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IGNORED

Verlust der Zuverlässigkeit wegen Beleidigung


Alex

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Ohne Studium des Urteils in der Strafsache ist es müßig, über den Sachverhalt zu diskutieren.

Hat der Brühler Jagdscheininhaber aus Unvorsicht oder aus Unüberlegtheit irgendwelche

Beleidigungen losgelassen, für die er gegen eine Privatperson auch verurteilt worden wäre?

Oder hatte er einen unfähigen Strafverteidiger?

Oder beides?

 

oswald

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Die interessante Frage ist doch, wie aus der Verurteilung eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit abgeleitet wird. Habe jetzt den §5 des WaffG mehrfach durchgelesen, finde aber (zumindest aus den oben genannten Infos) keinen Ansatz hierfür. 

War es nicht so, dass man damals aus seiner Mail einen Aufruf zur Gewalt gegen CR abgeleitet hat? Nur die Beleidigung dürfte nicht ausreichen.  

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vor 3 Minuten schrieb rwlturtle:

Wird nach den Tagessätzen gehen.

Schlechter Anwalt. 

Ohne jetzt Jurist zu sein.......

...... ähh...... Momendema......... von Petra Hinz (SPD) und dem folgenden Urteil haben wir ja gelernt, dass "Jurist" keine geschützte Formulierung ist........

 

Also: 

Als Jurist wäre meine Auffassung, dass es sich bei dem Zitat von Broder nicht um eine Beleidigung handelt, da sie sich nicht gegen die Person KGE richtet, sondern die Qualität ihrer verbalen Äußerungen beurteilt. 

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vor 7 Minuten schrieb rwlturtle:

Du, ich bin nur einfacher Handwerker, aber eine "stimmige" Schlußfolgerung erkenne ich, wenn ich sie sehe...

Richtig. Aber Broder ist eben ein Meister des Wortes und als solcher in der Lage, seine Meinung über KGE so mitzuteilen, dass sie eben nicht justitiabel ist. 

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Gerade eben schrieb Harry Callahan:

dass sie eben nicht justitiabel ist. 

Du, ich habe eben den neuen Sarrazin gelesen und lese gerade "Deutschlands unsichere Grenze" von Prof. Wagener, beide sind der Hammer, aber extrem wichtig ist das "nicht justiziabel", die Aussagen kann ja jeder nachlesen, auch, wenn es "nicht hilfreich" ist.

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vor 43 Minuten schrieb Harry Callahan:

Die interessante Frage ist doch, wie aus der Verurteilung eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit abgeleitet wird. Habe jetzt den §5 des WaffG mehrfach durchgelesen, finde aber (zumindest aus den oben genannten Infos) keinen Ansatz hierfür. 

War es nicht so, dass man damals aus seiner Mail einen Aufruf zur Gewalt gegen CR abgeleitet hat? Nur die Beleidigung dürfte nicht ausreichen.  

§ 5 II Nr. 1 a) WaffG

 

Einschlägige Vorstrafen und/oder schlechter Verteidiger machen es möglich.

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Und ganz vielleicht, weil die Justiz sich zwar die Mühe macht das Urteil anonym zu halten, er selbst aber garantiert lauthals öffentlich dagegen gewettert hat...

 

Dem Amt ist es dem Grunde nach auch egal was nach dem Tenor kommt... 60 Tagessätze reichen als Begründung.

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vor 3 Stunden schrieb Marder:

Um ihn sozial zu ächten und zu denunzieren

Also meine Hochachtung genießt er! Und wenn ich die Wahl habe, also Jagdschein und dafür muß ich jemand als attraktiv oder sonst was  empfinden statt der Wahrheit zu genügen ... wie bekomme ich das Kopfkino wieder formatiert? Im Mittelalter in Bayern stand übrigens die Todesstrafe auf Majestätsbeleidigung.

Bearbeitet von Gast
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Der gute Mann ist offenbar das Opfer seiner eigenen Dummheit und Unbeherrschtheit geworden.

So wie ich das Urteil interpretiere hätte es allein wegen der Bemerkung über CR nicht zum

Verlust der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gereicht.

Natürlich hat man mal den Drang, jemand herabzuwürdigen, wie es das Gericht so schön formuliert hat.

Aber dann keinesfalls mit Wut im Bauch, sondern ruhig und mit klaren Kopf.

Meine Gattin und ich hatten einen neunjährigen Rechtsstreit mit ihrem Ex Alten.

Soweit es  zulässig war, habe ich die unzähligen Zivilsachen selber und ohne Anwalt durchgezogen.

Und dabei in den Schriftsätzen ganz speziell die jeweiligen gegnerischen Anwälte "herabgewürdigt".

Übelste Beleidigungen, aber halt so geschickt  formuliert dass das "Opfer" als Volljurist genau gewusst

hat dass er bei einer Strafanzeige nur ausgelacht wird oder als Anzeigeerstatter in einem Verfahren

baden gehen würde.

Meine Ätze war weder Gaudi noch Selbstzweck, sondern Kalkül.

Die jeweiligen Anwälte wurden dadurch  persönlich und unsachlich.

Sowas kommt bei Gericht grundsätzlich nicht gut an und macht auch Stimmung zu Ungunsten des Mandanten.

 

Ich nenne das beleidigungsanzeigenfreie Beleidigungen.

 

Wenn man das beherrscht, ärgern sich immer nur die anderen!

 

oswald  

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