Zum Inhalt springen
IGNORED

Kleiner Waffenschein erhalten aber..


bb2356

Empfohlene Beiträge

Ich schicke das Ding zurück und lasse mir den neuen zu senden, sind einige Km dorthin. ^^ 

Wie gesagt ich habe einen Kommissar als Kumpel!

Die Antwort war ;:Eventuell hast du den falschen beantragt XD 

Ich so: Eben nicht löl

Er so: Keine Ahnung 

löl

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb bb2356:

Eben,das Problem sehe ich nämlich auch in der Kontrolle die kommen kann. So genau, die Behörden und Beamte sein können um so fieser kann das für einen selbst werden und man muss nicht mal Schuld daran haben ^^

Später heißt es ja wieder: "hätten Sie ja wohl wissen müssen, dass es das falsche ist" XD

Spätestens am nachfolgenden Werktag würde der ev. Fehler korrigiert werden.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Darum ist ja der eigene Antrag auf Löschung der Daten wichtig!

Es weiss kaum jemand was er alles benatragen müsste und wieviel Datenabanken es gibt und vor allem wie oft das dann trotzdem vergessen wird.

 

Man wird ebenfalls nicht informiert, dass man in eine Datenbank gewandert ist.

Es soll Leute geben, welche in der Datei Gewaltäter Sport gelandet sind, weil sie an einem Sonntag einen Personalienfeststellung auf dem gleichen Bahnsteig hatten, wie eine anreisende Gruppe Fussballfans.

 

Da guckt man dann Jahre später sparsam.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb schiiter:

Es soll Leute geben, welche in der Datei Gewaltäter Sport gelandet sind, weil sie an einem Sonntag einen Personalienfeststellung auf dem gleichen Bahnsteig hatten, wie eine anreisende Gruppe Fussballfans.

Bahnfahren ist in mehrerlei Hinsicht scheiß - gefährlich geworden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im vorliegenden Fall zog das eine Ausreisesperre am Flughafen nach sich.

Da staunt man aber nicht schlecht als unbescholtener Bürger ohne jede Ahnung was es denn für einen Grund haben könnte. Den Grund nennt nämlich auch niemand.

Damals dacht man nicht daran einfach seinen Pass wegzuwerfen...

 

Ein Anwalt beantragte dann später die Löschung aus der Datenbank. Kommt wohl des Öfteren vor gab sich die Pol ungerührt.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da hat sich damals niemand drum geschert.

Es war schlicht unbekannt. Es war nur eine Ausreisesperre verfügt.

Dann dauert es recht lange aus den Fängen zu kommen und Ersatz gibts auch keinen.

 

Da kann man sich auf den Kopf stellen.

 

Wie gesagt: Es reicht der selbe Tag. Nicht gemeinsam.

Die Honks in Grün schreiben einfach alles auf und der nächste geistesumnachtete tippt den ganzen Rotz in die Datenbank.

Der "Kunde" wird nicht informiert und bleibt mit dem Ärger allein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Stunden schrieb schiiter:

Es weiss kaum jemand was er alles benatragen müsste(kann oder darf), bzw und wieviel Datenabanken es gibt und vor allem wie oft das dann trotzdem vergessen wird.

Nicht zu vergessen die illegalen Dateien bzw. Sammlungen der einzelnen Dienststellen oder Beamten wie Bilder u. ä., diese wurden zwar noch zu meiner Zeit reduziert, aber nicht jeder Schrank oder Schreibtisch wird kontrolliert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb schiiter:

Da staunt man aber nicht schlecht als unbescholtener Bürger ohne jede Ahnung was es denn für einen Grund haben könnte. Den Grund nennt nämlich auch niemand.

Gefahrenabwehr oder wegen besonderer kriminalistischer Bedeutung(so stand es damals in meiner 1. Löschungsablehnung).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
vor 9 Minuten schrieb micky123:

Also bei mir ist es immer noch der normale Waffenschein in dem zwei Gaser eingetragen sind.

Da steht auch nichts von "kleiner Waffenschein" oder ähnlichem.

Da steht auch nichts wegen "darf SRW Waffen führen" oder ähnlichem.

Dann solltest Du vielleicht auch mal zu Deiner Behörde gehen und den gegen das richtige Dokument austauschen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erst seit der WaffVordruckVwV2012 gibts einen speziellen Vordruck für den KWS (der schon im April 2003 eingeführt wurde). Bis dahin wurden die Vordrucke für den "normalen" Waffenschein verwendet und mit einem Zusatz "Kleiner" oder "nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG" versehen. Einzelne Waffen sind dort aber nicht einzutragen. Er gilt allgemein für die Gattung der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Gruger:

Insbesondere, wenn man auch mal einen dritten Gaser führen möchte :-)

Dann hätte es die Behörde cleverer machen können. Ich habe auch den Vordruck für den generellen Waffenschein, da sind aber alle Waffeneintragungen ausge-Xt und hinten steht bei "Dieser Waffenschein gilt auch für:" Die Definition für die SRS und Gaswaffen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist ganz einfach erklärt:

 

Die Weisung zur Verwendung des Waffenschein-Vordrucks bis zur Einführung des dedizierten Kleinen Waffenscheins um 2011/2012 war es, auf der Vorderseite das Wort "Kleiner" vor das "Waffenschein" zu drucken.

 

Erfolgt das nicht, bekommt das "auch" auf der Innenseite für die amtlichen Eintragungen eine zweideutige Bedeutung.

Eindeutig wäre dann ein "Gilt nur/ausschliesslich für".

 

Deutsche Sprache hat durchaus ihren Sinn und Zweck.

 

Hier hat man sich nicht an die Vorgaben gehalten und erstellt amtliche Urkunden mit - im dümmsten Fall - Zweideutigkeiten. Und das ist durchaus zu kritisieren, da Kontrollierende sonst eine Vielzahl von teils unglaublich dämlichen Dokumenten in den Fingern halten und sich auf keine Standards mehr verlassen können.

 

Seit 2012 könnte man diesen Murks eigentlich aufarbeiten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da der große Waffenschein ja nur für die eingetragenen Waffen gilt, ist es eigentlich egal. "Auch" Null ist eben auch Null.

 

Außer bei Flohbändiger, wo nur zwei bestimmte Waffen eingetragen sind und daher auch nur diese geführt werden dürfen :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 25.8.2018 um 23:34 schrieb German:

Das ist ganz einfach erklärt:

 

Die Weisung zur Verwendung des Waffenschein-Vordrucks bis zur Einführung des dedizierten Kleinen Waffenscheins um 2011/2012 war es, auf der Vorderseite das Wort "Kleiner" vor das "Waffenschein" zu drucken.

 

Erfolgt das nicht, bekommt das "auch" auf der Innenseite für die amtlichen Eintragungen eine zweideutige Bedeutung.

Eindeutig wäre dann ein "Gilt nur/ausschliesslich für".

 

Deutsche Sprache hat durchaus ihren Sinn und Zweck.

 

Hier hat man sich nicht an die Vorgaben gehalten und erstellt amtliche Urkunden mit - im dümmsten Fall - Zweideutigkeiten. Und das ist durchaus zu kritisieren, da Kontrollierende sonst eine Vielzahl von teils unglaublich dämlichen Dokumenten in den Fingern halten und sich auf keine Standards mehr verlassen können.

 

Seit 2012 könnte man diesen Murks eigentlich aufarbeiten...

Ich hatte nicht erwähnt, dass das "Kleiner" vor "Waffenschein" durchaus angebracht wurde.
Andererseits: Ich habe kein Problem damit, das "auch" entsprechend zu interpretieren, wenn die Gegenstände, die vornehmlich, d.h. in erster Linie aufgeführt würden (Konjunktiv), gestrichen wurden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.