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IGNORED

Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG


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Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb highlower:

Bricht jetzt bei Dir der Größenwahn aus oder was?

Keine 2 Wochen hier aber jetzt schon Meister im Dummschwätzen und Diffamieren . Wessen Sockenpuppe bist du den ? 

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Geschrieben

Hier mal ein Punkt für die VB:

 

Neben der Hauptsache sollte in der VB nicht unerwähnt bleiben, dass die - überzogene EU-Richtline von einer eigentlich nicht zuständigen Stelle ins Leben gerufen worden ist! Das heißt, die BRD legt nicht nur die EU-Richtlinie strenger aus als sie tatsächlich ist. Hinzukommt, dass die EU-Verbraucherschutz Kommission dafür nicht zuständig ist und die BRD dies noch nicht einmal hinterfragt. Hierzu könnte @Katja Triebel etwas beitragen!

 

 

Geschrieben

Würde (rein thoeretisch) jemand mehrfach einfache waffenrechtliche Regelungen (Jäger /Sportschützen nebst Bedürfnis) und den Anscheinsparagraphen nicht versteht, ja sogar das dazugehörige "epochale" Urteil dann im Ergebnis in eine Niederlage fehldeuten, hätte ich meine Zweifel an der Eignung.

Aber das nur rein hypotetisch.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb FrankyL79:

Nein, aber OT wird im Forum normalerweise nicht gerne geschehen von den Moderatoren.

Und Vollzitate übrigens auch nicht 😉

Damit hast Du so Recht, dass ich das mal vollzitiere. 😉

Ich hab mal ein bisschen durchgewischt und bitte beim Thema zu bleiben.

Geschrieben

@ Franky: Ich kann Deinen Optimimus, Unterstützung der Verbände und wenn auch nur in argumentativer Form zu erhalten (ganz abgesehen von der Frage, woher diese plötzlich das verfassungsrechtliche know-how haben sollten), nicht teilen. Meine Erfahrungen aus den früheren VBen waren eher negativ. Aber versuchen kann man es ja.

Ich bin auch nicht wirklich optimistisch, ob es viel bringt, Entwürfe der VB hier einzustellen. Du siehst die destruktiven Reaktionen (ich hätte fast geschrieben "der übliche Verdächtigen", aber das stimmt ja zumindest ausweislich der Namen nicht) einiger, die offenbar nicht begriffen haben, daß Nichtstun die schlechteste aller Optionen ist, und aus unzähligen Diskussionen, in denen man als Fachmann darum kämpfen muß, selbst die banalsten Grundlagen zu vermitteln bzw. unendlich viel Zeit mit nichtigen Diskussionen verschwenden, mußte, wird es einen riesigen Fred mit einer ebenso riesige Menge Müll geben, den kein Mensch mehr auswerten kann. Ich habe einfach keine Lust mehr auf dieses unsägliche Dummgeschwätz mancher Leute. Das mußte jetzt mal so deutlich raus.

Vielleicht weiß jemand, der professionell in der IT unterwegs ist, eine Lösung.

Wenn es nicht darum geht, Gelder zu sammeln, sollten wir eher versuchen, eine gewisse Anzahl von selbst betroffenen Kollegen mit Erfahrungen in VBen und/oder Verfassungsrecht zu bekommen, und dann gemeinsam das tun, was wir andernfalls jeder für sich tun würde. Ich bin nicht eben begeistert von der Aussicht, tagelang in GG-Kommentaren lesen zu müssen, aber noch weniger begeisternd ist, mit dieser Gesetzesänderung zu leben. Magazine als verbotene Gegenstände ... wohin das in letzter Konsequenz führen wird ist ja wohl klar. Eigentlich müßten alle Verbände schon an Muster-VBen arbeiten bzw. diese erarbeiten lassen (aber ich fürchte, daß manche Verbandsyogis 2- oder 5-Schuß-Mags ganz toll finden).

Geschrieben
Am 21.12.2019 um 14:07 schrieb Ch. aus S.:

Das liegt allerdings nicht am bösen BVerfG, sondern an den Voraussetzungen, die für eine Klageberechtigung erfüllt sein müssen (z.b. wird oft die Erschöpfung des regulären Rechtsweges verlangt).

Dann müsste man bei der Erbwaffenblockierung ja sehr gute Chancen haben. Altbesitzer ohne Sachkunde und Bedürfnis müssen nicht blockieren, Erben sollen es sogar rückwirkend tun. Klarer verfassungswidrig geht gar nicht.

Geschrieben

@MarkF: Hi, ja ich kenne das Problem, aber die Hoffnung stirbt zum Schluss 🙂 Das eine ist ja was die "Waffen-Tonys" dieser Welt so schreiben und das andere ist, was man daraus macht. Insofern wäre es wohl wirklich sinnvoll wie @Kanne81 zutreffend schreibt auf unsachliche Beiträge die nur dem persönlichen Angriff dienen, einfach nicht zu reagieren. Dont feed the troll, oder so...Ansonsten sind hier ja auch sehr viel positive Reaktionen und Menschen die sich einbringen wollen! Ich melde mich bei Dir im neuen Jahr wenn das Grundgerüst als Kurzgutachten steht, dann können wir uns fachlich austauschen. Vielleiht können uns auch die Mods unterstützen und wirklich sinnlose Beiträge zumindest hier löschen. Die  "Waffen-Tonys" dieser Welt können dann ja einen eigenen Thread eröffnen. Titel für diesen würden mir zahlreiche einfallen 🙂

 

 

Geschrieben

Du darfst mich ja gern sachlich entkräften. Die links zu deinen Aussagen hast du selbst, oder?
Hast du dich da missverständlich ausgedrückt?

Oder gabs andere Ursachen, für deine haarsträubenden Interpretationen des Waffenrechts?
Du behauptest ja sogar nach Lesen des Urteil (das dir bis dato anscheinend sogar unbekannt war) zum Anschein des CZ V22 Wechselsystems negativ ausging.

Hier (und da gäbe es mehrere Threads) kann sich ja jeder selbst ein Bild zu Kompetenzen machen:

Es geht überhaupt nicht um persönliches. Es geht darum Menschen, die gern was spenden möchten den Blick zu erweitern, auf was sie sich gerade einlassen.

Geschrieben

Einmal antworte ich noch OT, aber dann ist es gut:

Du wolltest einem Jäger, der nach der Befestigung eines Griffs an eine Jagdwaffe gefragt hat erklären, er müsse § 6 WaffG beachten..... Das ist schon völliger Käse. Dann wurde etwas vom Wanderer zwischen den Welten gesprochen, was auch Unsinn ist. Dann hast du die Urteile nicht gelesen, ständig Halbwissen von dir gegeben und wusstest alles besser. Alle Versuche dir zu erklären, dass du das nicht so pauschal beurteilen kannst, sondern euch das im Einzelfall anschauen müsst, liefen auf persönliche Angriffe hinaus.

Ich habe mir auch deine weiteren Beiträge hier im Forum mal angeschaut und frage mich ernstlich, rein hypothetisch, wenn ich ein Waffengeschäft besitzen würde und hier potentielle Kunden wären, ob ich hier so rumholzen würde oder ob ich nicht einfach ein bisschen freundlicher wäre. Aber du bist immer relativ schnell aggressiv, weist alles besser und die anderen stellen dumme Fragen. Das nervt halt einfach und wird mich nicht dazu bewegen, jemals mit dir ins Geschäft zu kommen.

 

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Joe07:

Neben der Hauptsache sollte in der VB nicht unerwähnt bleiben, dass die - überzogene EU-Richtline von einer eigentlich nicht zuständigen Stelle ins Leben gerufen worden ist! Das heißt, die BRD legt nicht nur die EU-Richtlinie strenger aus als sie tatsächlich ist. Hinzukommt, dass die EU-Verbraucherschutz Kommission dafür nicht zuständig ist und die BRD dies noch nicht einmal hinterfragt. Hierzu könnte @Katja Triebel etwas beitragen!

 

Die Frage ist, wie uns das helfen kann, denn an der Gesetzgebungskompetenz ändert das ja nichts. Auch ohne EU hättet dieses Gesetz beschlossen werden können, es fehlt somit an der Kausalität der etwaigen Rechtsverletzung.

Geschrieben

Wer schon jetzt beitragen möchte, kann gerne alle seine Argumente, gerne auch aus anderen Threads für die Verfassungswidrigkeit hier posten. Die nehmen wir dann in unser Kurzgutachten mit auf, wenn sie stichhaltig sind.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb FrankyL79:

betroffene Händler, Hersteller, damit wir ICH

O.K. und ich muss jetzt stark sein um nicht unfreundlich zu wirken.
Wende dich vertrauensvoll an: https://www.vdb-waffen.de/

Die kannst du übrigens auch an Feiertagen, privat anrufen. Die suchen nämlich gerade ganz dringend einen Anwalt, wegen dem Magazinzeugs; Habe ich so gehört.
Eine 100 % Bestätigung kann ich da aber nicht geben. Musst ebend mal anrufen und fragen.

 

3 Sekunden zu langsam.  😞

Bearbeitet von Klobürste von Esstisch
Geschrieben

Die Einsicht, daß ein Grundrecht auf Eigentum im GG steht wurde afair schlußendlich dann doch dazu hergenommen, den Menschen ihre durch Umbau entstandenen 4mm mit F im Kreis dann halt weiter zu lassen, und zwar technisch benutzbar (nach 2008 müßte das gewesen sein). 

Imho nur die Einsicht, daß ein Grundrecht auf Erbe im GG steht, hat den Erben die Waffen gelassen, wenn auch nur mit immensen Zusatzkosten für Laufstöpsel. 

Nur einer von mehreren laienhaften Gedanke zur Argumentation mit den Grundrechten.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Nur einer von mehreren laienhaften Gedanke zur Argumentation mit den Grundrechten.

 

Beschreib doch bitte mal deine tatsächliche Sorge, also ohne rechtliche Überlegungen, was geschieht nun, wo gegen Du dich wehren möchtest?

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