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IGNORED

Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG


FrankyL79

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Das ist eine komplizierte Frage 🙂

 

Kurzfassung: Der BGH und das BVerwG sehen in diesem Recht eine durch Art. 14 GG gewährleistet institutionelle Garantie (BGHZ 111, 349, 356; BVerwGE 81,49, 54), das BVerfG lässt das noch offen (BVerfG NJW 2005, 589, 590). 

 

Z.B.:

 

- 1 BvR 1306/02 - :Auch unter dem Gesichtspunkt des von der Beschwerdeführerin angeführten Schutzes des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs durch Art. 14 Abs. 1 GG ergibt sich nichts anderes. Es kann dabei dahinstehen, ob und inwieweit die Eigentumsgarantie den Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte erfasst (vgl. zu dieser bislang in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offen gelassenen Frage zum Beispiel BVerfGE 51, 193 <221 f.>).

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Wie einige wissen bin auch ich RA und habe bei einer der Verfassungsbeschwerden gegen das HA-Jäger-Urteil mitgewirkt. Gegen die Verschärfung der Aufbewahrungsregeln habe ich ebenfalls (auch selbst als Betroffener) Verfassungsbeschwerde(n) eingelegt. Einen Bescheid aus Karlsruhe habe ich noch nicht. Das ist insofern ein gutes Zeichen, als sie noch nicht negativ beschieden wurde. Andererseits kann man daraus natürlich nicht folgern, daß sie als erfolgsversprechend angesehen wird. Ich habe auch schon nach längerer Wartezeit begründungslose  Nichtannahmebescheide erhalten; meist aber nach eher kurzer Zeit, manchmal aber auch so fix, daß ich mir nur schwer vorstellen kann, daß jemand wirklich die Begründung durchgearbeitet und durchdacht hat.

 

Das Geschäft der Verfassungsbeschwerden ist ein ganz großes Lotteriespiel. Viele VB mit bedeutenden Streitgegenständen, von "wichtigen" Leuten und begründet von Kollegen mit einschlägiger Bekanntheit, werden schon sang- und klanglos (und wie üblich) ohne jede Begründung aussortiert, andere VB mit eigentlich nichtigen, völlig uninteressanten und wirtschaftlich wie auch verfassungsrechtlich unwichtigem Streitgegenstand (z.B. weil ein Ausländer in einem städtischen Schwimmbad etwas mehr Eintritt zahlen mußte als ein Einheimischer - klar, das ist grundrechtswidrig, aber derart nichtig, daß man da wirklich sagen muß, daß "minimae non curat praetor", vor allem wenn ich auf der anderen Seite sehe, wieviel VB gegen sehr deutlich gegen das Willkürverbot und anderen Grundrechte verstoßende Gerichtsentscheidungen begründungslos nicht angenommen werden) mit in der Natur der Sache liegenden eher dürftiger Begründung dagegen glatt durchlaufen. Als Außenstehender, der darauf angewiesen ist, die Entscheidungen des BVerfG zu studieren, kann man nur Rätselraten, nach welchen Kriterien dort entschieden wird. Jedenfalls scheinen wirtschaftliche oder politische Bedeutung oder die Zahl der Betroffenen für sich nicht die entscheidende Rolle zu spielen und natürlich ebenfalls nicht, wer der Beschwerdeführer ist und durch wen er vertreten wird (sofern überhaupt).

 

Man kann jetzt spekulieren, daß die Damen und Herren in Karlsruhe sich verfassungsrechtlich interessante Dinge rauspicken, "Wiederholungstäter" aussortieren, von Mainstream "geächtete" Dinge wie (Legal)Waffenbesitz abschmieren - aber andererseits wurde auch die VB anläßlich Winneden abschlägig beschieden. Und letztlich hilft diese Kaffeesatzleserei auch nicht weiter. Als Beschwerdeführer oder dessen Vertreter kann man daher nur sein Bestes geben und nach allen Regeln der Kunst eine Begründung zimmern. Wobei, auch das muß man in aller Deutlichkeit sagen, auch die Kollegen, die angeblich oder tatsächlich viele VB begründen und entsprechende Expertise in Anspruch nehmen, nur mit Wasser kochen und mit dem gleichen Material arbeiten wie die, die nur fallweise VB einlegen (wobei auch dies nur eine sehr, sehr, sehr kleine Zahl ist), so daß es hauptsächlich darauf ankommt, grundlegende Fehler zu vermeiden und im übrigen wenn überhaupt die Argumente zählen. Aus meiner Sicht und mit nicht nur der vieljährigen Erfahrung eigener sondern auch der Durchsicht "fremder" VB sind daher die durchaus erheblichen Honorare, die aufgerufen werden, nicht unbedingt gerechtfertigt. 

Selbstverständlich werde auch ich auch gegen diese neuen Regelungen VB einlegen. Etwas anderes bleibt uns ja nicht übrig, denn die Hoffnung, daß sich im BT eine Mehrheit finden würde, um diese Regelung rückgängig zu machen, ist aus meiner Sicht weitaus fantastischer als die Chance, mit einer VB Erfolg zu haben. Alle Argumente lagen dem BT vor, aber die Mehrheit wollte die Wahrheit nicht hören.

 

Ich halte daher den Vorschlag, hier oder in einem anderen Forum Argumente zu sammeln und Begründungen zur Verfügung zu stellen, für sehr gut. Hierdurch wird das Risiko verringert, daß man etwas übersieht, vermeidbare Fehler macht etc.  Dabei denke ich primär an die für Kollegen, die die VB erarbeiten, verbundenen Vorteile, denn im wesentlichen wird es sich um rechtliche Argumente und Aspekte handeln, die den Verständnishorizont der Laien, die weit überwiegend schon das einfache Waffenrecht nicht verstehen, weit übersteigen. Aus diesem Grund sollte auch keine Zeit und kein Platz mit der Erklärung grundsätzlicher Fragen wie dem Wesen der VB und deren Voraussetzungen verschwendet werden - wir RAe kennen sie und es ist völlig nutz- und sinnlos, dies hier zum x-ten Mal durchzukauen (das hatten wir alles schon bei der HA-Jäger-VB, der Aufbewahrungs-VB usw.). Natürlich kann als Ergebnis auch ein Mustertext für eine VB für jeden betroffenen LWB stehen, auch wenn dies nicht das Ziel sein sollte. Denn ich halte die Vorstellung, daß das BVerfG die Zahl der Beschwerdeführer irgendwie beachten würde, für absurd. Der Bf in der o.g. Schwimbadeintrittsgeld-VB war auch ein einzelner - wie auch bei den vergleichsweise wenigen erfolgreichen VBen gegen Gerichtsentscheidungen auch immer nur ein einzelner betroffen ist. Daß hier dagegen Millionen (?) LWB betroffen sind ist recht offensichtlich. Im Gegenteil würde ich eher vermuten, daß es übel aufstoßen wird, wenn nur hundertausende LWB VB einlegen ... und damit in Karlsruhe den ordentlichen Geschäftsbetrieb zum Erliegen bringen. 

 

Das Argument von Knight, dem "Gegner keine Munition" liefern zu wollen, lasse ich nicht gelten. Die VB ist eine höchst einseitige Angelegenheit. Egal was wir dafür oder dagegen sagen - alles ist bereits bekannt und ob die Begründung öffentlich erarbeitet wird oder klandestin hat nicht den geringsten Einfluß auf die Entscheidung in Karlsruhe oder sollte eine der VBen angenommen werdenden Inhalt der dann zu erwartenden Erwiderung der Bundesregierung.

 

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Ich weiß nicht, ob es schon erwähnt wurde, dass es für Verfassungsbeschwerden den Grundsatz der Subsidiartät gibt.

Bedeutet, dass man sich durch den vollen Instanzenweg hindurchgeklagt haben muss, bevor eine Verfassungsbeschwerde überhaupt die formalen Voraussetzungen zur Annahme erfüllen kann.

 

1. "Alte" Magazine müssen ja "nur" angemeldet werden.

2. Neue Magazine erworben ab dem 13.6.2017 werden verbotene Gegenstände, für die der Besitzer eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen kann.

 

Durch dieses Konstrukt der Überleitungsvorschriften versucht man eine entschädigungspflichtige Enteignung zu vermeiden. Es wird ja niemandem etwas weggenommen.

Defacto gibt es aber mindestens eine nachgelagerte enteignungsgleiche Wirkung dadurch, daß Magazine praktisch nicht mehr veräußert werden können und daß ein Weiterbesitz im Erbfall nicht mehr möglich sein wird.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde#Zulässigkeitsvoraussetzungen

In dem Moment, wo es zu Auflagen oder der Verweigerung von Genehmigungen kommt, kann man gegen die entsprechenden Bescheide klagen.

Hier ist der Instanzenweg einzuhalten, bis am Ende das nicht mehr anfechtbare Urteil der letzten Instanz steht.

Nur gegen dieses ist dann die Verfassungsbeschwerde zulässig.

 

Das Subsidiaritätsprinzip gilt auch für eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, es sei denn es würden Grundreche von erheblicher Bedeutung verletzt.

 

 

Da in der Vergangenheit dieses gesetzgeberische Rezept mit den Überleitungsvorschriften (Verbot Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriiff, Verbot bestimmter Messer, Verbot bestimmter Munition und Munitionsteile, Verbot von Kurzwaffen mit Zentralfeuermunition kleiner 6,35mm u.s.w.) so gut funktioniert hat, ist mir jetzt nicht so ganz klar, warum das bei den Magazinen anders sein soll?

 

frogger

 

 

Bearbeitet von frosch
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Ich finde es heutzutage erstmal grundsätzlich gut, dass er wenigstens bereit ist, etwas zu tun. Auch auf die Gefahr hin, seinen Namen zu beschmutzen. Das trifft auch auf @MarkF zu.

 

Wenn keiner was macht, ändert sich auch nix im Guten für uns. Was wäre die Alternative?

 

Was tun mit der Aussicht auf Erfolg (egal wie groß) oder es bleiben lassen mit der Aussicht auf keinerlei Besserung (in dem Fall 100% sicher).

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vor 8 Minuten schrieb FrankyL79:

Was willst Du uns sagen?

Ich möchte Dir damit sagen, dass Du außer einer sehr vagen Grundidee absolut keinen Plan hast, wie Du das ganze erfolgreich umsetzen kannst und Du uns an Deiner Planlosigkeit hier im Forum erfolgreich teilhaben lässt.

 

Kleines Beispiel: Du hast noch nicht mal ansatzweise eine Grundidee, wie Du Du Dein Vorhaben online einer breiteren Masse, z.B. über eine Homepage und eine eigene Seite, darstellen kannst und auch niemanden kennst, der das kann.

 

Was in Anbetracht der Tatsache, dass Du Rechtsanwalt bist und darüber hinaus mit einen "Team" zusammenarbeitest, eher weniger für Deine brauchbaren Kontakte und Deine Fähigkeit, nutzbringende Ressourcen zu aktivieren, spricht.

Bearbeitet von highlower
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vor 1 Minute schrieb highlower:

Und an diesem Erfolg hattest Du welchen Anteil dran?

Ich habe relativ viel getan:

 

Beide Petitionen Unterstützt.

Die Verbände angeschrieben.

Abgeordnete angeschrieben.

Für die Petitionen geworben.

Viele Menschen bewegt zu zeichnen.

 

Aber was ist denn mit Dir los? Warum reagierst Du so negativ auf uns? Mach doch bitte ein Bisschen Sport und komme entspannt zurück.

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vor 4 Minuten schrieb FrankyL79:

@highlower: Ich finde Deine destruktive Art sehr schade. Ich kümmere mich um das rechtliche, das werden 100erte Arbeitsstunden sein. Muss ich dann auch noch Homepage und all das können? Nein. Für alles gibt es Spezialisten. Magst Du dich vielleicht einbringen und einen Beitrag leisten?  

Du meinst, so als unbezahlter "Spezialist" und so?

 

Kannst Du Dir 100te unbezahlte Arbeitsstunden leisten?

 

Ich leider nicht.

Bearbeitet von highlower
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vor 5 Minuten schrieb FrankyL79:

Ich nehme auch ein paar Minuten Deiner wertvollen Zeit, jede Unterstützung ist willkommen, aber rede doch nicht so destruktiv. 

Fang Du doch einfach mal selber an, kostenlos zu arbeiten und zeig uns dann hier im Forum Dein durchdachtes und erfolgversprechendes Konzept, in dem ganz konkret dargestellt wird, wie Dein Projektmanagement aussieht, welche Ressourcen Du konkret brauchst, und wie das ganze dann praktisch umgesetzt werden soll, um bei Deinem geplanten Vorhaben die größtmögliche Erfolgswahrscheinlichkeit zu erzielen.

 

Wenn Du schon um Unterstützung bittest, dann musst Du Dir auch die Mühe machen, eine Menge Vorarbeit zu leisten, damit man auch merkt, dass das bei Dir keine kurzfristige Schnapsidee ist, sondern dass sowohl der Wille wie auch das Potential vorhanden ist, um so eine Sache in größerem Maßstab und auch bei unvorhergesehenen Problemen erfolgreich zum Abschluß zu bringen.

 

Bearbeitet von highlower
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1. Im Januar erarbeiten wir einen Schriftsatzentwurf.

2. Der geht hier online.

3. Eure Argumente und Ideen fließen ein.

4. Ihr könnt das fortwährend sehen.

5. Aus diesem Forum sind schon weitere RA dabei, die bekommen den Schriftsatz auch und arbeiten Ihre Argumente im Nachverfolgungsmodus ein.

6. Der Schriftsatz geht an die Verbände.

7. Die Argumente der Verbände fließen ein.

7. Ziel: Möglichst zeitig nach in Kraft treten des Gesetzes geht die Schrift nach Karlsruhe.

8. Wir essen Käsekuchen und warten...

9. Wer weiß das schon.....

 

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vor 1 Minute schrieb highlower:

Er hat nach Argumenten Ideen und fachlicher Unterstützung durch Spezialisten gefragt

Und hat er eine Rechnung geschrieben oder eine Kostennote erstellt? Oder schrieb er das er und " sein Team " das unentgeltlich machen ? Mann kann auch alles schlechtreden.........

 

vor 2 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:

wie du kommunizierst und Leute zum Arbeiten an der guten Sache, deiner guten Sache bewegst, erinnert an Narzissmus.

An was mich dein Name und dein Avatar erinnert schreibe ich mal lieber nicht, von vielen deinen Posts hier auch nicht.....

 

vor 1 Minute schrieb highlower:

Hätte man nicht schöner formulieren können, danke!

also echt jetzt.........Hauptsache erst mal gegen alles sein und Leute schlecht reden...........

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Ich find‘s gut und würde mir definitiv Zeit nehmen, um Euch Input zukommen zu lassen.

 

Die Zeiten des stummen über sich ergehen lassen, müssen vorbei sein. Ich habe mich mittlerweile überall geoutet und gehe in direkte Diskussionen rund ums Thema Waffenrecht. Bis vor kurzem wussten nur wenige von meinem Hobby. Auf der Arbeit, in Vereinen, im Ehrenamt - überall! Ich nehme fast jeden mal mit auf den Stand. Danach sind die Augen geöffnet.

 

Bin eben kein Jurist, versuche so aber wenigstens in einem kleinen Teil der Bevölkerung Verständnis aufzubauen. Es muss ja keiner mit dem schießen anfangen, aber wenigstens soll keiner unbegründete Ablehnung mehr haben.

 

Ich bin sogar schon so weit, dass ich mir überlege, jedes Wochenende einen Infostand in der Stadt zu betreiben um aufzuklären und neue Mitglieder anzuwerben. Da wird es auch Contra geben, aber dann hab ich es wenigstens versucht!

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@FrankyL79 Lass Dicht / Lasst Euch von den paar Trollen hier im Forum nicht aufhalten - das hat das Internet mittlerweile so an sich. Ignorieren klappt am Besten.

 

Weiter so. Ich werde hier regelmäßig reinschauen und mich auch beteiligen (geistig und finanziell).

 

Cheers + ein paar schöne und besinnliche Tage

 

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