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IGNORED

Aufbewahrung Schreckschusswaffe


tmmueller

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vor einer Stunde schrieb Tyr13:

So definiert sich nämlich der spezielle Umgang mit Waffen: "Führen"

- Außerhalb der Eigenen Wohnung oder der Eigenen Geschäftsräume oder einer Schießstätte

+ Kontrolle über die Waffe haben.

= Führen.

innerhalb befriedetem Besitztum auch kein Führen ?

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Einigen würde ich erstmal eine Waffensachkunde näher legen, was ich im Allgemeinen für jeden, der Waffen mit über 0,5J zu Hause hat, fordern würde. ;)

Dann wären solche Diskussionen gleich hinfällig. ? 

 

Was will man eigentlich mit einer SSW? 

Die sind doch zu nix zu gebrauchen. Im Ernstfall kann man sie nur schmeißen. 

Vielleicht interessant für Sammler, allerdings denke ich da erübrigt sich das mit der Munition. Welcher Sammler knallt schon mit den Dingern rum. 

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Am 21.1.2019 um 21:04 schrieb WOF:

Interessant. 

 

Ich finde, für den Träger ist eine SSW extrem gefährlich. Da wäre einen scharfe Waffe mit nicht tödlicher Munition sinnvoller. 

 

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AWaffV:

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

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vor 2 Stunden schrieb Rerodesign:

 

Ich finde, für den Träger ist eine SSW extrem gefährlich. Da wäre einen scharfe Waffe mit nicht tödlicher Munition sinnvoller. 

 

Erstens ist an Pistolen eigentlich sehr wenig scharf. Man schneidet sich nicht damit und nicht daran und es brennt auch nicht in Mund und Hals.

Zweitens sagt man zu "nicht tödlicher Munition" besser "weniger tödliche Munition". Bean-Bags, Flash-Ball, Gummischrot, Wuchtgeschosse, es hat sich gezeigt, daß alle diese Krücken auch tödlich wirken können. Daher ist es besser direkt "richtige, echte, voll wirksame" Munition zu verwenden und weniger zu schießen.

Drittens kann ich Deiner Logik nicht folgen. Weswegen ist die SSW für den Träger gefährlich ? Sogar "extrem" gefährlich ? Da musst Du noch einen 180° Logik-Schwenk einbauen, wie "Die wird einem nur abgenommen und gegen einen selbst verwendet" oder "Dann zieht der gegenüber die echte Kanone und man hat verloren" vielleicht auch "wenn der Wind ungünstig steht, setzt man sich selbst außer Gefecht".

 

Nicht so viel Quatsch bitte. Ist zwar unterhaltsam aber nicht hilfreich.

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@Tyr13

@Mittelalter

Bei A-Schränken mit B-Innenfach muss doch sämtliche Munition, die zu einer in dem Schrank aufbewahrten Waffe passt, im B-Innenfach gelagert werden. Heißt, die Kurzwaffe und passende Munition liegen zusammen im B-Innenfach, wobei allerdings zwei Türen geöffnet werden müssen, um daran zu kommen. Ab Stufe 0/1 kann alles hinter einer Tür zusammen liegen.

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vor 49 Minuten schrieb Schwarzseher:

@Tyr13

@Mittelalter

Bei A-Schränken mit B-Innenfach muss doch sämtliche Munition, die zu einer in dem Schrank aufbewahrten Waffe passt, im B-Innenfach gelagert werden. Heißt, die Kurzwaffe und passende Munition liegen zusammen im B-Innenfach, wobei allerdings zwei Türen geöffnet werden müssen, um daran zu kommen. Ab Stufe 0/1 kann alles hinter einer Tür zusammen liegen.

Mitnichten. Über Kreuz Lagerung ist das Stichwort. Die KW Munition der im B Fach gelagerten KW können im A- Teil lagern, die LW Munition im B Teil.

 

Das im B-Teil KW UND ihre passende Munition lagern dürfen ist das sogenannte  "Jägerschrankprivileg", das natürlich auch für Sportschützen gilt.

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vor 50 Minuten schrieb Schwarzseher:

Bei A-Schränken mit B-Innenfach

Ja.

Und ?

Bei Behältnissen unterhalb vom Jägerschrank: Munition in separatem Behältnis von der Waffe. Aber auch in einem entsprechend "hoch" zertifizierten Behältnis darf die Munition nur "daneben" liegen. Die Waffe darf nicht geladen sein.

 

Hatten wir aber schon...

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Am 20.1.2019 um 16:16 schrieb Rerodesign:

Was will man eigentlich mit einer SSW? 

Die sind doch zu nix zu gebrauchen. Im Ernstfall kann man sie nur schmeißen. 

 

Vielleicht interessant für Sammler....

 

zu 1):

Naja, manche von den Guss-Dingern wiegen immerhin 1 Kilo... 

 

zu 2):

Gerade das ist ja die Krux mit der "Wegschließerei" in Behältnissen - das gilt übrigens genauso für die Salut-Waffen, und künftig (drohende WaffG-Novelle) sogar für die Deko-"Waffen".

Wer solche Waffen sammelt, der will sie "on display", also zum Ausstellen, zum Anschauen haben.

An der Wand, im Regal, in der Vitrine.

Ein nicht sichtbares "Wegschließen" führt die Dinger für - derartige - Sammlerzwecke ad absurdum.

Man kann freilich diskutieren, wie es mit abschließbaren Sammler-Vitrinen (vgl.: Museen) aussieht; dem Zugriff entzogen (ohne gewaltsame Öffnung) sind sie ja damit auch. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Am 1.2.2019 um 16:48 schrieb PetMan:

Mitnichten. Über Kreuz Lagerung ist das Stichwort. Die KW Munition der im B Fach gelagerten KW können im A- Teil lagern, die LW Munition im B Teil.

Ich ging stets davon aus, dass eine solche Überkreuzlagerung rein INNERHALB des Jägerschranks nicht zulässig ist, also dass im A-Teil keine Kurzwaffenmunition sein darf, die zu einer im B-Innenfach gelagerten Waffe passt. So verstehe ich jedenfalls die Formulierung des Gesetzgebers. Kann mir das jemand erklären oder gibt es eine offizielle Veröffentlichung, Rechtskommentar o.ä., hinsichtlich der anderen Interpretation?

 

Der Passus in § 13 der alten (insoweit gültigen) AWaffV lautet:

Zitat

4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

 

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@Schwarzseher

 

Bei A und B Schränken dürfen nicht Waffen UND die dazugehörige Munition gelagert werden. Der " Jägerschrank", sprich A mit B Innenfach ist eine Ausnahme , dort dürfen im B Teil KW UND die dazugehörige Munition gelagert werden. Ist ja Quasi " noch eine Tür " davor. Davon ab darfst du in einem A Schrank schon von jeher Munition für Waffen lagern, für die keine passende Waffe im Tresor steht. Und in einem B Schrank durfte man schon immer auch LW Munition lagern. Also darf man im A Fach eines AB Schrankes auch KW Munition lagern, wenn keine dazu passende LW im A Teil steht. Ich denke es steht nirgends das man das darf, aber es steht geschrieben was man NICHT darf. Also darf man das was nicht verboten ist .

 

Zitat

ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition 

..der dazugehörigen, sprich passenden , Munition. Hast du nur KK Gewehre im A Schrank darfst du auch 308er Munition da drin lagern.....

Bearbeitet von PetMan
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  • 5 Monate später...

Hallo zusammen 

Ich bin neu hier und habe mir ebenfalls einen KWS beantragt. Wie die meisten macht man sich viele Gedanken bezüglich der SRS-Waffe. Welches Holster fürs verdeckte tragen, welche Waffe, und natürlich auch wie die Waffe und Munition/Kartuschen sicher vor unberechtigter Dritte aufbewahrt wird? Ich habe es so gemacht, Um der Waffenbehörde meines Kreises gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen, habe ich mir bevor ich den KWS und die Waffe hatte, einen günstigen Safe gekauft worin ich die Waffe aufbewahre. Da der Safe genug groß ist kann ich noch eine abschließbare Stahlkassette darin aufbewahren. Der Safe hat einen Zwischenboden, so das die Waffen im unteren Fach platziert werden können, und die Stahlkassette im oberen Fach. Am Anfang war es für mich auch nicht leicht, dass richtige Behältnis zu finden, da das Bundesamt keinerlei klaren Texte auf ihren Seiten hat, was SRS-Waffenaufbewahrung klärt. Bei den richtigen(scharfen) Waffen ist es klar geregelt. Welcher Tresor, Sicherheitsklasse 0 oder 1 (früher A und B). Wie sie gelagert werden soll ect.

 

Ich jedenfalls habe mich für einen günstigen Safe entschieden. Obwohl ich keine Kinder habe oder das unbefugte Dritte Zugriff haben. Ich weiß es ist womöglich etwas übertrieben mit der Sicherheit, aber lieber zuviel als später sich mit der Behörde rumärgern.

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Warum solltest du dich mit der Behörde rumärgern müssen?

 

Bei dir kommt man nur nachschauen, wenn eine Hausdurchsuchung angeordnet würde.

Ansonsten interessiert sich die Behörde nur für deine 50-100 Euro, die du für den Schein abgedrückt hast.

Wenn du das Teil bekommen hast, steht bei dir auch nix im Führungszeugnis und dein Antrag wird in den Ordner zu den ganzen anderen Anträgen geheftet und verstaubt da.

 

Daß man Schreckschusswaffen, an die kein Minderjähriger und auch sonst kein Unbefungter kommen kann, überhaupt einsperren muss, ist ja an sich schon völlig überzogen. Der Sinn und Zweck von Schreckschusswaffen ist es, ungebetene Gäste zu erschrecken, wie der Name schon sagt.

 

Und man zeige mir den Einbrecher, der bei einem Schussknall nicht das Weite sucht..

 

Freilich sollte man sich nicht wie John Wayne vor ihn hinstellen und auf Cowboy machen, aber wenn man nachts Geräusche aus der Garage hört und durch das Fenster sieht, wie sich da einer am Fahrrad zu schaffen macht, dürfte sowas schon Wirkung zeigen.

 

Und das Märchen von "dann zieht der böse Bube eine scharfe Waffe" hat sich in solchen Fällen meines Wissens noch nie bestätigt.

Zumindest gibt es keine Berichte über sowas.

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Wer viel fragt geht viel Fehl.

Selbst wenn eine SSW  nicht zur Selbstverteidigung geeignet ist, ist sie doch dazu vorgesehen.

Ansonsten könnte man sich ja den kleinen Waffenschein komplett schenken.

Du kannst rein rechtlich deine SSW auf deinem befriedeten Grundstück führen wie du möchtest,

aufbewahren musst du aber in einem verschlossenem Behältnis, natürlich ungeladen.

Was für ein Unsinn!

 

 

 

 

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