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IGNORED

Technische Probleme Zuverlässigkeit NRW


callahan44er

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vor 18 Stunden schrieb Tyr13:

Ich fürchte, wir meinen dasselbe und haben uns missverstanden :knuddel01:

Mit Erlaubnis gemeint ist WBK, WS, KWS, MES, Schießerlaubnis, Ausnahme nach § 42 WaffG etc. Mancherorts wird aber auch ein Voreintrag oder in totaler Unwissenheit sogar der EFP (!) als so was angesehen, was aus den o.g. Gründen quatsch ist und unnötig Arbeit produziert.

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Hm, nach den Buchstaben des Gesetzes erscheint mir die Lesart der Behörde sehr vertretbar.

 

Zitat

10
Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

(1) 1Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. 2Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen........

 

Im Gegensatz zur gelben WBK bedarf es bei der grünen WBK zum Waffenerwerb einer gesonderten waffenrechtlichen Erlaubnis in Form eines Voreintrages.

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vor 12 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

quatsch ist und unnötig Arbeit produziert.

1. und nicht ganz ernst: Geht das bei Behördens ?

2. ist das vielleicht gewollt ? dann wäre es ja nicht unnötig sondern eine erwünschte Verlangsamung von Prozessen, die man sich vom Hals schaffen will, ähnlich der langen Wartezeiten für KWS.

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Bei der Prüfung wird ja auch die örtliche polizei angeschrieben. Heißt eigentlich wird nur nachgefragt ob du als alkoholiker, schwachmat oder randalierer aufgefallen bist. Nur in nrw schicken sie die polizei auch gleich noch nach hause. Und bis die dorf sherrifs in den quark kommen sind eh 3 monate rum.

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vor 7 Minuten schrieb kulli:

Nur in nrw schicken sie die polizei auch gleich noch nach hause. Und bis die dorf sherrifs in den quark kommen sind eh 3 monate rum.

Das wäre mir vollständig neu. Hast Du auch Belege, oder wolltest Du den BS-Quotient wieder in geWOhnte Höhe treiben ? Was ich wohl schon mal gehört habe, ist der Wunsch nach persönlichem Erscheinen auf der Behörde, zum Kennenlernen. Das ist aber nichts NRW-typisches afaik. Ich habe das aus Neugier ohnehin selbst gemacht, im Gespräch geht außerdem einfach vieles besser zu klären als durch den Austausch von Papier/Mail.

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@Tyr13

Dann ist es in Köln und Leverkusen nichts so.

Ja 3 Verwandte/Freunde aus Kern-Nrw. 3 verschiedene Behörden. Bei einer session war ich zufällig anwesend (Sommergrillen)

Und bevor Rückfragen kommen, ich bezweifele sehr stark, das einer der 3 zum Klientel gehört die mit der polizei zu tun hat.

Bearbeitet von kulli
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vor 3 Stunden schrieb Tyr13:

2. ist das vielleicht gewollt ? dann wäre es ja nicht unnötig sondern eine erwünschte Verlangsamung von Prozessen, die man sich vom Hals schaffen will, ähnlich der langen Wartezeiten für KWS.

Ich tippe mal bei waffenfeindlich eingestellten Waffenbehörden auf ein klares Ja !

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vor 8 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Ich tippe mal bei waffenfeindlich eingestellten Waffenbehörden

Ist dies nicht politische Vorgabe und Grundvoraussetzung? So wenig Waffen wie möglich ins Volk.....

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So ist das bei uns auch. "Mein" SB ist einfach neutral und, nach bisheriger Erfahrung, korrrekt.

 

Er ist weder tendenziell "pro" (das hatten wir auch mal... SB, der selbst LWB, aktiver GK-Schütze, war; wohlwollend, aber natürlich korrekt);

noch ereifert er sich ersichtlich "contra".

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Am 17.4.2018 um 20:10 schrieb P22:

Untätigkeitsklage und gut ist.... 

Genauso, und meines Wissens wird bei ner Kurzwaffe nur das Bedürfnis rangezogen, man wird ja regelmässig überprüft, und wenn straffällig wirds sofort gemeldet, es besteht keine Notwendigkeit bei Eintrag einer KW die Zuverlässiglkeit erneut abzufragen, bei WBK Neubeantragung ja, egal was hier vorher steht,so läufts, klagen auch wenns dauert, ist ja echt diskriminierend und gegen jegliches Gesetz.

 

Deutschland treibt blüten gegen jegliche Demokratie, und das straffrei!!

Bearbeitet von lastunas
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Am 26.4.2018 um 10:45 schrieb Tyr13:

Ich habe das aus Neugier ohnehin selbst gemacht, im Gespräch geht außerdem einfach vieles besser zu klären als durch den Austausch von Papier/Mail.

Hattest Du auch Pralinen mit? Fleißkärtchen am Ausgang links. Du darfst Dir 2 nehmen.

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Mal zurück zum Thema!

 

Nach Erwerbsanzeige habe ich - trotz der angeblichen technischen Probleme bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit - heute innerhalb von 21 Tagen meine WBK zurück bekommen. Da kann man nicht meckern! 

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vor 39 Minuten schrieb erstezw:

Ich war gestern etwas anmelden und habe nach etwa 10 Minuten inklusive Bezahlen das Amt wieder verlassen. Alles andere käme mir komisch vor. Zumindest in Hessen.

 

Läuft in Thüringen auch so, LR Gotha.

Bearbeitet von lastunas
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vor einer Stunde schrieb erstezw:

Ich war gestern etwas anmelden und habe nach etwa 10 Minuten inklusive Bezahlen das Amt wieder verlassen. Alles andere käme mir komisch vor. Zumindest in Hessen.

Aber 21 Tage ... ? Wofür?

 

Hatte ich doch hier schon geschrieben:

 

Bei Jägern wird nur bei Waffen/Waffenteilen "sofort" eingetragen, welche aufgrund Jagdschein ohne Bedürfnisnachweis - also ohne Voreintrag - erworben werden dürfen. Bei Bedürfnisprüfung (Kurzwaffen und Schalldämpfer) wird "hier" zuvor auch die Zuverlässigkeit geprüft, wenn die letzte Prüfung länger als 6 Monate zurück liegt!

 

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vor 2 Stunden schrieb Joe07:

Mal zurück zum Thema!

 

Nach Erwerbsanzeige habe ich - trotz der angeblichen technischen Probleme bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit - heute innerhalb von 21 Tagen meine WBK zurück bekommen. Da kann man nicht meckern! 

 

vor 22 Minuten schrieb Joe07:

...

Bei Jägern wird nur bei Waffen/Waffenteilen "sofort" eingetragen, welche aufgrund Jagdschein ohne Bedürfnisnachweis - also ohne Voreintrag - erworben werden dürfen. Bei Bedürfnisprüfung (Kurzwaffen und Schalldämpfer) wird "hier" zuvor auch...

Ja was denn jetzt:

- Voreintrag innerhalb 21Tagen?

- Eintrag nach Erwerbsanzeige innerhalb 21 Tagen? Mit Zuverlässigkeitsprüfung?

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vor 2 Stunden schrieb Joe07:

@erstezw

 

Ich hatte es geschrieben. Du kannst lesen?

Ich denke schon. Kannst du klare Gedanken fassen und diese schriftlich äußern?

vor 5 Stunden schrieb Joe07:

Mal zurück zum Thema!

 

Nach Erwerbsanzeige habe ich - trotz der angeblichen technischen Probleme bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit - heute innerhalb von 21 Tagen meine WBK zurück bekommen. Da kann man nicht meckern! 

Also ist es prima, wenn ein schlichter Eintrag aufgrund vorhandener Erwerbsberechtigung 21 Tage statt 10 Minuten dauert?

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