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Fragen zum Grundkontingent


rageandfury

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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Grundkontingent bei Sportschützen. Ich bin im Besitz von 3 Kurzwaffen und überschreite hier das Grundkontingent. Ich habe allerdings nur einen HA (.223 Rem.). Hier nun meine Fragen:

 

- Kann ich einen weiteren HA im gleichen Kaliber beantragen? 

- Muss ich hierzu Wettkämpfe nachweisen, weil ich bei den KW das Grundkontingent überschreite oder werden KW und HA getrennt betrachtet?

 

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

 

Gruß rageandfury 

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Bei der Waffenwahl geht es nicht grundsätzlich um das Kaliber, sondern, ob du schon eine passende Waffe für die der Beantragung zugrunde liegenden Disziplin hast oder nicht. Stichwort Erforderlichkeit.

Man kann problemlos 3,4,5 oder mehr Waffen im selben Kaliber haben.

Edited by Raiden
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vor 28 Minuten schrieb rageandfury:

Kann ich einen weiteren HA im gleichen Kaliber beantragen

Ja

 

vor 29 Minuten schrieb rageandfury:

Muss ich hierzu Wettkämpfe nachweisen, weil ich bei den KW das Grundkontingent überschreite oder werden KW und HA getrennt betrachtet?

Nein

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  • 1 year later...

Jetzt hätte ich doch noch ein paar Fragen.

 

Ich bin im WSV (DSB) und hätte gerne zu meinem Mini 14 in .223 noch einen HA im gleichen Kaliber, mit dem man auch etwas trifft und einen HA in .308. Ist dies so möglich?

 

Das Bedürfnis begründet sich ja aus den Disziplinen WT 4.2 (Selbstladegewehr, Großkaliber, offene Visierung) und WT 4.3 (Selbstladegewehr, Großkaliber, Zielfernrohr) der Liste B. Ich kann hier ja aber nicht die gleiche Disziplin für zwei Bedürfnisse angeben, oder geht das, wenn ich hier bei einer Disziplin einmal .223 und einmal .308 nehme? 

 

Dann noch die Frage, was ist, wenn ich das Zielfernrohr später auf dem HA verwenden möchte, den ich über WT 4.2 erworben habe? Ist das ein Problem bei einer Kontrolle? Wie verhält es sich, wenn ich beide oder alle drei mit einem Zielfernrohr ausstatte (evtl. vorübergehend)?

 

Weitere Frage, kann ich (vorübergehend) ein Zweibein montieren? Dass ich damit nicht bei einem Wettbewerb mitschießen kann, ist klar. Hierfür kann man es ja wieder demontieren. Stellt das ein Problem bei einer Kontrolle dar?
 

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Und schlag dann dem Verband die Sportordnung um die Ohren. Lt. Sportordnung steht dem Schützen ein "Reservegewehr" zu, ebenso wie für jeden Anschlag im 3stellungskampf eine eigene Waffe.

War zwar für die Spitzenschützen bei Olympia und Weltmeisterschaften gedacht aber warum dürfen wir das nicht auch nutzen.

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