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IGNORED

Kleiner Waffenschein erhalten aber..


bb2356

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vor 6 Minuten schrieb tt22:

Dass ein Papierbescheid ausreichen würde, glaube ich nicht!

Das ist bei (richtigen) Waffenscheinen nach z.B. §28 WaffG mittlerweile Usus, um

die Zahl vermeintlicher Waffenscheine künstlich köein zu halten.

 

Daher werden für die tatsächlichen Waffenträger nur "Waffentrageberechtigungen" in Form eines Bescheides auf einem Stück Papier ausgestellt, die sich auf den "echten" Waffenschein des Geschäftsführers beziehen.

 

Das findest sich nirgendwo im Gesetz, ist aber so gängige Praxis, dass die Zahl der Waffenscheine in den letzten Jahren um ca. 1/3 um ~5.000 abgenommen hat, dafür aber etwa 8.000 solcher Berechtigungsbescheide ausgestellt wurden. Und das, obwohl genau dafür eigentlich der Waffenschein da ist.

 

 

Bei Kleinen Waffenscheinen ist das zwar mindestens genauso unsinnig, aber auch mindestens genauso umsetzbar. Das offizielle Dokument ist aber der deutlich zweckmäßigere Nachweis und wird weniger Probleme bei Kontrollen machen.

 

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Das eigentlich vorgesehene Formular ist auch nicht aus Leder..

 

Solange ich den umgewidmeten Munitionserwerbsschein nicht gesehen habe, vermute ich immer noch, das hinten das Kleingedruckte den üblichen Text für einen kleinen WS enthält. Dann wäre hier wieder viel Text ohne Grund geschrieben worden.

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vor 8 Minuten schrieb Gruger:

Solange ich den umgewidmeten Munitionserwerbsschein nicht gesehen habe, vermute ich immer noch, das hinten das Kleingedruckte den üblichen Text für einen kleinen WS enthält.

Das macht daraus halt immer noch keinen Kleinen Waffenschein, sondern eben nur einen Munitionserwerbsschein mit Kleingedrucktem zu einem vollkommen anderen Thema.

 

Er sagt ja selber:

 

Am 11.8.2018 um 11:54 schrieb bb2356:

Auf dem Schein steht nichts als Vermerk das es ein kleiner Waffenschein ist

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vor 9 Stunden schrieb Doggenrotti:

Ein Dokument erlangt Rechtskraft bezw Gültigkeit durch das Siegel.  

Selbst wenn der Text für einen kleinen Waffenschein auf einem Stück Klopapier stehen würde, solange das Ding von der Behörde abgestempelt und unterzeichnet ist, ist es gültig.  

Das Waffengesetz sieht für bestimmte Erlaubnistatbestände bestimmte bundeseinheitliche Urkundenformulare vor, so wie eben die Waffenbesitzkarte, die Munitionserwerbserlaubnis, den Waffenschein oder halt auch den Kleinen Waffenschein.

Wenn überhaupt, sind nur diese Formulare den im Allgemeinen üblicherweise "auf freier Wildbahn" kontrollierenden bekannt, denn genau dafür sind diese einheitlichen Formulare vorgesehen.

Diese Kontrollierenden kennen aber nicht alle 550 Waffenbehörden und deren Gepflogenheiten und müssen das auch nicht.

Insofern kann ein Kontrollierender bei einer Kontrolle eine solche abweichende Dokumentation eines Erlaubnistatbestandes (und selbst das steht im hier diskutierten Fall ja nichtmal sicher fest, ob das überhaupt erkennbar dokumentiert ist) durchaus in Zweifel ziehen, ohne dass man ihm daraus einen Vorwurf machen kann und der Träger muss mit den vorläufigen Konsequenzen leben. Insbesondere wenn die Erlaubnis auf Klopapier dokumentiert ist... :rolleyes:

 

Da kannst Du dann in dem Moment auch nichts daran ändern.

 

Und eine Rechnung ist nunmal kein waffenrechtliches Dokument.

Aber Du kannst gerne weiter glauben, dass so eine Konstruktion vollkommen in Ordnung ist. Ich würde mich aus reinem Eigeninteresse nicht damit zu frieden geben... :unknw:

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vor 38 Minuten schrieb German:

Ich würde mich aus reinem Eigeninteresse nicht damit zu frieden geben... :unknw:

Ich bin auch nicht damit zufrieden dass ich für eine ehemals frei zu führende SRS Waffe nun eine amtliche Erlaubnis benötige.

Aber was nützt es?

Wenn der Sb angewiesen ist andere bisher nicht genutzte Dokumente umzuwidmen? Da muss auch er sich dran halten.

Der Kontrollierende wird dann auch die Möglichkeit der telefonischen Nachfrage nutzen, genauso als wenn er jemanden kontrolliert der seinen Führerschein zu Hause vergessen hat.

Man kann auch alles dramatisieren.

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vor 46 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wenn der Sb angewiesen ist andere bisher nicht genutzte Dokumente umzuwidmen? Da muss auch er sich dran halten.

Du glaubst also, dass eine Anweisung eines Innenministeriums oder oberen Waffenbehörde existiert, jemandem, der einen Kleinen Waffenschein beantragt, statt einem Kleinen Waffenschein einen Munitionserwerbsschein auszustellen und auf diesem nicht kenntlich zu machen, dass das einen Kleinen Waffenschein darstellen soll? :wacko2:

 

Ernsthaft? :huh:

 

vor 46 Minuten schrieb uwewittenburg:

Der Kontrollierende wird dann auch die Möglichkeit der telefonischen Nachfrage nutzen,

Wochentags ab 15, 16 Uhr und wochenends? Ganz sicher...

 

...weisst Du, wie die Erlaubnis bei so einer Glanzleistung hinsichtlich der Papierlage elektronisch abrufbar im NWR hinterlegt ist? :crazy:

 

vor 47 Minuten schrieb uwewittenburg:

Man kann auch alles dramatisieren. 

Man kann auch alles auf die leichte Schulter nehmen.

 

Und wenn's dann schief geht, macht man halt den nächsten Heul-Thread auf WO auf, obwohl man es hätte vorher wissen können... :unknw:

 

Aber gut, man soll ja keinen zu seinem Glück zwingen. Der Threadstarter wird's mittlerweile entweder verstanden haben oder er schliesst sich halt dem Kreis der "Was soll's"-Meinungshaber an. Mir isses recht. :drinks:

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Hallo

 

stellt euch vor, jemand macht die Fahrprüfung und bekommt vom Prüfer ein DIN A 4 Blatt mit dem Text des Führerscheines überreicht.

Und dann weiter: Abends werde ich beim Autofahren kontrolliert und erkläre den Polizisten, dass ich "nur" so ein Schreiben habe und die Behörde mir sagte, das ist vollkommen in Ordnung. Ich denke nicht, dass die Polizei mich weiterfahren lässt.

 

Steven

 

 

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vor 52 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wenn der Sb angewiesen ist andere bisher nicht genutzte Dokumente umzuwidmen? Da muss auch er sich dran halten.

Wie lief das Gespräch denn dann ab?

SB: "Chef, ich brauche neue Dokumente für den Kleinen Waffenschein."

Chef: "Hast Du noch andere Dokumente?"

SB: "Klar, vor allem Munitionserwerbsscheine."

Chef: "Super, die sehen dem Kleinen Waffenschein ohnehin ziemlich ähnlich, also verbrauche die doch erst mal. Kannst ja umschreiben"

 

Also ich traue Waffenbehörden ja so einiges zu, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Oder doch ... ? Ich würde ja den SB mal ansprechen, ob das ein Versehen war und ob man das Dokument austauschen kann.

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Halluu!

 

Danke für die ganzen Antworten :-) Für mich ist das schon ein Thema wert gewesen :-) 

Das Ding war wirklich falsch den SB habe ich ein Email geschrieben und Antwort erhalten!

Ich soll es zurück sende und bekomme den richtigen!

Weshalb der Fehler passiert ist wurde nicht geschrieben.

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Es ist wirklich so ein Munitionserwerbschein als kleinen Waffenschein und als Vermerk als Kauf welche steht nichts sowie keine Gültigkeit wie lange.

In der Rechnung steht die gleiche Nr wie auf dem Schein.Es gibt keine Unterschiede außer den Namen und den Hinweise.

Ziegel und Unterschrift sind drauf!

 

Weshalb das so Ausgestellt wurde keine Ahnung!

 

Jedenfalls ist das so und der Aussteller schrieb ich soll es zurück senden und bekomme den kleinen Schein sofort zurück gesendet.

 

Vielleicht hat er sich ja vergriffen XD 

 

 

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Gerade eben schrieb bb2356:

Es ist wirklich so ein Munitionserwerbschein als kleinen Waffenschein und als Vermerk als Kauf welche steht nichts sowie keine Gültigkeit wie lange.

In der Rechnung steht die gleiche Nr wie auf dem Schein.Es gibt keine Unterschiede außer den Namen und den Hinweise.

Siegel und Unterschrift sind drauf!

 

Weshalb das so Ausgestellt wurde keine Ahnung!

 

Jedenfalls ist das so und der Aussteller schrieb ich soll es zurück senden und bekomme den kleinen Schein sofort zurück gesendet.

 

Vielleicht hat er sich ja vergriffen XD 

 

 

 

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vor 21 Stunden schrieb German:

Du glaubst also, dass eine Anweisung eines Innenministeriums oder oberen Waffenbehörde existiert, jemandem, der einen Kleinen Waffenschein beantragt, statt einem Kleinen Waffenschein einen Munitionserwerbsschein auszustellen und auf diesem nicht kenntlich zu machen, dass das einen Kleinen Waffenschein darstellen soll? :wacko2:

 

Ernsthaft? :huh:

Klar!

War beim EFP auch so, sollte auch erst ein altes Dokument bekommen, weil die verbraucht werden sollten.

vor 21 Stunden schrieb German:

Wochentags ab 15, 16 Uhr und wochenends? Ganz sicher...

Da wo die Waffenbehörde beim Staatsschutz des LKA angegliedert ist, gaaaanz sicher.

vor 21 Stunden schrieb German:

Man kann auch alles auf die leichte Schulter nehmen.

Naja, aber übertreiben muß man es doch auch nicht unbedingt.:drinks:

vor 21 Stunden schrieb German:

Aber gut, man soll ja keinen zu seinem Glück zwingen. Der Threadstarter wird's mittlerweile entweder verstanden haben oder er schliesst sich halt dem Kreis der "Was soll's"-Meinungshaber an. Mir isses recht.

Hat er!

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vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Da wo die Waffenbehörde beim Staatsschutz des LKA angegliedert ist, gaaaanz sicher. 

Und das ist es in wievielen von wieviel Bundesländern? :rolleyes:

 

vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Klar!

War beim EFP auch so, sollte auch erst ein altes Dokument bekommen, weil die verbraucht werden sollten. 

Und statt Europäischem Feuerwaffenpass hast Du dann eine Rote WBK bekommen? :crazy:

 

vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Ein echtes Problem kann ich dabei aber wirklich nicht erkennen.

Das merkste dann bei der ersten Kontrolle, spätestens ausserhalb Deines Bundeslandes. :unknw:

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Hi,naja, ich habe mich ja drum gekümmert- und bekomme jetzt das richtige Dokument.(i hope) XD

Eben,das Problem sehe ich nämlich auch in der Kontrolle die kommen kann. So genau, die Behörden und Beamte sein können um so fieser kann das für einen selbst werden und man muss nicht mal Schuld daran haben ^^

Später heißt es ja wieder: "hätten Sie ja wohl wissen müssen, dass es das falsche ist" XD

 

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