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IGNORED

Tresore Bestandsschutz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb Battman:

Ich würd´mich auch mit der Behörde nicht anlegen wollen. Meine Nerven wären mir die 185,80€ wert.

 

Ich hab mir den kleinen 0-er Schrank mit Zahlenschloß gekauft, damit keine Nachfragen zur Schlüsselaufbewahrung endstehen (... und ich "könnte" den kleinen 23kg Schrank auch mit Waffe und Mun. (natürlich nicht in der Waffe) im Schlafzimmer lagern...).

 

Mit dem Internetladen bin ich sehr zufrieden. Das Ding kam nach 2Tagen (kann aber auch sein, dass ich erst abends bestellt hab) und nachdem ich eine Batterie eingelegt hab funktioniert es einwandfrei. (9-Volt Block nicht im Lieferumfang)

Wenn einer deiner B-Schränke ein Zahlenschloss hat, brauchst du ja keinen Weiteren mit Zahlenschloss. Allerdings könnte die Behörde dann wieder auf die Idee kommen, dass der 0-Schrank nur so sicher ist wie der Schrank, in dem der Schlüssel dafür liegt - dann gibts Ärger wegen der Wechselsysteme, die nach der "alten B-Schrank Verordnung" aufgerechnet werden ....

Vielen Dank für den Link. Das werde ich auch machen.

 

Ich will nicht hoffen das hier mal ein Beitrag kommt von Jemandem, 

der bei einer Verdachtsunabhängigen Kontrolle mehr als 5 Kurzwaffen oder Wechselläufe / Systeme

in einem  B Schrank ( ohne Gutachten Befestigung ) hat.  

 

Gruß

Bearbeitet von 444 marlin
Verschrieben
Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb 444 marlin:

... mehr als 5 Kurzwaffen oder Wechselläufe / Systeme in einem  B Schrank ( ohne Gutachten Befestigung )

Ich verwahre, neben diversen Langwaffen, u.a. 6 Kurzwaffen u. 3 Wechselsysteme in einem B-Schrank ganz ohne Befestigung.

... so what?

 

CM

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb WOF:

Schick Ihm halt so ein Pamphlet https://content.ugfischer.com/cbfiles/fischer/zulassungen/eta/zd_etab_f_05-0069-1_%23sde_%23aip_%23v1.pdf

Vom deinem passenden Dübel halt.

Auf Seite 14 stehen die Auszugkräfte , M8 hält min. 8000N

also 800kg (wenn tiefer als 45mm verankert).

Hatte ich mir schon vor erstellen des Threads herausgesucht.

Gibt es von mehreren Firmen.

Aber immer nur für Beton. Ich habe doppelte Ziegelmauer.  

Denke die kommen mir dann mit herausreißen von Ziegel oder etwas ähnlichem. 

 

Wenn die nicht wollen machst du nichts. 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb cartridgemaster:

Ich verwahre, neben diversen Langwaffen, u.a. 6 Kurzwaffen u. 3 Wechselsysteme in einem B-Schrank ganz ohne Befestigung.

... so what?

 

CM

Über 200 kg ?

Sonst viel Spaß. Früher oder Später kriegen sie alle !

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb 444 marlin:

Ich habe doppelte Ziegelmauer.   

Für Ziegel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung kann man beim Hersteller nachfragen,

welche Dübel zugelassen sind und wie hoch die Auszugskraft ist.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb German:

Behauptest Du, für ein Abreissgewicht von 200 kg gesorgt zu haben und die Behörde glaub Dir das nicht, bist Du in der Nachweispflicht.

Ein solches Gutachten ist eine Möglichkeit des Nachweises.

ad 1: Das ist trivial.

ad 2: Eben, EINE Möglichkeit. Die teuerste vermutlich. Gibt aber dann Fleißkärtchen von der Behörde also in NRW sogar von den Mützen. Auch schön.

Geschrieben (bearbeitet)

Da sich viele hier an den Dübeln aufhängen.

 

Kann ein WS für die mit 0/1 nicht gezählt werden, für die mit B Schrank aber schon?. Das ist irgendwie sehr weit interpretiert ohne das es so im gesetz steht. Ungleichbehandlung, wo kommt die her?

 

Was mache ich bei einer Blaser mit unterschiedlichen NR auf Lauf und Verschluß (kein wechsellauf vorhanden es ist eine Waffe)

Belegt das dann zwei plätze der 10? In Abhängigkeit ob 1 oder 2 Zeilen der WBK beschrieben wurden?

 

KW- WS mit unterschiedlichen Nr auf Lauf und Verschluß beim Büma gekauft. 2 Plätze im B Tresor verbraucht? Obwohl ich den Verschluss alleine gar nicht erlaubnisfrei erwerben dürfte?

 

Da sind aber ne Menge Fragen offen!!

Bearbeitet von kulli
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb kulli:

Da sind aber ne Menge Fragen offen!!

Wenn der SB einen IQ höher als Raumtemperatur hat und nicht ideologisch gekühlt wird, sind das keine Fragen, sondern interessanter Gesprächsstoff.

 

Andererseits, wer viel fragt, kriegt manchmal auch Antworten, die ihm nicht passen.

 

Aber HIER, bei der Anrechenbarkeit von wesentlichen Waffenteilen, ist ja nun wirklich mal eine absolut eindeutige Klarstellung erfolgt. Derjenige, der diesen Brief schrieb, versucht hier eine bewusst falsche Auslegung zur Einschüchterung seines Kunden zu nutzen.

 

Ich denke, ein Abzug-versuch kann jetzt nicht die Welt kosten. Frag' doch mal beim Lehrstuhl für Maschbau sowas als Studienarbeit an. 200 Kg lässt sich mit Flaschenzug aufbringen, ein Kraftmesser ist jetzt nicht exorbitant teuer und die Versuchsauswertung sollte für einen Studenten doch eine halbwegs lösbare Aufgabe sein. Dann schreibt ein Prof. drunter, daß es OK ist und schwupp ist der Behörde das gierige Maul gestopft. Es muss doch wohl ein Nachweis nicht durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen in jedem Fall erfolgen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Michael Grote:

Hier ist mal was von Würth für Kunststoffdübel in Mauerwerk: Auf Seite C11 8mm Dübel in Vollziegel mind. 120 kg, bei 2 Dübeln also 240 kg

0912808602ZZL04.pdf

 

Wer hat'n schon Vollziegel?!?

Außer im recht alten Altbau ...

 

 

Grüße

 

Iggy

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Pi9mm:

 

Und Inhalt wie lose Gewichte (also Geschosse etwa) dürften auch niemanden jucken; nur das Typenschild zählt.

Also mir gefällt die Idee von den eingelegten Bleiplatten (wenn der Schrank genügend Platz dafür bietet). Oder Bleibarren, die kann man wenn man sie nicht mehr braucht sicher an einen Wiederlader veräußern.

 

Lose Gewichte wie Geschosse zählen sicher nicht, da Munition ja auch mal mehr und mal weniger im Schrank ist. Wenn man dagegen versichert, dass XX kg Blei immer im Schrank liegen, um das Gesamtgewicht auf >200 kg dauerhaft zu erhöhen, könnte ich mir schon vorstellen, dass das akzeptiert werden würde (zumindest bei einer vernünftigen Behörde, die nicht krampfhaft auf der Suche nach Gründen zur Vergrämung ist). Schließlich steht eine Verankerung ja auch nicht auf dem Typenschild.

Geschrieben

Herrje, was geht denn hier schon wieder ab ?

 

Wie schon geschrieben, handelt es sich bei der Nichtanrechnung von WS, WL und anderen wesentlichen Teilen im aktuellen § 13 AWaffV um eine gesetzliche Klarstellung und nicht um eine Neuregelung. Die Dinger waren für sich alleine noch nie Waffen, weshalb eine Aufrechnung als solche immer schon Nonsens war.

 

Zur Verankerung gibts im übrigen ein Merkblatt der VuS e.V. Man könnte der Waffenbehörde also z.B. mitteilen, dass man sich an diese Vorgaben gehalten hat und ein konkreter Nachweis naturbedingt nach erfolgter Verdübelung nicht mehr möglich ist. Die Forderung eines Sachverständigengutachtens zu § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG halte ich mangels gesetzlicher Vorgabe für stark überzogen und rechtlich so nicht haltbar. Gemeint ist die Vorlage eines Beleges über den Erwerb eines erforderlichen Aufbewahrungsbehältnisses (z.B. Rechnung, Lieferschein, Fotos), aus welchem/n sich die Zertifizierung des Tresores ergeben muss.

 

Sofern der Waffenbehörde das nicht genügt, kann sie sich ja selbst vor Ort von der ordnungsgemäß erfolgten Verankerung überzeugen.

Verankerung Waffentresore.pdf

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