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IGNORED

Munitionsversand


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Geschrieben

Hallo,

 

in Egun wird öfters mal Munition mit 5€ - 10€ Porto angeboten.

 

Mache ich mich auch strafbar wenn ich einen Artikel ersteigere und der kommt mit der normalen Post ? So lange nix wegkommt, aufplatzt etc. merkt das ja niemand.

 

Wenn aber doch mal ein Paket wegkommt und der Absender angeben muss was drinnen war geht der Ärger los.

 

Würde mich mal interessieren wie das ein Fachkundiger / evtl. Anwalt sieht , denn Unwissenheit schützt ja nicht vor strafe, ich als Empfänger weiß ja ebenfalls das das nicht 

ok ist mit den normalen Versendern zu versenden :)

 

gruß

 

Geschrieben (bearbeitet)

Das habe ich mich auch schon gefragt.

Bearbeitet von Floppyk
Geschrieben

Solange der Verkaufer nicht den Original 1000er-Karton ohne umverpackung verschickt...

 

Mir ist zumindest ein solcher Fall bekannt, ist allerdings schon ne Weile her und war vor dem ganzen Hickhack wegen Gefahrgutversendung etc.

 

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb sas26:

ich als Empfänger weiß ja ebenfalls das das nicht ok ist mit den normalen Versendern zu versenden

Woher soll ich als Empfänger wissen ob der Absender das Zeug richtig verschickt, der kann ja mit seinem Versender was weiß ich was ausgehandelt haben, die Versandgebühren sind da kein Indiz.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb P22:

Es wurde hier schon mehrmals ausführlich durch den User @MarkF dargelegt, dass ein rechtskonformer Versand auch mit DHL möglich ist.

Da bin ich anderer Meinung, denn Munition ist Gefahrengut. Das ist mit DHL gar nicht versendbar.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb maedergolla:

Batterien sind auch Gefahrgut und werden regelmäßig mit DHL versendet...

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es eine Kleinmengenregelung. Deswegen sind die kleinen Lithiums bis zu einer gewissen Menge von der Gefahrengutregelung ausgenommen.

Geschrieben

Ich denke CZM52 wollte damit nur kurz erklären, warum für Frankonia ein solch günstiger und rechtskonformer Versand möglich ist. (Eben weil beides zur Otto Group gehört)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb CZM52:

Waffen, keine Munition!!!

Stimmt ;-)

vor einer Stunde schrieb Floppyk:

Da bin ich anderer Meinung, denn Munition ist Gefahrengut. Das ist mit DHL gar nicht versendbar.

Stimmt ;-) 

Geschrieben

Es gibt keine "Lizenz" zum Munitionstransport.

Solange das Transportunternehmen die Anforderung an den Transport von Gefahrgut beachtet und eine Identitätsprüfung durchführt, kann es das machen.

Oder eben lassen und durch die Geschäftsbedigungen ausschliessen.

Hermes macht das für die ebenfalls zum Ottokonzern gehörende Frankonia.

Aber so weit ich informiert bin, können Dritte diese Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen (wettbewerbsmäßig fragwürdig!).

 

Aber das hat mit der Frage des Eröffners dieses Fadens nichts zu tun.

Für den Empfänger ist das ein Problem des Versenders.

Ich als Empfänger gehe mal davon aus, dass der Versender seine Handelslizenz nicht aufs Spiel setzt.

Rechtlich ist das Risiko erst bei der Übergabe an Dich übergegangen.

Waffenrechtlich muss die Übergabe sogar an Dich persönlich erfolgen.

Bis dahin haftet der Versender.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb fa.454:

Hermes macht das für die ebenfalls zum Ottokonzern gehörende Frankonia.

So ist es. Frankonia hat besondere Absprachen mit Hermes, weil eben beide den gleichen Konzern Otto Group angehören und nur deswegen gilt für Frankonia die normale AGB von Hermes nicht, die den Gefahrengutversand ansonsten komplett ausschließt.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb CZM52:

Lizenz

ne munitionslizenz:rtfm:

vor 5 Stunden schrieb fa.454:

Es gibt keine "Lizenz" zum Munitionstransport.

 

Weswegen ich dies ja auch in Anführungszeichen setzte...

"Darf Transportieren, weil besondere Transportbedingungen erfüllt",

hat also eine "Erlaubnis" (-: Was Lizenz übrigens heißt ;-)

 

Geschrieben

Ein gewerblicher Beförderer braucht keine Erlaubnis - siehe WaffG § 12, Absatz 1, Satz 2 und Absatz 2, Satz 1!

Geschrieben

Passt schon.

Deshalb haben wir es ja klargestellt.

Jede Spedition kann es und zumindest alle, die ich kenne, machen es auch.

Einfach die ADR-Bestimmungen beachten.

Waffenrechtlich problematisch ist, die Sendung dann auch nachweislich nur an den Berechtigten zu bringen.

Geht auch mit Identitätsprüfung, aber machen tun es nur noch wenige.

Zumindest, wenn es an Privatpersonen geht.

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