Zum Inhalt springen
IGNORED

VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig


Asgard

Empfohlene Beiträge

vor 38 Minuten schrieb carcano:

....noch davor gab es das Freie Gebiet Neutral-Moresnet (https://de.wikipedia.org/wiki/Neutral-Moresnet), Heimat des Galmeiveilchens...

 

Der weitere Bereich dort, also die ganze Ecke um Eupen-Malmedy (heute deutschsprachiges Ostbelgien), hatte im letzten Jahrhundert ohnehin eine wechselhafte Geschichte.

 

Aber regionaler Spezialist ist da @lukas-h

 

 

Bearbeitet von karlyman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb grayson:

Nö, die ist sehr einfach. Da braucht man nur einen Bagger, es dürfte ja bekannt sein, wo er liegt. Schwierig ist eher der Haftgrund. Fluchtgefahr wirds eher nicht sein...

 

vor 18 Minuten schrieb heletz:

 

Vielleicht Verdunkelungsgefahr?

In so einem Grab soll ja ziemlich wenig Licht sein ...  

 

Ihr pietätlose Bande, also wirklich. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Herr aus Zwickau hat übrigens bei der Berufungsverhandlung zwei Jahre abgefaßt. Ohne Bewährung.

 

Man war also wieder erfolgreich. Aus den ursprünglich einmal 8 Monate und einmal 10 Monate wurden jetzt insgesamt 24 Monate.

 

Zitat

Das Gericht sah es auch in zweiter Instanz als erwiesen an, dass der mehrfach vorbestrafte 63-Jährige unerlaubt ein Gewehr sowie mehrere tausend Schuss Munition besessen hat. Die geladene Büchse war bei einer Durchsuchung Ende 2016 in seinem Haus in Voigtsgrün sichergestellt worden.

 

und

Zitat

Der Mann hatte zugegeben, dass die Waffe hinter der Badtür gestanden hatte.

 

Wie man halt als Reichi so gegen die Aufbewahrungsbestimmungen verstößt.

 

Daß der Herr schon öfter auffällig wurde und über entsprechend Vorstrafen verfügt, wurde bereits angesprochen.

 

Da hätten wir z.B.:

 

Zitat

... So musste sich Reiner T. dann von dem Richter eines "verbrecherischen Rechtssystems" anhören, was der von ihm hält: Er sei von boshafter, verbitterter, aggressiver Art, sagt Rüsing dem Angeklagten ins Gesicht, bevor er ihm mitteilt: "Ich empfinde tiefes Mitleid mit Ihnen. Irgendwas ist in Ihrem Leben schief gelaufen. Sonst wäre ich mit Ihnen ganz anders umgesprungen." Reiner T., der wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte schon öfter auffiel, ja gar vorbestraft ist, wollte sich der Urteilsbegründung Rüsings entziehen. Er packte seinen Kram und rannte gen Ausgang zu. "Das geht aber so nicht", räsonierte Rüsing und ließ den Mann von zwei Justizbeamten festhalten. Dass die Anwesenheit des "Reichsbürgers" am Gericht erwünscht war, das war nur am Dienstag so.

Im Übrigen gilt für den Mann Hausverbot für das Gericht, kreuzte er doch in den vergangenen Monaten mehrmals dort auf: Er krakeelte und stiftete Unfrieden. Das Urteil Rüsings (120 Tagessätze á 12 Euro) fiel um einen Zacken schärfer aus, als die Forderung der Staatsanwältin (90 Tagessätze á 12 Euro.

 

LINK

 

Und jetzt die Preisfrage: Warum wohl möchte die Mehrheit der Bevölkerung nicht, daß verstrahlte, gewaltbereite Reichsbürger, die ihre Waffen nicht gesetzeskonform aufbewahren, in den Besitz von Waffen kommen?  :rolleyes:

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 11.7.2018 um 16:16 schrieb heletz:

Und jetzt die Preisfrage: Warum wohl möchte die Mehrheit der Bevölkerung nicht, daß verstrahlte, gewaltbereite Reichsbürger, die ihre Waffen nicht gesetzeskonform aufbewahren, in den Besitz von Waffen kommen?  :rolleyes:

Für den von Dir angeführten Fall mit 120 Tagessätzen braucht es doch gar keine "Definition Reichsbürger", sondern die Waffen sind halt weg wegen 120 Tagessätzen.

Wenn jemand "konsequent" als Reichsbürger (oder wie auch immer der sich dann nennt) lebt und daher z.B.

- keine Steuern zahlt

- ohne Führerschein fährt

- ansonsten keine Abgaben leistet

- Briefe von Behörden ignoriert

- Amtsträger bedroht oder erpresst

dann hat der doch relativ bald mehr als 60 Tagessätze "an der Backe" und damit ist alles erledigt auch ohne eine Definition "Reichsbürger = keine Waffen mehr" sondern ganz einfach "60 Tagessätze = keine Waffen" mehr.

Wenn sich allerdings jemand ein "Königreich Bayern Schild" aus dem Souvenirs-Shop (z.B. https://www.bayerisch-schenken.de/Blechschild+Koenigreich.htm ) kauft oder geschenkt bekommt und sich dann den Spaß macht es an seinem Gartentor anbringt aber Steuern zahlt, einen Führerschein hat, etc., dann möchte ich nicht, dass derjenige Angst haben muss Probleme (wo auch immer, Arbeitgeber, Waffenbehörde, etc.) zu bekommen. Daher reicht doch die 60-Tage-Regelung komplett aus und warum jemand dann verurteilt wird ist ja seit der letzten Änderung auch egal, also warum diese andauernde Diskussion?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Mit dem Thema muss man sich wirklich einmal beschäftigen.Es gab bei youtype einige Aussagen von Politikern in den Jahren. z.b. der Gabriel der sagte so: Merkel ist nicht Bundeskanzlerin sondern Geschäftsführerin bla bla

oder Schröder der mal meinte. Euer Polen wollen wir nicht zurück haben keine Angst!

Sind die den auch alle Reichsbürger oder steckt doch mehr dahinter?!

Warum haben wir viele Gesetze noch aus der Nazizeit bist heute!?

Wieso stand bis vor wenigen Jahren noch Deutsches Reich in vielen Gesetzen !

Nur deswegen und genau deswegen, weil die Politik alles von damals übernommen hat gibt es meiner Meinung nach dieses Problem!

Die Frage ist wirklich was ist an der Sache richtig oder falsch .Wurden die Politiker mal richtig Stellung beziehen und Aufklären dass,alles Quatsch ist wurde Diskussion beendet sein.   

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Auch wenn Heletz jetzt einen Herzanfall bekommt:

Mutmaßlicher Reichsbürger in Sachsen darf Waffen behalten

Das Gericht verweist auf Meinungsfreiheit  

 

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_84469676/-reichsbuerger-in-sachsen-darf-wegen-meinungsfreiheit-waffen-behalten.html

Bearbeitet von WOF
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Absurdes Urteil, wer die Existenz der BRD leugnet kann schlechterdings deren Waffenrecht für sich in Anspruch nehmen.

Das Urteil wird ganz sicher sehr schnell von der nächsten Instanz einkassiert.

 

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 18.9.2018 um 18:14 schrieb Joe07:

Absurdes Urteil, wer die Existenz der BRD leugnet kann schlechterdings deren Waffenrecht für sich in Anspruch nehmen.

Das kann man so sehen, steht aber gar nicht zur Entscheidung an. Die Frage ist, ob aus Behördensicht das WaffG anzuwenden ist. Und das tut die Behörde ja. Wäre es nicht so, könnte man noch ganz andere Gesetze zur Disposition stellen.

 

Die Frage, die sich daran anschließt ist, ob eine wie auch immer sich äußernde Reichsbürgermeinung zur Unzuverlässigkeit führt. Und wie will man das begründen, so lange sich das nur auf die Meinung bezieht? Da müssten aus meiner ganz bescheidenen Sicht schon andere Umstände hinzukommen, die über eine simple Meinungsäußerung hinaus in der realen Welt konkrete Wirkung zeigen. Ansonsten sind wir ganz schnell da, dass auch Klimawandelbezweifler oder Demonstrationsteilnehmer Teilnehmer von Zusammenrottungen gleichsam betroffen sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ist jeder NAFRI ein Reichsbürger? Wer tritt von diesen beiden Gruppen merklich gefährlicher auf ,bzw. wovon geht nachweislich mehr Gefahr aus ?

 

Den Spinnern, die in einem Paralleluniversum vor sich hin sinieren?

Oder denen, die schwerste Straftaten begehen?

 

Da wird die Wahl doch eng, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Gefahr geht von beiden Gruppen aus, und deswegen sollte auch keiner von Ihnen legal Waffen besitzen dürfen...

 

Allerdings sollte sich unser Staat auch mal dringend um die illegalen Waffen in unserem Land kümmern... nachhaltig und ernsthaft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.