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IGNORED

Temporäre Waffenverbotszone


uwewittenburg

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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70137/3979011

 

Zitat

Bundespolizei mit Waffenverbotszone zufrieden

Lesen die eigentlich, was die da schreiben?

 

Zitat

erklärte die Bundespolizei den Hauptbahnhof Frankfurt am Main im Zeitraum vom 23. Juni 2018, 17:00 Uhr bis zum 24. Juni 2018 06:00 Uhr zur Waffenverbotszone

Ein Bahnhofsgelände so groß wie der Petersdom in Rom, einer der größten Bahnhöfe Deutschlands, und eine 13 Stunden lange Waffenverbotszone.

 

Zitat

wobei die Bundespolizei am Frankfurter Hauptbahnhof 29 Personen durchsuchte

Watt? 29 Durchsungen in 13 Stunden?

 

Zitat

Hierbei stellte sie zwei Messer fest.

Zwei??? ZWEI??? ZWEI???

 

Und daraus machen die ein "Mit der Aktion zufrieden???" und

Zitat

Mit der Einrichtung einer Waffenverbotszone sorgte die Bundespolizei für objektive Sicherheit der Reisenden

 

Sagt mal, halten die uns für blöd?

 

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@knightEinfach gesagt: JA

 

Du kennst den Frankfurter Hauptbahnhof so gut wie ich- was genau lungert dort seit ungefähr Jahresende 2015 in grösseren und kleineren Gruppen an den Abgängen zur S-Bahn herum? Was in der B- Ebene? In der Querhalle hat es seit ca. 4-5 Jahren die Weiber mit den bunten Röcken, die einen ständig mit "Biddascheeen" anbetteln, auf den fest in Reviere eingeteilten Bahnsteigen sind es die "mir fehlen noch eineurofuffzig für eine Fahrkarte", die einem auf den Sack gehen. Flaschensammler lasse ich mal aussen vor, das sind überwiegend arme Schweine die niemanden stören. An den S- Bahn Abgängen die Gruppen der kleinen schwarzen Männer mit  hoch toupierten krausen Haaren und meist roten Turnschuhen, die ein latentes Bedrohungsgefühl gerade für Frauen aufbauen, auf den Rolltreppen die südosteuropäischen Umverteiler, in der B- Ebene an oder vor den Aufgängen zum Kaisersack und Nebenstrassen die grösseren kräftigeren jungen schwarzen Männer oft ohne Haare und extrem aggressivem Auftreten.

 

Ich weiss nicht wie oft ich schon offenen Drogenhandel, Taschendiebstahl, offensive Bettelei beobachtet habe. Die Frauen und Männer in Blau laufen vorbei und machen bis auf die übliche Ansprache- Platzverweis Drehtür oft genug gar nichts. Robusteres Auftreten ist wohl nicht gewünscht.

Ich kann mich noch an die späten 1980er und frühen 1990er Jahre erinnern als Frankfurt, hier ganz besonders Hauptbahnhof und Taunusanlage ein einziger verkommener Drogensumpf war. Irgend ein Innenminister mit Eiern liess dann Polizei und Bundesgrenzschutz von der Leine und es dauerte ungefähr ein halbes Jahr und es gab in Frankfurt keine offene Drogenszene mehr. Die wurde im Wortsinn zerschlagen.

 

Und heute? Sind wir wieder, weil sich einige Politiker in ihrem Wahn überall Rassisten zu sehen einnässen, dabei nicht nur die Stadt, sondern das ganze Land vor die Hunde gehen zu lassen. Staat das Asylrecht zu reformieren und der Exekutive eine Handhabe gehen kriminelle Einwanderer (kriminell= Aufhebung des Schutzstatus) zu geben, werden nutzlose Verbotszonen eingerichtet. Man könnte darüber lachen, wäre es nicht so erbärmlich.

 

Staatsversagen auf ganzer Linie.

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vor 2 Stunden schrieb Asgard:

Du kennst den Frankfurter Hauptbahnhof so gut wie ich- was genau lungert dort seit ungefähr Jahresende 2015 in grösseren und kleineren Gruppen an den Abgängen zur S-Bahn herum?

Nicht nur das - die Übergänge von der S- zur U-Bahn werden jeden Morgen mit dem Feuerwehrschlauch durchgespühlt, um die ganze Pisse und das Blut der Drogensüchtigen vom Boden loszuwerden.

 

vor 2 Stunden schrieb Asgard:

Staatsversagen auf ganzer Linie.

Volle Zustimmung! Ich bin ja eigentlich kein Freund einer "Wo wart ihr in Köln"-Rhetorik. Aber wenn man den Alltag mit diesen Maßnahmen vergleicht, dann kommt genau das in mir hoch. Anstatt mal klar denjenigen, die es verdient haben, zu zeigen wo der Hammer hängt, werden jetzt Ottonormalos die Taschenmesser verboten und kleinen Mädchen die Pfeffersprays untersagt. Und das ganze noch mit der Begründung eines Events in der Commerzbankarena - aber gelten tut es im Bahnhof. Und die eigene Mannschaft ist natürlich großzügig von alldem ausgenommen.

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vor 16 Stunden schrieb Ballerkopp:

Und was den Transport unserer Kanonen betrifft - der ist ja schon nach den Geschäftsbedingungen der Öffis untersagt - jedenfalls in Berlin. 

Zu dem Thema findet man schon einiges im Forum.

In den Bedingungen des VBB sind ausgeschlossen: "Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind". Der kleine Waffenschein ist eindeutig eine Berechtigung zum Führen von SRS-Waffen. Waffenrechtlich ist aber auch Transport eine Art von Führen und die WBK dann eine explizite Berechtigung dazu. An anderer Stelle werden aber explosionsfähige Stoffe ausgeschlossen, dies könnte die Mitnahme von Munition betreffen. Außerdem unbestimmte "gefährliche Stoffe und Gegenstände", dies könnte auf diverse Verteidigungsmittel zutreffen.

 

Die Bedingungen der BAHN (DB) sind noch strikter, betreffen innerhalb des VBB (Berlin-Brandenburg) aber wohl nur die Fernzüge. Dort sind Schusswaffen zunächst generell ausgeschlossen. Private Inhaber des großen Waffenscheins dürfen ihre Knarren aber durchaus mitführen, die sind nämlich als Ausnahme erwähnt (wobei der kleine Waffenschein wiederum explizit ausgeschlossen ist)! Das erscheint mir als eine Art Diskriminierung, zumal die Bahn Staatsbetrieb und Monopol ist. Selbst die Ausnahme für Waffenscheininhaber ist so unklar formuliert, dass man herauslesen könnte, sie wären zwar zum Mitführen der Schusswaffe, nicht jedoch der Munition (explosiver und entzündlicher Stoffe und Gegenstände) berechtigt.

Allgemein gilt bei der DB extrem weit gefasst: "Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen." Freigestellt sind praktisch ausschließlich "Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt" für den persönlichen Gebrauch.

Demnach wäre das Mitführen von Tierabwehrspray oder CS-Spray wohl untersagt, typisches Deo- und Haarspray mit leicht entzündlichen Bestandteilen aber vielleicht auch? Hochprozentige Spirituosen können ebenfalls eine Brand- und Verpuffungsgefahr darstellen. Bei der Entführung der Landshut haben die Terroristen alle Passagiere mit den Spirituosen aus der Bordgastronomie übergossen ...

 

Würde die Bahn diese ganzen strengen Regeln stärker öffentlich kommunizieren oder gar durchsetzen, dürften die Passagierzahlen erheblich sinken.

So ein Verstoß gegen die AGB kann meines Wissens jedoch schlimmstenfalls nur einen Verweis aus dem Zug beziehungsweise für einen Tag aus dem Bahnhof zur Folge haben. Diese Verbote können die Verkehrsbetriebe auch nicht ohne Weiteres mittels Taschenkontrollen durchsetzen. Im Übrigen steht in den Beförderungsbedingungen der Bahn z.B. auch, dass alle Hunde Maulkorb plus Leine tragen oder in einem Käfig sitzen müssen; ich habe aber noch nie gesehen, dass ein Zugbegleiter dies durchgesetzt hätte - obwohl ein Hund prinzipiell jederzeit von selbst losgehen und Menschen verletzen könnte; eine ungeladen und verschlossen transportierte Waffe kann das nicht.

 

Diese ganzen Bedingungen existieren also offensichtlich nur pro forma, um im Ernstfall ohne juristische Fallstricke gegen Störenfriede vorgehen zu können.

 

https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2018/mdb_266959_befoerderungsbedingungen_der_db_ag_ab_29_01_2018.pdf

http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/befoerderungsbedingungen.htm

Bearbeitet von Schwarzseher
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vor 9 Minuten schrieb Schwarzseher:

Diese ganzen Bedingungen existieren also offensichtlich nur pro forma, um im Ernstfall ohne juristische Fallstricke gegen Störenfriede vorgehen zu können.

Recht, das nur angewendet wird, wenn es "commode erscheint", setzt einen Unrechtsstaat voraus. Insbesondere, wenn es extrem schwammig formuliert und vorsätzlich fehlerhaft kommuniziert wird.

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@Sal-Peter

@Schwarzseher

 

Mit den ABBs der DB und der Verkehrsverbünde sind wir im Privatrecht.

 

Ob denn irgendeine dieser vertraglichen Regelungen sich im Fall des Falles überhaupt rechtlich durchsetzen ließe, ist sehr fraglich und wäre wohl eher eine Frage der Güte der jeweiligen Anwälte. ABB sind AGB für Beförderungsverträge. Wenn sie überraschende Bedingungen oder Bedingungen, die durch laufende Übung konterkariert werden, enthalten, sind diese einzelnen Bedingungen schnell für den Verwender AGB nicht mehr einklagbar. Daher wird der praktische Nutzen wirklich darin liegen, das Prozessrisiko bei möglichen Schadensersatzansprüchen nach einer Verweigerung einer vertraglich eigentlich geschuldeten Beförderung zu erhöhen. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer :hi:

 

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Am 20.6.2018 um 08:38 schrieb uwewittenburg:

Aber eben gefährlicher Gegenstand.

 

Ja, OC-Spray-Verbot.... Wäre ja auch zu blöd, wenn sich eine 16Jährige, die in der Bahn einschlägig attackiert wird, dagegen wehren könnte (bzw.: legal dürfte).

 

Sorry, ich bin ja eher von der konstruktiven und dieses Land bejahenden Sorte.... Aber diese Republik fährt gerade zumindest in Teilen gegen die Wand.

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vor 12 Stunden schrieb Schwarzseher:

Allgemein gilt bei der DB extrem weit gefasst: "Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen."

 

Leider sind von der Mitnahme faktisch nicht Personen  ausgeschlossen, die dann andere Reisende stören oder verletzen...

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vor 17 Stunden schrieb Asgard:

Ich kann mich noch an die späten 1980er und frühen 1990er Jahre erinnern als Frankfurt, hier ganz besonders Hauptbahnhof und Taunusanlage ein einziger verkommener Drogensumpf war. Irgend ein Innenminister mit Eiern liess dann Polizei und Bundesgrenzschutz von der Leine und es dauerte ungefähr ein halbes Jahr und es gab in Frankfurt keine offene Drogenszene mehr. Die wurde im Wortsinn zerschlagen.

 

Das könnte, von der Zeit her, die Regierung unter Walter Wallmann gewesen sein.

Damals war die CDU, im Gegensatz zu heute, noch wirklich die CDU...

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Am 20.6.2018 um 08:11 schrieb uwewittenburg:

 

Zitat:

"Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin."

 

Verbot des "Mitführens" ist auch so eine nette Formulierung. D.h. nicht nur Führen (zugriffsbereit), sondern jeglicher Transport?

 

D.h., ich dürfte mir, wenn letzteres zutrifft, in der Stadt noch nicht mal mehr eine Nagelschere in einem Fachgeschäft kaufen und sie im öffentlichen Verkehrsmittel mit nach Hause nehmen, selbst wenn "geblistert" und sonstwie unzugänglich verpackt...?

 

"Hirnfurz" kommt mir da als Begriff in den Sinn.

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vor 17 Stunden schrieb Mausebaer:

Mit den ABBs der DB und der Verkehrsverbünde sind wir im Privatrecht.

Darum ging es erst in zweiter Linie, denn der Thread wurde eröffnet mit:

Zitat

Die Bundespolizei errichtet für 2 Tage eine Waffenverbotszone in der Berliner S-Bahn für eine bestimmte Strecke.

Und damit ist es kein Privatrecht mehr.

 

Abgesehen davon, wie BigMama richtig schrieb, haben die ÖPNV einen öffentlichen Beförderungsauftrag, sind also nur eingeschränkt unternehmerisch tätig. So, wie ein Schonsteinfeger mal als Handwerker kommt und dann 2 Wochen später als Amtsperson.

 

Aber - es ging darum, dass die STAATSMACHT Passagiere filzte und RECHTSVERSTÖßE ahndete. Einen zivilen Kontrolletti würde ich nicht in meine Taschen schauen lassen.

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  • 4 Wochen später...

Update:

 

https://www1.wdr.de/nachrichten/waffenverbot-koelner-hauptbahnhof-100.html

 

Zitat

Für den Kölner Hauptbahnhof gilt am kommenden Wochenende (27.-29.07.2018) ein Waffenverbot.

[...]

Vor allem Betrunkene würden häufig versuchen Konflikte mit Waffen zu lösen, so eine Sprecherin.

Wie wäre es mit einem Alkohlverbot?

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So genannte Fussballfans, ich erlebe sie mit wenigen Ausnahmen durchweg als stark alkoholisierte, krakeelende, fremdes Eigentum zerstörende Vandalen, werden pberwiegend mit Zügen des Fern- und Nahverkehrs zu den Gladiatorenfestspielen gekarrt in denen sie andere Reisende über Gebühr belästigen.

Verbot von Fussball oder Spiel vor leeren Rängen, Fernsehen tut es schliesslich auch= keine Horden Besoffener in Bahnhöfen= keine nutzlosen Verbotszonen nötig.

Ok, Auflistung von Klischees beendet :drinks:

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vor einer Stunde schrieb Asgard:

Verbot von Fussball oder Spiel vor leeren Rängen, Fernsehen tut es schliesslich auch= keine Horden Besoffener in Bahnhöfen....

 

Da kann man getrost davon ausgehen: "Politisch nicht durchsetzbar".

 

(Im Gegensatz zu einem lächerlichen "Waffen"-, äh, Taschenmesserchen-Verbot...)

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Das war ja wohl am vergangenen WE.

 

Und was ist bei dem Test herausgekommen?  :confused:

Zitat

Für den Kölner Hauptbahnhof gilt am kommenden Wochenende ein nächtliches Waffenverbot. Von Freitagabend 18 Uhr bis Samstagmorgen 6 Uhr und von Samstagabend 18 Uhr bis Sonntagmorgen 6 Uhr gilt ein sogenanntes Mitführverbot für Schuss- und Schreckschusswaffen, Messer aller Art sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen.

Die Bundespolizei will das Verbot testweise durchsetzen. „Der Kölner Hauptbahnhof ist insbesondere am Wochenende ein Brennpunkt für Gewaltdelikte“, sagt eine Sprecherin. Bei Kontrollen würden immer wieder Waffen sichergestellt. Der Hauptbahnhof Köln wird täglich von mehr als 300.000 Reisenden genutzt.

Bearbeitet von knight
Formatierung entfernt.
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vor 3 Stunden schrieb heletz:

Und was ist bei dem Test herausgekommen?  :confused:

Das würde mich auch interessieren.

Auch wie das ein "durchreisender" der sein Brotzeitmesser einstecken hat machen soll?

Wo sind wir nur gelandet? Wir (also die Kölner Ordnungsbehörden) schöpfen Wasser aus einem sinkenden Schiff mit einem Teelöffel anstatt das Leck zu stopfen.

 

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