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IGNORED

Offenlegung aller WBK für Bedürfnisbescheinigung im DSB


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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Anna.Lena:

Zum Thema: da den DSB Eintragungen auf z.B. einer roten WBK nichts angehen und er diese auch legal nicht einsehen kann, würde ich als Inhaberin einer roten WBK diese beim DSB-Antrag nicht angeben. Punkt.

Dann verstößt Du gegen die Anforderungen aus der WaffVwV. Jaja, blabla, die bindet nicht den Waffenbesitzer. Hat aber durchaus Folgen für diesen.

Entweder musst Du dann also mit den Folgen leben, oder Du klärst das vorher (schriftlich) mit der für Dich zuständigen Waffenbehörde.

 

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Kalinke:

Mein Kreisverband bspw ist deutlich umgänglicher

Nur darf der Kreis halt keine Bedürfnisnachweise ausstellen. Insofern ist der bei dem Thema völlig bedeutungslos.

In Hessen verweigert dir der Schützenbund übrigens sogar den Bedürfnisnachweis, wenn du schon ein theoretisch passendes Wechselsystem hast. So eng sehen das bisher noch nicht einmal die Waffenbehörden.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb grimme:

Die wahren Befürworter für den Erwerb, verbunden mit gnädiger Genehmigung, sind NICHT die Waffenbehörden, sondern die Verbände.

Weswegen man sich durchaus überlegen sollte, ob man für 70€  pro Waffe oder für 30€ pro Antrag zu Kreuze kriecht und bei wem.

Geschrieben

Woher will der DSB oder seine Unterknechte denn wissen, wieviele rammelvolle Rote und Lodengrüne WBKs einer hat?

 

Diese gehen den DSB nix an, da hat auch keiner seine Nase reinzustecken.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Nur darf der Kreis halt keine Bedürfnisnachweise ausstellen. Insofern ist der bei dem Thema völlig bedeutungslos.

In Hessen verweigert dir der Schützenbund übrigens sogar den Bedürfnisnachweis, wenn du schon ein theoretisch passendes Wechselsystem hast. So eng sehen das bisher noch nicht einmal die Waffenbehörden.

Doch darf er. Du hättest fragen können und nicht einfach falsche Tatsachen schreiben sollen.

Im Endeffekt gilt das aber auch für den Landesverband. 

Dieses herablassende und teils schon arrogante kenne ich halt sehr gut von diversen BDS Wetkämpfen, in dem Ausmaß aber nicht vom NSSV oder DSB.

Und glaube mir das ich die BDS Diszipline auch um einiges kurzweiliger finde..

 

Im übrigen verlangt der LV3 des BDS auch nicht anderes. Verstehe die Aufregung nicht...

Bearbeitet von Kalinke
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb AWO425:

Woher will der DSB oder seine Unterknechte denn wissen, wieviele rammelvolle Rote und Lodengrüne WBKs einer hat?

 

Indem er Dich in seinem Formular auffordert, alle Waffen anzugeben und Kopien aller WBKs beizulegen, von Dir eine Unterschrift zur Richtigkeit der gemachten Angaben fordert, und das zur zwingenden Voraussetzung für die Gültigkeit seiner Bedürfnisbescheinigung macht.

Dem kannst Du natürlich auch einfach nicht nachkommen. Welche Folgen das dann für Dich hat (Deine Waffenbehörde kennt ja Deinen Waffenbestand und schliesst sich ggf. mit dem Bescheinigenden des Verbandes kurz, welche Informationen der vorliegen hat), ist wohl von der jeweiligen Behörde abhängig. Da gibt es also eine mehr oder minder beliebige Anzahl an denkbaren Ausgängen von "es passiert nix" bis hin zu deutlich mehr.

 

Wenn der Verbandsfunktionär seine Pappenheimer kennt (spätestens bei Kontingentüberschreitung läuft man sich ja eventuell mal bei Wettkämpfen über den Weg oder ein Schützen"kamerad" ist ein bisschen neidisch), dann kann er die Information aber auch vorab schon aus anderen Quellen haben, oder zumindest eine Vermutung.

 

vor 1 Minute schrieb AWO425:

Diese gehen den DSB nix an, da hat auch keiner seine Nase reinzustecken.

Das sieht die WaffVwV anders, auch wenn die Logik dem vielleicht widersprechen mag:

Zitat

Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der WBK belegt.

Die Folgen für den Verband, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, das einzufordern, können recht gravierend sein:

 

Zitat

Über wiederholt auftretende oder grobe Mängel in vorgelegten Bedürfnisbescheinigungen unterrichtet die jeweilige Waffenbehörde die nach § 48 Absatz 1 zuständige Landesbehörde, die das BVA unterrichtet.

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Kalinke:

Doch darf er. Du hättest fragen können und nicht einfach falsche Tatsachen schreiben sollen.

Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Oder ist da zufällig eine Personalunion mit der (Teil)Verbandsebene gegeben?

 

Aus der WaffVwV:

Zitat

§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes

In welcher Konstellation wird denn davon abgewichen?

Geschrieben

Wie du oben geschrieben hast. Zwar mit Einschränkungen aber prinzipiell wunderbar easy.

Krass, da passiert mal etwas waffenrechtlich unkompliziertes und schon wird auch sowas kritisch hinterfragt. Darf nicht sein was nicht sein darf oder liegts am falschen Verband? ;)

 

Unsere Verbandsfürsten verstehen sich deutlich besser als ihr kleinen Schützenmichels...

Geschrieben
Gerade eben schrieb Kalinke:

Darf nicht sein was nicht sein darf oder liegts am falschen Verband? ;)

Da ich Mitglied in (fast) allen Verbänden bin, kann's daran nicht liegen. :unknw:

 

vor 1 Minute schrieb Kalinke:

Wie du oben geschrieben hast.

Also Personalunion von Kreis- und (Teil)Verbandsebene?

 

vor 1 Minute schrieb Kalinke:

Zwar mit Einschränkungen aber prinzipiell wunderbar easy.

Krass, da passiert mal etwas waffenrechtlich unkompliziertes

Nein, in dem Fall (wenn ich Deine unvollständige Bemerkung richtig interpretiere) ist Deine Aussage schlicht und einfach falsch und irreführend und es läuft doch so, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat.

Geschrieben

Wenn ich diskutiere dann stelle ich nicht permanent jeden Furz infrage. Können wir aber gerne per pn klären, hat nämlich mix mit dem Thema zu tun.

 

Der NSSV hat Berechtigte in vielen Kreisverbänden die innerhalb des Mindestkontingents Bedürfnisse ausstellen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb Kalinke:

Wenn ich diskutiere dann stelle ich nicht permanent jeden Furz infrage.

Hier wurde aber auch nicht "jeder" Furz in Frage gestellt, sondern eben eine Aussage, die grundsätzlich konträr gegenüber der Formulierung der WaffVwV und die übliche Verfahrensweise der zahlenmäßig meisten Landesverbände ist.

 

Insofern ist erstezws Aussage grundsätzlich für die meisten Schützen des DSB immer noch richtig, es gibt aber offensichtlich (mindestens) eine zumindest teilweise Ausnahme.

 

Ich erinnere daran, dass der Ursprung diese Aussage Deinerseits war:

 

vor 13 Stunden schrieb Kalinke:

Ist anders aber nicht besser oder schlechter als andere Verbände . Mein Kreisverband bspw ist deutlich umgänglicher und deutlich weniger schwierig im Umgang als die beiden BDS LVs die ich bisher kennenlernen durfte.

 

Hauptsache ständig diesen shice nachplappern...;)

Das ist dann zwar schön und gut, dass der NSSV das für bestimmte Fälle auf Kreisverbandsebene abarbeitet*, aber das ist ganz sicher nicht der Standard für die Teilverbände der 15 restlichen Bundesländer.

 

* wer es selber nachlesen will, da Kalinkes Erklärungslust ja verspeist wurde:

 

http://nssv.de/waffenrecht/images/altwordpress/Verfahrensweise_Bescheinigung_Bedrfnis.pdf

http://nssv.de/waffenrecht/images/altwordpress/Ausfhlhilfe-fr-die-Bescheinigung-des-Bedrfnis.pdf

 

Zitat

Der zuständige Kreisverband prüft die o. g. Angaben und bestätigt die Bescheinigung oder lehnt die Bescheinigung ab.

Danach geht der Antrag an den Sportschützen/in zurück oder geht an den NSSV, wenn es den Punkt 3.2 oder 3.4 des Antrages betrifft.

 

Zitat

Bei Ersterwerb und dann jedes Mal bei einer Beantragung einer Schusswaffe, ZSK: Kreis- oder Landesebene. Regeln des § 14 WaffG sind zu beachten.

 

Zitat

Zur Leistungssteigerung in der Disziplingemäß SpO DSB (Nicht über das Waffenkontingent, ZSK: Kreisebene)

Zitat

Unbefristete Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG (Gelbe WBK, ZSK: Kreis- oder Landesebene).

 

Eine entsprechende "Doppelfunktion" scheint aber wie vermutet gegeben zu sein, die Zuständigen der Kreisebene sind zumindest dem BVA wohl auch gemeldet:

 

Zitat

Stellungnahme des Kreisverbandes ist immer einzuholen, bei jedem Erwerb von Schusswaffen

(Unterschrift durch befugte Personen, die beim BVA namentlich gemeldet sind).

Damit hat man also die Zahl der dafür zuständigen Verbandsfunktionäre erhöht, diese sitzen beim NSSV auch auf Kreisebene.

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb Kalinke:

Ist anders aber nicht besser oder schlechter als andere Verbände . Mein Kreisverband bspw ist deutlich umgänglicher und deutlich weniger schwierig im Umgang als die beiden BDS LVs die ich bisher kennenlernen durfte.

 

Hauptsache ständig diesen shice nachplappern...;)

Kann man so sehen, muss man aber nicht! Der DSB ist schon sehr speziell. Das es gerade im Osten, glaube Sachsen, sogar gut läuft und sogar böse AR 15 gibt, spricht nicht für den Rest. Wenn ich nur an Hessen denke..........alleine 75.- für eine Befürwortung und dann noch ewig warten und dann wegen Selbstherrlichkeit nicht bekommen. Selbst der RSB will jetzt 35.- vorher 20.-. Da frag ich mich echt wofür! Dann noch das umständliche, das der Antrag grundsätzlich zum 1 Vorsitzenden geschickt wird........... aber jeder muss es selbst wissen.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Auf dem NSSV-Formular steht die Frage: "Besitz der Antragsteller bereits eine Sportwaffe - Nein; Ja - Anzahl..."

 

Wenn man hier nun das Wort "Sport" unterstreicht und dann nur die Waffen angibt, die über das Sportbedürfnis erworben wurden und auch nur die entsprechenden WBKs kopiert, hat man die Frage auf dem Formular doch wahrheitsgemäß beantwortet...

Geschrieben

Ist man auch verpflichtet, die nicht angemeldeten Waffen an zu geben ?  Da tun sich ja Abgründe auf, wenn man alle angeben muss. Wie ist das mit dem Datenschutz? Im Grunde genommen geht es niemanden an, was da so in der Bevölkerung rumgeistert. Deshalb nur das angeben, was man für richtig hält. Auf garkeinen Fall zu viel. Sollte jemand petzen oder damit nicht zufrieden sein, kann man ja mal seine Couseng`s  mal freundlich die Lage erklären lassen.

Wuni

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb German:

Wenn das in Kenntnis der Forderung aus der WaffVwV Deine Methode ist, damit umzugehen: Nur zu. :good:

Würdest Du die WaffVwV bzw. den Sinn dahinter "erfüllt sehen" wenn man bei einem Antrag auf eine weitere Kurzwaffe (nur) Kopien aller WBKs mit Kurzwaffen an den Verband sendet?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb Kalinke:

Ist anders aber nicht besser oder schlechter als andere Verbände . Mein Kreisverband bspw ist deutlich umgänglicher und deutlich weniger schwierig im Umgang als die beiden BDS LVs die ich bisher kennenlernen durfte.

Ob das wohl an dir liegen könnte? Ist ja oft ein gewisser Menschenschlag, der sich beim DSB wohlfühlt. Im übrigen hat dein Kreisverband was genau mit dem Thema Waffen-Befürwortung zu tun?

Bearbeitet von BBF
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo, auch die DSU will ALLE waffenrechtlichen Erlaubnisse. 

Kann mich eigentlich ein Verband zwingen eine nicht beschossene Pistole (Erbenwbk) beschiessen zu lassen? 

Der DSB rechnet Erbenwaffen nicht an, wie es bei der DSU aussieht weiß ich leider nicht. 

Bis bald Marcus 

Bearbeitet von MarcusGoebel
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb cartridgemaster:

Der HSV (nein, nicht die Hamburger Fussballer!) hat die Erteilung einer Bedürfnisbescheinigung für eine Sportpistole Kal. .22 lfb. abgelehnt, weil in meiner WBK bereits

DSC01100.jpg

Bild im Netz geklaut

Also ich erkenne eindeutig die Lichtfänger in der Visierung und dies sind laut TK des DSB für deren Disziplinen unzulässig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb BBF:

Im übrigen hat dein Kreisverband was genau mit dem Thema Waffen-Befürwortung zu tun? 

Das wurde in den letzten Beiträgen inclusive Verlinkung zu den erklärenden Dokumenten geklärt.

 

vor 1 Stunde schrieb HBM:

Würdest Du die WaffVwV bzw. den Sinn dahinter "erfüllt sehen" wenn man bei einem Antrag auf eine weitere Kurzwaffe (nur) Kopien aller WBKs mit Kurzwaffen an den Verband sendet? 

Ich sehe in der gesamten WBK-Kopiererei keinen Sinn. Auf Verbandsebene ist man eben mangels Informationen zu den dahinterstehenden Bedürfnissen gar nicht in der Lage, eine abschliessende und saubere Beurteilung aufgrund dieser Daten vorzunehmen.

Aber was ich da gerne hätte oder nicht hätte, ist nicht von Relevanz.

 

Was die Behörde gerne hätte, ist da leider maßgeblich. Manche Verbände haben (im Rahmen des Genehmigungsprozesses mit dem BVA? Keine Ahnung) scheinbar die Regelung, dass z.B. nur der Nachweis aller Kurzwaffen reicht, wenn eine Kurzwaffe beantragt werden soll und haben dafür sogar gesonderte Formulare ("Beantragung einer Kurzwaffe", "Beantragung einer Langwaffe".).

 

Andere Verbände fordern definitiv Kopien aller WBKs. So, wie es in der WaffVwV steht.

 

Wie man hier ja teilweise schon lesen konnte, behelfen sich Einige damit, zu den nackten Daten der Bestandswaffen die eigentlich interessanten Informationen über Eignung der Waffe (welche Visierung z.B. verbaut ist, steht nunmal nicht in der WBK) und zugrunde liegendes Bedürfnis. Die werden in der WaffVwV aber wiederum gar nicht eingefordert.

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb BBF:

Ob das wohl an dir liegen könnte? Ist ja oft ein gewisser Menschenschlag, der sich beim DSB wohlfühlt. Im übrigen hat dein Kreisverband was genau mit dem Thema Waffen-Befürwortung zu tun?

Nein. Und den Teil wo ich sagte das ich mich in einem LV des DSB wohlfühle kannst du mir gerne zeigen. Vielmehr habe ich die BDS Gruppe unseres Vereins gegründet und mache mir Extrastress dafür. Bis auf einen alten Korth der mir aufgezwängt wurde, besitze ich auch keinerlei .22er oder gar Luftpüster. Ich denke nicht das ich ein typischer Vertreter dieses Verbandes bin. Mir geht lediglich das ewige Bashing auf den Sack. Jeder andere Verband verlangt in diesem Fall gleiches...

Bearbeitet von Kalinke
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb cartridgemaster:

Der HSV  hat die Erteilung einer Bedürfnisbescheinigung für eine Sportpistole Kal. .22 lfb. abgelehnt, weil in meiner WBK bereits eine Selbstladepistole Kat. B, Kal. .22 lfb., erworben auf der Bedürfnisgrundlage des § 13 (2) wie im Bedürfnisantrag vermerkt, eingetragen ist.

Ein Blick in den FRANKONIA-Katalog hätte genügt, um festzustellen, dass eine Beretta Mod. 87 BB nicht für die Disziplin SpoPi .22 beim DSB geeignet ist.

 

DSC01100.jpg

Bild im Netz geklaut

 

CM

 

Und was hast du dann unternommen? Die Waffe schafft doch nichtmal die 100mm Lauflänge die dee DSB fordert.

Geschrieben
Am ‎05‎.‎05‎.‎2019 um 08:36 schrieb German:

Dann verstößt Du gegen die Anforderungen aus der WaffVwV. Jaja, blabla, die bindet nicht den Waffenbesitzer. Hat aber durchaus Folgen für diesen.

Entweder musst Du dann also mit den Folgen leben, oder Du klärst das vorher (schriftlich) mit der für Dich zuständigen Waffenbehörde.

 

 

Dann würde ich dem Verband das kopieren ... mir die Spitze aber nicht verkneifen, auf die Gesetzesbegründung von 2001 und diverse Urteile (ungeachtet dessen, wie man nun zu diesen diversen Gerichtsentscheidungen stehen mag) hinzuweisen, wonach Sammlerwaffen nicht zum sportlichen Schießen ("höchstens zur Funktionsüberprüfung") gebraucht werden dürfen ... ?

 

BT-Drucksache 14/7758 vom 07.12.2001, S. 61, Zu Nummer 1

[...} Häufig ist es auch vorgekommen, dass Waffensammler ihre Sammlerwaffen zum Sportschießen verwendet haben, entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht und mehreren Verwaltungsgerichten der Länder ergangenen Rechtsprechung, wonach sich eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung darauf beschränkt, dass eine Mehrzahl oder Vielzahl von Waffen

gleicher Art aus künstlerischen, wissenschaftlichen oder reinen Liebhaberinteressen zusammengebracht werden und dass diese Waffen nicht gebraucht werden.

 

beispielhaft VG Stuttgart Urteil vom 11.7.2013, 5 K 1614/11

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17645

 

 

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