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Bau einer Custom AR15 - Kriegswaffenkontrollgesetz


Gast

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Ich plan(t)e eine Custom AR15 zusammen zu stellen, ein Büchser soll dann die Bereitstellung der waffenrechtlich relevanten Teile, die Montage und Beschuss etc. übernehmen. Jetzt hab ich ihm meine Teileliste geschickt, von denen alle frei erwerbbar sind, relavante Teile werden wie gesagt von ihm bezogen.

 

Nun hat er sich in einer unhöflichen Mail darüber empört, dass ich ihn zum Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz anstiften wolle, dass mein Upper, mein Verschlussträger illegal wären, dass ich eine Kriegswaffe produzieren will. Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung wie er darauf kommt. Komischerweise hat er sich auch nicht über die Abzugseinheit beschwert, diese ist ja auch nur halbautomatisch. Irgendwelche Teile die eine Vollautomatik ermöglichen habe ich ja nicht verbauen lassen wollen. Ich hab darauf hin mal das Gesetz durchforstet, werde aber nicht schlau daraus.

 

Warum genau ist das Verbauen eines Uppers ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz? Wieso verstößt der Einbau eines normalen Verschlussträgers ebenfalls gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz? Und wie lösen die Hersteller aller Sport- und Jagdwaffen diese Probleme? Zudem auch: Wieso kann ich einen Upper, der nach Angaben des Büchsers illegal sei, einfach so im Internet bestellen? (Geht um einen BCM Upper). Gleiches gilt für den Verschlussträger. Man liefert den sogar ohne Altersangabe. Was macht diese Dinger super illegal, wenn man sie in einer Waffe nutzt die über ihre Abzugseinrichtung nicht in der Lage ist vollautomatisch zu schießen?

 

Ich hätte das gerne geklärt bevor ich mich an den nächsten Büchser wende und der mir dann tatsächlich in Unkenntnis der rechtlichen Lage was illegales zusammenzimmert, dass dann in meinem Schrank darauf wartet bei einer Kontrolle zu einem Gefängnisaufenthalt zu führen.

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Es ist extrem unwahrscheinlich, daß Du einen Vollauto-Upper oder -Lower hast. Insbesondere ist es extrem unwahrscheinlich, daß Dein Lower ein Montageloch für den dritten Stift für das Auto-Sear hat. (Wenn doch wäre das ein Loch wie die beiden für den Abzug, aber etwas weiter hinten.) Es kann sein, wie Nilsemann schrieb, daß Dein Verschlußträger eine Vollauto-Variante ist, die auch in zivilen Halbautomaten gerne verbaut wird, oder auch daß der Lower abgesehen vom fehlenden Loch für den Stift Platz für das Auto-Sear hätte. Ob es dagegen in Deutschland rechtliche Einwände gibt müssen Dir andere Foristen sagen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Viele Online Händler verkaufen sowohl Full Auto Upper, als auch Full Auto Verschlussträger unreglementiert an Endkunden. 

Das dürfen Sie im Grund auch, das es sich dabei um freie Teile handelt. 

 

ABER der Einbau oder Verbau dieser beiden Teile ist tatsächlich verboten. Genau genommen ist das allerdings kein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern man würde einen verbotenen Gegenstand nach WaffG herstellen.

Wie auch immer, Finger weg von den Full Auto Trägern und Uppern, oder den Büchsenmacher diese auf Semi-Auto umbauen lassen. 

 

So wie sich dein Post ließt, solltest du tatsächlich auf den Büma hören und dir nicht einen anderen suchen der ggf. weniger bewandert ist und dir ne verbotene Waffe zusammenzimmert ?

Bearbeitet von net_split
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Ich würde mir eine günstige Komplettwaffe kaufen und anschließend das Gewehr selber mit nicht wesentlichen Teilen so umbauen wie es mir gefällt. Zum Tauschen von Schaftteilen, Abzug, Verschlussträger etc. braucht man keinen Büchsenmacher. Es macht doch auch Spaß selber zu schrauben.

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Es ist nicht unwarscheinlich das Du FA fähige Teile hast,

Aber ein Problem ist das nicht,

der Searcut im Upper wird mit Spacer verschlossen und das wars dann.

Ruf beim Michael Burk an und lass die Waffe von ihm bauen, dann funktioniert das auch

 

Frank

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Danke für die Antworten, ich weiß jetzt was ich wissen muss.

 

Aus reinem Interesse, kann mir noch jemand sagen wo genau das im Gesetz steht, dass die Waffen derartige Veränderungen nicht aufweisen dürfen? Also wo genau beschrieben ist, dass bspw. ein Sear Cut oder ein Full Auto Verschlussträger böse und schlecht sind?

Bearbeitet von Gast
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vor 12 Minuten schrieb EzLord:

wo genau

Genau steht das nirgends. Dazu hat das BKA seine Sichtweise, die es dem, der es berechtigt erfragt, mitteilt.

 

Berufen tut es sich dabei auf die Anlage 2 WaffG, Nr. 1.2.1.1:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

Ansonsten:

 

Erläuterungen zur Kriegswaffenliste (Stand Februar 2015), Nr. 29.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Kriegswaffen/Allgemeines-Kriegswaffen/allgemeines-kriegswaffen_node.html

 

Da interpretiert das BAFA auf Rückfrage des bzw. in Abstimmung mit dem BKA.

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vor 2 Stunden schrieb EzLord:

Danke für die Antworten, ich weiß jetzt was ich wissen muss.

 

Aus reinem Interesse, kann mir noch jemand sagen wo genau das im Gesetz steht, dass die Waffen derartige Veränderungen nicht aufweisen dürfen? Also wo genau beschrieben ist, dass bspw. ein Sear Cut oder ein Full Auto Verschlussträger böse und schlecht sind?

 

Rein pragmatisch: Dem Vernehmen nach kassiert das Beschußamt die Kanone schon beim Beschuß ein, wenn ein Sear-Cut vorhanden ist.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

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vor 25 Minuten schrieb Sebastians:

Was passiert dann damit?

 

Das Beschußamt übergibt die Waffe der Staatsanwaltschaft. Staatsanwaltschaft bzw. Polizei behält diese bis zur Gerichtsverhandlung. Bei Verurteilung aufgrund Herstellung eines verbotenen Gegenstandes.....Zerstörung der Waffe.

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Die hatten zu dem damaligen Zeitpunkt einen gültigen FB und heute kann der Besitzer damit einen Verbotsirrtum begründen ;)

Ein FB ist nicht in Ewigkeit in Stein gemeißelte Wahrheit.

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dann bringt es aber auch nix den searcut mit nem spacer zuzukleben.

Der Kleber ist im BAckofen dahin und so kann man mit handelsüblichen

in jedem Haushalt frei verfügbaren Mitteln wieder FA fähig machen........

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vor 13 Minuten schrieb MP%:

dann bringt es aber auch nix den searcut mit nem spacer zuzukleben.

Der Kleber ist im BAckofen dahin und so kann man mit handelsüblichen

in jedem Haushalt frei verfügbaren Mitteln wieder FA fähig machen........

Tja, dann sollte man nun anfangen den Föhne, Öfen und andere Dinge zu verbieten, die genügend Wärme erzeugen 2-Komponentenkleber zu lösen.

 

Ich hab das nun so gehandhabt, dass ich einen Semi-Auto-Verschluss gewählt habe und ein 3 € Teil an meinen Upper kleben lassen werde, welches hoffentlich nie abfällt, weil ich sonst Terrorist bin der Kriegswaffen herstellt.

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vor 31 Minuten schrieb MP%:

frei verfügbaren Mitteln wieder FA fähig machen........

daher gehen aktuell gerade die im Umlauf befindlichen DE und US Upper ohne SC wie geschnitten Brot weg. Sicher ist Sicher!

Und noch schöner, sofern man ein gebrauchtes oder neuwertiges Stück mit Beschussstempel ergattere, das hebe vor Waffenregister 2 nachweislich den Wiederverkaufswert. :dirol:

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