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IGNORED

Verein meldet inaktive Mitglieder


Mats

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vor 10 Minuten schrieb highlower:

Also was stimmt denn jetzt????

Es müssen in diesem Falle alle Tatsachen vorliegen, die das Bedürfnis begründet haben, auch eine "regelmäßige" Sportausübung, allerdings sollen an die Regelmäßigkeit nicht die gleichen strengen Mindesttermine (12 bzw. 18 p.a.) angelegt werden.  So war es gemeint, aber die Verwaltungsvorschrift hat noch nie eine Verwaltung im Geringsten beeindruckt.

 

Wenn das neue Affengesetz in Kraft tritt, ist das alles sowieso obsolet, da dann die konkreten Zahlen sowohl für den Erwerb (12/18) als auch für das Fortbestehen des Bedürfnisses (a)24: 6 pro 12 bzw. 1 pro Quartal pro Waffenart / b) ab 10 Null) für den Besitz ins WaffG konkret aufgenommen wurde. Der übrigens einzige halbwegs vernünftige Passus in dem ansonsten komplett kruden Machwerk, wenn auch diese komplett beknackt formuliert wurde (2. Überprüfung nach 10 Jahren - nach a) oder nach b)???

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Beides, wobei sich Abs. 3 auf den Sportschützen als Mitglied eines Vereines in einem zugelassen Verband bezieht, diesem also eine Erleichterung bei der Überprüfung gewährt.

Abs. 4 greift die anderen Sportschützen bzw. waffenrechtliche Erlaubnisinhaber und gewährt diesen eben keine Erleichterung.

Bitte die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz mal komplett selber lesen, dabei den entsprechenden Gesetzestext daneben legen!

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vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

Es müssen in diesem Falle alle Tatsachen vorliegen, die das Bedürfnis begründet haben, auch eine "regelmäßige" Sportausübung, allerdings sollen an die Regelmäßigkeit nicht die gleichen strengen Mindesttermine (12 bzw. 18 p.a.) angelegt werden.  So war es gemeint, aber die Verwaltungsvorschrift hat noch nie eine Verwaltung im Geringsten beeindruckt.

 

Wenn das neue Affengesetz in Kraft tritt, ist das alles sowieso obsolet, da dann die konkreten Zahlen sowohl für den Erwerb (12/18) als auch für das Fortbestehen des Bedürfnisses (a)24: 6 pro 12 bzw. 1 pro Quartal pro Waffenart / b) ab 10 Null) für den Besitz ins WaffG konkret aufgenommen wurde. Der übrigens einzige halbwegs vernünftige Passus in dem ansonsten komplett kruden Machwerk, wenn auch diese komplett beknackt formuliert wurde (2. Überprüfung nach 10 Jahren - nach a) oder nach b)???

Ich bin bei diesem Thema noch etwas verwirrt (Dauerzustand bei mir)

 

Geprüft wird nach 5 und nach 10 Jahren. Nach 5 Jahren werden die Jahre 4 und 5 und nach 10 Jahren die Jahre 9 und 10 geprüft.

Geprüft wird, ob mit der jeweiligen Waffenart (Lang- oder Kurzwaffe) am Schiessbetrieb teilgenommen wurde.

 

Aber, was gilt jetzt? Pro Jahr die 4/6er Regel je Waffenart oder im Prpfzeitraum von 24 Monaten die 4/6er Regel.

Also Anzahl 8/12 oder 4/6 für 24 Monate?

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Am ‎08‎.‎02‎.‎2020 um 11:17 schrieb alzi:

Er kann das aber auch in Form eines persönlichen Schießbuches für das Mitglied/des Mitglieds tun.

Ich mag mich irren, aber dass der Verein seine Dokumentationspflicht in den ersten drei Jahren auf das Mitglied delegieren kann, kann ich aus § 15 WaffG beim besten Willen nicht herauslesen.

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vor 16 Minuten schrieb Flohbändiger:

...dass der Verein seine Dokumentationspflicht in den ersten drei Jahren auf das Mitglied delegieren kann, kann ich aus § 15 WaffG beim besten Willen nicht herauslesen.

Also darf nach Deiner Meinung, da ja "der Verein" verpflichtet wird, nur der Vorstand die Dokumentation führen oder darf der Vorstand das auch an andere Mitglieder delegieren?

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vor einer Stunde schrieb Flohbändiger:

Ich mag mich irren, aber dass der Verein seine Dokumentationspflicht in den ersten drei Jahren auf das Mitglied delegieren kann, kann ich aus § 15 WaffG beim besten Willen nicht herauslesen.

Das Mitglied kann nicht für sich selbst die Dokumenationspflichten des Vereins erfüllen. Das Mitglied kann als Beauftragter des Vereins die Dokumentationspflichten für den Verein erfüllen.

 

So bauernschlau wie sich mancher hier dünkt sind Behörden und ihre Vertreter auch und jede, aber auch jede phantasievolle Gesetzesauslegung führt unweigerlich zu "Nachbesserungen" und noch mehr Daumenschrauben. Also lasst den Sch...., ihr zieht immer den Kürzeren. Eine Kladde muss der Standbetreiber sowieso führen, da ist es nicht so schwer daraus die Dokumentation für die schießsportliche Aktivität der ersten drei Jahre abzuleiten.

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vor 13 Stunden schrieb Waffen Tony:

... sollten zumindest keine persönlichen Daten drin stehen.

Ich betreibe seit 40 Jahren Schießsport.

Auf allen mir bekannten Schießständen zwischen Flensburg und Garmisch wird spätestens seit dem Inkrafttreten des WaffG i.d.F. v. 20.10.2002 eine Standkladde geführt. teilweise getrennt nach Mitgliedern u. Gästen.

Die vor Schießbeginn durchzuführenden Einträge umfassen i.d.R. nur

- Datum

- Name, Vorname

- Art der Waffe (KW/LW) u. Kaliber

- Nr. der benutzten Schießbahn und Anzahl der abgegebenen Schüsse (Dokumentation der Standbelastung)

- in einigen Gästekladden wird die Angabe des Wohnortes verlangt und die Unterschrift des Gastschützen

Weitergehende Angaben, welche eine Identitätsprüfung ermöglichen, sind nicht erforderlich.

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Bei uns gibt es keine Kladde.

Man bekommt aber gern seinen Kassenbon.

 

Soweit mir bekannt kein Einzelfall.

Es gibt keinen Grund eine Kladde zu führen und wo diese behördlich beauflagt wurde, sollte man den Datenschutz der Nutzer einhalten.

 

Die Standbelastung kann man auch ohne personenbezogenen Daten festhalten.

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vor 15 Minuten schrieb cartridgemaster:

Ich betreibe seit 40 Jahren Schießsport.

Auf allen mir bekannten Schießständen zwischen Flensburg und Garmisch wird spätestens seit dem Inkrafttreten des WaffG i.d.F. v. 20.10.2002 eine Standkladde geführt. teilweise getrennt nach Mitgliedern u. Gästen.

Die vor Schießbeginn durchzuführenden Einträge umfassen i.d.R. nur

- Datum

- Name, Vorname

- Art der Waffe (KW/LW) u. Kaliber

- Nr. der benutzten Schießbahn und Anzahl der abgegebenen Schüsse (Dokumentation der Standbelastung)

- in einigen Gästekladden wird die Angabe des Wohnortes verlangt und die Unterschrift des Gastschützen

Weitergehende Angaben, welche eine Identitätsprüfung ermöglichen, sind nicht erforderlich.

Gut dass ich noch einige Stande kenne die das anders machen.

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vor einer Stunde schrieb Bautz:

 Eine Kladde muss der Standbetreiber sowieso führen, da ist es nicht so schwer daraus die Dokumentation für die schießsportliche Aktivität der ersten drei Jahre abzuleiten.

Wo leiutest du die Pflicht zur Kladde her?

Das müsste eine Auflage sein. Gesetzlich nicht gefordert.

Genauso kann der Verein natürlich dem Mitglied einen Nachweis als Auflage für die ersten 3 JAhre die Nachweiserbringung erteilen.

So soll er bspw. alle Termine melden (und dabei slebst festhalten. Gerade die Externen.

 

Die 3 Jahre werden für jedes Mitglied vom Verein extra geführt. Das ist alles.

Keine Kladde.

Für mich auch kein Schießbuch.

wer will kann selbst eins führen. ISt nicht vebroten.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Minuten schrieb Joseg:

Gut dass ich noch einige Stände kenne ...

Was soll daran "gut" sein? :confused:

Ich halte es für für den Standbetreiber für sehr vorteilhaft, wenn nachweisbar ist, wer/wann/auf welcher Bahn Zug-/Tragseile abgeschossen, Scheibenrahmen oder Scheibenwagen zertrümmert oder in Standbrüstungen/Decken/Wände geschossen und den angerichteten Schaden mit meist 3-stelligen Reparaturkosten nicht sofort der Standaufsicht angezeigt hat.

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vor 4 Stunden schrieb gunvlog:

Ich bin bei diesem Thema noch etwas verwirrt (Dauerzustand bei mir)

 

Geprüft wird nach 5 und nach 10 Jahren. Nach 5 Jahren werden die Jahre 4 und 5 und nach 10 Jahren die Jahre 9 und 10 geprüft.

Geprüft wird, ob mit der jeweiligen Waffenart (Lang- oder Kurzwaffe) am Schiessbetrieb teilgenommen wurde.

 

Aber, was gilt jetzt? Pro Jahr die 4/6er Regel je Waffenart oder im Prpfzeitraum von 24 Monaten die 4/6er Regel.

Also Anzahl 8/12 oder 4/6 für 24 Monate?

Auch so eine rückwirkende Problematik.

Bislang musste garnichts an Zahlen belegt werden.

Wenn dies nicht notwendig für die regelmäßige Teilnahme am sportlichen Schießen, ist es natürlich schwer die zuvor nicht notwendigen Nachweise zu bekommen.

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vor 4 Minuten schrieb cartridgemaster:

Was soll daran "gut" sein? :confused:

Ich halte es für für den Standbetreiber für sehr vorteilhaft, wenn nachweisbar ist, wer/wann/auf welcher Bahn Zug-/Tragseile abgeschossen, Scheibenrahmen oder Scheibenwagen zertrümmert oder in Standbrüstungen/Decken/Wände geschossen und den angerichteten Schaden mit meist 3-stelligen Reparaturkosten nicht sofort der Standaufsicht angezeigt hat.

Man übergibt die Bahn und übernimmt die Bahn.

Anders kann man das sowieso nicht festmachen.

Die Kladde ist dafür weder geeignet noch notwendig.

 

Anlagen ohne Seile sind auch robuster ;)

Bearbeitet von Gast
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vor 27 Minuten schrieb Waffen Tony:

Bei uns gibt es keine Kladde.

Man bekommt aber gern seinen Kassenbon.

Ist das ein gewerblicher Stand oder ein Verein ? Ich kenne keinen Verein wo ich für die Standgebühr einen Kassenbon bekommen würde.

vor 17 Minuten schrieb Waffen Tony:

Man übergibt die Bahn und übernimmt die Bahn.

Auch das liest sich für mich nicht einem " normalen Vereinsstand " , sondern nach gewerblichem Stand . Denke solche Stände gibt es im Saarland nur sehr wenige, mir fällt da nur ein einziger Stand den ein Waffenhändler betreibt ein. Und ALLE Vereinsstände die ich hier kenne führen Schiesskladden.

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vor 21 Minuten schrieb cartridgemaster:

Was soll daran "gut" sein? :confused:

Ich halte es für für den Standbetreiber für sehr vorteilhaft, wenn nachweisbar ist, wer/wann/auf welcher Bahn Zug-/Tragseile abgeschossen, Scheibenrahmen oder Scheibenwagen zertrümmert oder in Standbrüstungen/Decken/Wände geschossen und den angerichteten Schaden mit meist 3-stelligen Reparaturkosten nicht sofort der Standaufsicht angezeigt hat.

Weil selbst dort wo alles geregelt ist und dokumentiert wird gelegentlich unbekannte Besucher Schäden verursachen oder eben der unfehlbare Eggsbärte nicht zugeben darf dass sogar ihm ein Fehler unterlaufen ist.

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vor 5 Minuten schrieb Bautz:

In der Tat.

Dazu würde mich deine Meinung bezgl. Datenschutz der in der Kladde aufgeführten Angaben interessieren.

Sicher kommt es darauf an, was die Behörde festgelegt hat. Wie ist das mit dem Datenschutz in Einklang?

 

Danke.

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Wir haben als SLG leider gar keinen eigenen Stand sondern schiessen auf einem gemieteten Stand in NL,  sowie überwiegend auf Wettkämpfen und Schießevents auf anderen Schießständen.

Der Standbetreiber bei dem wir Mieter sind, führt eine Schiesskladde mit Datum, Namen und Ausweisnummer sowie Unterschrift und Kürzel, so wie es in NL vorgeschreiben ist.
Als SLG Leiter ist es mir gar nicht möglich die überwiegend nicht auf unserem Stand stattfindenden Schiessaktivitäten meiner Mitglieder zu dokumentieren, dazu kommt das viele Mitglieder noch in einem oder mehreren weiteren Vereinen/Verbänden schiessen.

Daher führen unsere Mitglieder und ich u.a. ein BDMP Schiessbuch. Wir haben Mitglieder die sind nur 3-4x im Jahr auf dem Stand in NL dafür aber auf x Meisterschaften und Schiessevents und kommen so über das Jahr locker auf die bisherige Anzahl geforderter Schiesstermine. Die Mitglieder lassen sich jeweils die Teilnahme durch Stempel und Unterschriften der Veranstalter im Schiessbuch bestätigen.

In unserem Fall, bestätige ich als Vorsitzender, das Schütze xy Mitglied unseres Vereines ist, mehr nicht. Werden Schießnachweise gefordert sind diese über das Schiessbuch zu erbringen.
Das ist mit den Vereinsmitgliedern so kommuniziert und klappt seit gut 20 Jahren bestens. Bisher haben die zuständigen Behörden das auch so akzeptiert.

Christo

 

 

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vor 12 Minuten schrieb charly.brown:

ich habe selbst einen GK-Stand und muß (Auflage) ein Schießbuch führen und das mind. 3 Jahre aufheben

und hier die Forderung der Behörde

Das ist aber die Anforderung an dich als Sportschütze. Da hat der Verein keine Verpflichtung zur Dokumentation (außer in den ersten 3 Jahren ab Ausstellung der WBK)! Da musst du schon selber sehen wie du das nachweisen kannst.

 

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vor 41 Minuten schrieb charly.brown:

i... hier die Forderung der Behörde

die sich ja dann bald erledigt hat.

 

Bekommst Du dieses Schreiben der Behörde an Dich als Sportschütze alle drei Jahre (wäre falsch) oder ist das das Schreiben bezüglich der Prüfung drei Jahre nach Deiner ersten WBK (wäre richtig)?

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vor 41 Minuten schrieb Waffen Tony:

Wie ist das mit dem Datenschutz in Einklang?

Kommt darauf an, worauf sich die Verpflichtung einen Nachweis über die Standnutzung zu führen stützt.

Als Mieter eines Standes, kann es um die Erfüllung vertraglicher Pflichten gehen, als Betreiber um die Erfüllung behördlicher Auflagen, die wiederum einer Grundlage bedürfen (Baurecht, Lärmschutz etc.), berechtigtes Interesse (Haftungsfragen etc.) ist denkbar. Im Detail kommt es darauf an, was an Daten erhoben wird, wie und wofür es verwendet wird und wie sich das Löschkonzept darstellt.

Getrennt davon ist die Grundlage für die Aufzeichnung schießsportlicher Aktivität der Mitglieder nach dem WaffG zu sehen. Dafür gibt es die gesetzlich Verpflichtung und somit die Rechtfertigung der Datenverarbeitung.

Recht zur Einsicht in die Unterlagen durch die Behörde ergibt sich aus § 39 WaffG.

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Bislang gab es diese Verpflichtung jedoch nur für die ersten 3 Jahre nach erster WBK. Dann auch nicht vom Schiessstand her, sondern als Vereinspflicht.

Alles darüber hinaus hat meiner Kenntnis nach keine Nachweispflicht. Der Stand überhaupt nicht. Es geht diesen im Grunde sogar nichts an. Seine Pflichten sind im WaffG benannt.

 

Für die verpflichteten  Vereine könnte sich eine Löchfrist nach den drei Jahren ergeben und danach gibts keine Verpflichtung mehr. Dürfen dann überhaupt noch personenbezogene Daten durch Verein oder sogar den Stand erhoben werden?

 

Das sind die Fragen, welche mir durch den Kopf geistern.

 

Danke für dein Anmerkungen.

Bearbeitet von Gast
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