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IGNORED

Technische Probleme Zuverlässigkeit NRW


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Weshalb nicht? 

Rechtsschutz sollte über die Verbände vorhanden sein, alternativ selbst machen. Kostenrisiko für die Klage im letzten Fall gleich Null, sofern schon 3 Monate seit Antragstellung vergangen sind und insbesondere es bei anderen innerhalb ein paar Wochen mit dem Eintrag funktioniert. 

Geschrieben

wir werden erstmal ne Diesntaufsichtsbeschwerde loslassen.

zuständig ist PP Essen, obs was bringt ?

Im EN Kreis hats schonmal was gebracht.

Klage halte ich für wenig nützlich, denn bis man nen

Gerichtstermin hat wird das alles längst erledigt sein....

 

Frank

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb MP%:

...wir haben seit 3 Monaten keine Zuverlässigkeitsprüfung mehr erhalten.

Also wenn ich den gesetzlichen Ablauf halbwegs verstanden habe führt die zuständige Behörde (in diesem Fall PP Essen) eine Zuverlässigkeitsprüfung durch. Hierfür...

...fordert sie ein unbeschränktes Führungszeugnis beim BVA an (elektronisch via Schnittstelle in XWaffe).

...stellt bei der örtlichen Polizeibehörde (in NRW also eher ein kurzer Dienstweg) eine Anfrage hinsichtlich möglicher Versagungsgründe.

...holt sich eine Auskunft aus dem zentralen Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft ein.

 

Wenn jetzt die zuständige Behörde sagt, sie habe seit drei Monaten keine Zuverlässigkeitsprüfung mehr erhalten... meint sie damit was genau?!?

Bearbeitet von Gast
wichtige Ergänzung.
Geschrieben

So, Antwort da. Weiterhin techn. Probleme. Können keine Zuverlässigkeit überprüfen. Man hält sich halt an Vorgaben aus dem Haus bzw Erlasse das auch bei einem Voreintrag dieses gemacht werden muß.

Werde das ganze noch mal schriftlich als Rechtsm. fähigen Bescheid anfordern, da nur Anruf, ein Schelm der böses denkt ;-)

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

Werde das ganze noch mal schriftlich als Rechtsm. fähigen Bescheid anfordern,

Ich würde den Spieß umdrehen und auf das Telefonat in einem Schreiben an die Behörde Bezug nehmen und eine Frist setzen. Per Mail/Fax/analog. 

Nach Ablauf der 3 Monate seit Antragstellung Untätigkeitsklage erheben.

Geschrieben
Gerade eben schrieb P22:

Ich würde den Spieß umdrehen und auf das Telefonat in einem Schreiben an die Behörde Bezug nehmen und eine Frist setzen. Per Mail/Fax/analog. 

Nach Ablauf der 3 Monate seit Antragstellung Untätigkeitsklage erheben.

 

Wie gesagt. Warte jetzt auf die schriftl. Begründung. Vielleicht fluppts dann besser. Wenn nicht, Prüfung durch Fachanwalt. Ich denke eine Fachaufsichtsbeschwerde ist da hilfreicher. Aber das soll der Fachmann entscheiden.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb callahan44er:

Werde das ganze noch mal schriftlich als Rechtsm. fähigen Bescheid anfordern, da nur Anruf, ein Schelm der böses denkt ;-)

Dann hast du einen (Zwischen-) Bescheid und die 3-Monatsfrist verlängert sich...

Geschrieben

@MP%

@callahan44er

Da ich eure Beiträge immer sehr zu schätzen weiß!

Last das noch mal ein paar Tage sacken und fickt euch bitte nicht selber ins knie!

 

Schalldämpfer, 2-schuss Geschichte , KW über Kontingent nicht genehmigt würde ich alles wegen klagen!!! Und aufstand machen. aber wegen Zeit ? Lest in anderen Foren mal quer wie lange da wbks auf Behörden gammeln. 

 

Überlegt mal was eure klage erreichen soll? Und wie das für die Behörde/ Bezirksregierung  zu erreichen ist.

Geschrieben

ich will nicht klagen, ich will mich beschweren und zwar nicht weil die SB´s nix tun,

das habe ich auch gesagt, sondern weill die dort seit 3 Monaten nicht in der lage

sind ihre scheiß PC´s in den Griff zu bekommen

 

Grüße

 

Frank

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Dann hast du einen (Zwischen-) Bescheid und die 3-Monatsfrist verlängert sich...

Wieso das? Zählt doch der Erstantrag, oder nicht?

vor einer Stunde schrieb kulli:

@MP%

@callahan44er

Da ich eure Beiträge immer sehr zu schätzen weiß!

Danke für die Blumen ;-)

Zitat

Last das noch mal ein paar Tage sacken und fickt euch bitte nicht selber ins knie!

 

Schalldämpfer, 2-schuss Geschichte , KW über Kontingent nicht genehmigt würde ich alles wegen klagen!!! Und aufstand machen. aber wegen Zeit ? Lest in anderen Foren mal quer wie lange da wbks auf Behörden gammeln. 

 

Überlegt mal was eure klage erreichen soll? Und wie das für die Behörde/ Bezirksregierung  zu erreichen ist.

Ich will das auch nicht unbedingt. Fakt ist aber das wenn man sich alles gefallen lässt, wir uns nicht wundern brauchen, wenn man mit uns macht was man will! Vor allem wenn Behörden mehr machen als das Gesetz es fordert. Guck Mal wenn ein Verein mehr fordert beim WBK Antrag gehen hier auch alle durch die Decke ;-)

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb MP%:

ich will nicht klagen, ich will mich beschweren und zwar nicht weil die SB´s nix tun,

das habe ich auch gesagt, sondern weill die dort seit 3 Monaten nicht in der lage

sind ihre scheiß PC´s in den Griff zu bekommen

 

Grüße

 

Frank

UND das man nicht in der Lage ist, eine andere Lösung zu finden sondern sich nen doofen angehen lässt! Bei der Kfz Zulassungsstelle würde das auch keiner akzeptieren!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb kulli:

@MP%

@callahan44er

Last das noch mal ein paar Tage sacken und fickt euch bitte nicht selber ins knie!

?

Was soll das denn bedeuten? 

vor einer Stunde schrieb kulli:

 

Schalldämpfer, 2-schuss Geschichte , KW über Kontingent nicht genehmigt würde ich alles wegen klagen!!! Und aufstand machen. aber wegen Zeit ?

Ja, warum nicht wegen Zeit? 

Wegen diesem hier:

vor einer Stunde schrieb kulli:

Lest in anderen Foren mal quer wie lange da wbks auf Behörden gammeln. 

?

Warum soll man diesen schlechten Bearbeitungsstandard noch unterstützen? 

 

vor einer Stunde schrieb kulli:

Überlegt mal was eure klage erreichen soll? Und wie das für die Behörde/ Bezirksregierung  zu erreichen ist.

Ganz einfach zu machen, wenn man möchte innerhalb weniger Stunden. Nur man muss halt etwas mehr arbeiten als lediglich ein paar Klicks auszuführen. 

Darum geht es.

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb callahan44er:

Wieso das? Zählt doch der Erstantrag, oder nicht?

Ist mehr eine Vermutung als Wissen.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html

 

“Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus.“

 

Im Prinzip stünde ja in dem Bescheid schon die Begründung warum noch nicht entschieden ist.

 

Kurz knackig ans Gericht, dann kommt Bewegung in die Angelegenheit.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb kulli:

Und aufstand machen. aber wegen Zeit?

 

In Düsseldorf dauerte (und dauert?) die Erteilung des kl. Waffenscheins 12 Monate. Wurde mir so gesagt, und wenn ich mich recht entsinne stand es so sogar auf der Homepage der Behörde.

Da es gegenüber der Erteilung einer WBK keine Mehrarbeit gibt und die WBK am letzten Tag des dritten Monats ausgestellt wird, ist der EINZIGE Grund für die Verzögerung politischer Wille innerhalb der Behörde.

 

Es ist nicht Aufgabe einer Behörde politisch tätig zu werden, ganz im Gegenteil sind Behörden zur politischen Neutralität verpflichtet und die im Sinne der Gewaltenteilung ist ist die Durchsetzung des vom Gesetzgeber geäußerten Willens die einzige Aufgabe einer Verwaltungsbehörde. Eine Polizeibehörde die Anträge bewusst schleifen lässt, handelt damit grundgesetzwidrig und jeder Bürger hat das Recht sich zu wehren.

 

Nach Artikel 20 GG sogar mit Waffengewalt :pilot:, jedenfalls wenn auch eine Klage nicht hilft.

Edit: Klage und andere Wege. so heißt es im GG.

Edit2: Wartezeit steht immer noch auf der Homepage. "Derzeit ist mit Wartezeiten von etwa zwölf Monaten zu rechnen." Link: https://duesseldorf.polizei.nrw/artikel/waffenrechtsangelegenheiten

Bearbeitet von Shiva
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Holger1412:

Wenn jetzt die zuständige Behörde sagt, sie habe seit drei Monaten keine Zuverlässigkeitsprüfung mehr erhalten... meint sie damit was genau?!?

Sie meint, sie will nicht.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb P22:

Ganz einfach zu machen, wenn man möchte innerhalb weniger Stunden. Nur man muss halt etwas mehr arbeiten als lediglich ein paar Klicks auszuführen. 

Darum geht es.

So isses.

Knechte wie Kulli brauchen allerdings keine Waffen, das sehe ich ebenso wie die Behörde. Denen geschieht's eben recht.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Shiva:

 

In Düsseldorf dauerte (und dauert?) die Erteilung des kl. Waffenscheins 12 Monate. ...

Telefonische Rückfrage bei der Polizei, wenn elektronische Auskunft nicht funktioniert ?

 

Die Lösung könnte soooo einfach sein.

Geschrieben
Am ‎12‎.‎04‎.‎2018 um 10:52 schrieb Klaus U.:

Vielleicht zur Verdeutlichung meinen konkreten Fall: Ich habe einen M1 Garand von Harrington & Richardson erworben. Im NWR ist die Waffe wie folgt eingetragen: Garant (also schon mal falsch geschrieben) und ohne Hersteller.

Laut XWaffe-Katalog wäre die Waffe wie folgt zu erfassen:

 

Hersteller: H&R (siehe Code 683)

Modell: M1 Garand

 

Den (anderen) Hersteller Garant gibt's im übrigen wirklich (siehe Code 602).

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Shiva:

 

Der Link ist ja geil.

Mit was für einer Mühe die den Leuten die Schreckschussplempen madig machen wollen.

 

Demnächst läuft das beim SVA wohl auch so.

 

"Die Zulassung ihres Kfz kann bis zu 12 Monaten dauern. Bitte überlegen sie sich ob sie überhaupt ein Kfz brauchen.

Denken sie auch an die ganzen Unfälle, und die Umwelt und blabla"

Geschrieben
Am ‎19‎.‎04‎.‎2018 um 08:19 schrieb CZM52:

Im Einzelfall....maybe. Aber bei x Fällen an Tag?

Auch dann bei so extrem langen Verzögerungen. Dazu wäre z.B. auch ein Azubi durchaus in der Lage, falls die Herrschaften der Waffenbehörde lieber regelmäßig Kaffeepause machen möchten. Je mehr Anrufe oder Mails die Polizisten kriegen, umso mehr werden sie sich um das technische Problem kümmern. Es kann auf jeden Fall nicht sein, dass das ganze auf dem Rücken des Antragstellers ausgetragen wird, der am allerwenigsten dafür kann und einen rechtlichen Anspruch auf Erlaubniserteilung hat, wenn er die Voraussetzungen dazu erfüllt.

Geschrieben
Am ‎19‎.‎04‎.‎2018 um 08:59 schrieb djjue1:

 

Der Link ist ja geil.

Mit was für einer Mühe die den Leuten die Schreckschussplempen madig machen wollen.

 

Das mit den 12 Monaten ist einfach nur peinlich und sollte so nicht auch noch öffentlich publik gemacht werden. :gaga:

 

Die Hinweise zum KWS finde ich hingegen nicht so abwegig, weil man sich aus vielfachen Gründen zur Selbstverteidigung so nicht ausrüsten sollte, weil man sonst sein Gefährdungspotential eher erhöht und SRS-Waffen dazu auch schlichtweg weder konzipiert noch geeignet sind.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Die Hinweise zum KWS finde ich hingegen nicht so abwegig, weil man sich aus vielfachen Gründen zur Selbstverteidigung so nicht ausrüsten sollte, weil man sonst sein Gefährdungspotential eher erhöht und SRS-Waffen dazu auch schlichtweg weder konzipiert noch geeignet sind.

Da der KWS die einzige Möglichkeit für den Bürger ist, eine erlaubte Defensiv-Waffe überhaupt bei sich zu tragen, erübrigt sich die Diskussion über die Eignung. Ich würd' mir ja 'nen Gummiknüppel oder besser sogar einen Teleskopschlagstock einstecken, darf ich aber nicht mehr nach 42a. Messer ist immer Gratwanderung, Schusswaffen gehen nur für Bonzen, Taser sind durch Amnesty geächtet. Bleibt Pfefferspray und SRS. Wenn SRS nicht geeignet ist, kann man die ja mal verbieten, damit dem Letzten Bückling klar wird, daß der brave Bürger entwaffnet wird, um "Bullen" und "Ganoven" zu schützen.

 

BTT: Untätigkeitsklage ! In NRW ist die Beschwerde gegen einen Bescheid (Fachaufsichtsbeschwerde) mWn ohnehin abgeschafft, man geht sofort vor Gericht. Bleibt die DA-Beschwerde mit drei kleinen f (formlos, fristlos, fruchtlos). Da ist die Untätigkeitsklage das schärfere Schwert.

Bearbeitet von Tyr13
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