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IGNORED

Waffenbesitz - ein Jedermannsrecht?


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Geschrieben

Ich bin nicht sicher, ob das Thema in diese Rubrik passt. Anderseits ist die philosophische Reflexion des Waffenrechts auch ein Aspekt des Waffenrechts.

Jeder von euch kennt die Argumentation, dass mehr Waffen zu mehr Missbrauch führen würden und dass entsprechende Gegenargument, dass nur mit Waffen diesem Missbrauch zu wehren sei.

Wenn nun das Recht auf Leben/Unversehrtheit das höchste zu schützende Gut ist, muss dann nicht jedem Bürger in dieser Rechtsordnung dieses sein Recht auf jede mögliche Art und Weise zu schützen gewährt sein?

Mit anderen Worten, muss nicht auch Waffenbesitz zur Selbstverteidigung ein Grundrecht (manche sagen Naturrecht) jeden Bürgers sein?

Da das Rechtsgut Leben/Unversehrtheit ein Individualrecht ist, muss nicht auch jeder Bürger individuell in der Lage sein dürfen, dieses Recht mit allen Mitteln vor Verletzung zu schützen?

Das aber würde bedeuten, dass ein Individualrecht auf Unversehrtheit zwingend ein Individualrecht auf Bewaffnung nach sich zieht.

Begründet also das Grundrecht auf Leben einen Abwehranspruch nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen Mitbürger?

 

Diese Frage stellt sich mir neuerdings, da ich nicht mehr, wie noch vor Jahren naiverweise davon ausgehen konnte, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens zur Friedfertigkeit besteht.

 

Mich würde die -begründete- Meinung der geschätzen Forumsmitglieder dazu interessieren.

Geschrieben

Jeder Bürger hat das Recht sich mit allen ihm zur Verfügung stehen mitteln gegen einen angriff eines Rechtsgutes zu verteidigen (gegenwärtig, verhältnismäßig, rechtswidrig,....), das schließt eine Schusswaffe nicht aus.

Ich persönlich bin ja der Meinung das eine Waffe niemanden schaden zufügt, der Schaden wird vom Bediener ausgeführt, aber mit einer Waffe lässt sich nun mal ein größerer Schaden anrichten als ohne (ich hoffe das führt jetzt nicht zu einer Diskussion ala Auto als Waffe). Es ist sehr gut das nicht jeder mit einer X-beliebigen Waffe auf der Straße rumläuft, auch nicht die vielen Sportschützen oder Jäger die meinen Sie könnten damit umgehen und bräuchten das zur Selbstverteidigung. Die aller wenigsten Legalwaffenbesitzern würde ich es zutrauen sich mit einer erlaubnispflichtigen Waffe effektiv und rechtlich einwandfrei zu verteidigen.

Waffenbesitz ist bei uns ein Privileg und kein recht. Es ist gut das es diese Privileg gibt, ich möchte darauf nicht nicht verzichten! Aber, im Europa des 21. Jahrhunderts kann leider nicht mehr jeder eine Waffe besitzen geschweige den diese führen.

Wer in DEU keine Waffe besitzen darf (auch hier rede ich wieder von erlaubnisspflichtigen Schusswaffen), dem gehört auch keine anvertraut!

Natürlich gibt es im WaffG einige Sachen die nicht den erhofften nutzen gebracht haben (Einhandmesser, Schlagstöcke, Wiederstandsgrad 0 im vergleich zum 1er,....), auf ein Waffengesetz möchte ich aber nicht verzichten.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Faust:

Das aber würde bedeuten, dass ein Individualrecht auf Unversehrtheit zwingend ein Individualrecht auf Bewaffnung nach sich zieht

Hallo Faust

 

du forderst Österreichische Verhältnisse.

Gut so. Wie kann einer dagegen sein? in der Alpenrepublik hat sich dieses Recht auf eine Waffe zur Selbstverteidigung bewährt.

 

Steven

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Quetschkopf:

 

Waffenbesitz ist bei uns ein Privileg und kein recht.

Hallo Quetschkopf

 

nein! Waffenbesitz ist kein Privileg! Es ist ein Recht!

Ein Privileg ist eine Bevorzugung einer oder Mehrerer Personen. Es gibt viele, die ein Privileg als Diskriminierung ansehen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist Waffenbesitz ein Recht.

 

Steven

Geschrieben

Quetschkopf, du beschreibst den juristischen status quo in Deutschland. Kannst du auch begründen, weshalb Waffenbesitz ein Privileg sein sollte, wenn doch JEDER ein Recht auf Leben und dessen Schutz geltend machen kann?

 

@steven: Ich weiß, ich habe das Herumgeeiere mit halbgaren Begründungen für waffenrechtliche Beschränkungen noch nie verstanden.

Und ich misstraue zunehmend jedem, der mir misstraut.

Mein Ziel ist es, eine für valide und widerspruchsfreie Begründung für den Umgang mit Waffen zu finden, wie ich ihn mir vorstelle.

Das ist im Grunde nichts spektakuläres, ich bin nur gegen unnötige Beschränkungen meiner Freiheit und Eigenverantwortung.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Quetschkopf:

 gegen einen angriff eines Rechtsgutes zu verteidigen (gegenwärtig, verhältnismäßig, rechtswidrig,....), das schließt eine Schusswaffe nicht aus.

Hallo Quetschkopf

 

und auch dies ist nicht richtig!

"verhältnismäßig". Lediglich bei einem massiven (siehe Kirschbaumfall) Missverhältnis darf das Rechtsgut auf Notwehr nicht angewandt werden.

Evtl. ein Beispiel?: Ein vermutlich männlicher Mensch greift einer Frau an die Brust. Sie hat ein Küchenmesser dabei und ersticht ihn. Ist von der Notwehrlage gedeckt und da spielt ein "verhältnismäßig" keine rolle.

 

Steven

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb carcano:

So wie in Deutschland. Ja und?

Watt??? Juristen argumentieren doch immer, das Waffenrecht sei ein Verbotsgesetz mit definierten Ausnahmen. Somit heisst es doch: "Der Waffenbesitz ist verboten, es sei denn...." 

Wäre Waffenbesitz ein Recht, müsse es umgekehrt sein. 

Geschrieben

Die Diskussion ist akademisch.

Sie bringt aber Einsicht in die Tatsache, warum sich in Deutschland das Waffenrecht anders entwickelt hat als in der Schweiz.

Es ist eine Kopfsache.

Wir sind Untertanen, erzogen oder freiwillig sei dahingestellt.

Schweizer sind Staatsbürger, die dürfen nicht nur über die Geschicke ihrer Nation bestimmen, die sollen sogar.

Das braucht und fördert Verantwortung.

 

Es gibt da einen schönen Managerspruch, von dem ich leider nicht mehr weiß, wer ihn gebracht hat:

"Ich möchte meinen Mitarbeitern nicht sagen, wie sie zu denken haben.

 Ich möchte, dass sie denken!"

 

vor 54 Minuten schrieb Quetschkopf:

[...] Es ist sehr gut das nicht jeder mit einer X-beliebigen Waffe auf der Straße rumläuft, auch nicht die vielen Sportschützen oder Jäger die meinen Sie könnten damit umgehen und bräuchten das zur Selbstverteidigung. Die aller wenigsten Legalwaffenbesitzern würde ich es zutrauen sich mit einer erlaubnispflichtigen Waffe effektiv und rechtlich einwandfrei zu verteidigen.

Waffenbesitz ist bei uns ein Privileg und kein recht. Es ist gut das es diese Privileg gibt, ich möchte darauf nicht nicht verzichten! [...]

Du wirst ganz bestimmt der letzte Privilegierte in Deutschland sein.

Das ist der Grund, warum unsere Waffengesetze so sind!

Besser wäre natürlich noch, wenn man bei den anderen noch etwas stärken kontrollieren würde...

 

vor 54 Minuten schrieb Quetschkopf:

[...] Aber, im Europa des 21. Jahrhunderts kann leider nicht mehr jeder eine Waffe besitzen geschweige den diese führen. [...]

Und das ist leider vollkommen falsch (auch wenn es dem Wunschdenken der Mehrheit entspricht).

Faktisch richt wäre die Aussage mit einer kleinen Änderung:

Zitat

[...] Aber, im Europa des 21. Jahrhunderts kann leider nicht mehr jeder eine Waffe legal besitzen geschweige den diese legal führen. [...]

Willkommen in der Realität!

Wem das zu weh tut, der darf sich gerne weiterhin einreden, dass ihn seine Waffe auf der WBK privilegieren würde.

Oder das Schusswaffen nur in die Hände der "Obrigkeit" gehören.

Einhornwelt eben.

 

Aber :secret:: es ist in Wirklichkeit anders !

(selbst die günstigste Schätzung geht davon aus, dass erheblich mehr Waffen illegal in Deutschland besessen werden)

 

Und daher ist der Vergleich mit der Schweiz solange immer hilfreich, wie die Eidgenossen ihre Freiheit noch gegenüber den "besseren Menschen" verteidigen können.

Es beweist nämlich, dass wir es nicht können.

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb fa.454:

Wir sind Untertanen,

 

Nein, sind wir nicht!

 

Blödsinnige Behauptung, die durch Wiederholung nicht besser wird.

 

Wer die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen  mitbringt, der hat ein Recht auf die Waffen und kann das auch einklagen!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

Juristen argumentieren doch immer, das Waffenrecht sei ein Verbotsgesetz mit definierten Ausnahmen.

So wie die Fahrerlaubnisverordnung. Es ist nämlich nicht erlaubt, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

 

 

 

 

 

 

 


Außer man hätte eine Fahrerlaubnis.

 

LG, Carcano

Bearbeitet von carcano
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb carcano:

So wie die Fahrerlaubnisverordnung. Es ist nämlich nicht erlaubt, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.


Außer man hätte eine Fahrerlaubnis.

 

LG, Carcano

Also ist es kein Recht, das einem mit der Geburt gegeben wird, sondern ein Privileg, welches man sich erarbeiten muss. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Harry Callahan:

Also ist es kein Recht, das einem mit der Geburt gegeben wird,

 

Den Zustand hatten wir im Mittelalter und bis ins 19. Jhd.

 

Vor allem bei der Jagd sind sehr viele Leute froh, daß sich das geändert hat.

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb carcano:

So wie in Deutschland. Ja und?

Nein der Unterschied ist das Bedürfnis Prinzip.

 

In der Schweiz MUSS der Staat dir den Erwerbsschein erstellen so lange du Volljährig bist und nicht Vorbestraft.

 

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Geschrieben

Man könnte meinen das eine Demokratie, freie Bürger und Waffenbesitz untrennbar miteinander verknüpft sind wie etwa in der Schweiz. Allerdings haben wir dann Europa, außer Österreich und Tschechien ( für sie Slowakei bin ich mir gerade nicht sicher), keine vorhandene Demokratie. Was als wenig realistisch anzusehen ist.

Um die Kurve auf Deutschland zu kriegen. Viele EU Länder schränken massivst den Besitz von Messern, Dolchen, Pfefferspray, Ambrüsten, Bayonetten und Schlagstöcken ein. Alles eine Frage des Blickwinkels.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb joker_ch:

Nein der Unterschied ist das Bedürfnis Prinzip.

Das ist in der Tat ein wichtiger Unterschied (auch die Schweiz kennt übrigens das Bedürfnisprinzip, nämlich beim Waffentragschein).
Aber das ist NICHT der Unterschied zwischen "Recht" und "Privileg".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Faust:

Mit anderen Worten, muss nicht auch Waffenbesitz zur Selbstverteidigung ein Grundrecht (manche sagen Naturrecht) jeden Bürgers sein?

 

Es müsste eigentlich Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit sein (genauso wie Drogen und sich damit das Hirn vollknallen), aber unsere hochkompetenten hochbezahlten Politiker sehen das gerne anders.

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben

 

vor 25 Minuten schrieb Harry Callahan:

Also ist es kein Recht, das einem mit der Geburt gegeben wird

So etwas nennt sich PRIVILEG.

Du brauchst dringend Deutschunterricht. Heletz könnte da helfen...
:-)

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