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IGNORED

Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks


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Geschrieben

Ich habe festgestellt das einer meiner beiden Waffenschränke über keine Plakette mit der Klassifizierung verfügt.

Den Schrank habe ich vor ca. 20 Jahren als A-Schrank gekauft, die Rechnung ist nicht mehr vorhanden.

Kann man den Schrank nachträglich klassifizieren lassen, und wenn ja, wer macht so etwas im Raum Detmold, Bielefeld?

Ich hoffe jemand von euch kann mir weiter helfen.

Geschrieben

Hallo Hauptgefreiter

 

das kann man. Die Klassifizierung wird festgestellt, indem man den Tresor zerstört. Kostet auch Einiges.

Du hast nur die Chance, den Hersteller anzuschreiben (falls der erkennbar ist) und ihn um Unterlagen für dieses Modell zu bitten.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Ich glaube das übersteigt den Wert der Blechkiste. So eine Zertifizierung umfasst doch meist auch eine Zerstörung eines gleichen Modells (Achtung, kann auch gefährliches Halbwissen sein, meine ich so mal gelesen zu haben). Da können aber die Profis hier genauer was sagen.

 

Aber eine Idee hab ich:

 

Gibt es den Hersteller noch? Kannst den ja mal anmailen und fragen, ob die noch Papiere zu dem Ding haben.

 

...

 

Ha ha, @steven hat zeitgleich geantwortet.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben

Richtig erkannt, die Klassifizierung erfolgt über Zerstörung.

Sprich wenn Dein Schrank mehr als 30 min tapfer Widerstand leistet ist das super. Kaputt und unbrauchbar ist er danach aber trotzdem...

 

Wenn Du den Hersteller nicht mehr ermitteln kannst und/oder der kein Zertifikat beibringt ist die Messe wohl gesungen...

Geschrieben

Die Zertifizierung findet für das Baumuster statt.

Tresore können von entspr. Sachverständigen ohne Zerstörung  klassifiziert werden, bei einem A Schrank preislich unsinnig.

Geschrieben

und wenn er bis jetzt noch nicht bei deiner behörde als a-schrank in deren akten hinterlegt ist, dann kannst du ihn sowieso nicht mehr als waffen-schrank verwenden!

also wozu nun auf einmal die suche nach ner klassifizierung?!?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb HangMan69:

und wenn er bis jetzt noch nicht bei deiner behörde als a-schrank in deren akten hinterlegt ist, dann kannst du ihn sowieso nicht mehr als waffen-schrank verwenden!

 

:huh: 

 

Wo hast du das denn her? 

  • Gefällt mir 2
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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chapmen:
  1. Die Zertifizierung findet für das Baumuster statt.
  2. Tresore können von entspr. Sachverständigen ohne Zerstörung  klassifiziert werden, bei einem A Schrank preislich unsinnig.
  1. Richtig, aber wenn der unbekannte Hersteller nur nach VDMA gefertigt aber nie eine Zertifizierung durchführen lassen hat hilft es dem @Hauptgefreiter auch nicht weiter.
  2. Ebenso richtig, aber ohne Herstellerdokumentation auch nicht möglich, denn welcher Materialien und welches Schweißverfahren soll der Sachverständige ohne Dokumente zu Grunde legen?

Ich würde einen neuen aktuell zugelassenen Waffensachrank kaufen und das alte Ding als Munitions- oder Pulverschrank verwenden.

  1.  
Geschrieben

Wenn es ein A-Schrank sein soll, dann ist in der entsprechenden VDMA 24992 vorgeschrieben, wie er gebaut sein muss. Eine Widerstandsfähigkeit (z.B. 30 Minuten) ist da nicht das Kriterium, sondern Blechdicken und Bauausführung. Das sollte auch ohne Zerstörung bewertet werden können. Nur der Aufwand steht vermutlich nicht im Verhältnis zu einem neuen  Schrank, zudem sind heute die VDMA-Schränke nur noch als Altbestand zulässig für Waffen. Also auch kein Zukunftsmodell.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Gunny Highway:

:huh: 

 

Wo hast du das denn her? 

A nur noch als Altbestand. Altbestand bedeutet, dass der Schrank schon vor dem Stichtag durch den jetzigen Besitzer für die Aufbewahrung von Waffen verwendet wurde. Die Aufbewahrung war damals schon vorab nachzuweisen. Die Behörde sollte also von seiner Existenz wissen.

 

Entweder war der Schrank der Behörde bekannt und als A-Schrank bewertet, oder es wurden bisher die Waffen in einem nicht klassifizieren Schrank aufbewahrt. Es kann nur eins von beidem sein.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb HangMan69:

und wenn er bis jetzt noch nicht bei deiner behörde als a-schrank in deren akten hinterlegt ist, dann kannst du ihn sowieso nicht mehr als waffen-schrank verwenden!

Schätze deine Kommentare immer sehr!

Also nicht böse nehmen.

Aber was du schreibst  ist großer Quatsch mit Soße!

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

A nur noch als Altbestand. Altbestand bedeutet, dass der Schrank schon vor dem Stichtag durch den jetzigen Besitzer für die Aufbewahrung von Waffen verwendet wurde. Die Aufbewahrung war damals schon vorab nachzuweisen. Die Behörde sollte also von seiner Existenz wissen.

 

Entweder war der Schrank der Behörde bekannt und als A-Schrank bewertet, oder es wurden bisher die Waffen in einem nicht klassifizieren Schrank aufbewahrt. Es kann nur eins von beidem sein.

Auch hier keine Panikmache. Es gibt kein Bundesmeldeamt für Tresore. Es gibt Behörden die fragen nicht nach Tresoren. Ist einfach so.

Geschrieben

Ja, weiß ich. Aber Du bist in der Nachweispflicht, daß Du den Tresor vor dem Stichtag schon für die Aufbewahrung von Waffen verwendet hast.

 

Wenn Du heute feststellst daß der Schrank keinen Aufkleber mit der Klassifizierung hat, gibt es nur zwei Möglichkeiten:

  1. Der Schrank war der Behörde bekannt, und sie hat ihn als gleichwertig der Stufe A akzeptiert
  2. Du hast bisher Waffen in einem nicht klassifizierten Behältnis gelagert

Option 3 wäre, daß der Schrank bisher nicht durch den aktuellen Besitzer zur Aufbewahrung von Waffen verwendet wurde. In dem Fall ist die Klassifizierung aber irrelevant, weil er nicht mehr zur Waffenaufbewahrung verwendet werden darf.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Joe07:
  1. Ebenso richtig, aber ohne Herstellerdokumentation auch nicht möglich, denn welcher Materialien und welches Schweißverfahren soll der Sachverständige ohne Dokumente zu Grunde legen?

 

Es kommen in der industriellen Fertigung von A Schränken unwahrscheinlich viele Materalien und Schweissverfahren in Betracht. Wenn wir es schon zur Raketenwissenschaft machen, RFA Handheld Geräte kann man inzwischen günstig mieten, das Schweissverfahren ist visuell erkennbar wenn man sich auskennt.

 

Bewertet wird vergleichend, ich habs zweimal für höherwertige ohne Probleme durch.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

A nur noch als Altbestand. Altbestand bedeutet, dass der Schrank schon vor dem Stichtag durch den jetzigen Besitzer für die Aufbewahrung von Waffen verwendet wurde. Die Aufbewahrung war damals schon vorab nachzuweisen. Die Behörde sollte also von seiner Existenz wissen.

 

Entweder war der Schrank der Behörde bekannt und als A-Schrank bewertet, oder es wurden bisher die Waffen in einem nicht klassifizieren Schrank aufbewahrt. Es kann nur eins von beidem sein.

 

Das ist jetzt die Frage die sich mir stellt, seit wann muss ein solcher Nachweis für alle Schränke geführt werden? 

 

Das wäre mir neu, ich habe mich aber auch schon länger nicht mehr mit dem Thema befasst da ich lange keine Tresore gekauft habe und meine Nachweise der Behörde vorliegen. 

 

 

Geschrieben

Es soll Behörden geben denen der Kaufnachweis vor Stichtag ausreicht, nach einer Waffenaufbewahrung vor Stichtag wird nicht gefragt. Wie so oft behandeln Behörden dieses Thema durchaus unterschiedlich.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Gunny Highway:

seit wann muss ein solcher Nachweis für alle Schränke geführt werden? 

Das ist gar nicht explizit gefordert. Nur impliziert.

 

Es gibt eine Stichtagregelung, die auf tatsächliche Nutzung, nicht bloßen Besitz, abzielt.

Der Nachweis der sicheren Aufbewahrung ist eine Bringschuld, und war es bei Einführung der Stichtagregelung schon.

 

Heute kann die "sichere" Aufbewahrung im A-Schrank also nur nachgewiesen werden, wenn der Schrank der Behörde vorher schon im Rahmen des Nachweises der sicheren Aufbewahrung bekannt gemacht wurde. Wer heute versucht einen Schrank unklarer Klassifizierung als A-Schrank mit Bestandsschutz durchzubringen, hat also entweder seine Waffen vorher in einem nicht klassifizierten Behältnis gelagert, oder der Schrank war der Behörde bekannt und sie hat ihn als gleichwertig eines A-Schrankes bewertet. Im ersten Fall hat man ein ganz anderes Problem, und im zweiten Fall ist eine Nachklassifizierung nicht nötig.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Fyodor:

Das ist gar nicht explizit gefordert. Nur impliziert.

...

Heute kann die "sichere" Aufbewahrung im A-Schrank also nur nachgewiesen werden, wenn der Schrank der Behörde vorher schon im Rahmen des Nachweises der sicheren Aufbewahrung bekannt gemacht wurde. 

 

Wo genau steht das? 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb chapmen:

unwahrscheinlich viele Materalien und Schweissverfahren in Betracht.

 

vor 13 Stunden schrieb Joe07:

welches Schweißverfahren

Was wollt Ihr denn mit dem Schweißverfahren? Davon steht im hier vorliegenden VdMA Zettel nix.

@Hauptgefreiter Afaik dürfen die Schießstandsachverständigen das, und afair waren die als der Tresorwahnsinn begann sich einig, das für schmales Geld zu machen. Also Falls kein Hersteller ein Typenschild nachliefert wäre das mein Plan.

Ansonsten mal ins Unreine gedacht: Wer ist denn Sachverständiger für Tresore? Kann man sich dazu vielleicht selbst ernennen? 

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Gunny Highway:

 

Wo genau steht das? 

Eben nirgends. Es ergibt sich nur aus der Bringschuld. Du musst nachweisen.

 

Wenn die Behörde den Tresor, der erst Mitte 2019 nachträglich klassifiziert wird, in die Altbestandregelung mit aufnimmt, OK... Ich würde mir aber schon vorher eine verdammt gute Antwort überlegen auf die (berechtigte) Rückfrage:

"Haben Sie in dem nicht klassifizierten Schrank bisher Waffen aufbewahrt?"

 

Wenn "Ja": Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften

 

Wenn "Nein": Keine Altbestandregelung

 

Welche weiteren Antwortmöglichkeiten fallen Dir ein?

Geschrieben

Dann erkläre es mir.

 

Du stellst nur Fragen wo meine Auslegung geschrieben steht. Da es sich aber um eine Auslegung handelt, habe ich diese ausführlich begründet. Von Dir kam bisher gar nichts. Ich bin noch nicht mal sicher, wie Deine Auslegung aussieht.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Dann erkläre es mir.

 

Du stellst nur Fragen wo meine Auslegung geschrieben steht.

Eben, deine Auslegung. Muss nicht konform zur Behördenmeinung sein, siehe meinen post.

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