Zum Inhalt springen
IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

Empfohlene Beiträge

Die neue 10er Regel wird interessant.

 

Sie beschränkt nämlich nur die Erlaubnis zum Erwerb (s. zweistuiges Verfahren vei der gelben WBK).

Das schließt nicht aus, das man dann wieder eine weiter unbefristete erlaubnis für 10 beantragen kann. 

 

Zu erwarten wäre hier das dann naürlich geprüft wird, was man schon hat. Ist die Gelbe halt voll mit Pekussionsrevolvern, dürfte eine Berüfnis für Repetierlangwaffen ja ableitbar sein. Allerdings das problem, das der Erlaubnistext ja eine Sammlung verschiedener Waffentypen beschreibt, dan müste man ls Behörde wieder ausschließen, das z.B. die Perkussionsrevolver nicht erfast wären --> Verwaltungsknoten.

 

 

Ehrlich gesagt:

 

Ich würde lieber eine Beschränkung der Gesamtzahlauf 10 in kauf nehmen, dafür aber ohne Voreintrag etc kaufen können was ich für richtig halte.

 

 

Bearbeitet von ASE
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb Der Großkalibrige:

@Floppyk

 

Und wenn du als Altschütze erwerben willst musst du beim Antrag 12/18 nachweisen (wie bisher).

Das ist logisch. Wie ich nun schon mehrfach schrieb, bezog ich mich auf das Fortbestehen des Bedürfnisses und nicht um einen Neuerwerb.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb ASE:

Ehrlich gesagt:

 

Ich würde lieber eine Beschränkung der Gesamtzahlauf 10 in kauf nehmen, dafür aber ohne Voreintrag etc kaufen können was ich für richtig halte.

 

 

Eins von den zwei Wünschen wird bestimmt erfüllt. Man kann ja nicht alles haben...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Kanne81:

 

Eins von den zwei Wünschen wird bestimmt erfüllt. Man kann ja nicht alles haben...

 

na wie oben schon geschrieben evtl lässt sich trotzdem mehr rausholen.

 

Über die neue Bedrüfnisreglung bin ich im SInne der Rechtssicherheit froh (solange sie bestehen bleibt)

 

Innerhalb der 10 Jahresfrist ist das wirklich zu managen. wem das zu viel Training ist der muss halt Jagdschein machen oder Sammler werden.

Und danach hat man seine Ruhe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 36 Minuten schrieb Floppyk:

Das werden wir den Sportschützenverbänden zu verdanken haben. Denn die haben nur mit der ersten Bedürfnisbestätigung zum Erwerb zu tun. Die beiden Bestätigungen nach 5 und 10 Jahren kann vom Verein erfolgen und danach ist Ruhe. 

Falsch, diese Bestätigung kann durch die Vereine nur bis zum 31.12.2025 erstellt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Raiden:

Falsch, diese Bestätigung kann durch die Vereine nur bis zum 31.12.2025 erstellt werden.

Übergangsfrist zur Reglung der Bürokratie. Aber ok, wenn wir an die Prozesse denken, welche die unzulänglichkeit mancher Vereinsbescheinigung zum Gegenstad haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich erschrecke schon etwas wenn ich lese was hier jetzt für Fragen gestellt werden. Auch habe ich den neuen Entwurf in unserer Vereinsgruppe eingestellt und 2 oder 3 punkte erläutert.Auch was da für Fragen kamen war erschreckend. Das Zeigt aber, wie hier auch schon angesprochen, wie wirr solche Änderungen in Deutschland gemacht werden. Da blicken selbst Juristen nicht mehr durch. Mir würden sicher dutzende Fragen einfallen die man den Ausschussmitgliedern stellen könnte auf die die keine Antwort wüssten. Weil die selber gar nicht verstehen was sie da beschliessen.  Ganz davon ab das sie von der Materie ansich keinerlei Ahnung haben. Wenn ich nur an den Jammerlappen von der Expertenanhörung denke, der sich beschwerte wegen der ganzen Mails und Briefe. 

 

Davon mal weg....welche Fraktion hatte denn den BDK menschen als " Experten " eingeladen  ? Weil aus der ecke kommt dann jetzt auch die Deckelung auf Gelb . Dessen " Beispiel " mit dem Jäger war nämlich Bestellt........und der hat geliefert...............Und wer welche Lobby in Berlin hat und wer nicht zeigt sich daran auch. Der bringt ein Beispiel von einem Jäger und daraufhin bekommen Sportschützen den Deckel. Er hat zwar auch versucht bei dem Bremer Sachverständigen das Beispiel mit den 147 Waffen auf Gelb ins Rampenlicht zu stellen, aber der hat das so nicht bestätigt. Dieses Beispiel entstand aus Erbwaffen und kam nur hoch weil derjenige weitere Waffen erwerben wollte. Was er auch durfte, nachdem er einige der anderen verkauft hatte. Und selbst das Beispiel mit dem Jäger wäre von den Behörden schon nach alter Rechtslage zu verhindern gewesen. Der §8 zählt auch für Jäger . Und da hatte die Waffenbehörde ja im IM nachgefragt nach der 100ten Waffe, wie sie sich verhalten sollen. Aus dem IM kam: der darf das, weiter eintragen. Also resultiert auch dieser Fall wieder mal auf Staatsversagen. Aber wir müssen das immer ausbaden, siehe Erfurt und Steinhäusers Waffenbehörde...................

Bearbeitet von PetMan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb ASE:

Über die neue Bedrüfnisreglung bin ich im SInne der Rechtssicherheit froh (solange sie bestehen bleibt)

Bitte nicht persönlich nehmen, aber vor meinem geistigen Auge kringelt sich Waffen Tony gerade vor Lachen auf dem Boden...

 

Das ist eine Verschlechterung gegenübre dem Status Quo! Da gibt es nichts, worüber man sich freuen kann. Es kam nicht so schlimm, wie im Entwurf ursprünglich vorgesehen. Das ist korrekt. Aber halt auch nur die hlabe Wahrheit und mal ganz abgesehen davon politisches Kalkül. Mit anderen Worten: Die machen mit uns den Hampelmann.

 

vor einer Stunde schrieb ASE:

Innerhalb der 10 Jahresfrist ist das wirklich zu managen. wem das zu viel Training ist der muss halt Jagdschein machen oder Sammler werden.

Und danach hat man seine Ruhe.

Warte mal ab, bis die erste Schwangere ihre Waffen abgeben muss. Einmal im Quartal schafft die natürlich nicht. Und wenn sie die restlichen Termine nicht schafft, dann ist jetzt ohne Ermessensspielraum geregelt, dass sie ihre Waffen abgeben muss. Und es soll keiner sagen, dass nicht darauf hingewiesen wurde. Das fährt mit Ansage so gegen die Wand.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Karsten Braun:

Klar, aber werden die auf "alt" Gelb da mit reingerechnet?

 

Also wenn ich 8 auf "alt" Gelb habe und zwei auf "neu" Gelb, ist dann schluss, oder eben nicht?

 

 

Früher war es so das die gelbe die WBK nur ein Vordruck für den Erwerb darstellte.

 

Meine gelben haben die gleichen Nummern ,etwa so :  erste: 24/94    zweite: 24/94 A    dritte: 24/94 B

Ich habe schon gelbe WBK,s gesehen bei denen die Behörde einfach einen kopierten Zettel mit Stempel angetackert hat.

 

Früher wurde hier schon mal diskutiert ,ob man das nicht einfach selber machen könnte.

 

Einer hier im Forum ,der bei der Behörde arbeitete ,meinte das man theoretisch auch gelbe WBK mit 50 Einträgen

ausgeben könnte.

 

Ist eben nur die Berechtigung zum Erwerb.

Die Spalten dienen nur zur Erfassung der jeweiligen Waffe.

 

Wie das jetzt und in Zukunft rechtlich gehandhabt wird.  Keine Ahnung !

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb 444 marlin:

Wie das jetzt und in Zukunft rechtlich gehandhabt wird.  Keine Ahnung !

Dennoch beschleicht mich das ungute Gefühl, dass da noch eine ganz große Überraschung in der Auslegung auf uns wartet, die im Moment noch nicht so rausgelesen wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb knight:

Bitte nicht persönlich nehmen, aber vor meinem geistigen Auge kringelt sich Waffen Tony gerade vor Lachen auf dem Boden...

Das kann er gerne. 

Zitat

Das ist eine Verschlechterung gegenübre dem Status Quo! Da gibt es nichts, worüber man sich freuen kann. Es kam nicht so schlimm, wie im Entwurf ursprünglich vorgesehen. Das ist korrekt. Aber halt auch nur die hlabe Wahrheit und mal ganz abgesehen davon politisches Kalkül. Mit anderen Worten: Die machen mit uns den Hampelmann.

1. Es gibt keinen Entwurf, welcher das Training mit einer Waffe gefordert hätte. Das war eine reine Massenhysterie, gepowert von bestimmten Personen auf WO. Und eine Behauptung des Herrn Seehofer.
Lasse mich durch Bundestagsdrucksachen gerne vom Gegenteil überzeugen bis dahin heisse Luft.

 

Es wurden nun sogar die Forderung des Bundesrats übergangen, indem die 10 Jahresregel im Entwurf belassen wurde. Warst du vor 2003 schon Sportschütze? Da genügte ebenfalls reine Mitgliedschaft. Es ist also eine partielle Rückkehr

 

Warte mal ab, bis die erste Schwangere ihre Waffen abgeben muss. Einmal im Quartal schafft die natürlich nicht. Und wenn sie die restlichen Termine nicht schafft, dann ist jetzt ohne Ermessensspielraum geregelt, dass sie ihre Waffen abgeben muss. Und es soll keiner sagen, dass nicht darauf hingewiesen wurde. Das fährt mit Ansage so gegen die Wand.

Liefere doch bitte eine gesetzliche Grundlage für diese Behautptung. Der Ermessenspielraum war auch vorher nirgendwo in Waffg /AwaffV kodifiziert. Und Schwangerschaften dauern 9 Monate, und der Rechtschutz von Schwangeren wird in D ernst genommen...

 

Bearbeitet von ASE
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 54 Minuten schrieb PetMan:

Davon mal weg....welche Fraktion hatte denn den BDK menschen als " Experten " eingeladen  ? Weil aus der ecke kommt dann jetzt auch die Deckelung auf Gelb . Dessen " Beispiel " mit dem Jäger war nämlich Bestellt........und der hat geliefert...............

Meine bescheidene Einschätzung, nachdem mein Abgeordneter mir erklärt hat, woran man erkennt, wer wen eingeladen hat: Die SPD hat Herrn Fiedler eingeladen. Herr März, der den Fall des Jägers mit > 500 Langwaffen und den Fall mit 142 Waffen bei einem Sportschützen vorgetragen hat, war ebenfalls vom BDK. Herr Heinrich, meiner Meinung nach von der CDU eingeladen, hat erklärt, dass es sich bei den Waffen des Sportschützen um Altbesitz von vor 2003 handelte, also überhaupt nichts mit der aktuellen Rechtslage zu tun hat.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb knight:

, hat erklärt, dass es sich bei den Waffen des Sportschützen um Altbesitz von vor 2003 handelte, also überhaupt nichts mit der aktuellen Rechtslage zu tun hat.

 

Hätte auch jedem klar sein müssen der 2/6 mit den Grundrechenarten (2017-2003=>14*4=max 56 Waffen) verbinden konnte :D

 

 

Das BDK hts sich allerdings in den Stellungnahmen aus Sportschützensicht erstaunlich vernünftig geäußert. Natürlich ist das mit der Zahl der Waffen Unfung. 

Bearbeitet von ASE
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Der Großkalibrige:

@Bullseye83

 

Nein. Alles wie bisher. Ein Jahr Training mit Vereinswaffe dann erwerben und damit minimum 1x pro Quartal.

Gut, ich habe auch irgendwie nichts gegenteiliges finden können.

 

Leider bin ich noch nicht lange dabei (3 Monate) und bekomme direkt mal eine Verschärfung des Waffenrechts vorgesetzt. Bin mal gespannt auf meinen Wbk Antrag.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Direwolf:

Nicht eher solche Dinger: https://egun.de/market/item.php?id=7282065

Die wurden Maßgeblich von Jörg Sprave (Slingshotchannel auf youtube) mitentwickeltt, allerdings immer in Abstimmung mit dem BKA.(z.Bb. laufsperre so das kein Geschoss in das Gasrohr geladen werden konnte)

 

Ist natürlich auch Kokolores, vor dem Hintergrund das jeder der halbwegs mit einer Bohrmschine umgehen kann sich einen Vorderlader bauen kann. Aber wer seine Grenzen nicht kontrollieren kann, was erwartet man von dem, außer sicherheitspolitische Bullshitterei gutgläubiger Steuerzahler...

Bearbeitet von ASE
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb ASE:

Das war eine reine Masenhysterie, gepowert von bestimmten Personen auf WO

Klar. Deswegen haben von jetzt auf gleich alle Verbände einen Brandbrief an die Mitglieder geschickt und darum gebeten sich an die Abgeordneten zu wenden. Wegen einer Massenhysterie auf WO. Klar.

Die Drucksache ist bekannt, die Stelle ist bekannt, die Interpretation des Ministerium ist bekannt und die hat sich auf Nachfrage auch nicht geändert.

Und weil es das alles nicht gab, brüsten sich jetzt die Berichterstatter im Bundestag, dass sie genau das, was es nicht gab, nun verhindert haben.

 

vor 5 Minuten schrieb ASE:

Liefere doch bitte eine gesetzliche Grundlage für diese Behautptung.

Früher war einfach nur regelmäßiges Training gefordert. Das hat entsprechenden Spielraum ermöglicht. Aber es wurde auch von mancher Behörde und manchem Gericht weit gegen uns ausgelegt und es gab Handlungsbedarf. Die Quelle für die neue Regelung ist die hier verlinkte Drucksache. Dort wird gefordert, dass man die letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses jedes Quartal mindestens einmal geschossen hat (geht nicht bei Schwangerschaft) oder innerhalb jedes 12 Monatszeitraums der letzten 24 Monate (so lese ich das) mindestens sechs Mal. Und zwar mit einer eigenen(!) Waffe, nicht mit einer Leihwaffe. Bei Lang- und Kurzwaffen verdoppelt sich das entsprechend. Und jetzt kannst du dir das Beispiel Schwangerschaft selbst so legen, dass die Anforderung nicht erfüllt wird. Das sollte nicht so schwer sein. Knackpunkt ist, dass die Kriterien jetzt hart formuliert sind und keinen Spielraum nach unten lassen. Es ist jetzt gesetzlich geregelt, dass fünf Mal nicht reicht. Was soll ein Sachbearbeiter da deiner Meinung nach machen? Gegen das Gesetz verstoßen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb knight:

Klar. Deswegen haben von jetzt auf gleich alle Verbände einen Brandbrief an die Mitglieder geschickt und darum gebeten sich an die Abgeordneten zu wenden. Wegen einer Massenhysterie auf WO. Klar.

Die Drucksache ist bekannt, die Stelle ist bekannt, die Interpretation des Ministerium ist bekannt und die hat sich auf Nachfrage auch nicht geändert.

Und weil es das alles nicht gab, brüsten sich jetzt die Berichterstatter im Bundestag, dass sie genau das, was es nicht gab, nun verhindert haben.

Bundestagsdrucksache? Empfehle die Lektüre von "Psychologie der Massen" Als Verbände, die wenig bis garnichts unternommen haben bis zum großen Bohei, würde ich mich jetzt auch als Retter in der Not inszenieren. Gepennt haben sie.

Zitat

 

Früher war einfach nur regelmäßiges Training gefordert. Das hat entsprechenden Spielraum ermöglicht. Aber es wurde auch von mancher Behörde und manchem Gericht weit gegen uns ausgelegt und es gab Handlungsbedarf. Die Quelle für die neue Regelung ist die hier verlinkte Drucksache. Dort wird gefordert, dass man die letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses jedes Quartal mindestens einmal geschossen hat (geht nicht bei Schwangerschaft) oder innerhalb jedes 12 Monatszeitraums der letzten 24 Monate (so lese ich das) mindestens sechs Mal. Und zwar mit einer eigenen(!) Waffe, nicht mit einer Leihwaffe. Bei Lang- und Kurzwaffen verdoppelt sich das entsprechend. Und jetzt kannst du dir das Beispiel Schwangerschaft selbst so legen, dass die Anforderung nicht erfüllt wird. Das sollte nicht so schwer sein. Knackpunkt ist, dass die Kriterien jetzt hart formuliert sind und keinen Spielraum nach unten lassen. Es ist jetzt gesetzlich geregelt, dass fünf Mal nicht reicht. Was soll ein Sachbearbeiter da deiner Meinung nach machen? Gegen das Gesetz verstoßen?

Kage auf rechtliche Schlechterstellung einer Schwangeren. Erledigt. 

Zudem gibt es im deutschen recht den Begriff der besonderen härte. Und immer kann man nach §8 ausweichen, es verstößt niemand gegen das Gesetz.

Bearbeitet von ASE
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb Bullseye83:

Gut, ich habe auch irgendwie nichts gegenteiliges finden können.

 

Leider bin ich noch nicht lange dabei (3 Monate) und bekomme direkt mal eine Verschärfung des Waffenrechts vorgesetzt. Bin mal gespannt auf meinen Wbk Antrag.

 

 

Erstmal willkommen hier im Forum !

Ja, bei mir wars auch so 2003. Da waren allerdings wenigstens einige "Zuckerl" mit dabei zb. Wegfall Anscheinsparagraph

Bearbeitet von Jack_Oneill
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.