Zum Inhalt springen
IGNORED

WBK neu


Ich

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich möchte die WBK´s (Gelb, Grün) beantragen.

Seit 2005 bin ich als Vorderladerschütze unterwegs bei den Bezirks- Landes- und der Deutschen Meisterschaft im DSB.

Werden die Trainingseinheiten bei der Beantragung einer WBK anerkannt?

 

Gruß

Wolfgang

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 5/1/2018 at 7:27 PM, cartridgemaster said:

Wenn Du innerhalb der letzten 12 Monate ausreichend mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert hast, so wäre dies berücksichtigungsfähig.

 

CM

Ich weiss das der DSB das so handhabt. Im Gesetz steht aber nur: "das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt". Nach meinem unbedarften Verständnis wäre Luftgewehr bzw. Vorderlader eigentlich auch Sportschiessen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb Sachkundiger:

Nach meinem unbedarften Verständnis

du zitierst aber nur die hälfte dessen was da steht...

 

fakt ist dass du nachweisen musst "mit erlaubnisspflichtigen waffen" traniert zu haben UND min. 12 monate in einem "anerkannten schützen verband" mitglied gewesen bist!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, das mit dem selektiven Wahrnehmungsverhalten ist so eine Sache ...

Zur Präzisierung hilft ein Blick in die WaffVwV:

Zitat

14.2.1

§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass

– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

– die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

Vielleicht sollte jemand, der sich selbst als "sachkundig"  bezeichnet, einfach nochmal mit dem § 7 WaffG anfangen.

 

CM :rolleyes:

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

16 minutes ago, HangMan69 said:

du zitierst aber nur die hälfte dessen was da steht...

 

fakt ist dass du nachweisen musst "mit erlaubnisspflichtigen waffen" traniert zu haben UND min. 12 monate in einem "anerkannten schützen verband" mitglied gewesen bist!

Ah, OK in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Das sind so Probleme die man beim BDS nicht hat :victory:

 

 

Bearbeitet von Sachkundiger
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Sachkundiger:

Das sind so probleme die man beim BDS nicht hat

beim bds musst du nicht mit erlaubnisspflichtigen waffen geschossen haben um eine wbk für eine erlaubnisspflichtige waffe zu beantragen?!?

 

kann ich mir fast nicht vorstellen!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 minute ago, HangMan69 said:

beim bds musst du nicht mit erlaubnisspflichtigen waffen geschossen haben um eine wbk für eine erlaubnisspflichtige waffe zu beantragen?!?

 

kann ich mir fast nicht vorstellen!!!

Gibt es beim BDS Disziplinen für erlaubnisfreie Waffen? Selbst die für Field Target sind erlaubnispflichtig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die WaffVwV finde ich da ziemlich schräg: D.h. Wenn der Anwärter 12 Monate regelmäßig oder 18mal mit einem erlaubnisfreien VL Gewehr trainiert hat, ist die Bedingung nicht erfüllt; trainiert er dagegen z. B. mit einem erlaubnispflichtigen Weitschuss LG (>7,5 Joule) ist die Bedingung erfüllt? :unknw:

Bearbeitet von Capt. Trunk
Dauer und Häufigkeit angepasst
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

du zitierst aber nur die hälfte dessen was da steht...

 

fakt ist dass du nachweisen musst "mit erlaubnisspflichtigen waffen" traniert zu haben UND min. 12 monate in einem "anerkannten schützen verband" mitglied gewesen bist!

Das mit den 12 Monaten in einem Verband Mitglied sein ist keine gesetzliche Regelung. Die meisten Verbände fordern dies aber. Kenne nur einen bei dem das nicht so ist und der die Latte da nicht höher hängt als der Gesetzgeber.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb JPLafitte:

Trage in dein Schießbuch nicht VL sonder nur das Kaliber ein und schon ist Ruhe. (Gewehr Kal. .56)

Zumindest beim Bssb musst du die Disziplin nennen, die du geschossen hast.. Gefordert wird ja nicht das schießen mit gewissen Kalibern, sondern mit EWB Waffen... Und das ganze muss ja i.d.R. auch der Verein bestätigen...

 

Der Tipp mit den 18x Training vom@callahan44er

 iist also definitiv der bessere Weg...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb callahan44er:

... Oder wo weißt du genau wo die Grenze liegt?

Du meinst mit Grenze jetzt, ob auf 1 Jahr verteilt oder 6 Monate usw.? Ich kann da nur die WaffVwV zitieren:

 

Zitat

also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

Da liegt das Problem. Wieviel Monate kann ich auslassen? 

Da fragst Du den für Dich zuständigen Verband.

 

Je nach Bundesland und Verband kaum mehr als ein oder zwei Monate, so das Ergebnis aus unzähligen Diskussionen in verschiedenen Foren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb callahan44er:

Da liegt das Problem. Wieviel Monate kann ich auslassen? 

Das lässt sich in diesem Falle ganz einfach mit einem Anruf beim Verband klären. Die müssen ja schließlich das Bedürfnis bestätigen.... Kurze Erklärung dazu, dass das Mitglied seit 13 Jahren Meisterschaften bis zur DM schießt können sie ja in den eigenen Unterlagen sehen und sollte sicher nicht abträglich sein....

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.