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IGNORED

Dauer Eintragung einer Waffe auf Gelb


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Geschrieben

Welche Fristen gibt es Seiten der Behörde für die Eintragung einer erworbenen Waffe für mich als Käufer ist klar innerhalb 2 Wochen aber wie lange darf eine Behörde die WBK behalten für eine Eintragung auf eine gelbe WBK.

Meine ist schon seid  3 Wochen auf der Behörde für einen Eintrag auf gelb.

Gruß thorix

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Kaffeetante08:

Mir fällt irgendwie keine ein..

Urlaub, Krankheit, fortbildung, keine Vertretung, 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb thorix:

Wäre schön wenn es so schnell gehen würde längste dauer 5 Wochen.

Was kann man dagegen machen 

3 Monate abwarten und dann Untätigsklage einreichen.....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb thorix:

Was kann man dagegen machen 

Ich mache immer einen Termin, fahre hin und bin na 10 min wieder draußen.

 

Natürlich mit WBK. Egal ob grün oder gelb. Klappt jedes Mal einwandfrei.

 

MfG

Geschrieben

Angeblich keine Zeit ist aber nicht nur bei mir der Fall ich kenne mindestens eine Handvoll schützen bei denen das genauso ist immer bei derselben sachbearbeiterin.

Am geilsten finden ich ja die Aussage nachdem sie gesagt hat es wird länger dauern und ich meinte super ich wollte munition kaufen das ich schiessen kann und da kam "tja ist halt so"

Da fällt einem ja nicht mehr ein 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb thorix:

Am geilsten finden ich ja die Aussage nachdem sie gesagt hat es wird länger dauern und ich meinte super ich wollte munition kaufen das ich schiessen kann und da kam "tja ist halt so"

Da fällt einem ja nicht mehr ein 

Schon mal eine beglaubigte Kopie der WBK verlangt? Oder ein Schreiben das die WBK zur Eintragung auf dem Amt ist? Irgendwas was man Vorweisen kann wenn man Kontrolliert wird? Das wäre das mindeste was ich da haben wollte. Bisher konnte ich meine SB immer dazu überreden sofort ein zu trage. Aber die mussten öfter überredet werden. Aber ohne "irgendwas " in der Hand wäre ich da nicht raus gegangen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb thorix:

Angeblich keine Zeit ist aber nicht nur bei mir der Fall ich kenne mindestens eine Handvoll schützen bei denen das genauso ist immer bei derselben sachbearbeiterin.

Kannst du nicht zu einer anderen SB gehen? 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb thorix:

Auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen ich werde die liebe Frau mal anschreiben was da jetzt Sachlage ist.

 

Frag nach dem  "Sachstand", macht einen besseren Eindruck. Punkt und Komma dabei wären auch nicht verkehrt.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Micc:

Ich mache immer einen Termin, fahre hin und bin na 10 min wieder draußen.

So habe ich das auch gehandhabt. Früher, in der "guten alten Zeit (TM)", also bis vor zwei Jahren. Seither werden waffenrechtliche Sachen nur noch per Post erledigt, auch mit Termin macht er das nicht mehr sofort. Ich hatte auch schon Bearbeitungszeiten von 7 Wochen. Oder auch zwei Tage.

 

Eine Untätigkeitsklage wäre theoretisch nach 3 Monaten möglich. Eine Frist so wie der Untertan sie hat, gibt es für die Behörde nicht. Es braucht halt, so lange es braucht. Wie bei der Steuererklärung: Gibst Du sie einen Tag zu spät ab ist die Hölle los. Braucht die Behörde dann 8 Monate um Dir Dein Geld zurück zu zahlen, ist es halt so.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb PetMan:

Doof ist nur wenn auf der WBK noch andere Waffen stehen . Dann hat man bei einer Kontrolle erst mal ein Problem......

 

Diese Sorge ist wegen § 38 Abs. 1 Satz 2 WaffG unbegründet. Dort steht nämlich folgendes:

 

"In den Fällen des § 13 Absatz 3 und § 14 Absatz 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist."

 

Die Fälle des § 10 Abs. 1a wurden vom Gesetzgeber vergessen, sind hier aber wohl ebenfalls gemeint.

 

Empfehlenswert wäre also (insbesondere wenn man weiß, dass die Bearbeitungszeiten bei seiner Behörde lange sind), sich vor Abgabe der WBK bei der Behörde eine Kopie von Vorder- und Rückseite anzufertigen und diese unterwegs so lange mitzunehmen, bis man das Original wieder hat. In puncto einzutragender Waffe genügt natürlich auch der Lieferschein, die Überlassungsmeldung des Waffenhändlers, Kaufvertrag mit Überlassungsdatum o.ä. Am schnellsten gehts natürlich immer mit persönlicher Vorsprache, aber das ist halt nicht jedem möglich.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Diese Sorge ist wegen § 38 Abs. 1 Satz 2 WaffG unbegründet.

Die Sorge ist im NACHHINEIN unbegründet, aber ob bei einer Kontrolle eine Kopie anerkannt wird ist noch die Frage.Und u.U. ist die Waffe erst mal weg, wenn ich Pech habe erst mal alle Waffen.Die bekomme ich, insofern das sonst nix vorliegt ausser die fehlende Original WBK, zwar wieder, aber den Ärger hab ich erst mal.

  Daher würde ich auf einer beglaubigten Kopie bestehen, was mir auf dem Amt auch schon angeboten wurde. Da meinte ich, in der Zeit die wir da schon diskutierten und  sie die WBK Kopiert und stempelt hat sie auch die Waffe eingetragen. Was die Dame dann auch Zähneknirschend machte.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb PetMan:

Doof ist nur wenn auf der WBK noch andere Waffen stehen . Dann hat man bei einer Kontrolle erst mal ein Problem......

 

Das Problem hatte ich auch. Ich habe den SB gefragt, ob ich jetzt ohne WBK zum Training fahren darf. 

Nach kurzem Nachdenken sagte er: „Nehmen Sie kurz Platz, ich mache das fertig“.

Geschrieben

Habt ihr eigenrlich keine anderen Probleme ? Kopie mit zum SB wenn die letzte Eintragung schon länger,

muß SB beim BKA Abfrage machen kann länger dauern dan Kopie Abstempeln und Unterschreiben lassen und alle sind Glücklich, hatte noch nie Probleme !!

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