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IGNORED

Technische Probleme Zuverlässigkeit NRW


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Geschrieben
  Am 28.4.2018 um 14:23 schrieb erstezw:

Ich denke schon. Kannst du klare Gedanken fassen und diese schriftlich äußern?

Also ist es prima, wenn ein schlichter Eintrag aufgrund vorhandener Erwerbsberechtigung 21 Tage statt 10 Minuten dauert?

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Voreintrag 3 Tage

Bestätigung des Erwerbs 21 Tage

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 28.4.2018 um 17:45 schrieb Joe07:

 

Bestätigung des Erwerbs 21 Tage

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Wie übel

Hier letzte Woche 5 Minuten...

 

 

Und aufgrund dieser Sache:

  Am 12.4.2018 um 09:15 schrieb Mittelalter:

 

Ich war heute früh bei meiner Behörde um eine Waffe einzutragen...

 

In Bayern versuchen sie nichtmal die Software als Ausrede vorzuschieben... Sachbearbeiter und sein Vorgesetzter sind krank. Der Rest kann das nicht.... Also gibt's auch keine wbks... Fertig

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hat das eintragen nichtmal was gekostet, quasi als "Entschädigung" für 1 x  umsonst antreten...

Bearbeitet von Mittelalter
Geschrieben

Also bei mir dauerte der Antrag auf einer Erwerbsberechtigung (grüne WBK) mit einreichen einer Verbandsbescheinigungen 5 Tage,

und die Anzeige des Erwerbs 3 Tage. Es kommt sicherlich auch immer drauf an, wie vollständig die Unterlagen sind und wie viel

die Behörde zutun hat !.

Geschrieben
  Am 28.4.2018 um 10:41 schrieb Joe07:

 

Hatte ich doch hier schon geschrieben:

 

Bei Jägern wird nur bei Waffen/Waffenteilen "sofort" eingetragen, welche aufgrund Jagdschein ohne Bedürfnisnachweis - also ohne Voreintrag - erworben werden dürfen. Bei Bedürfnisprüfung (Kurzwaffen und Schalldämpfer) wird "hier" zuvor auch die Zuverlässigkeit geprüft, wenn die letzte Prüfung länger als 6 Monate zurück liegt!

 

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Sonderbare Unterscheidung. Ein Schalldämpfer ist ja auch viel gefährlicher als eine Langwaffe.

Geschrieben

@Sachbearbeiter Das musst du mir nicht sagen!

 

Interessanter sind die unterschiedlichen Eintragungen in Spalte 3 der grünen WBK (Munitionsbezeichnung/Kaliber). Demnach sollen drei (zwei habe ich gesehen) Versionen existieren:

  1. Ohne,
  2. (z.B.) 6,5 mm und
  3. (z.B.) .243 - 7 mm.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Habe heute die Aussage bekommen, das seit letzter Woche vom Innenministerium gewollt ist, das bei jeder Beantragung und jedem Eintrag eine Überprüfung der Zuverlässigkeit zu erfolgen hat. Gefiel dem SB auch nicht. Macht denen zu viel extra Arbeit.

NRW

Bearbeitet von stephan-k
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 30.4.2018 um 15:10 schrieb stephan-k:

Habe heute die Aussage bekommen, das seit letzter Woche vom Innenministerium gewollt ist, das bei jeder Beantragung und jedem Eintrag eine Überprüfung der Zuverlässigkeit zu erfolgen hat. Gefiel dem SB auch nicht. Macht denen zu viel extra Arbeit.

NRW

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Betrifft das die Einträge auf grüne WBK oder auch bei der Gelben?

 

Und wer hat diese Aussage gemacht?

Bearbeitet von tocan
Geschrieben (bearbeitet)

Wird wohl beide Karten betreffen. Aussage war von einem SB.

Mein Voreintag ist vom 04.04.2018. Der SB scheint mir auch sehr dem Waffenbesitz aufgeschlossen.

Bearbeitet von stephan-k
Geschrieben
  Am 30.4.2018 um 15:10 schrieb stephan-k:

......vom Innenministerium gewollt ist, das bei jeder Beantragung und jedem Eintrag eine Überprüfung der Zuverlässigkeit zu erfolgen hat. Gefiel dem SB auch nicht.......

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Das ist auch meine Info von gestern (NRW/OWL). Die interne Zuverlässigkeitsüberprüfung (auch bei einer Waffenanmeldung) darf nicht älter als 6 Monate sei, egal bei welcher WBK (rot, gelb, grün).

Geschrieben
  Am 1.5.2018 um 20:03 schrieb Christian 555:

Blöderweise wird durch diese Aktion alles nur unnötig in die Länge gezogen.

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Dann wird auch die Gebühr später fällig. So lange keine Auslandsreise ansteht juckt das wenig.

Geschrieben (bearbeitet)

Hmm, stellt die Eintragung einer Schusswaffe in eine WBK eine Erlaubnis dar? Wenn ich die Verwaltungsgerichte in dem Punkt richtig verstanden habe, dann ja, denn die Eintragung einer Waffe in eine WBK ist die Erlaubnis zum dauerhaften Besitz.

Was ist laut § 4 Abs. 1 WaffG eine der fünf allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Erlaubnis? Genau, dass man zuverlässig ist.

Kann und darf die Behörde also, wenn man eine Erlaubnis in Form der Eintragung einer Schusswaffe in eine WBK beantragt, die Zuverlässigkeit prüfen? Sie kann nicht nur, sie muss es sogar.

Kann die Behörde das bei allen Waffen machen, auch wenn sie kurz hintereinander erworben und angemeldet werden? Warum nicht, § 4 WaffG gibt in diesem Fall keinen zeitlichen "Mindestabstand" o.ä. vor.

 

Natürlich kann man den Leuten auch anraten, sich dagegen zu wehren und kostenpflichtige Verwaltungsstreitverfahren anzustrengen. Die Frage ist nur, ob da am Ende für den Betroffenen mehr rauskommt als Anwalts- und Gerichtskosten, die man bezahlen darf.

Bearbeitet von Flohbändiger
Geschrieben
  Am 2.5.2018 um 10:07 schrieb carcano:

Dem muss man aber entgegentreten, denn die Rechtsfolgen aus dieser (vertretbaren aber falschen) Auffassung sind katastophal.

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Wenn ich mich nicht irre, ist das Verfahren, an das wir beide jetzt denken, bereits bis zum BVerwG durchentschieden. Da ist also nicht mehr viel, dem man entgegentreten kann.

Geschrieben
  Am 2.5.2018 um 10:00 schrieb Flohbändiger:

Kann und darf die Behörde also, wenn man eine Erlaubnis in Form der Eintragung einer Schusswaffe in eine WBK beantragt, die Zuverlässigkeit prüfen? Sie kann nicht nur, sie muss es sogar.

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Wenn man das konsequent weiterverfolgt müsstest du auch zur Eintrag jeweils noch einmal das Bedürfnis nachweisen. Mit aktueller Verbandsbescheinigung etc. pp. ...

 

Außerdem kann die Behörde jederzeit die Erlaubnisse widerrufen wenn Erkenntnisse usw. - also kein Grund, den Eintrag künstlich zu verzögern.

Geschrieben
  Am 2.5.2018 um 10:40 schrieb erstezw:

Wenn man das konsequent weiterverfolgt müsstest du auch zur Eintrag jeweils noch einmal das Bedürfnis nachweisen. Mit aktueller Verbandsbescheinigung etc. pp. ...

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Ja, muss sie ja auch. Die Verbandsbescheinigung ist ja nur EINE Form des Nachweises. Das heißt aber nicht, dass man das Bedürfnis nicht auch anders nachweisen bzw. prüfen kann.

 

  Am 2.5.2018 um 10:40 schrieb erstezw:

Außerdem kann die Behörde jederzeit die Erlaubnisse widerrufen wenn Erkenntnisse usw. - also kein Grund, den Eintrag künstlich zu verzögern.

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Die aktive Bedürfnisprüfung der Behörde hat aber vor Erteilung der Erlaubnis zu erfolgen. Das hat mit Tatsachen, die ihr möglicherweise nachträglich passiv über Dritte bekannt gemacht werden, nichts zu tun.

Geschrieben
  Am 2.5.2018 um 11:03 schrieb Flohbändiger:

Die aktive Bedürfnisprüfung der Behörde hat aber vor Erteilung der Erlaubnis zu erfolgen.

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Ist sie ja. Bevor die Erlaubnis zum Erwerb in Form von gelber/roter WBK ausgestellt, der Voreintrag vorgenommen oder der Jagdschein verlängert worden ist. Wäre der Eintrag nach Erwerb eine Erlaubnis zum Besitz, würdest du ja zwischen Erwerb und Eintrag illegal besitzen, durch die Verschleppung der Behörde nun ggf. wochenlang.                

 

Geschrieben
  Am 2.5.2018 um 11:08 schrieb erstezw:

Ist sie ja. Bevor die Erlaubnis zum Erwerb in Form von gelber/roter WBK ausgestellt, der Voreintrag vorgenommen oder der Jagdschein verlängert worden ist. Wäre der Eintrag nach Erwerb eine Erlaubnis zum Besitz, würdest du ja zwischen Erwerb und Eintrag illegal besitzen, durch die Verschleppung der Behörde nun ggf. wochenlang.                

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Nein, tue ich nicht, denn der Voreintrag, die gelbe oder rote WBK oder der Jagdschein sind alles Erlaubnisse zum Erwerb und vorläufigen Besitz, bis die Behörde mit ihrer Eintragung und/oder dem Siegel daraus eine dauerhafte Besitzerlaubnis macht. Wenn die Behörde aus der vorläufigen Besitzerlaubnis kurzfristig keine dauerhafte macht, weil sie vorher noch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführt, dann bleibt die vorübergehende Besitzberechtigung halt so lange weiter bestehen, bis die Behörde mit ihrer Überprüfung fertig ist. Da wird gar nichts irgendwann illegal.

 

Die Verfahrensweise ist sicherlich lästig für jeden Betroffenen, weil man es bisher gewohnt war, Waffen wesentlich einfacher und schneller eingetragen zu bekommen. Mehr aber nicht, auch wenn ich einen noch so großen Aluhut trage.

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