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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Den Kurzschluss, von "regelmäßigem Training" auf "generell 12/18 mal mit jeder Waffe" kann ich - bezogen auf die anstehende WaffG-Novelle - noch immer nicht nachvollziehen.

 

Dazu muss jedem in der Materie Stehenden klar sein, dass das für die Betroffenen völlig unpraktikabel ist.

Und u.a. vor dem Hintergrund liberaler Erwerbsregelungen wie "Gelb"/§ 14 Abs. 4 WaffG auch rechtlich keinen Sinn macht.

 

 

 

Der Kurzschluss geht von Gerichten aus, die die Anforderungen an das zu erbringende Schießpensum unsachgemäß auf § 14 WaffG aufbauen, nicht aber auf dem zweckbestimmten § 4 WaffG.

 

Ein 12/18er Pensum je Waffe umzusetzen wird bei zunehmendem Waffenbestand zunehmend unpraktikabel, keine Frage.

Vor allem, da die Anforderung an den Besitz somit höher wäre als für den Erwerb; besonders auch bei Waffen, die auf Gelb einlaufen - da gebe ich dir recht.

 

 

Dazu wird aber noch ein ganz anderes Fass aufgemacht, ich zitiere mal aus der aktuellen Bundesratsdrucksache die Neufassung des § 14 WaffG Punkt 2 zum Besitz von Waffen und Munition:

 

"Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat

und

2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist."

 

Der Verband hätte also zu prüfen, welche der vorhandenen Waffen für die Sportordnung des Verbandes zugelassen und erforderlich ist.

  • Dies prüft nicht mal die Behörde bei der Eintragung!
  • ein Verband hat keine Kenntnis über den tatsächlichen Erwerbsgrund (Bsp. Schützenverband über Waffe aus Jagdbedürfnis)
  • ein Verband kann nur bzgl. Zulassung und Erfordernis für eigene Sportordnung urteilen, muss dazu nötigenfalls aber jede Waffe googeln und einstufen -> Aussagen ins Blaue hinein
  • ein Schütze, der bei mehreren Verbänden Mitglied ist, muss folglich jeden seiner Verbände kontaktieren
  • Waffen auf Gelb, die für reines 'Gastschießen' eines Schützen bei einem 'Fremdverband' erworben wurden, würden gänzlich durch's Raster fallen

 denn:

es steht nirgends, dass diese Prüfung nur für Waffen zu gelten hat, die  über 14.2 WaffG auf Grüne WBK erworben werden -> das geplante Verbot/der restriktive Umgang mit 'besonders gefährlichen Waffen' - so ja die Intention der EU-Feuerwaffenrichtlinie würde auch Waffen auf Gelb kassieren!

 

Mahlzeit.

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vor 23 Minuten schrieb Katechont:

es steht nirgends, dass diese Prüfung nur für Waffen zu gelten hat, die  über 14.2 WaffG auf Grüne WBK erworben werden -> das geplante Verbot/der restriktive Umgang mit 'besonders gefährlichen Waffen' - so ja die Intention der EU-Feuerwaffenrichtlinie würde auch Waffen auf Gelb kassieren!

Alle Waffen sind besonders gefährlich - deswegen ja Waffen. Von daher, alles gut aus Sicht der Mächtigen.

 

Und ich glaube nicht an eine ursprüngliche Intention der EU FWR - außer komplette Entwaffnung.

 

Terrorbekämpfung - keine Auswirkung, Thema massiv verfehlt

Handel harmonisieren - weit verfehlt

Harmonisierung Waffenrecht in der EU - weit verfehlt

illegaler Handel - keine Auswirkung, Thema massiv verfehlt

Sicherheit erhöhen - kontraproduktiv, Thema massiv verfehlt

Kriminalisierung von rechtschaffenden Bürger durch "Kontrolle" - erfüllt

 

....

 

Agenda läuft.

Bearbeitet von Kanne81
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Eine Waffe für sich selbst betrachtet ist niemals gefährlich ausser sie ist nicht verlässlich gebaut! Eine Waffe ist im Einsatz mehr oder weniger effektiv. Gefährlich ist immer der Waffenbenutzer der eine Waffe für seine Verbrechen missbraucht!

 

Die Gesetzgebung muss beim Waffenbenutzer ansetzten und nicht bei den Waffen! Der Waffenbesitz muss bei den Verbrechern bekämpft werden und bei den gesetzestreuen Bürgern liberalisiert werden. Menschen die bereits Verbrechen begangen haben, die ein Verbrechen planen oder ein Verbrechen durchführen wollen sind gefährlich. Diese Menschen müssen gefunden und aus dem Verkehr gezogen werden. Das hat mit den Waffen nichts zu tun. Jeder Gegenstand kann durch entsprechende Handhabung als eine Waffe genutzt werden.

Bearbeitet von Herakles
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@Herakles

 

Konjunktiv!

 

Denn die Realität ist und bleibt, dass möglichst in allen Regionen den Bürgern zu verwehren ist, sich zu bewehren (Der Spiegel 43/71).

  1. Es geht nicht um den Schutz der Bürger, denn dann hätten wir ein Waffenrecht wie in Kennesaw, GA, USA, dass den Bürgern (formell) die Wehrlosigkeit verböte und so bei den (potentiellen) Kriminellen die Vorstellung erzeugte, dass ihre geplanten Straftaten zu begehen mit einem hohen persönlichen Risiko verbunden seien. So dass diese Kriminellen, dann von ihren geplanten Taten dort absähen.
  2. Es geht um den Schutz des Staates vor den rechtschaffenen Bürgern. Diese sind die ultimative Gefahr für die effektiv Herrschenden. Daher müssen diese waffen- und wehrlos sein. Insbesondere auch noch bei der Gefahr eines Art. 20 Abs. 4 GG. :mega_shok:

Warum passierte es wohl einem hohen Beamten des heutigen Bundesinnen- und Heimatmuseums das er im Fernsehen mit ausdrücklicher Anlehnung an die Wortwahl des Dritten Reichs die legalen Besitzer von Feuerwaffen als FREMDE HEERE MITTE bezeichnete? Wir sind für die deren Feinde. :sad::gaga::sad:

 

Dein

Mausebaer :sad:

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@Herakles @Mausebaer ihr seid doch beide nahtziehs, und gefährlich. Was unterstellt ihr da. Fake News.

 

Könnten die Moderatoren bitte diese Posts löschen und zur Anzeige beim Verfassungsschutz bringen - ich bin ja sehr tolerant - aber hier habt ihr die Grenze überschritten.

 

Keine Toleranz gegen intolerante fake news nahtttzi produzenten

 

Also ihr seid mir ja so zwei... tstststs. ?

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@Mausebaer

 

https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3RhZ2Vzc2NoYXUvOGE2NTRmN2ItN2E0Yi00MmUyLTlkYzYtYjg3YjljZDVlMWRl/tagesschau-20-00-uhr

 

8:16 Minute  --- Ich hör' dir trapsen

 

Europäisches Gemeinwohl vor nationalem Wohl , hehe. Ja, natürnich.

 

 

Aber gehört hier eigentlich nicht her - also gerne löschen, verschieben.

Bearbeitet von Kanne81
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vor 2 Stunden schrieb Katechont:
 

Der Kurzschluss geht von Gerichten aus, die die Anforderungen an das zu erbringende Schießpensum unsachgemäß auf § 14 WaffG aufbauen, nicht aber auf dem zweckbestimmten § 4 WaffG.

 

 

Gerichten ?

Es gibt eine (1) VG-Entscheidung dazu. Als gefestigte Rechtsprechung würde ich das nicht sehen.

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vor 2 Stunden schrieb Katechont:
 

Ein 12/18er Pensum je Waffe umzusetzen wird bei zunehmendem Waffenbestand zunehmend unpraktikabel, keine Frage.

Vor allem, da die Anforderung an den Besitz somit höher wäre als für den Erwerb; besonders auch bei Waffen, die auf Gelb einlaufen - da gebe ich dir recht.

 

 

Und damit wird, gerade bei waffenrechtl. Erlaubnis "Gelb" / § 14 Abs. 4 WaffG, die Intention des Gesetzgebers auf erleichterten Erwerb völlig ad absurdum geführt.

Da passt etwas grundsätzlich nicht zusammen.

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vor 4 Stunden schrieb karlyman:

In D gibt es insgesamt 15 Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe.

 

Lass es sein, spar dir die Mühe. die wollen es nicht verstehen...

 

Ob Sie so konsequent sind und alle ihre Waffen verkaufen, die der eigenen Proklamierten Meinung nach überschüssig sind?

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Danke für deine Meinung.

 

Ich sehe den Thread hier als Analysemöglichkeit; nämlich bezüglich der Reichweite anstehender Verbote.

 

Du magst deswegen vorauseilenden Gehorsam der Staatsmacht gegenüber vermuten, garniert mit zusätzlichen, kontraproduktiven Verbotsvorschlägen aufgrund bisher vielleicht unentdeckten Regelungslücken.

 

Ich für meinen Teil eher zivilen Ungehorsam, verbunden mit der Erfahrung, dass frühzeitiges Wappnen nicht verkehrt sein kann.

 

Ob später die eine Seite Recht hatte oder die andere, wird keine große Rolle mehr spielen.
Wünschenswert wäre, wenn keine der Seiten Recht haben müsste, aber man kann das Rad nicht zurückdrehen. 
Nicht mit diesen politischen Mandatsträgern.

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vor 3 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Wird aber wohl eher Anfang 2020, wenn man bedenkt, dass die und andere Begleitregelungen wie z.B. das NWRG noch zu ändern sind.

Wie gehabt wird dann auf die AWaffV zu warten sein. Nichts neues.

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vor 18 Stunden schrieb ASE:

Ob Sie so konsequent sind und alle ihre Waffen verkaufen, die der eigenen Proklamierten Meinung nach überschüssig sind?

Ich kann Dir versichern, dass ich die Schaftsysteme und dazugehörigen Waffen ganz und gar nicht "überschüssig" empfinde. Meine Frau, ich selber, meine Tochter und mein ältester Sohn (die 2 jüngeren dürfen noch nicht), haben bislang alle gerne damit - auch auf der DM - geschossen. Die 2 jüngsten machen das Ganze mit KK (Glock-Uhl+Schaft und Ruger Pistole + finnisches Schaftsystem). Ich will nicht, dass man das den Sportschützen wegnimmt. 

 

Andererseits bin ich auch Realist: Bei den Magazinen langt das BMI so scharf hin, wie kein anderes EU-Land, in dem sie sogar die Magazinkörper verbieten. Und ausgerechnet bei der Kategorie A8 sollen die dann fast alles durchwinken, lockerer als die liberale Schweiz? Sehr unwahrscheinlich.

 

Ich darf daran erinnern, dass 2008 auch niemand groß verhandelt hat wegen der Kurzwaffen < 6,3mm. Das Ergebnis war, dass es zwar für die Vorderschaftrepetierer eine Übergangsvorschrift gab, nicht aber für die Kurzwaffen < 6,3mm. Die wurden dann quasi über Nacht verboten und das BMI hat das BKA auch noch angewiesen, möglichst keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. "Nicht thematisieren" hat damals nicht geholfen und wird auch jetzt nicht helfen.

Da die EU-Richtlinie für Sportschützen nur Ausnahmen bei Kategore A6+A7 zulässt (A8 NUR für Sammler!), muss man eben andere Verhandlungslösungen finden, bevor uns ein Verbot "über Nacht" lösungslos erwischt.

Das Verbot könnte sonst "über Nacht" auch über den VGH Hessen kommen... denen traue ich zu, sogar die Schaftsysteme z.T. als wesentliche Teile (Gehäuseoberteil) zu definieren mit weiteren Komplikationen...

 

Es gibt ja Lösungen:

In Österreich bleiben z.B. HK SP5k mit kurzem Klappschaft erlaubt, weil wenn die "Schulterwaffe" ausgeklappt < 60 cm bleibt, wird die vom EU-Verbot nicht erfasst. Wäre EINE Lösung: ausgeklappt < 60 cm = ok.

In der Schweiz gibt es Adapter für die (z.B. GMH9), mit der nicht mehr < 60 cm WERKZEUGLOS eingeklappt werden kann. Die Waffe bleibt > 60 cm - oder ein Werkzeug muss her: Ebenfalls vom EU-Verbot nicht erfasst. 

In den USA werden die Probleme mit "short-barreled rifles" z.T. dadurch gelöst, dass man die Schulterstütze als Armstütze für Behinderte umkonfiguriert - schon fehlt ein EU-Merkmal "Schulterwaffe"

Für russische Saigas etc. gibt es teils auch Funktionssperren im eingeklappten Zustand - auch das wäre ggf. eine Lösung.

Ggf. auch Klarstellung, dass "repeating short firearms" der Kat. B1 als z.B. Revolver, nicht von der Verbotskategorie A8 erfasst sind (Revolver m. Schaftsystem = ok).

Für historische Anschlagschaftwaffen wäre ggf. auch eine Sammlerausnahmebewilligung und DP3 BDMP als Sammlerschiessen denkbar.

 

Wenn nicht verhandelt wrd, kommt das Verbot über Nacht, ohne Altebsitzerschutz, ohne Ausnahmebewilligung oder technische Lösung/Umbauerlaubnis.

Triarii-Längemaße+Klemmlösung2.pdfTriarii-Längemaße+Klemmlösung2.pdf

 

 

 

 

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Deine Besorgnis bzw. Warnungen in allen Ehren...

Aber ich habe wieder mal den Eindruck, dass du auch da akribisch ein Problem herausarbeitest, wo niemand (inkl. BMI) eines sieht.

 

P.S.: Die Schaftsysteme muss man im Übrigen nicht "durchwinken". Die kann man einfach in Ruhe lassen, da wo sie auch jetzt sind.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 31 Minuten schrieb karlyman:

 

 

P.S.: Die Schaftsysteme muss man im Übrigen nicht "durchwinken". Die kann man einfach in Ruhe lassen, da wo sie auch jetzt sind.

 

 

Wäre schön wenn das in der Schweiz auch so gehandhabt worden wäre, wurde aber leider nicht. Sprich, es braucht ja jetzt eine bestimmte Genehmigung in Verwendung bestimmter Waffen damit. Ich habe vorgestern ein paar Fragen an Bern bezüglich dieser Schaftsysteme per E-Mail gesendet bsp. was bei Länge dauerhaft über 60 cm bei einem möglichen Schaftsystem genehemigungstechnisch wäre bzw. wie es aussieht bei Pistolen unter 10 Schuss Standardmagazin (bsp. 1911er und deren Klone mit einreihigem Standardmagazin). Sobald ich die Antworten darauf bekomme, werde ich sie hier publizieren. Bitte daher noch um Geduld.

Bearbeitet von mühli
Worte gelöscht und Worte ergänzt
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vor einer Stunde schrieb karlyman:

... wo niemand (inkl. BMI) eines sieht.

Das BMI sieht die Probleme ggf. auch schon - vielleicht nicht alle, aber einige - und will das ggf. auch nicht thematisieren. Das Verbot (der diesbezügliche EU-Verbotstext zu Kategorie A8) steht ja schon im Referentenentwurf drin.

Bitte bedenke auch, dass nicht wenige Politiker betont haben, dass die neue EU-Waffenrechtsreform praktisch keine neuen Verbote für deutsche Legalwaffenbesitzer mit sich bringen.

Damit hat man erfolgreich die deutschen LWBs beruhigt:

Zitat

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, ich habe vermitteln können, dass die Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie bei Weitem nicht so gravierend und vor allem so schlimm für die Schützen erfolgt, wie es vielleicht von manchen befürchtet wurde. Ich bin sogar der Überzeugung, dass wir mit der jetzt vorgenommenen Veränderung im Waffengesetz einen minimal invasiven Eingriff in das deutsche Waffenrecht vornehmen. Das deutsche Waffenrecht ist ja heute schon eines der schärfsten in der gesamten Europäischen Union...

Rede von Staatsminister Stephan Mayer (wobei ich nicht unbedingt glaube, dass Herr Mayer selbst sich schon mit der A8 Problematik befasst hat; einige der Referendare aber sehr wahrscheinlich schon)

 

Da käme es doch ungelegen, wenn man jetzt an die große Glocke hängen würde, dass doch eine ganze Reihe Waffen und sogar bislang freie Schaftsysteme verboten würden - das hörte sich dann nämlich nicht mehr so nach "minimal invasiv" an.

Sowas kann man dann immer noch klammheimlich (jedenfalls viel weniger öffentlichkeitswirksam) später in der AWaffV oder sonstigen Verordnungen regeln - oder man lässt das über ein Gericht "klären",

wobei Sachverständige des BMI/BKA ja helfen können.

 

Im Übrigen nochmals: Die liberale Schweiz saugt sich sicher keine Verbote (bezüglich Schaftsysteme) aus den Fingern, wo keine Verbotsgrundlagen (nämlich EU RL 2017/853) existieren.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 30 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Im Übrigen nochmals: Die liberale Schweiz saugt sich sicher keine Verbote (bezüglich Schaftsysteme) aus den Fingern....

 

In der liberalen Schweiz waren in der Vergangenheit durchaus schon waffenrechtlich Dinge verboten, die in D "frei" waren.

Ich sage nur: JetProtector u.ä.

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