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Training nach Waffenrecht


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Bettina Fischer:

Was mache ich, wenn mein Schiessbuch abhanden kommt?

Wenn ich mein Schiessbuch verliere sind auch meine WBK`s und Mitgliedsausweise weg. Alles in einer Mappe. Dann hab ich andere Probleme.

Ansonsten muss man dann halt die Termine aus den Standbüchern raus suchen. Oder ich würde einfach jeden Mittwoch und jeden 2. Freitag aufschreiben, da geh ich immer. Und die Wettkampftermine findet man auch im Netz

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb German:

...

In "Germans Welt" gibt es kein Schiessbuch, weil unnötig wie ein Kropf. Aber dass Du das nicht verstehst, ist nicht anders zu erwarten. So spielt halt jeder seine Rolle im Drama WO.

Und ja, was ich so links und rechts um mich herum mitbekomme, was da der eine oder andere in sein Schiessbuch schreibt, hätte ich als Behörde auch kein wirkliches Vertrauen in das, was da so in den Schiessbüchern steht. Da kann ich mich auch auf mündliche Aussagen und Versicherungen verlassen, die in etwa den gleichen Wert haben.

...

Auf der einen Seite werden turmhohe Erwartungen bzw. Anforderungen an die schießsportlichen Aktivitäten von Sportschützen gestellt - eben bis hin zu 12/18 für jede Waffe und dabei muss JEDES Training noch "intensiv" (BDMP akzeptiert keine "5 Schuß Probe als Training, DSB Berlin Brandenburg will 15 Schuss Minimum - manche Waffenrechtskommentatoren gar 4 Stunden) sein.

Man wird zugeben müssen, dass diese Anforderungsdetails nicht "auswendig" dokumentiert werden können.

Es braucht schriftliche Aufzeichnungen zur Dokumentation, alles andere ist bei einer derart hohen Messlatte für rechtstreues regelmäßiges Training gar nicht machbar.

Und diese schriftlichen Aufzeichnungen kann man eben als "Schießbuch" bezeichnen. Wie sonst wollte man glaubhaft machen, dass das eigene Training der Vielzahl von Regeln, die durch Gerichte, Verordnungen/Verwaltungsvorschriften und verbandsinterne Festlegungen bestimmt sind, entspricht? Wer keine Aufzeichnungen führt, hat doch gar keinen Überblick mehr!!

 

Und was das "Vertrauen" der Behörde in das Schießbuch an sich anbelangt: Natürlich vertrauen die den  Einträgen nicht blind! Meine Behörde hat laut einem Schiessstandleiter eines gewerblichen Standes daher schon einen Abgleich mit den Standbüchern vorgenommen. Wer bescheißt, fliegt auf, mit allen Konsequenzen. Der gewerbliche Schiessleiter hatte mich extra gewarnt.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Waffen Tony:

Und man unterminiert durch Vorlage auf der Behörde die Verbände.

Ja, freiwillig legt doch wohl keiner sein Schießbuch vor! 

Meine Frau wurde z.B. einfach dazu aufgefordert von der Behörde. Und die meisten legen sich mit der Behörde eben nicht an.

Zumal sie von den Verbänden dann auch KEINE Unterstützung bekommen.

 

Lies Dir mal den Thread durch:

https://forum.waffen-online.de/topic/454920-vg-giessen-oa-wetzlar-nachträgliche-bedürfnisprüfung/

Zitat

1. Ich schreibe an den lokalen Kreisverband, schicke eine Klageschrift. Reaktion: Nlull, nada, nichts.
 

2. Ich schreibe an das FWR, schicke eine KLageschrift in Kopie. Reaktin: Null, nada, nichts.


3. Ich schreibe an den DSB, schicke eine Klageschrift. Dr. Jürgen Kohlheim ruft mich an und wir sprechen ein wenig über die Sache. Ich frage ihn, ob er von anderen Amtsbezirken irgendwo in Deutschland wisse, wo Ähnliches vorgekommen sei. Er meint, er kenne nur einen Kreis in NRW. Man suche schon eine Weile nach jemand, der sich mal wehre, aber die meisten (oder eher alle) gingen den Weg des geringsten Widerstands, das könne man natürlich nicht vorwerfen. Insofern sei er aber froh, daß es mal jemand versuche, er bittet, ihn auf dem Laufenden zu halten, ein gerichtliches Ergebnis interessiere ihn mächtig.

 

Dr. Kohlheim in Ehren, aber ansonsten wurde der Sportschütze doch vollkommen alleine gelassen. Obwohl es im Grunde schon die Verbandsmacht unterminiert.

Geschrieben
Am 15.7.2019 um 01:10 schrieb Schwarzwälder:

Dass es *theoretisch* derzeit noch ohne Schiessbuch gehen kann, stimmt, wenngleich es dabei oftmals in ziemlichen Krampf ausartet.

 

"Das Schiessbuch nicht zeigen wollen" ist letztlich aber der falsche Ansatz.

Man will das Schiessbuch meist deswegen nicht zeigen, weil man befürchtet, die Behörde würde mangelnde Regelmäßigkeit des Trainings monieren.

 

Ich habe es bei meiner SB (auf die Bitte es vorzulegen) nicht! vorgezeigt. Mit den Worten das ich für mich pers. eines führe, es vom Gesetz her aber nicht vorgesehen ist!

Und ich hab weiß Gott genug Schießtermine (die 18 mal bekomme ich alleine mit gewonnenen Meisterschaften im Jahr voll).

 

Seitdem jeder Untertan allerdings mit seinem Schießbuch vor der Nase des SB herumwedelt: "Hier Bitte, lesen Sie was ich alles tolles geschossen habe.." ist es praktisch gelebte Praxis das bescheuerte Schießbuch vorzuzeigen.

Das wird nicht besser, wenn das jeder unaufgefordert und ohne Zwang so macht!!!

 

Mo

 

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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Longhair:

Hm, ich kopiere meines regelmässig..

(also immer wenn eine Doppelseite voll ist)

 

 

Wie war nochmal das alte Verwaltungsmotto:

X-mal kopieren (und die Kopien ggf. noch verteilen), dann kann man das Original wegschmeißen....   :rolleyes:

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Michael-Mo:

die 18 mal bekomme ich alleine mit gewonnenen Meisterschaften im Jahr voll

Bei mir reichen auch die Meisterschaften alleine, um meine Termine nachzuweisen. Gewonnen sind davon leider nicht allzu viele.

 

vor 13 Stunden schrieb Longhair:

Hm, ich kopiere meines regelmässig..

(also immer wenn eine Doppelseite voll ist)

Das ist aber doch reichlich übertrieben. Ich scanne es ein, wenn ich mal wieder eine Kopie für eine Bedürfnisbescheinigung brauche. Aber so wichtig, daß ich Kopien archiviere, ist es mir nicht. Wenn es verloren gehen sollte, fange ich halt ein neues an.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Michael-Mo:

Ich habe es bei meiner SB (auf die Bitte es vorzulegen) nicht! vorgezeigt.

 

Ich hatte mein Schießbuch vor über 10 Jahren tatsächlich mal bei einem Termin bei der Waffenbehörde dabei, und auf die Frage nach meiner Aktivität dann einfach dem SB auf den Tisch gelegt.

Dieser blättert es halb lustlos einige Seiten lang durch, brummte etwas wie "Sie gehen ja viel zum Schießen", und fragte fortan nie mehr danach.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb sonnyboy:

Infoblatt LV Bayern zur Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB) ...

Du brauchst dringend einen zweiten Verband.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Auf der einen Seite werden turmhohe Erwartungen bzw. Anforderungen an die schießsportlichen Aktivitäten von Sportschützen gestellt - eben bis hin zu...

 

vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Es braucht schriftliche Aufzeichnungen zur Dokumentation, alles andere ist bei einer derart hohen Messlatte für rechtstreues regelmäßiges Training gar nicht machbar. 

Ja, natürlich, wenn man sich obrigkeitshörig (komisch, das wird hier eigentlich immer mir vorgeworfen...) diesen Forderungen ohne Rechtsgrundlage beugt und jedem Gericht bei jeder Fehlentscheidung an den Lippen hängt und diese als Wort Gottes aufnimmt und unreflektiert umsetzt, dann "braucht" man so eine Aufzeichnung.

 

Ich tue das nicht und brauche diese Aufzeichnung auch nicht. Wenn, dann hole ich mir die gesetzlich vorgesehene Bescheinigung von Verein oder Verband oder sage dem Amt, dass ich die Anforderungen erfülle, ob nun mündlich oder schriftlich. Wenn die mir nicht glauben, dann dürfen sie sich gerne die von mir vorgetragenen Informationen aus den verschiedenen Schiessstands- oder Vereinsquellen zusammensuchen. Ich werde denen die Arbeit nicht abnehmen. Und das, was ich bekommen wollte, habe ich trotz dessen bisher immer bekommen.

 

Und gerne können meine Behörde und ich das auch vor Gericht austragen. Dann habe ich aber Sachverständige an meiner Seite, die solche Urteile wie das, dem Du so nachhängst nicht zustande kommen lassen werden.

 

vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

der Vielzahl von Regeln, die durch Gerichte

Noch ein letztes Mal von mir: Ich lasse mir von Gerichten im vornherhein keine Regeln vorgeben. Gerichte haben eine Meinung. Zu jeweils in sich geschlossenen Fällen. Wenn sie der Meinung sind, irgendwelche Grundsätze raushauen zu müssen, sollten die sich am Gesetz orientieren und nicht an der eigenen (ggf. fälschlicherweise) davon abweichenden Meinung.

Richterrecht kommt nur dann wirklich zum tragen, wenn man das mit sich machen lässt und sich nicht wehrt. Vorher, währenddessen und danach.

 

Insofern werde ich die Regelung dieses Gerichtes sicherlich nicht als Grundsatzurteil zur Veränderung des Waffenrechts weg von dem, was seine Verfasser eigentlich beabsichtigt haben akzeptieren und mich ganz sicherlich nicht wie ein Duckmäuser schon im vorauseilenden Gehorsam danach richten und irgendwelche übertriebenen Dokumentationen anfertigen. Die Informationen gibt's verteilt in der Welt. Wer meint sie überprüfen zu müssen: viel Spaß.

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Geschrieben (bearbeitet)

Kurze Zusammenfassung: ;)

Das WaffG schreibt exakt vor, was vorzulegen ist.
Das ist eine einfache Bescheinigung seitens des Vereins.
Diese ist selbstverständlich wahrheitsgemäß und nachvollziehbar.

 

Ein Schießbuch kann nicht eingefordert werden. Es existiert nicht.

Das Standbuch nutzt nichts, da dort keine personenbezogenen Daten aufgeführt sind.

 

Das Einzige was tatsächlich Auskunft erteilt, ist die im Waffengesetz angegebene Vereinsbescheinigung.

Der Verein hat dazu laut Waffengesetz eine 3jährige Dokumentationspflicht.

 

Mir bekannte Verbände bitte die Mitglieder keine anderen Vorlagen bei Behörden vorzulegen.

 

So einfach ist das und so klar formuliert es auch das Waffengesetz.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Wie war nochmal das alte Verwaltungsmotto:

X-mal kopieren (und die Kopien ggf. noch verteilen), dann kann man das Original wegschmeißen....   :rolleyes:

Mit kopieren meinte ich natürlich einscannen..Hardcopy erhält der Verband, wenn ein Bedürfnis ansteht.

Das Training kann jederzeit anhand der Vereinskladde nachvollzogen werden-

Name,Datum,Waffenart(Kw/Lw) und

Kaliber.

Wer soll die verbrauchte Munition zählen?

Solange man ohne Wbk, beim Verein kaufen muss..ok, danach ist das praktisch nicht machbar..

 

mfG Long

Geschrieben

Daas die Behörde ein Schießbuch vom Schützen sehen will hab ich bis jetzt auch noch nicht gehört. Als BDS-Einzelmitglied muss ich es aber dem Verband in Kopie vorlegen, zumindest für eine neue Befürwortung. Ob die Behörden mitunter vom Verband Einsicht fordern oder sich grundsätzlich mit der Bescheinigung vom BDS zufriedengeben weiß ich nicht. 

Geschrieben

Für 15 Schuss hole ich nix aus dem Tresor. Ich nehme auch keine angebrochene Packung wieder mit nach Hause. Wenn ich 40 Schuss trainiere, dann verschieße ich die letzten 10 auch noch (es sei denn es ist auf einem Wettkampf)!!

Geschrieben (bearbeitet)

Für Präzisionsdisziplinen oder Benchrest sieht das schon wieder anders aus.

Hier geht es um ein vielleicht irgendwann gesetzlich vorgeschriebenes Minimum, an dem sich alle Orientieren müssen. Was genau bringt es da, wenn vorher Leute mit ihren hohen Schusszahlen angeben? Dass hinterher doch erst 3.5 Stunden oder 300 Schuss als eine Trainingseinheit zählen, nur weil manche das so machen? Erzähl das mal einem Schwarzpulverschützen, der kann dann seinen Krempel hinschmeissen wenn er für seine Kanonen dann auch eine WBK braucht. Und wer nach 20 Schuss ernsthaftem Training merkt, dass mit seiner Waffe was nicht stimmt oder ihm die Hand weh tut, der kann wieder abdampfen und es heißt Pech gehabt? Im Gegenzug werden dann Leute gezwungen, sinnlos Munition zu verheizen, damit sie auf eine blödsinnige Mindestschusszahl pro Training kommen, damit die Behörde es als Training anerkennt. Das ist doch krank.

 

Wenn der Kack schon kommt, dann bitte mit einer massvollen Regelung und nicht noch mehr selbstgemachter Kahlschlag.

Bearbeitet von Kappa
Geschrieben

Das ist wohl eher ein Forumgemachtes Problem, eine Mindestschusszahl lässt sich schon aufgrund der unterschiedlichen Disziplinen nicht festlegen. Und niemanf will das auch. Ich wollte damit nur andeuten, dass ein Pseudotraining mit ner handvoll Schuss, wenn überhaupt, dann wohl die Ausnahme sind und gewiss kein Grund für den Gesetzgeber da einzuhaken. Da kommen eher andere Dinge, die ich hier nicht beschreien möchte. Der Staat hat da andere Drangsalierungsmöglichkeiten. Zu überprüfen ob du auch fleißig deine Schachtel leer geschossen hast wäre auch nur schwer möglich.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb karlyman:

Ich bin zwar auch keiner, der 5 Stunden auf dem Stand verbringt, aber 15 Schuss wären schon extrem wenig.

Für nur 15 Schuß auf den Stand zu fahren, sicher. Aber wenn man eh schon auf den Stand fährt, 15 Schuß aus einer anderen Waffe, warum nicht? Sagen wir, ich will Gewehrschießen aus verschiedenen Körperhaltungen und in verschiedenen Tempi mit meinem .223 üben und baue mich zu diesem Zweck auf unserem 100 Yard Stand auf. Weil ich eh schon da bin und eh schon ein geeignetes großes Ziel für das Schnellschießen aus dem Stehen vorgeschleppt habe, mache ich auch noch 15 FLG aus der Flinte drauf. Das scheint mir jetzt nicht unernsthaft. Wenn ich zu meiner Zufriedenheit treffe, dann reicht mir das in diesem Fall, alldieweil ich FLG auf diese Distanz eigentlich nur ab und zu in 3Gun brauche.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Nachteil ist ggf. nur, man muss dann auch mehrere "Knallstöcke" putzen....

Oder man läßt es bleiben. Die meisten meiner Waffen sehen das Putzzeug nur sehr unregelmäßig, wenn überhaupt.

Geschrieben

Kommt natürlich auch auf die Munition an. Manche verbennt sehr sauber (meiner Erfahrung nach, bei Langwaffen, z.B. RWS Cineshot) - da bleiben kaum Rückstände, die man "nach wenigen Schuss" überhaupt wegputzen müsste.

 

Andere wiederum (und auch Wiedergeladenes) brennen so ab, dass sie eine Menge "Dreck" in System und Lauf hinterlassen.

Da bringe ich es nicht übers Herz, die "dreckig" wieder in den Schrank zu stellen.

OK, ich gebe zu, da hat mich die Bw wohl "auf Lebenszeit verdorben".

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