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IGNORED

Fallmesser mit Rettungsklinge bestücken


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Geschrieben

Hi,

ich möchte mal eure Bewertung zu einem Gedankengang  hören.

Es gibt von der Firma Eickhorn und noch mindestens einer weiteren ein Rettungsmesser mit BKA Feststellungsbescheid in der Form des guten alten Luftwaffen Fallmessers.

Wie wäre den jetzt die Waffenrechtliche Einstufung wen man so eine Klinge in das Griffstück eines alten Fallmessers einbaut?

Das Rettungsmesser darf ja ohne Einschränkungen geführt werden da es ja ein Werkzeug und keine Waffe ist, eigentlich sogar in den super Waffenverbotszohnen.

Ich bin ja mal auf eure Einschätzungen gespannt!

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Quetschkopf:

Das Rettungsmesser darf ja ohne Einschränkungen geführt werden da es ja ein Werkzeug und keine Waffe ist, eigentlich sogar in den super Waffenverbotszohnen.

Mag ja stimmen, aber wozu so einen unnützen Bollen rumschleppen?

Geschrieben

Ich bin ja mal auf eure Einschätzungen gespannt!

Diese unsere Einschätzungen sind völlig irrelevant.
Entscheidend ist im Ernstfall langfristig nur ein BKA Bescheid oder mittelfristig die Meinung des Richters oder kurzfristig die Meinung des Polizisten vor Ort.
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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Michael Grote:

Entscheidend ist im Ernstfall langfristig nur ein BKA Bescheid

Den gibt es für das RT1 von Eickhorn (28.08.2003)

aber

die Griffarbe (ich schreibe keine drei f hintereinander!) ist anders, nämlich orange,

der Sporn ist anders.(als beim BW Fallmesser)

 

So etwas kann bei der rechtlichen Einstufung in unserer Südfruchtrepublik entscheident sein!

 

Bild:

 

820106q.jpg

https://www.eickhorn-solingen.de/epages/62631327.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/62631327/Products/820106

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb BergKrähe:

Auf dem Bild ist allerdings das Eickhorn Logo abgebildet..

Die bauen das Teil ja auch. Dönges verkauft u.a. Feuerwehrausrüstung. Deshalb haben die das Teil auch im Programm. Das ist kein Nachbau...

Geschrieben

Der Feststellungsbescheid ist ja Stein des Anstoßes. Und das mit den andersfarbigen Griffschalen ist ja auch mein bedenken, jeder logisch denkende Mensch wird sich denken: Gleiche Klinge, gleiche Funktion, gleiche rechtliche Einstufung. Aber.........

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Quetschkopf:

eigentlich sogar in den super Waffenverbotszonen

Falsch.

Dort gilt als Waffe, was der Polizist als Waffe ansieht. Definitiv auch z.B. Pfefferspray (explizit benannt).
Der Waffenbegriff aus dem deutschen WaffG ist hier nicht anzuwenden, sondern das WillkürG der Bananenrepublik.

 

Ich würde dort nicht mal ein Kamm-Butterfly in der Tasche haben wollen. Dafür sind die, die dort Dienst tun (müssen), einfach zu unentspannt.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Quetschkopf:

Es gibt von der Firma Eickhorn und noch mindestens einer weiteren ein Rettungsmesser mit BKA Feststellungsbescheid in der Form des guten alten Luftwaffen Fallmessers.

Wie wäre den jetzt die Waffenrechtliche Einstufung wen man so eine Klinge in das Griffstück eines alten Fallmessers einbaut?

 

 

Ein einhändig öffenbares/feststellbares Messer, für welches (unabhängig von der Einstufung als Waffe) Führverbot gilt?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 11.11.2018 um 14:47 schrieb rwlturtle:

Den gibt es für das RT1 von Eickhorn (28.08.2003)

 

 

Sieht man sich diesen BKA-Feststellungsbescheid (Az.: KT 21/ZV 25 - 5164.01 - Z - 20/2003) an, so ist da nicht mal spezifisch auf das Modell RT1 Bezug genommen.

Sondern auf alle  Rettungsmesser in Form eines Springmessers oder Fallmessers, deren Klingen die dort aufgeführten 6 Merkmale haben.  

 

In der Tat, diese werden dann ausdrücklich nicht als Messer eingestuft.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Aber wozu der ganze Aufruhr?

- Geht es rein ums haben? Ist halt ein verbotener Gegenstand, mit allen damit verbundenen Umständen.

- Geht es um die Funktionalität? Da gibt es hinreichend unverfängliche Alternativen. Zum Tauchen habe ich inzwischen ein Eezycut. Völlig unverfänglich, von niemandem zu beanstanden, trennt alles bis zum Kletterseil (hab ich ausprobiert).

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb karlyman:

Ich dachte, da hat man ein Tauchermesser...

Da man ja ökologisch und archäologisch voll korrekt weder in Tieren, Korallen oder alten Schiffen rumstochert bleibt eigentlich nur noch ein sinnvoller Verwendungszweck für ein Schneidgerät. Das ist das Kappen von Angelschnüren, falls man mal an einer hängenbleibt. Also jetzt nicht so eine, wo der Angler noch dran ist, sondern eine, die hängengeblieben und abgerissen ist. Wracks in der Ostsee sehen da oft aus wie Wald im Altweibersommer und man sieht gerade die dünneren Schnüre manchmal schlecht. Eine Chance, sie einfach abzureißen hat man aber nicht. Und da ist der Eesycut besser als jedes Messer. Außerdem kann man sich nicht dran stechen oder schneiden.  

 

vor 58 Minuten schrieb karlyman:

Die Rettungsmesser mit den vom BKA bestimmen Merkmalen (siehe oben) aber nicht.

Ein Rettungsmesser ist aber nicht das gleiche wie ein altes Kappmesser mit neuer "Klinge". Auch wenn es insgesamt eh bescheuert ist.

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