JägermitHut Posted September 2, 2019 Share Posted September 2, 2019 Hallo, eine Frage auf die ich im Netz keine Antwort finde. Ich bin Jäger und habe zwei Kurzwaffen. Eine dritte großkalibrige Kurzwaffe wird mir naturgemäß nicht erlaubt. Eine meiner Kurzwaffen wird nicht mehr hergestellt und ist jagdlich nicht so gut zu gebrauchen. Ich würde mir gerne eine andere kaufen, sie aber aus nostalgischen Gründen behalten. Wenn ich sie mit einer Erbwaffensicherung blockieren lasse, kann die dann aus der WBK als „aktive Waffe“ ausgetragen werden. Ich könnte eine weitere Waffe kaufen und sie quasi als Dekowaffe behalten? Geht das? Hat jemand Ahnung? Link to comment Share on other sites More sharing options...
HBM Posted September 2, 2019 Share Posted September 2, 2019 Nein, geht nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fussel_Dussel Posted September 2, 2019 Share Posted September 2, 2019 Schützenverein, Bedürfnis und erwerben. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted September 2, 2019 Share Posted September 2, 2019 Evtl. ist was über "jagdliches Übungsschiessen" möglich, siehe auch: Pirsch Link to comment Share on other sites More sharing options...
bumm Posted September 3, 2019 Share Posted September 3, 2019 vor 9 Stunden schrieb Schwarzwälder: jagdliches Übungsschiessen" möglich, siehe auch: Pirsch Du bist Dir schon klar, daß die seit ca. 20 Jahren keine PPK mehr produzieren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
erstezw Posted September 3, 2019 Share Posted September 3, 2019 Wie geil. Verweist auf einen 31 Jahre alten Artikel! Als Beratung zum Waffenrecht 2019?? Von den Manurhin-PPk's hab ich damals eine gekauft. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted September 3, 2019 Share Posted September 3, 2019 vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder: siehe auch: OK, ich nehme so eine P1 für 230,-€. Kannst Du das bitte weiterleiten? Da steht nur eine 4-stellige PLZ. Und unter der 3-stelligen Telephonnummer geht niemand ran. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted September 3, 2019 Share Posted September 3, 2019 Jagdliches Übungsschiessen im DJV ist nach wie vor möglich. Nicht alles hat sich in den letzten 30 Jahren geändert... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted September 3, 2019 Share Posted September 3, 2019 vor 19 Minuten schrieb Schwarzwälder: Jagdliches Übungsschiessen im DJV ist nach wie vor möglich. Aber eher selten in 7.65 browning. Aber das steht im anderen Thread! Link to comment Share on other sites More sharing options...
daimler01 Posted September 3, 2019 Share Posted September 3, 2019 Es kommt darauf an wie deine Behörde ist, als Jäger ohne weiteres 2 Kurzwaffen und ab der 3 muss nur ein Grund vorliegen warum jetzt eine 3 sein muss, so haben es viele Jager hier bei uns gemacht ein Kaliber für Fuchsbauten 22 lfb ein anderes Kaliber für Hochwild 9mm und ein anderes Kaliber für Schwarzwild 357 Mag. , ist aber auch kein Problem bei uns. Überlege dir einen vernünftigen Grund dann wird's schon gehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
chr Posted September 3, 2019 Share Posted September 3, 2019 Ja klar geht das. Aber nur bei Pipi-Langstrumpf: "Ich mache die Welt wie sie mir gefällt." Nein geht natürlich nicht und zukünftig kommen Dekos auf die WBK und nach der nächsten Novelle werden sie dort bestimmt einen Eintrag blockieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winzi Posted September 3, 2019 Share Posted September 3, 2019 2 Threads zu einem Thema muss nicht sein. Deshalb ist hier dicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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