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IGNORED

Einwohnermeldeamt fragt nach WBK


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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Andreas181:

Ich kenn das so, dass wenn man zugezogen ist bei der erstmaligen Beantragung am neuen Wohnort das original vorgelegt werden muss.
...

 

Gut, ich habe im ganzen Leben den Hauptwohnsitz nie gewechselt. :ninja:

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Bayern, Rheinland-Pfalz.

Bayern hat Landkreise und kreisfreie Städte. Der Vollzug des Waffenrechts obliegt den Kreisverwaltungsbehörden, nicht den Gemeinden. Kreisverwaltungsbehörden sind die Landratsämter und die Kreisverwaltungsreferate der kreisfreien Städte. RLP müsste ich nachlesen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb grayson:

Baden-Württemberg

Wenn sich BaWü seit 1981 nichts geändert hat, liegt der Vollzug des Waffenrechts bei den Kreispolizeibehörden. Das sind keine Gemeinden.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Bautz:

Wenn sich BaWü seit 1981 nichts geändert hat, liegt der Vollzug des Waffenrechts bei den Kreispolizeibehörden. Das sind keine Gemeinden.

Das machen die Ordnungsämter, Teil der Stadtverwaltung.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb erstezw:

Da sitzt auch das Einwohnermeldeamt.

Was genau hast du jetzt nicht verstanden?

Wo das Einwohnermeldeamt sitzt ist offensichtlich unterschiedlich geregelt. Siehe z.B. München, Nürnberg und Ansbach. - again what learned

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Bautz:

Wenn sich BaWü seit 1981 nichts geändert hat, liegt der Vollzug des Waffenrechts bei den Kreispolizeibehörden. Das sind keine Gemeinden.

Prinzipiell richtig, aber trotzdem gibt es in BaWü kreisfreie Städte. In diesen erfüllt die Stadt auch ALLE Aufgaben des Kreises, da sie eben ihr eigener Kreis ist.

 

Beispiel: Die Stadt Freiburg. Dort liegt der Vollzug des Waffenrechts beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Freiburg: https://www.freiburg.de/pb/-/205348/oe6013476

 

Typisches Beispiel für die Kreispolizeibehörde: Der umgebende Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Dort liegt das Waffenrecht wiederum beim Landratsamt: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Service+_+Verwaltung/BWW+service_bw.html?amtsID=935824

 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Bautz:

Wenn sich BaWü seit 1981 nichts geändert hat, liegt der Vollzug des Waffenrechts bei den Kreispolizeibehörden. Das sind keine Gemeinden.

Falsch. Auch eine Gemeinde ist Kreispolizeibehörde, wenn sie als untere Verwaltungsbehörde Gefahrenabwehr betreibt !

 

Genauer gesagt: Neben den Landratsämtern sind auch die Großen Kreisstädte sowie die Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften für das Waffenrecht zuständig. Und in diesen Städten und Gemeinden gibt es jeweils auch ein Meldeamt. Nur bei Landratsämtern gibt es generell kein Meldeamt.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Und auf die  Rechtsgrundlage (wohlgemerkt für die dienstl. Zwecke eines Einwohnermeldeamtes) darf man herzlich gespannt sein...

:rolleyes:

Oja. Da werden offenbar zwei Dinge vermischt, die so gar nichts miteinander zu tun haben.

 

Für die Ausstellung eines Perso gelten die Vorschriften nach dem Personalausweisgesetz, für die gegenseitigen Meldungen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen zwischen den Waffenbehörden und den Meldebehörden hingegen § 43 WaffG. Von der ART der waffenrechtlichen Erlaubnis steht in § 43 WaffG aber nichts. Es geht die Meldebehörde also gar nichts an, ob jemand eine WBK, einen WS, einen KWS, einen MES, eine Schießerlaubnis oder was auch immer für eine waffenrechtliche Erlaubnis hat. Solange (irgendeine) waffenrechtliche Erlaubnis besteht, ist dies im Meldesatz zu speichern. Nach Wegfall derselben ist der Vermerk wieder zu löschen.

Geschrieben

Worin besteht die Sinnhaftigkeit Waffenbesitz im Melderegister zu vermerken? Ich nahm bislang an in Deutschland wurde genug schlechte Erfahrung mit dem Mißbrauch von Selektierung gemacht und diese würden genau aus diesem Grund nicht mehr angewandt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Asgard:

Worin besteht die Sinnhaftigkeit Waffenbesitz im Melderegister zu vermerken?

Damit die Polizei weiß,  dass sie im Fall der Fälle auf Eigensicherung achten muss (nicht wie sonst einfach nur klingeln)

Aber wozu hat man jetzt das NWR eigentlich gebraucht?

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb erstezw:

Aber wozu hat man jetzt das NWR eigentlich gebraucht?

Damit ein paar besonders gut ausgebildete HöDis im BMI regelmäßig tolle Listen produzieren können. Damit können dann noch höher Besoldete bei der Politik wedeln gehen. Zusammen kann man dann bejammern, wie sehr das deutsche Volk sich bewaffnet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Oja. Da werden offenbar zwei Dinge vermischt, die so gar nichts miteinander zu tun haben.....

Es geht die Meldebehörde also gar nichts an, ob jemand eine WBK, einen WS, einen KWS, einen MES, eine Schießerlaubnis oder was auch immer für eine waffenrechtliche Erlaubnis hat.

 

Ja, eben. Daher meine süffisante Anmerkung, in dem Fall dürfe man auf die Benennung der Rechtsgrundlage gespannt sein...  :P

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb erstezw:

Damit die Polizei weiß,  dass sie im Fall der Fälle auf Eigensicherung achten muss (nicht wie sonst einfach nur klingeln)

 

 

In allen anderen Fällen (d.h. ohne "W-Eintrag") muss sie nicht auf Eigensicherung achten, weil dann garantiert "nicht geschossen" wird.....?

Oh, heilige Einfalt.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Iggy:

 

Wie gaga!

Das letzte Mal, wo ich meine Geburtsurkunde gebraucht habe, war für das Staatsexamen.

 

 

Geboren wann, wie, wo und warum...

Ergänzt durch die Fortschreibung des Nachweises zur Existenzberechtigung für 2020...

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb HBM:

Interessanterweise wird in Bayern das Geschlecht an praktisch jeden der überhaupt Zugriff auf die Daten hat...übermittelt.

 

Unerhört.

Und das in Zeiten von Transgender, X-Geschlecht etc.... "What? Did you just assume my gender.....!?"

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