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IGNORED

mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren


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Geschrieben

Oh, das wäre aber teuer... wenn ich meine per Jagdschein erworbene Selbstladelang- und Kurzwaffen noch ein zweites mal kaufen müßte, nur damit ich eine sportlich einsetzbare Seriennummer bekomme... mein Amt würde mir auch was husten, und der Verband würde mir das Bedürfnis auch nicht bescheinigen. Ich besitze genau die beantragte Waffe ja schon.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Bautz:

Wenn die Behörde das Gesetz anwendet, wird sie diesem Scheinsportschützen und Waffenbeschaffer was husten. Alle vier Waffen lassen sich auf seine 2 KW als Jäger anrechnen.

Dann hilft wohl nur: Zurück auf Null, 2 mal §6 - FFW auf Jagd (eine 3. für die Fallenjagd rücken diese Art untere Verwaltungsbehörden eher nicht freiwillig raus) und dann sportlich sinnvoll entdeckte Leidenschaften und Begabungen neu aufbauen.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Bautz:

Wenn die Behörde das Gesetz anwendet, wird sie diesem Scheinsportschützen und Waffenbeschaffer was husten. Alle vier Waffen lassen sich auf seine 2 KW als Jäger anrechnen.

Dann hilft wohl nur: Zurück auf Null, 2 mal §6 - FFW auf Jagd (eine 3. für die Fallenjagd rücken diese Art untere Verwaltungsbehörden eher nicht freiwillig raus) und dann sportlich sinnvoll entdeckte Leidenschaften und Begabungen neu aufbauen.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb VP70Z:

2 mal §6 - FFW

Nichts in seiner Liste fällt unter § 6 AWaffV und bei Pistolen in .45 wird das auch schwer, denn 3" geht, nur kleiner 3" geht nicht. Hat er drei oder vier KW und will eine § 6 KW gegen eine von der Wunschliste ersetzen, wird wieder gezählt.

Geschrieben (bearbeitet)

warum wird hier wieder diskutiert und gestritten?

 

 

weil mal wieder einer (der TE nämlich) aufgrund von "einfach nur haben wollen" das gesetzlich geregelte Bedürfnisprinzip, und die hierzu rechtlich vorgeschriebene Abfolge der Schritte, auf den Kopf stellen will. und das Forum soll ihm dabei helfen.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb alzi:

die hierzu rechtlich vorgeschriebene Abfolge der Schritte, auf den Kopf stellen will. und das Forum soll ihm dabei helfen.

Und deshalb ist er auch Neumitglied mit 2 Beiträgen. Bin gespannt in welchem Qualitätsmedium man demnächst lesen, sehen oder hören kann, wie bei WO Tips zur Waffenbeschaffung gegeben werden.

Geschrieben
Am 30.11.2018 um 15:32 schrieb Sam09:

Im welchem Verband schießt Du den?, beim  BDS LV4 musst du für die 3KW mit den vorhandenen 2KW eine Vereinsmeisterschaft schießen, und

für die 4KW mit den vorhandenen KW an ausdrücklich vom LV4 anerkannten Pokalschießen teilnehmen plus zusätzlich an ein weiteren anerkannten Pokalschießen,

um eine Verbandsbescheinigungen zu bekommen!

Ich bin auch im LV4....würde auch als Nachweiß eine BM (sollte ja eigentlich über einer Vereinsmeisterschaft liegen denke ich) reichen um die dritte KW genehmigt zu bekommen?

Muss man außerdem noch irgendwas nachweisen um die "dritte" genehmigt zu bekommen?

 

18x schießen im Jahr unregelmäßig oder 12 x regelmäßig ist klar.....?

 

 

VG Max

 

 

Geschrieben
Am 1.12.2018 um 13:19 schrieb alzi:

warum wird hier wieder diskutiert und gestritten?

 

 

weil mal wieder einer (der TE nämlich) aufgrund von "einfach nur haben wollen" das gesetzlich geregelte Bedürfnisprinzip, und die hierzu rechtlich vorgeschriebene Abfolge der Schritte, auf den Kopf stellen will. und das Forum soll ihm dabei helfen.

Nun, da soll der Normgeber mal froh sein, dass da versucht wird ein gesetzeskonforme Lösung zu finden.

Geschrieben

Das eigentliche Problem ist, dass sportlich-technisch oft sehr wohl ein Bedürfnis besteht, weil eben eine Waffe besser für die eine Disziplin und die andere besser für die andere Disziplin geeignet ist, allerdings bürokratisch-rechtlich die Waffen allein aufgrund ihrer prinzipiellen Zulässigkeit zu beiden Disziplinen als gleichartig eingestuft werden, auch wenn sie das technisch nicht sind.

Vergleich: Rennfahrer A kauft sich erst einen Rennwagen ohne Straßenzulassung für die Rennstrecke und darf sich deshalb später noch einen Golf mit Straßenzulassung kaufen. Rennfahrer B kauft sich erst den Golf und möchte danach den Rennwagen, der wird ihm nun aber verwehrt, weil er den Golf mit Straßenzulassung doch auch auf der Rennstrecke fahren dürfte. Dass er damit nicht gegen den Rennwagen von A gewinnen kann, der seine Autos zufällig in umgekehrter Reihenfolge gekauft hat, wird nicht berücksichtigt. Dieses System ist doch völlig beknackt.

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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Maxe1981:

Ich bin auch im LV4....würde auch als Nachweiß eine BM (sollte ja eigentlich über einer Vereinsmeisterschaft liegen denke ich) reichen um die dritte KW genehmigt zu bekommen?

VG Max

Für die 3. KW reicht im LV4 die Teilnahme an einer vom LV genehmigten und veröffentlichten Vereinsmeisterschaft des laufenden oder letzten Jahres, die Ergebnisliste ist mit einzureichen.

 

Michael

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Ringo58:

Für die 3. KW reicht im LV4 die Teilnahme an einer vom LV genehmigten und veröffentlichten Vereinsmeisterschaft des laufenden oder letzten Jahres, die Ergebnisliste ist mit einzureichen.

Womit die geforderte Regelmäßigkeit der Wettkampfteilnahme nicht nachgewiesen ist. Das kann Anlass zur Überprüfung des Bescheinigungsverhaltens des LV4 geben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Ringo58:

Für die 3. KW reicht im LV4 die Teilnahme an einer vom LV genehmigten und veröffentlichten Vereinsmeisterschaft des laufenden oder letzten Jahres, die Ergebnisliste ist mit einzureichen.

 

Michael

Reicht auch eine Bezirksmeisterschaft, wenn man keine Vereinsmeisterschaft machen kann, aus?

Die Plazierung ist egal, oder?

 

max

Bearbeitet von Maxe1981
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Schwarzseher:

Das eigentliche Problem ist, dass sportlich-technisch oft sehr wohl ein Bedürfnis besteht, weil eben eine Waffe besser für die eine Disziplin und die andere besser für die andere Disziplin geeignet ist, allerdings bürokratisch-rechtlich die Waffen allein aufgrund ihrer prinzipiellen Zulässigkeit zu beiden Disziplinen als gleichartig eingestuft werden, auch wenn sie das technisch nicht sind.

Vergleich: Rennfahrer A kauft sich erst einen Rennwagen ohne Straßenzulassung für die Rennstrecke und darf sich deshalb später noch einen Golf mit Straßenzulassung kaufen. Rennfahrer B kauft sich erst den Golf und möchte danach den Rennwagen, der wird ihm nun aber verwehrt, weil er den Golf mit Straßenzulassung doch auch auf der Rennstrecke fahren dürfte. Dass er damit nicht gegen den Rennwagen von A gewinnen kann, der seine Autos zufällig in umgekehrter Reihenfolge gekauft hat, wird nicht berücksichtigt. Dieses System ist doch völlig beknackt.

Ja, mir wollten sie auch mal keinen zweiten Revolver genehmigen (Grundkondingend!), da ich ja schon einen Westerrevolver hätte, mit dem ich auch Präzisionsschießen machen könnte.

Das man damit keine Chance g egen was modernes hätte, wäre aus sportlicher Sicht klar, das Waffengestz würde aber eben was anderes vorschreiben.

Total dämlich, macht doch so echt keinen Sinn!

 

 

 

Geschrieben

Ich schieße im DSB GK RK und KM. Im BDS  LM und wenn es passt auch DM. Bisher hat das immer gereicht ohne das Nachfragen kamen. Denke das geht noch ein paar KW so, bei 4 bin ich schon. Das sind als aktiver Sportschütze jetzt nicht so die vielen Wettkämpfe, zumindest KM und BM/LM sollte jeder schaffen. Dann klappts auch mit den Waffen über Grundkontingent. Und der BDS bei uns erkennt Meisterschaften im DSB an. Dann richten viele Vereine auch offene Wettkämpfe aus, war letztens noch in Irsch Steelplates schießen. Solche Wettkämpfe werden auch anerkannt. Wer also mehr KW will muss einfach paar Wettkämpfe schießen. Von Gewinnen steht im Gesetz nichts. Im Gegenteil, wenn ich schlecht schieße kann das an den Waffen liegen und ich brauche neue. Zur Leistungssteigerung ;o)

Geschrieben
Am 30.11.2018 um 06:52 schrieb Drill Sergeant:

Das Bedürfnis ist zu unserem Leidwesen nunmal die Grundlage für den Erwerb, und das lässt sich nur durch eifriges Schießen der entsprechenden Disziplinen

nachweisen. Ob Dir das den Aufwand wert ist kannst Du nur selbst entscheiden. Jedenfalls ist für jede KW über das Regelbedürfnis hinaus eben auch der

Nachweis über die Teilnahme an Wettkämpfen zu erbringen . Also nutze Deine Freizeit.

 

Gruß D.S.

Einmal im Jahr Vereinsmeisterschaft und Bezirksmeisterschaft.

Was für ein immenser Aufwand! ?

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Maxe1981:

Reicht auch eine Bezirksmeisterschaft, wenn man keine Vereinsmeisterschaft machen kann, aus?

Die Plazierung ist egal, oder?

 

max

Ja, geht auch, Vereinsmeisterschaft ist die unterste Ebene.

Geschrieben
Am 4.12.2018 um 02:11 schrieb PetMan:

Im Gegenteil, wenn ich schlecht schieße kann das an den Waffen liegen und ich brauche neue. Zur Leistungssteigerung ;o)

Dem kann man dann aber entgegenhalten, dass Du, bevor Du neue, bessere Waffen genehmigt bekommst, dich erstmal von den alten, schlechteren trennen kannst. ;o)

Geschrieben
Am 4.12.2018 um 05:36 schrieb kommandant:

Einmal im Jahr Vereinsmeisterschaft und Bezirksmeisterschaft.

Was für ein immenser Aufwand! ?

Ich weiß ja nicht wo Du organisiert bist, aber bei mir im Verein setzt sich die Vereinsmeisterschaft aus 12 monatilichen Vereinswettkämpfen in den unterschiedlichsten

Disziplinen zusammen. Dazu kommen noch diverse überregionale Vergleiche mit befreundeten Vereinen und ein paar Kreismeisterschaften hinzu, dann ist der Aufwand doch schon etwas größer.

Allerdings muß nicht an jedem Monatswettkampf teilgenommen werden um eine 3. oder 4. KW zubekommen aber wenn da im Schießbuch 5 bis 6 solcher Einträge stehen gab es noch keinerlei Probleme.

 

Gruß D. S.

Geschrieben
Am 3.12.2018 um 01:00 schrieb Schwarzseher:

Vergleich: Rennfahrer A kauft sich erst einen Rennwagen ohne Straßenzulassung für die Rennstrecke und darf sich deshalb später noch einen Golf mit Straßenzulassung kaufen. Rennfahrer B kauft sich erst den Golf und möchte danach den Rennwagen, der wird ihm nun aber verwehrt, weil er den Golf mit Straßenzulassung doch auch auf der Rennstrecke fahren dürfte. Dass er damit nicht gegen den Rennwagen von A gewinnen kann, der seine Autos zufällig in umgekehrter Reihenfolge gekauft hat, wird nicht berücksichtigt. Dieses System ist doch völlig beknackt.

Rennfahrer B beantragt einen Rennwagen und bekommt diesen, da er mit dem Golf an diversen Rennen, offene und auch einem "Golf-Cup", teilgenommen hat natürlich auch genehmigt. Danach schlägt er Rennfahrer A natürlich auf der Rennstrecke (nach massivem Training mit dem neuen Rennwagen und einer natürlichen Begabung für die Rennstrecke).

Schütze B schießt mit seiner PPQ neben IPSC-Produktion natürlich auch bei diversen 25 Meter Präzisionswettkämpfen aber irgendwie nervt es Ihn, dass er gegen Schütze A mit einer 6-Zoll-Metallwaffe und "Traum-Abzug" nicht gewinnt. Irgendwann beantragt Schütze B dann eine SIGSAUER P210 Supertarget und da er ja mit der PPQ und auch mit diversen anderen Waffen bis zur DM schießt bekommt er die "neue" P210 in 6 Zoll zur Leistungssteigerung natürich auch genehmigt. Nach einer Wartezeit von ca. 20 Monaten und einer unproblematischen Verlängerung des Voreintrages durch einen serviceorientierten Sachbearbeiter erwirbt er die Waffe. Danach schlägt er zwar nicht Schütze A (trotz massivem Training mit der neuen Waffe), aber ein besseres Ergebnis wie mit der PPQ erzielt er auf 25 Meter trotzdem. ?

Geschrieben
Am 5.12.2018 um 07:53 schrieb callahan44er:

Vereinsmeisterschaft ist eigentlich in jedem Verein egal ob DSB oder BDS einmal im Jahr und man schießt eine Disziplin. Man kann natürlich auch mehrere schießen.

Bein DSB und seinen LV`s musst du sogar die VM schießen um an der Kreis-/Bezirksmeisterschaft starten zu können. Und zwar jede Disziplin separat.

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