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IGNORED

Wie wird ein Wechselsystem eingestuft


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Geschrieben

Hallo Leute, 

ich habe mir  eine CZ Shadow2 mit Wechselsystem 22lfb vorreserviert und denke das ich am Ende des Monats meine WBK in den Händen habe.

 Nun meine Frage: Man darf ja 2 Waffen im halben Jahr kaufen zählt das Wechselsystem da als Waffe ?

oder ist das als eine Waffe anzusehen.

Vielen Dank im voraus.

 

Geschrieben

Ich habe 3 Wechselsysteme für eine Waffe und es gilt als eine Waffe und wenn du 6 Wechselsysteme hast gilt es immer noch als eine

Waffe, aber denke dran das ein Sportschütze in 6 Monaten nur 2 Eintragungen in der WBK haben darf !

Geschrieben
Ich habe 3 Wechselsysteme für eine Waffe und es gilt als eine Waffe und wenn du 6 Wechselsysteme hast gilt es immer noch als eine
Waffe, aber denke dran das ein Sportschütze in 6 Monaten nur 2 Eintragungen in der WBK haben darf !

Zwei Waffen in 6 Monaten, nicht zwei Eintragungen....!


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Geschrieben

Du sagst es, „normal“ nicht. In beiden von dir genannten Fällen gibt es aber durchaus unterschiedliche Auslegungen bei einigen Behörden. Da hilft dann nur schlucken oder Einspruch einlegen.


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Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb daimler01:

Ich habe 3 Wechselsysteme für eine Waffe und es gilt als eine Waffe und wenn du 6 Wechselsysteme hast gilt es immer noch als eine

Waffe,

so richtig der erste Teil deines Satzes ist

 

vor 29 Minuten schrieb daimler01:

aber denke dran das ein Sportschütze in 6 Monaten nur 2 Eintragungen in der WBK haben darf !

so falsch ist der 2. Teil.NIRGENDS steht etwas von " nur 2 Eintragungen in 6 Monaten ". Grade das Beispiel WS passt dafür sehr gut. Ich kann mir zb eine 9mm incl WS und zb eine 45er mit WS nach der 2/6er Regel kaufen und gleichzeitig noch 1 oder 2 WS für andere Waffen im Bestand. Oder eine 1911 in 45 incl 9mm und 22er WS

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Minute schrieb -Sven-:

Da hilft dann nur schlucken oder Einspruch einlegen.

Dann schreib das auch so und nicht so  wie du es getan hast  und setze nicht noch ein ! hintendran.

 

Mein Bruder hat einen Revolver mit 3 Wechselläufen gekauft. Zählt als eine Waffe, auch wenn jeder der Läufe einen eigenen Eintrag hat in der WBK. Sonst könnte man als Sportschütze ja sowas gar nicht kaufen.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Und wenn wir schon dabei sind, auch nicht als Waffe wenn es um die (Formale) Kapazität des Schrankes geht.

Ich dachte, das sei falsch. Aber der DSB schreibt es auch:

 

dsb.de/recht/wichtigstes-zum-waffenrecht/aufbewahrung:

Zitat

Aufbewahrung von Schusswaffen (Feuerwaffen)

[...] Hinsichtlich der Zahl der Waffen ist auf die Neuregelung in § 13 Abs. 3 AWaffV hinzuweisen, wonach wesentliche Teile bei der Bestimmung der Zahl der Waffen außer Betracht bleiben – mithin zählen insbesondere Austausch- und Wechselläufe nicht mehr mit.

 

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
Dann schreib das auch so und nicht so  wie du es getan hast  und setze nicht noch ein ! hintendran.

Schlecht geschlafen? Überlege dir bitte mal dein Umgangston. Danke


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Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb -Sven-:

Überlege dir bitte mal dein Umgangston.

Sorry, hab mir nochmal den ganzen Faden angesehen und du warst der falsche Adressat. Ich hatte , warum auch immer, irgendwann dich und daimler01 durcheinander gebracht. Dafür entschuldige ich mich. Im Ton vergriffen habe ich ich mich aber imho nicht , ich habe durch die zitiererei nur kurz den Überblick verloren. Mea Culpa. :peinlich:   :knuddel01:  :s75:

 

 

Geschrieben

Mal ne Frage in die Runde: Wie werden bei Euch WS für KW in die WBK eingetragen? Meine Behörde tragen diese als "Austauschlauf" ein, trotz Nachfrage und Verweis auf das Nichterwähnen des Verschluss und dass ich nichts dauerhaft tausche (Lauf tauschen aufgrund Defekt usw.), sondern ein System zum temporären Wechseln erwerbe.

Aussage ist immer "das ginge im NWR nicht anders".

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb -Sven-:

Zwei Waffen in 6 Monaten, nicht zwei Eintragungen....!

Das sieht unsere Behörde anders, wo ich damals meine erste Waffe P220 S gekauft habe mit Wechselsystem 9mm und 45, wusste ich

ja das es als eine Waffe galt, darauf hin hatte ich mir noch eine Woche später ein Wechselsystem 22 geholt und eine K31 wollte es

eintragen lassen, da sagte er mir das ich schon 2 Eintragungen hätte und ich es normal mir nicht holen durfte das 22 Wechselsystem

und die K31.

Er sagte auch 2 Eintragungen innerhalb eines halben Jahr sind erlaubt aber keine 4 dabei spiele es keine Rolle ob es sich um eine Waffe

handelt oder ob es sich um ein Wechselsystem handelt, Eintragungen sind Eintragungen es sei denn ich hätte mir eine Waffe gekauft

das da 3 Wechselsysteme mit bei wären denn ja, aber so geht das nicht. Er hatte mir trotzdem das 3 Wechselsystem und die K31 

eingetragen sollte aber in Zukunft darauf achten.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb TwoSix:

Aussage ist immer "das ginge im NWR nicht anders".

das ist entweder:

gelogen!

oder

keine ahnung deines sb!!!

 

fakt ist:

das nwr kennt sehr wohl wechselsysteme!!!

meine 3 ws für meine beiden glock sind genau so eingetragen als was sie eben sind: Wechselsysteme zu lf. nr (in der wbk xy)!!!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb daimler01:

Das sieht unsere Behörde anders,

Und die sieht das solange anders bis ihr einer von höherer Stelle das Gegenteil beweist. Solange sich da keiner gegen wehrt machen die einfach.

  • 7 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 3.1.2020 um 14:11 schrieb TwoSix:

Mal ne Frage in die Runde: Wie werden bei Euch WS für KW in die WBK eingetragen? Meine Behörde tragen diese als "Austauschlauf" ein, trotz Nachfrage und Verweis auf das Nichterwähnen des Verschluss und dass ich nichts dauerhaft tausche (Lauf tauschen aufgrund Defekt usw.), sondern ein System zum temporären Wechseln erwerbe.

Aussage ist immer "das ginge im NWR nicht anders".

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

Weitere Begriffe zu den wesentlichen Teilen 
3.1 
Austauschläufe sind Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können.
3.2 
Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden müssen.
3.3 
Einsteckläufe sind Läufe ohne eigenen Verschluss, die in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden können.
3.4 
Wechseltrommeln sind Trommeln für ein bestimmtes Revolvermodell, die ohne Nacharbeit gewechselt werden können.
3.5 
Wechselsysteme sind Wechselläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses.

3.6 
Einstecksysteme sind Einsteckläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses.
3.7 
Einsätze sind Teile, die den Innenmaßen des Patronenlagers der Schusswaffe angepasst und zum Verschießen von Munition kleinerer Abmessungen bestimmt sind.

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben (bearbeitet)

kleiner Joke am Rande:

 

Seit mindestens 1980 gilt und ist seit 2003 waffenrechtlich in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3 WaffG geregelt:

Austauschläufe sind Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können.
Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden müssen

 

Ab 01.09 dann:

 

3.5
Wechselsysteme sind Austauschläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses sowie der für sie bestimmten Gehäuseteile, sofern diese Gehäuseteile technisch erforderlich sind und Austauschlauf, Verschluss und Gehäuseteile in ihrer Gesamtheit keine bestimmungsgemäß verwendbare Waffe ergeben.

 

 

 

 

 

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

Durch diesen Unsinn hat man den vllkommen blödsinnigen loguische Bruch zu wechselsystemen drin.

Oft wurde das angemahnt , aber man zieht es arrogant -entgegen fachlich-technischer Sicht- durch.

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