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IGNORED

Kleinen Waffenschein beantragen


Chris4K

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Hallo, ich überlege mir einen kleinen Waffenschein zu beantragen, für Sylvester oder eine Überlegung Wert um eine Schreckschusswaffe verdeckt an einem Holster zu führen.

Jedoch als ich jünger war hatte ich mal wegen Diebstahl/Sachbeschädigung eine Geldstrafe zu 90 Tagessätzen erhalten und diverse andere Dinge die aber immer eingestellt worden.

Mich würde interessieren ob dieser Vorfall für eine unzuverlässigkeit sprechen könnte (Hatte aber nichts mit Waffen zu tun) dann bräuchte ich erst keinen Antrag ausfüllen, weil bei einem negativen Bescheid muss man immerhin 3/4 der Gebühren dennoch entrichten.

Was denkt ihr?

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vor 7 Minuten schrieb Mittelalter:

Das man trotz Kl. WS auf der Straße nicht einfach so schießen darf,

Die Mittelstrahlmedien behaupten das leider jedes Jahr von Neuem, gerne zitieren sie den regionalen SB der einschlägigen unteren Verwaltungsbehörde auch noch. Bevorzugt vor Silvester (oder Neujahr für die Foristi ohne Rechtschreibfunktion).

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Hallo Chris

 

wie deine Straftaten heute bewertet werden, kann hier keiner sagen.

Das erfährst du tatsächlich nur, wenn du einen kleinen Waffenschein beantragst. Ich würde es riskieren. Der Betrag, der im negativen Fall fällig wird, ist überschaubar und, wie ich denke, sinnvoll angelegt.

Jetzt zu deinem "Kubotan": Eine Schreckschusswaffe zur Selbstverteidigung, halte ich für zumindest bedenklich, wenn nicht gar kontraproduktiv. Das wenige Gas, welches in den Patronen vorhanden ist, ist weit weniger wirksam wie ein Pfefferspray. Z.B. das Walther ProSecur360. Das empfehle ich, wenn ich gefragt werde. Natürlich darfst du das Pfefferspray nur mit dem Willen mitnehmen, um es gegebenenfalls gegen angreifende Tiere zur Abwehr einzusetzen. Hier zählt der Wille nach dem deutschen Gesetz. Falls du von einem Menschen angegriffen wirst, darfst du in Notwehr, was ein Angriff gegen dich darstellt, selbstverständlich das Pfefferspray einsetzen. Das ist immer gedeckt.

Jetzt nochmal kurz auf die Schreckschusswaffe: Das Teil kann zu Eskalation beitragen. Sagen wir, du wirst angegriffen und wehrst dich mit einem Gaser. Erfolgreich. Jetzt steht gerade ein Polizist in unmittelbarer Nähe, der den Angriff nicht mitbekam, aber deine Gegenwehr. und er wertet diese Gegenwehr, ob der Waffe in deiner Hand, als Angriff und schwupp, hast du schlechte Karten. Es gibt da noch mehr negative Argumente gegen einen Schreckschusswaffe. Aber auch positive. Muss jeder selbst abwägen.

Ich, für meine Person würde immer ein Pfefferspray zur Tierabwehr mitnehmen. Und im Selbstverteidigungsfall einsetzen.

Es spricht aber auch nichts dagegen, Pfefferspray und Schreckschusswaffe gleichzeitig zu führen.

 

Steven

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vor 40 Minuten schrieb VP70Z:

Die Mittelstrahlmedien behaupten das leider jedes Jahr von Neuem, gerne zitieren sie den regionalen SB der einschlägigen unteren Verwaltungsbehörde auch noch. Bevorzugt vor Silvester (oder Neujahr für die Foristi ohne Rechtschreibfunktion).

Da haben sie ja auch nicht ganz unrecht, sofern einem die Straße nicht gehört oder?

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Mir ging es darum, dass ich früher mal von drei Leuten angegriffen wurde und ich dann ein Messer in meinem Arm bekommen habe, habe gar nicht gemerkt dass der jenige ein Messer hatte, habe dieses jedoch aus Reflex mit meinem Arm abgewehrt. Mit einer Schreckschusswaffe könnte ich die Täter zur not einschüchtern dass diese verschwinden oder zur Not mit Gas vertreiben. Da ich bei der Bundeswehr auch schon mit einer echten Waffe Pistole P8 und dem G36 scharf geschossen habe ist mit der Umgang nicht fremd.

 

Zur Not wäre ein Kubotan nützlich, würde lieber einen Teleskopschlagstock nehmen weil der eine höhere Reichweite hat aber diese sind ja leider nicht erlaubt.

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Mit einer SSW kannst du die Situation auch leicht eskalieren lassen. Und wenn du Gas schießt und nicht triffst, z b. bei Gegenwind, wirds ganz bös. Die allermeisten werden auch wissen, dass du nur eine Gaspistole hast und sich überhaupt nicht einschüchtern lassen, im Gegenteil, da gießt du Öl ins Feuer. Lass es und übe lieber Weglaufen.

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vor 25 Minuten schrieb P22:

Da haben sie ja auch nicht ganz unrecht, sofern einem die Straße nicht gehört oder?

Sie schreiben leider, daß MIT Kinderwaffenschein das schießen auf der Straße in der Silvesternacht erlaubt sei. Gut, so lange die Polizei genau so gebrieft ist produziert man eben nur waffenrechtliche OWIs über "führen ohne KWS". Aber richtig wird es dadurch auch nicht.

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vor 2 Stunden schrieb Chris4K:

... könnte ich die Täter zur not einschüchtern dass diese verschwinden oder zur Not mit Gas vertreiben. Da ich bei der Bundeswehr auch schon mit einer echten Waffe Pistole P8 und dem G36 scharf geschossen habe ist mit der Umgang nicht fremd.

 

...

Seit wann nimmt die BW U16 in den aktiven Dienst ?!?

 

mfg

Harry

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Das wird unterschiedlich gehandhabt von den Behörden. Die meisten wollen einen aber mal kurz persönlich sehen, auch um sich ein Bild vom Antragsteller zu machen. Entweder bei Antragsabgabe oder beim Abholen. Außerdem wird über dich eine Abfrage gestartet um deine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit zu überprüfen, nämlich aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwältlichem Verfahrensregister und einer Stellungname der örtlichen Polizeibehörde. Je nachdem, wie lange zurückliegend und schwerwiegend deine "Verfehlungen"  waren, kann es Probleme geben. Auch eingestellte Verfahren können sich, wenn sie gehäuft sind, negativ auswirken. In der Regel werden Einträge nach fünf Jahren gelöscht. 

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vor 11 Stunden schrieb Chris4K:

Hmm okay wie wahrscheinlich ist es denn dass man vorgeladen wird und vorsprechen muss oder wird der Antrag abgeschickt und nach paar Wochen bekommt man die Zusage dass dass der Waffenschein einem zugesendet wird?

Antrag auf deiner Polizeistation abgeben, die Gebühr (ca. 50,- €) bezahlen und abwarten.

Ohne Gebührenzahlung passiert gar nichts, die Gebühr bist du dann aber auch ohne KWS Erteilung los.

Silvester bleibt ein hohes Risiko, Schießen ohne Schießerlaubnis wenn nicht auf eigenem Territorium. (Ordnungswidrigkeit)

Auf einer öffentlichen Veranstaltung ist das Führen auch mit KWS verboten = Straftat.

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vor 13 Stunden schrieb steven:

Das erfährst du tatsächlich nur

Oder wenn er oder auch ein beauftragter Anwalt in die Gesetze reinschaut. Ob er einen kl. Waffenschein bekommt oder nicht, ist keine persönliche Entscheidung irgendwelcher Beamter. Wobei du Recht hast, da 50 Euro, für den kl. Waffenschein, wohl günstiger als ein Anwalt sein dürften.

Bearbeitet von Nakota
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Solche Vögel, die nur ein paar "Kleinigkeiten" auf dem Kerbholz haben und dann eine Gaswumme zur "Selbstverteidigung" brauchen, sind schon allerliebst. Sie sind natürlich immer an allem unschuldig. Es ist auch putzig zu lesen, wie sehr der TS Angst davor hat, persönlich vorsprechen zu müssen.. Wahrscheinlich behalten sie ihn dann gleich da ?

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vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Sind nicht alle immer unschuldig?:angel:

In einem Rechtstaat ist das die Annahme, egal ob sie stimmt oder nicht, jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils. Das ist auch gut und wichtig so. Es ist auch richtig, daß Verfehlungen irgendwann mal vergessen werden.

 

Andererseits: Eine Verurteilung von 90 Tagessätzen kann natürlich aus der Kombination einer eigentlich eher lässlichen Tat mit einem schlecht gelaunten Richter resultieren. Regelmäßige Ermittlungen, die im Sande verliefen, können passiert sein, obwohl man völlig unschuldig war, vielleicht gar böswillig verdächtigt wurde. Sehr wahrscheinlich ist das allerdings nicht. Bei den meisten Leuten, die regelmäßig Kunde bei der Rennleitung werden, gibt's dafür einen Grund. Da könnte man schon unterstellen, daß Zeit, Geld, und geistige Energie in einer Überarbeitung des eigenen Verhaltens besser angelegt wären als in Waffen mit dem Ziel des Selbstschutzes, einmal unabhängig von der Frage nach der Sinnhaftigkeit von Pustepistolen im Speziellen. Die meisten Opfer von gewalttätigen Straftaten sind im sozialen Umfeld der Täter. Der wirksamste Schutz ist also, mit solchen Leuten nicht zu verkehren und selber keine Konflikte zu suchen, egal ob man dabei jetzt schon die Grenzen des Strafrechts überschreitet oder nicht. 

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vor 17 Stunden schrieb Chris4K:

Jedoch als ich jünger war hatte ich mal wegen Diebstahl/Sachbeschädigung eine Geldstrafe zu 90 Tagessätzen erhalten und diverse andere Dinge die aber immer eingestellt worden.

Was denkt ihr?

In erster Linie, dass Du mal ein paar Fakten nennen solltest, z.B. wann die Verurteilung mit den 90 Tagessätzen rechtkräftig geworden ist, was man sich so unter "anderen" Dingen vorstellen kann, wann die waren und nach welcher Norm genau die eingestellt wurden. Da gibt es nämlich "Qualitätsunterschiede".

Ansonsten artet das hier nur in Glaskugelleserei aus.

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