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IGNORED

Magazine - Fristen für Behördenanzeige?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb chapmen:

Was ergibt denn dein "kümmern" in Bezug zur Thompson ausser könnte, hätte oder evtl. möglich?

Die Waffe wird zur verbotenen Waffe, das ist Fakt. Es ist also möglich (ich denke sogar sehr wahrscheinlich), dass die Behörde irgendwann die Besitzerlaubnis widerruft. Das ist üblicherweise mit einer Frist verbunden. Ich sondiere aktuell Möglichkeiten die Waffe legal und verlustminimierend los werden zu können wenn es dazu kommt. Eine Frist von zwei Wochen reicht dann nicht um einen Berechtigten zu finden, und dann bleibt nur die "kostenlose" Vernichtung. Ich erarbeite Strategien das zu vermeiden, die nicht zum Tragen kommen wenn es nicht nötig ist. Aber besser jetzt in Ruhe überlegen was man in wahrscheinlichen Fällen tun kann, als dann getrieben zu werden.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Sal-Peter:

Da die Presse inzwischen auch angefangen hat zu verkünden, dass Drehhofer "etwas" überdreht hat, ist die Hoffnung nicht ganz unbegründet, dass unser verehrter Bundespräsident doch noch vor dem Unterschreiben länger nachdenkt.

ROFL du bist doch sonst nicht so naiv.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

Waffe wird zur verbotenen Waffe, das ist Fakt.

Wie kommst du darauf?

 

vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

Behörde irgendwann die Besitzerlaubnis widerruft. Das ist

Da das einer Enteignung gleich kommt, würdest du nicht dagegen klagen?

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb callahan44er:

Wie kommst du darauf?

 

Da das einer Enteignung gleich kommt, würdest du nicht dagegen klagen?

Neu eingeführte Kategorie verbotener Waffen: auf halbauto umgebauter Vollautomaten.

 

Wie erfolgreich waren die Klagen der Besitzer kleinkalibriger Zentralfeuerpistolen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

 

 

Wie erfolgreich waren die Klagen der Besitzer ?

Das Ausnahmegenehmigungen erteilt worden ist dir bekannt?

 

Das die Anzahl "kleinkalibriger Zentralfeuerpistolen"  im Gegensatz zu PPSH, Thompson, Niedermeier, "C96/712" und und und  und und verschwindend gering ist ebenfalls?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Josef Maier:

Danach hat das Teil einen technischen Restwert von 1€, die freien Teile sind immer noch was Wert und Du hast schöne Erinnerungen.

 

Das ist übrigens auch ein Aspekt, was die Salutwaffen angeht...

Die werden bekanntlich künftig erlaubnispflichtig, und da es die Erlaubnis nur gegen spezifischen Bedürfnisnachweis gibt, den kaum einer erbringen kann, wird das in den meisten Fällen zu deren Abgabepflicht führen. 

 

Da empfiehlt sich, ob nun "zum Trotz" oder wg. anderer Verwertbarkeit, durchaus nur erlaubnispflichtige/wesentliche Teile abzugeben, nicht aber die freien Bestandteile.

Letztere (etwa bei Ordonnanzbüchsen Schäfte, Visierungen, zulässige Magazine, Abzugteile etc.) können z.B. noch in einen Ersatzteile-Fundus wandern.

Die Behörde bekommt im Wesentlichen eine Pappkiste mit Läufen und Verschlüssen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Neu eingeführte Kategorie verbotener Waffen: auf halbauto umgebauter Vollautomaten.

 

Wie erfolgreich waren die Klagen der Besitzer kleinkalibriger Zentralfeuerpistolen?

Ok, Umbau. Aber trotzdem, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb karlyman:


 

 

Da empfiehlt sich, ob nun "zum Trotz" oder wg. anderer Verwertbarkeit, durchaus nur erlaubnispflichtige/wesentliche Teile abzugeben, nicht aber die freien Bestandteile.

Letztere (etwa bei Ordonnanzbüchsen Schäfte, Visierungen, zulässige Magazine, Abzugteile etc.) können z.B. noch in einen Ersatzteile-Fundus wandern.

Die Behörde bekommt im Wesentlichen eine Pappkiste mit Läufen und Verschlüssen.

Ich wüsste nicht warum ich dies in der Vergangenheit hätte anders handhaben sollen.

Standardprocedere, seit Jahren, nicht nur bei mir.

Geschrieben

Ja, z. B. Erben beim weiteren Vorgehen beraten- da ist die Abgabe oftmals die kostengünstigste Variante und das "verwerten" von freien Teilen eine Möglichkeit.

Geschrieben

Solange dort nicht die "Schlaumeier" daherkommen und behaupten werden, dass z.B. einfache Holzschäfte von Ordonnanzbüchsen künftig "Gehäuse" (= wesentliche Teile) seien...

Damit wären diese für eine freie Verwertung auch futsch, und de facto Brennholz.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Sal-Peter:

Da die Presse inzwischen auch angefangen hat zu verkünden, dass Drehhofer "etwas" überdreht hat, ist die Hoffnung nicht ganz unbegründet, dass unser verehrter Bundespräsident doch noch vor dem Unterschreiben länger nachdenkt.

 

Schon wegen der zwei dicken Klöpse in § 14 (Verweis im neuen Absatz 4 auf § 4 Abs. 4 Satz 2, der aber nur noch aus einem Satz besteht und Verweis im Absatz 6 auf den nicht mehr existierenden Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Satz 3) wäre das auf jeden Fall eine Überlegung wert.

Geschrieben

Mal wieder zurück zur Erde!

Der BuPrä fertigt ein Gesetz nicht aus, wenn offensichtlich und zweifelsfei einen Verfassungsverstoß für ihn erkennbar ist.

 

Es dürfte klar sein, dass ein solcher Fall hier nicht vorliegt.

Geschrieben (bearbeitet)

Es steht auch noch nirgend wo was von putzen - trocknen - keine korrosive Munition verschießen - keine Stahlbürsten wenn man den Putzstock in die Bohrmaschine spannt. Nicht mal im nächsten Waffengesetz. Es gab früher auch immer Tuning - Spezialisten, welche an Magazinlippen gebogen haben.  Zerstörung beim Büchsenmacher vor allfälliger Abgabe wird auch nicht die Welt kosten. Wenn ich schon irgend wann freiwillig :00000733: und natürlich ausdrücklich zur Vernichtung abgebe dann möchte ich sicher sein, daß damit kein Unsinn mehr gemacht werden kann.  Da will ich natürlich nicht sparen, man weiß ja nie...

 

Btw., bei TPH, selbst in .22, sind die freien Teile schon lange deutlich wertvoller als Komplettwaffen. Selbst bei reichlich geschossenen Glocks sind die freien Teile so viel wert wie die Komplettwaffe. Nachzuschauen bei eGun.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Waffen Tony:

Mal wieder zurück zur Erde!

Der BuPrä fertigt ein Gesetz nicht aus, wenn offensichtlich und zweifelsfei einen Verfassungsverstoß für ihn erkennbar ist.

 

 

Der hat nicht mit WO gerechnet.....

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Waffen Tony:

Der BuPrä fertigt ein Gesetz nicht aus, wenn offensichtlich und zweifelsfei einen Verfassungsverstoß für ihn erkennbar ist.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Allein mir fehlt der Glaube.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Waffen Tony:

... Verfassungsverstoß ...

 

Es dürfte klar sein, dass ein solcher Fall hier nicht vorliegt.

Doch, der könnte vorliegen: Nämlich der Fall der "echten Rückwirkung".

Denn die ist nur lt. Bundesverfassungsgericht nur dann zulässig, wenn dadurch  "eine offene Auslegungsfrage für die Vergangenheit geklärt werden soll". 

Da aber der Staat SELBER nach dem besagten Stichtag noch die zu verbietenden Magazine an Private verkauft hat, liegt der Fall der "offenen Auslegung" offensichtlich nicht vor.

 

Da der Herr Bundespräsident Volljurist ist (2. jur. Staatsexamen 1986), müßte er die verfassungsmäßige Zweifelhaftigkeit dieses Gesetzes zumindest in diesem Punkt erkennen. 

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Geschrieben

Fundstück zum aktuellen Thema. Da frage ich mich doch, warum muss man Magazine abgeben, wenn doch keine Strafe droht?

Bislang dachte ich immer an dem Grundsatz, kein Gesetz ohne Strafe!

https://www.rnd.de/politik/seehofers-schildburgerstreich-waffengesetz-unter-feuer-36OU7VWXTNHFXPKT34HZQBMSWQ.html

 

Zitat

„Ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand für Verstöße gegen das Magazinverbot ist im Gesetz nicht enthalten“

Geschrieben

Was ja noch einmal deutlich macht, dass sich diese Passage keineswegs gegen Kriminelle oder gar Terroristen richtet.

Für die ist das ganze straflos und sie können davon soviele Magazine besitzen wie sie wollen.

Belangt -und damit die Zielrichtung der Verschärfung- wird ausschließlich der Sportschütze, Jäger, etc.

Den kostet das die Zuverlässigkeit.

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