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Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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Warum sollte ich es als nebensächlich und unwichtig relativieren?

Privat werden sich die Leute schon noch Dinge verkaufen. Nur im Laden bekommt man eben nichts.

Nur das sich da niemand wundert ;)

Ganz naufgeregt und nebensächlich gesagt.

 

Bearbeitet von Gast
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um mit den Nebensächlichkeiten weiterzumachen,

es wird auch alles ein klein bisschen teurer werden...

 

Denn im Worst Case Scenario verursacht der Austausch eines

wesentlichen Teils beim Händler bis zu 6 Meldevorgänge im NWR.

Ganz abgesehen davon, dass zum 01.09. z.B. das AR betreffend

alle wesentlichen Teile (auch Upper, Lower, Carrier) in dass NWR

gemeldet werden müssen, da ansonsten nicht verkäuflich.

Dann wird jedem Teil ein NWR-Code zugeteilt und man sollte als

Händler schon wissen welches Teil welche NWR Nummer hat.

 

Könnte mir vorstellen, dass sich der doch erheblich gesteigerte Aufwand auf die

Preise niederschlägt (zumindest bei den Händlern die rechnen können).

Mit Kaffeekasse ist da nichts mehr....

 

Bearbeitet von Glockeroo
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vor 2 Stunden schrieb CZM52:

daher sage ich unseren Kunden schon länger, war sowas plant, z.b Lauftausch am AR... dann jetzt 

Hmm. Nur so interessehalber: Was zahlt denn der deutsche Schütze für Arbeit und Verwaltungskosten bei einem AR-Lauftausch? Wenn ich mal 100€ einsetze und sage, dass alle 10000 ein neuer reinkommt, dann wäre das ja schon eine "Steuer" für Verwaltungskram von 1 Cent pro Schuss. (Bei mir wird so etwas glücklicherweise ohne Nachweis als freies Teil bestellt und dann an einem Abend nach der Arbeit eingesetzt.)

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vor 13 Stunden schrieb Waffen Tony:

1. Es steht klar im Gesetz wann Kat A. Da kommt es auf meine Meinung nicht an.

2. Sie werden so eingestuft, weil es so in der 3. WaffRÄ vorgesehen wurde.

 

Die Bedingung für Kat A ist nicht verbotenes Magazin.

Salomonische Antwort zu Frage 1 und meine zweite Frage wurde gar nicht beantwortet, lach.

 

 

Ich helf Dir aber gerne weiter. Bei Kategorie A der Waffenrichtlinie handelt es sich um verbotene Feuerwaffen und insofern darf die Waffenbehörde wegen § 40 Abs. 4 WaffG so was weder in eine WBK noch in einen EFP eintragen. Die muss lediglich zum September alle als Kategorie D erfassten Waffen im NWR bereinigen.

 

Beide Aspekte werden mit Sicherheit in der Praxis noch spaßig werden.

 

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Vor allen für Personen, die ganz legal eine Kat B Waffe erworben haben, die dann ohne Übergangsfrist zu Kat A wird. Und sehr viele werden dass gar nicht wissen, siehe oben den Hinweis auf AR-Upper mit verklebtem Sear-cut. Laut neuen Recht ist der Upper ein erlaubnispflichtiges Teil. Mit cut ist er Teil einer vollautomatischen Waffe. Und die können nicht mehr zu Halbautomaten umgebaut werden.

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Die ID der Erlaubnis steht schon drauf, wenn die WBK in letzten Jahr mal bei der Behörde war. Die IDs meiner Waffen wurden mir kürzlich per Post zugeschickt. Meine ID weiß ich jetzt ehrlich gesagt gar nicht wo ich die habe, und ob sie mir schon mitgeteilt wurde. Wahrscheinlich auch in dem dicken Brief.

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vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Die ID der Erlaubnis steht schon drauf, wenn die WBK in letzten Jahr mal bei der Behörde war.

Mag bei deiner so sein, bei sehr vielen ist es nicht so.

Deine Personen ID sollte ebenfalls auf der WBK stehen, siehe flyer NWR.....

Bearbeitet von chapmen
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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Salomonische Antwort zu Frage 1 und meine zweite Frage wurde gar nicht beantwortet, lach.

 

 

Ich helf Dir aber gerne weiter. Bei Kategorie A der Waffenrichtlinie handelt es sich um verbotene Feuerwaffen und insofern darf die Waffenbehörde wegen § 40 Abs. 4 WaffG so was weder in eine WBK noch in einen EFP eintragen. Die muss lediglich zum September alle als Kategorie D erfassten Waffen im NWR bereinigen.

 

Beide Aspekte werden mit Sicherheit in der Praxis noch spaßig werden.

 

ICh weiss nicht was dir durch den Kopf geht, aber du bist poffenbar in einem anderen Thema.

Damit lassen wirs dann auch bewenden.

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Ich gehe kaum davon aus das der überwiegende Teil der Behörden von sich aus die IDs mitteilt.

Wenn du nichts kaufen oder verkaufen möchtest musst du auch nicht tätig werden.

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Moment, ich komme nicht ganz mit.

Ich habe vor 2 Wochen gekauft und auch zweimal verkauft.

Deswegen waren ja auch beide WBK's beim Amt.

Auf beiden ist keine ID zu finden.

Habe gerade eben beide WBK's in der Hand.

 

Deswegen macht mich das da jetzt sehr stutzig:

vor 3 Minuten schrieb chapmen:

Wenn du nichts kaufen oder verkaufen möchtest musst du auch nicht tätig werden.

 

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vor 4 Minuten schrieb Waffen Tony:

Ich würde eine Anfrage per Mail schicken.

 

Zitat NWR Leitstelle:

"Auf Anfragen zur NWR-ID bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde im Vorfeld dieser Registrierung sollten Sie daher verzichten."

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In der Praxis wolte die Behörde nur auf Anfrage die IDs zusenden und die FL hat sowieso keinerlei Regelungsbefugnis.

Hinschreiben. Fertig. In der Post von der FL wurde auch geschrieben, dass alles automatisch erfolgt. Pustekuchen.

Hat die Behörde ganz anders gesehen. Nur auf Anfrage war da die Antwort.

Alles wie gehabt. Jeder kocht halt sein eigenens Süppchen.

 

Wer demnächst nichts im Handel kaufen will, dem kanns egal sein.

Wer am 01.09. aber nicht enttäuscht wieder das eschäft verlassen möchte, besorgt sich seine IDs.

Bearbeitet von Gast
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Du beziehst dich jetzt dabei auf dich als Händler oder als Privatperson?

 

Mit deinem editierten letzten Absatz schliesst sich der Kreis: soweit er überhaupt von dieser Änderung Kenntniss hat. Siehe das posting von Bergkrähe.

Bearbeitet von chapmen
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