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IGNORED

Zwei 9mm im Grundkontingent


Muffn

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Hallo zusammen,

 

bei mir ist folgende Frage aufgekommen:

 

Sind zwei Waffen des selben Kalibers (hier 9mm) im Grundkontingent ohne Probleme möglich? Auch wenn es wahrscheinlich nur eine zu schießenden Disziplin gibt?

 

Die Frage bezieht sich auf die Mitgliedschaft im DSB.

 

Zum Hintergrund der Frage:

Ich würde mir zum Sportschießen gerne eine CZ shadow 2 und eine Glock 17 zulegen wollen.

 

Mein aktueller Stand ist:

Die Shadow 2 auf 2.53 weil diese dann nicht in den Kasten für 2.45 passt mit den mitgelieferten Magazinen (wäre zu hoch).

Die Glock dann für 2.45.

Ist eine Glock 17 für die Disziplin 2.45 (Zentralfeuerpistole) erfahrungsgemäß möglich? Die Bedingungen sind laut Sportordnung wären ja grundsätzlich erfüllt. 

 

Oder ist das gar nicht nötig, da ich mich im Grundkontingent befinden würde?

 

 

 


 

 
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mWn sollte das gehen, allerdings steht in der SpoO:

Zitat

 

2.20 25m Zentralfeuerpistole (2.45)

[...]

2.20.1 Munition

Es dürfen nur Bleigeschosse oder Geschosse aus ähnlich weichem Material verwendet werden. Mantelgeschosse sind nicht zugelassen

 

 

Du müsstest also 9mm mit Bleigeschossen finden, obs so was gibt oder ob das Sinn macht, keine Ahnung...

 

Dazu noch ein "Merkblatt" aus Sachsen-Anhalt: https://www.sv-st.de/files/Kalender/Ausschreibungen 2016/Information zur Waffen und Munition ZFP.pdf

 

Solltest du allerdings damit jemals auf einen Wettkampf gehen, wirst du wohl von Walther GSPs und ähnlichem in .32 S&W Long umrundet sein... Dagegen mit ner Glock und einhändig antreten zu müssen?

Bearbeitet von Philipp
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vor 32 Minuten schrieb Muffn:
Oder ist das gar nicht nötig, da ich mich im Grundkontingent befinden würde?

Das "Grundkontingent" gilt ja nicht bedürfnisunabhängig, sonst bräuchtest du die Bedürfnisbescheinigung erst ab Überschreitung. Und das Bedürfnis musst du nachweisen. Wenn du bereits eine Waffe hast, mit der die Disziplin grds. bedient werden kann, kein Bedürfnis (von Ausnahmen abgesehen).

 

In deinem Fall würde das gehen - da die erste Waffe für die zweite Disziplin nicht genutzt werden kann, allerdings greift dann der Hinweis von @Phillip (habe keine Ahnung von den DSB-Disziplinen).

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vor 46 Minuten schrieb Philipp:

Solltest du allerdings damit jemals auf einen Wettkampf gehen, wirst du wohl von Walther GSPs und ähnlichem in .32 S&W Long umrundet sein... Dagegen mit ner Glock und einhändig antreten zu müssen?

Das möchte ich auch gar nicht, ich habe einfach Spaß an 9mm und KK (dann mit Wechselsystem). Diese Disziplinen werde ich dann auch auf Wettkämpfen Schießen. 

 

Eine passende Bleimunition habe ich allerdings auch noch nicht gefunden.

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9mm Luger mit Bleigeschossen?

Gibt es, kein Problem. 

- Sellier & Bellot 9mm Luger LRN 124grs.

- Fiocchi Classic 9 mm Blei RN (Gas Check LL) 7,97g - 123grs

- Magtech 9MM LUG LRN 124GRS 8,03g

 

liegen zwischen 12,50-18,50€ / 50er Schachtel bei arms24, Waffen-Braun, Berka

 

Besser wäre natürlich wiederladen, noch besser mit eigenem Geschoss gießen. :)

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War da nicht was, dass Glock empfiehlt, aus seinen Läufen keine Bleigeschosse zu verschiessen. Zumindest war das früher mal so, Begründung IIRC erhöhter Gasdruck durch Verbleiung, was zu Laufsprengungen geführt hat.

Ob das für die "Marksman" Läufe der Gen5 immer noch gilt, weiss ich nicht. Das steht für den nächsten Armorers Course zumindest auf meiner Fragenliste.

 

Diese Warnung stand allerdings nur in älteren Bedienungsanleitungen für den US Markt, in für den europäischen Markt bestimmten Anleitungen fand sich diese Aussage nicht.

In der deutschen Gen5-Bedienungsanleitung steht es zumindest heute nicht und auch eine kurze Suche im US-Manual für die Gen5 finde ich es nicht mehr.

 

Ich kann mich auch noch dran erinnern, dass IGB früher mal damit geworben hat, dass man aus ihren Glock-Läufen problemlos Bleigeschosse verschiessen kann. Davon finde ich jetzt auf der Homepage auf einen schnellen Blick aber auch nichts mehr.

 

Das Internet ist voll von Berichten, dass man problemlos mit Bleigeschossen schiessen kann, genauso findet man Berichte, dass es damit Probleme gab. :unknw:

 

Ich wollte es nur angemerkt haben, 100% sicher bin ich mir bezüglich des Stands der Dinge nicht, wie man vielleicht merkt.

Bleigeschosse sind nie ein Thema für mich gewesen, daher habe ich mich da nie in der Tiefe drum gekümmert und das Thema nur am Rande mitbekommen.

 

 

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vor 2 Stunden schrieb German:

War da nicht was, dass Glock empfiehlt, aus seinen Läufen keine Bleigeschosse zu verschiessen.

 

Danke für deinen ausführlichen Hinweis. Wie schon geschrieben geht es mir hier um das Bedürfnis, daher ist diese Fragestellung, zumindest für mich, nicht sonderlich relevant.

 

Mich Interessiert es eher, ob jemand Erfahrung mit Beantragung einer 9mm in der Disziplin 2.45 hat??

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vor 25 Minuten schrieb Muffn:

Wie schon geschrieben geht es mir hier um das Bedürfnis, daher ist diese Fragestellung, zumindest für mich, nicht sonderlich relevant.

Doch, sie ist für Dich relevant.

 

Denn wenn das Sporthandbuch tatsächlich wie Philipp zitiert hat sagt...

Zitat

Es dürfen nur Bleigeschosse oder Geschosse aus ähnlich weichem Material verwendet werden

...und einer auf den Trichter kommt, dass die von Dir nach eigener Aussage angestrebte Waffe (eben eine Glock) dafür nicht geeignet ist, dann könnte(!) das problematisch werden. Insbesondere dann, wenn man die Waffe in einem Verband beantragt, der Grosskaliberwaffen nicht unbedingt offen gegenübersteht und wenn in der beantragten Disziplin die begehrte Waffe nicht typisch ist, siehe wiederum der Hinweis von Philipp in Beitrag #2.

 

Denn zum Erfüllen eines Bedürfnisses muss die Waffe für den beantragten Zweck nicht nur erforderlich sein, sondern eben auch geeignet. Nachzulesen in §8 WaffG.

 

Ich kenne Deinen Verein nicht, ich kenne die Zuständigen in Deinem (Landes)Verband nicht und ich weiss auch nicht, von welchen Neidern Du umgeben bist. Das geplante Vorgehen kann funktionieren oder kann schiefgehen, aber zumindest solltest Du mit offenen Augen in eventuelle Probleme gehen, um evtl. noch etwas dagegen unternehmen zu können.

 

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vor 5 Stunden schrieb German:

War da nicht was, dass Glock empfiehlt, aus seinen Läufen keine Bleigeschosse zu verschiessen. Zumindest war das früher mal so, Begründung IIRC erhöhter Gasdruck durch Verbleiung, was zu Laufsprengungen geführt hat.

...

 

Das Internet ist voll von Berichten, dass man problemlos mit Bleigeschossen schiessen kann, genauso findet man Berichte, dass es damit Probleme gab. :unknw:

 

Bleigeschosse waren wohl nie das eigentlich Problem, sondern grenzwertige oder grenzüberschreitende +P+ Ladungen mit Mantelgeschossen welche durch total verbleite Läufe ohne Zwischenreinigung geschossen wurden. 

 

Zumindest hat es mir ein Glockmitarbeiter vor vielen Jahren so mitgeteilt, das man deshalb die Warnung vor Verwendung von Bleigeschossen in den USA ausgegeben hat. Das hat sich seines Wissens auf weniger als eine handvoll tatsächlich nachweisbarer Fälle bezogen und man hatte Bedenken hinsichtlich dem US Produkthaftungsrecht und Klagen von den Besitzern. 

 

Klang recht plausibel, bekannt ist mir hier in Deutschland kein Fall, was aber nichts heissen muss. Den einen oder anderen Wiederlader welcher teils selbstgegossene Bleigeschosse zu zehntausenden durch die Glock jagte, hatte wohl bislang keine Probleme. 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Gunny Highway
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Darüber hab ich mich heut auch schon aufgeregt, als ich den Antrag eingetütet hab. 

Hab denen ein Schreiben beigelegt, weshalb mehrere Waffen gleichen Kalibers sinnvoll sind und gleich ein paar Anmerkungen zu moderner Trainingslehre. 

Wird trotzdem nix bringen, der DSB ist halt nicht sehr mitgliederfreundlich. 

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Die zwei Maßgaben bei einer Bedürfnisprüfung sind: hat der Schütze bereits eine für die beantragte Disziplin zugelassene Waffe (Kaliber, Lauflänge, usw.)

und 

hat der Schütze bereits eine für die beantragte Disziplin erforderliche Waffe (die vielleicht für mehrere Disziplinen gleichermaßen zugelassen ist)

 

Mit der Beantragung einer 9mm ist die Erforderlichkeit der zweiten, dritten, vierten 9mm Pistole erstmal nicht mehr gegeben, da der Bedarf gedeckt.

 

Das hat nichts mit Engstirnigkeit des DSB zu tun.

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vor 1 Minute schrieb Katechont:

Mit der Beantragung einer 9mm ist die Erforderlichkeit der zweiten, dritten, vierten 9mm Pistole erstmal nicht mehr gegeben, da der Bedarf gedeckt.

Und das ist in dieser Pauschalität eben nicht richtig, da es auf die tatsächlichen Eigenschaften der vorhandenen Waffen ankommt, die deren Eignung wesentlich beeinflussen.

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Und wenn ich es für angemessen halte, mit verschiedenen Abzugscharakteristiken zu trainieren, bin ich gekniffen. 

Als ob man einem Tennisspieler verbietet, andere Schläger zu benutzen... 

Das ist nichts als Angst vor Waffenbesitzern. Und der DSB ist vorne mit dabei. 

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vor 58 Minuten schrieb German:

... Eignung

Die für die Behörden verbindliche WaffVwV kennt aber den Begriff der Eignung nicht.

Die Eignung ist für waffgesetz. Maßstäbe zu subjektiv.

Danach könnte ich mir ja alle Monate eine weitere kalibergleiche Waffe holen, weil die vorhandene(n) nicht mehr 'geeignet' sind.

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vor 41 Minuten schrieb Faust:

 

Als ob man einem Tennisspieler verbietet, andere Schläger zu benutzen... 

Das ist nichts als Angst vor Waffenbesitzern. Und der DSB ist vorne mit dabei. 

Hier geht's aber um Schusswaffen, nicht um Sportgeräte.

Und nicht der DSB hat Angst vor Waffenbesitzern, sondern der Staat.

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