSC-Schütze) sagen: Alles schick. Die versprochene Handhabung wird eingehalten.

Die ganze Geschichte ist lästig, unnötig und aufwendig, aber für mich bisher nicht wirklich mit Einschränkungen verbunden.

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb weyland:

Natürlich dürfen sie verkaufen - an Käufer mit entsprechender Berechtigung.

Und sie benötigen natürlich zuvor selbst eine Ausnahmegenehmigung.

Wie kommt man darauf, dass Gesetz gilt für Händler nicht?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Wie kommt man darauf, dass Gesetz gilt für Händler nicht?

Auf so was kommt man, wenn man andere absichtlich falsch verstehen will. Wurde nicht gesagt. Jedenfalls nicht von mir.

 

Die Schweiz ist übrigens kein EU-Land, aber via EWR und Schengen muss die Schweiz die EU-Waffenrichtlinie eben genauso umsetzen.

Die von  @weyland genannte Verbotsliste für Staatsangehörige bestimmter Länder: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und die Türkei

beinhaltet KEIN EU-Land und hat von daher bezüglich Diskriminierungsverboten bei EU-/EWR-/Schweiz-Abkommen keine Bedeutung.

 

Für EU-/EWR-/Schweiz-Bürger gilt aber prinzipiell (Prof. Dr.Dr. Rainer Hofmann, Europarecht I - Seite 7 https://www.jura.uni-frankfurt.de/43679976/Skript_13.pdf ):

Zitat

Das Gleichbehandlungsgebot erstreckt sich auf alle Vorschriften des nationalen Rechts, ..., dass das Diskriminierungsverbot durch die Freizügigkeit der Unionsbürger einen „Anwendungsbereich [erhält], der kaum einen Bereich des nationalen Rechts nicht erfassen dürfte“

Altbesitz gem. EU-Waffen-Richtlinie muss daher eigentlich unabhängig vom Wohnsitz  und Nationalität für alle Deutschen wie EU-Bürger auf deutschem Boden gleich gehandhabt werden.

IPSC-Schützen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz müssten eigentlich ihre Altmagazine genauso blockiert in D weiterbenutzen dürfen wie ihre deutschen Konkurrenten - auf nem deutschen Wettkampf. Nur als Beispiel.

Und umgekehrt eben auch.

Geschrieben (bearbeitet)

Üblich bei den §40.4 Erlaubnissen, ist ja bei LLM/NSZG nix anderes 🤷🏻‍♂️
 

 

spannender wird’s erst wenn mal die Behörden prüfen welche Händler keine haben und trotzdem „verbotene“ Gegenstände haben an die die garnicht denken, Stichwort PCC und Glock....

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

Ich glaube das machen die Behörden nur wenn sie (ala Beitler usw.) von "Dritten" aufgefordert oder draufgestoßen werden oder wenn solche Dinge im Netz auftauchen.

(Siehe die ganzen abgefischten Fälle vom AG Darmstadt) 

 

Ein Bekannter hat vor drei Monaten schriftlich angefragt wie er mit seinem Semi-Umbau HK33 mit verbautem S-E-F Gehäuseunterteil, welches laut BKA Flyer "Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz" im leeren Zustand als verbotenes Waffenteil eingestuft ist, umgehen soll. Bis heute keine verbindliche Antwort...

 

image.png.1d83147a9400d2156880792f057e09e1.png

 

Und das betrifft nicht nur o.g. Waffe oder Waffenart ala G3/HK33 usw., sondern auch Semiumbauten vom M16 bis Uzi oder Semineubauten mit Hilfe von Teilen.

Reicht es wenn an einem FA G3 Kunststoffgriffstück das "F" unkenntlich gemacht ist?

Ich denke die waren sich dieser Geschichte nicht wirklich bewusst gewesen und es war ihnen wie immer auch total egal.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb JägermitHut:

Waffenhändler dürfen doch weiterhin große Magszine kaufen? Nur verkaufen nicht mehr, oder?

Nein, auch ein WHE Inhaber benötigt eine Erlaubnis zum Erwerb von großen Magazinen. 

Geschrieben

Ich habe mir jetzt mal das Formular meiner Behörde zur Anmeldung meiner Altbesitz-Mags runtergeladen.

Die Spalte "Dauerhafte Beschriftung" soll wohl ein Scherz sein - die wissen wohl nicht, wieviel Text auf so ein P-Mag drauf ist. Da werden die Buchstaben unleserlich klein auf der Liste...

 

Weiß hier jemand, wie man diesen Datumsstempel ließt:

IMG_20201115_134632.jpg

 

Ist das 07/10 und 15 der Index/Charge?

Oder prägen die tagesgenau 10.07.15 bei der Produktion drauf?

Geschrieben (bearbeitet)

Im Zweifel einfach wegmachen und dann besteht das Problem nicht mehr.

Denk mal an die Rückseite eines Glockmagazins ;)

p2001098_ha.jpg&width=600&height=600&eff

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb MT80:

 

 

Weiß hier jemand, wie man diesen Datumsstempel ließt:

IMG_20201115_134632.jpg

 

 

Das ist Produktion Juli 2010. Die 15 ist wahrscheinlich die Maschine auf der das Teil gespritzt wurde. Das kann dir nur der Hersteller sagen.

 

Die Beschriftung dient der Qualitätssicherung - war nicht für das deutsche Waffenrecht gedacht.

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MT80:

Weiß hier jemand, wie man diesen Datumsstempel ließt

Produktion 07/10, und vermutlich Form bzw. Nest Nummer 15.

 

Die dauerhafte Beschriftung lautet aber:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

10

15

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