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IGNORED

Verein meldet inaktive Mitglieder


Mats

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... und in jedem Fall die Mitgliedschaft dort beenden.


warum auf jeden Fall. Ich bin auch in zwei Vereinen, von denen ich einen nur als quasi Fördermitglied nutze. Falls das Amt den Vorstand anschreibt und nach meiner Aktivität frägt, wäre ich nicht sauer wenn er warheitsgemäß antwortet, dass ich die Stundenlange nicht nutze. Warum sollte er für mich lügen? Ich bin froh, dass er den Job macht und da er selbst Waffen besitzt, wäre eine Falschausssage für ihn ggf. mit Folgen behaftet.

Ich bin mir sehr sicher, dass die Initiative hier vom Amt ausgeht. Gibt null Gründe sich diese unnötige Arbeit als Vorstand zu machen. Zweimal nicht bei so langer Mitgliedschaft und wenn kein akuter Waffenerwerb im Spiel war. Wer, der geistig auf der Höhe ist, vergrault denn aktiv Karteileichen???
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vor 19 Minuten schrieb kwler:


 

 


warum auf jeden Fall. Ich bin auch in zwei Vereinen, von denen ich einen nur als quasi Fördermitglied nutze. Falls das Amt den Vorstand anschreibt und nach meiner Aktivität frägt, wäre ich nicht sauer wenn er warheitsgemäß antwortet, dass ich die Stundenlange nicht nutze. Warum sollte er für mich lügen? Ich bin froh, dass er den Job macht und da er selbst Waffen besitzt, wäre eine Falschausssage für ihn ggf. mit Folgen behaftet.

Ich bin mir sehr sicher, dass die Initiative hier vom Amt ausgeht. Gibt null Gründe sich diese unnötige Arbeit als Vorstand zu machen. Zweimal nicht bei so langer Mitgliedschaft und wenn kein akuter Waffenerwerb im Spiel war. Wer, der geistig auf der Höhe ist, vergrault denn aktiv Karteileichen???

 

Wir, bzw. der TE weiß nicht nicht, von wem die Initiative ausgegangen ist.

 

ist sie von der Behörde ausgegangen, kann der Verein nicht wirklich etwas dafür. Ist sie aber vom Verein ausgegangen, würde ich nicht mehr Mitglied sein wollen, da der Verein ganz klar gegen seine Mitglieder agiert.

 

Hier hilft auch de kompletten Absatz zu verstehen.

 



Ich würde versuchen herauszufinden, notfalls mit juristischen Beistand, der Akteneinsicht anfordern kann, wie die Behörde darauf kommt und mit welcher Grundlage sie einen Verdacht äußert, dass Du nicht mehr aktiv wärst.

Wenn die Info vorliegt, dann entscheiden, ob ggf. gegen den Vereinsvorstand vorgegangen werden sollte, oder nicht, und in jedem Fall die Mitgliedschaft dort beenden

Bearbeitet von Gast
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vor 9 Minuten schrieb gunvlog:

bezieht sich nur auf die ersten drei Jahre nach WBK Erteilung.

Ich weiß... so steht es auch da.

 

vor 10 Minuten schrieb gunvlog:

Dieser Nachweis kann auch über persönliche Schiessbücher erbracht

Nein! Der Verein muss den Nachweis führen.

 

Aber wie sind bei WO - alles ist möglich

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vor 36 Minuten schrieb gunvlog:

ist sie von der Behörde ausgegangen, kann der Verein nicht wirklich etwas dafür. Ist sie aber vom Verein ausgegangen, würde ich nicht mehr Mitglied sein wollen, da der Verein ganz klar gegen seine Mitglieder agiert.

Dann sind wir uns ja einig. 🤝  Wenn der Verein wirklich so blöd wäre ,würde ich auch kündigen. 

 

vor 37 Minuten schrieb gunvlog:

Hier hilft auch de kompletten Absatz zu verstehen.

OK sorry, nichts für ungut. Das "in jedem Fall" hatte ich dann zu unrecht auf alle von Dir beschriebenen Szenarien bezogen. 

 

Bin gespannt ob wir den Verursacher von Mats präsentiert bekommen. 

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vor 4 Minuten schrieb kontra:

finde ich den zitierten Abschnitt nicht.

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der

1.
    wenigstens in jedem Land, in dem seine Sportschützen ansässig sind, in schießsportlichen Vereinen organisiert ist,
2.
    mindestens 10.000 Sportschützen, die mit Schusswaffen schießen, als Mitglieder insgesamt in seinen Vereinen hat,
3.
    den Schießsport als Breitensport und Leistungssport betreibt,
4.

    a)
        auf eine sachgerechte Ausbildung in den schießsportlichen Vereinen und
    b)
        zur Förderung des Nachwuchses auf die Durchführung eines altersgerechten Schießsports für Kinder oder Jugendliche in diesen Vereinen

    hinwirkt,
5.
    regelmäßig überregionale Wettbewerbe organisiert oder daran teilnimmt,
6.
    den sportlichen Betrieb in den Vereinen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung organisiert und
7.
    im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

    a)
        die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,
    b)
        einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen
und
    c)
        über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.

 

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da gibt es keine.

das Führen eines persönlichen Schießbuches hat aber einem Mitglied meiner BDS Gruppe der vorher in einem anderen Verein war

den Axxxh gerettet weil die Behörde die Schießkladde des Vereines überprüft hat, Unregelmäßigkeiten festgestellt hat und

daraufhin viele Sachen in dem Verein  in Frage gestellt hat.

Genau aus diesem und noch anderen Gründen führe ich seit ich wieder schieße(2007) ein Schießbuch, unter anderem damit ich

nicht auf die Gnade von irgendwelchen Vereinsgranden angewiesen bin....

davon hat es nämlich viel zu viele die Ihre Machtspielchen betreiben!

 

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vor 23 Stunden schrieb bigtao-7:

    b)
        einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen

Das mit den 3 Jahren sollte sich mit der Gesetzesänderung ja auch erledigt haben, da wird nach 5 Jahren das 4. UND 5. Jahr geprüft und nach 10 Jahren das 9. und 10. Auch sind die Voraussetzungen was die Anzahl angeht geändert. Werden sicher aber einige aus den Augen verlieren und dann dumm gucken.

 

vor 34 Minuten schrieb baer42:

Genau aus diesem und noch anderen Gründen führe ich seit ich wieder schieße(2007) ein Schießbuch, unter anderem damit ich

nicht auf die Gnade von irgendwelchen Vereinsgranden angewiesen bin....

Ich führe auch mein persönliches Schiessbuch, mittlerweile seit 2006. Aber bei uns im Verein gibt es normal keine Probleme mit den " Vereinsgranden ".

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bei einem meiner Kameraden wurde gerade geprüft

er hat im Dezember 2016 seine erste waffenrechtliche Erlaubnis bekommen und sollte nun 54 Trainingstermine für die vergangenen 3 Jahre nachweisen und der Verband musste ihm bestätigen das die während dieser Zeit gekauften Waffen zum sportlichen Schießen geeignet sind

da er kein persönliches Schießbuch führt musste er nun alle Stände auf denen er geschossen hatte nochmal besuchen und sich das anhand der dort geführten Bücher bestätigen lassen

 

war alles null problemo

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vor 2 Stunden schrieb charly.brown:

bei einem meiner Kameraden wurde gerade geprüft

er hat im Dezember 2016 seine erste waffenrechtliche Erlaubnis bekommen und sollte nun 54 Trainingstermine für die vergangenen 3 Jahre nachweisen und der Verband musste ihm bestätigen das die während dieser Zeit gekauften Waffen zum sportlichen Schießen geeignet sind

da er kein persönliches Schießbuch führt musste er nun alle Stände auf denen er geschossen hatte nochmal besuchen und sich das anhand der dort geführten Bücher bestätigen lassen

 

war alles null problemo

Musste der Kollege auch nachweisen, dass er mit SEINEN gekauften Waffen geschossen hatte, oder musste er nur nachweisen, dass er überhaupt geschossen hat, egal mit welchen Waffen?

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vor 3 Stunden schrieb charly.brown:

da er kein persönliches Schießbuch führt musste er nun alle Stände auf denen er geschossen hatte nochmal besuchen und sich das anhand der dort geführten Bücher bestätigen lassen

kam bei uns auch letztens einer und wollte die Schiessbücher der letzten Jahre haben zum raus schreiben seiner Termine. Weiß nicht ob die noch alle da waren bzw ob sie gesucht und gefunden wurden. Und wenn einer käme der vor 2 Jahren ab und an mal Gastschütze war weiß ich nicht ob sich überhaupt einer die Mühe machen würde die zu suchen . Zumal deinem Kollegen klar gewesen sein muss, das er die Forderung nach 3 Jahren vom Amt erhält. Aber auch ,oder grade, mit der neuen Regelung werden in der Zukunft einige wieder hektisch im Verein Schiessbücher einsehen wollen. Wenn jetzt schon einige die 3 Jahre ab Beginn nicht mehr auf dem Schirm haben mit der Nachweispflicht, so werden wohl noch mehr nach 5 Jahren nicht mehr dran denken....oder nach 10....

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Am 9.2.2020 um 15:34 schrieb charly.brown:

... und sollte nun 54 Trainingstermine für die vergangenen 3 Jahre nachweisen

Bitte mal den/die/das zuständige(n) Sachbearbeiter*_in/X fragen, ob er/sie/es noch alle Tassen im Schrank hat. :gaga:

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
gendergerechte sprachliche Anpassung
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vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

Bitte mal den zuständigen Sachbearbeiter fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat. :gaga:

Gute Idee, wirklich!

 

Werde morgen mal bei der Waffenbehörde nachfragen, was da derzeit gegen die Sportschützen für eine Scheisze läuft und wie das nun ganz genau mit den Schießnachweisen läuft.

 

Wenn die wirklich ein Schießbuch verlangen und darin auch noch ganz genau wissen wollen, ob dann mit den eigenen in der WBK eingetragenen Waffen geschossen wird, werd ich denen meinen Kram vor die Füsse schmeissen und mit dem Hobby aufhören. Das werd ich denen auch genauso sagen, mal sehen ob die dann kapieren, was für einen Schwachsinn die da fabrizieren.

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vor 9 Stunden schrieb baer42:

weil die Behörde die Schießkladde des Vereines überprüft hat, Unregelmäßigkeiten festgestellt hat und

daraufhin viele Sachen in dem Verein  in Frage gestellt hat.

Um da nicht in solche Schwierigkeiten zu geraten wird sicherheisthalber gar keine Schießkladde geführt.
Allg. finde ich sollten zumindest keine persönlichen Daten drin stehen.

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vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

Das ist genau die Reaktion, die man seitens der Behörden mit solchen Schikanen erreichen will.

Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!

Das werden wir sehen.

 

Wenn die das wirklich umsetzen wollen, wird ein Sturm losbrechen.

 

Dann wird sich zeigen, ob die Fuzzis von der Waffenbehörde dagegen ankommen.

 

Denn das glaube ich eher weniger.

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ich versuche mal morgen an das Schreiben der Behörde ranzukommen

wenn ich mich recht entsinne wurde darin behauptet das dieselben Voraussetzungen für die 3 Jahre gelten wie die für den Erstantrag - also 18 mal pro Jahr

ist hier auch das erste Mal, so eine Aufforderung ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen

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vor 26 Minuten schrieb charly.brown:

dieselben Voraussetzungen für die 3 Jahre gelten wie die für den Erstantrag - also 18 mal pro Jahr

Zitat

Auszüge aus den dazu bestehenden Rechtsvorschriften und Hinweisen§ 4 Abs. 4 WaffG(4)

Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen.

Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen.

Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

Verwaltungsvorschrift zum WaffG – zu § 4 Abs 4 WaffG: 4.4

Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass (z. B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45), bleibt unberührt.

Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen.

Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat.

Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate.

Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung.

Für Mitglieder einesVereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verbanddurch geeignete Nachweise, z. B.durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Formatierung korrigiert
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der SB hat die Verwaltungsvorschrift zu §4 bis zum Schluß gelesen:

Zitat

Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 Satz 1 gelten ansonsten dieselben Grundsätze wie für die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Hervorhebung von mir. 8-)

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