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IGNORED

Dienstwaffe mit nach Hause nehmen


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Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb schiiter:

 

Das ist eigentlich leicht zu begründen.

Der Andere hat diese Pflichten nicht. Daher gewährt man ihm auch das Mittel nicht.

Auch das ist leicht zu begründen.

 

Es sind also andere Gründe, als die von dir gedachten.

In diesem Fall geht es aber nicht um Pflichten sondern um den Eigenschutz. Diese Gefährdung hat der jenige, der den Stempel unter den Abschiebebescheid, der das Flugzeug fliegt oder wer auch immer auch!

 

Zum Thema Tresore. Einem Bekannten von mir wollte der AG auch einen Schrank bezahlen. So wie seinen Kollegen auch. Man wollte gerne das die Waffen zu Hause gelagert werden. Haben alle abgelehnt. Was zwar keiner sagte, aber wo es drauf hinaus gelaufen wäre, das die Wache Nachts nicht mehr besetzt gewesen wäre. Weil man müsste bessere Tresore und eine Alarmanlage installieren in der Wache wenn unbesetzt. Das war wie immer zu teuer. Ist schon Jahre her. Letztendlich ist die Wache heute noch rund um die Uhr offen. Das ist nämlich das was hilft. Der Schutzmann in der Nähe, nicht der, der 30km entfernt ist.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Iggy:

Soweit ich weiß, ist das nicht auf dem Mist des Forums gewachsen, sondern plusminus O-Ton in der Urteilsbegründung zu dem Fall, auf den hier stillschweigend Bezug genommen wird.

So weit ich mich erinnere, ging das ja bis zum BGH ...

 

Die Urteilsbegründung war übrigens ... INTERESSANT.

 

Ich finde als Ausgangpost nur die Aussage der Gewerkschaft. Lagerung der Dienstwaffe (welche ja geführt werden darf) und Übernahme der Kosten durch die kostenverursachende Stelle.

Gerne mehr Details.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schiiter:

Ja. DIe GEsetze geben das genau so her. Daher wird jeder korrakt nach dem Gesetz behandelt.

Da wäre schön. Ist aber nur ein Traum.

Geschrieben

Man macht sich schon noch die Mühe, das Grundgesetz und sie einzelnen Gesetze immer entsprechend anzupassen.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb callahan44er:

Was aber bei einem kleinen Schrank wo gerade eine Plempe und 2 Magazine reinpassen müssen auch nicht so teuer ist, wie ein Schrank für einen halbwegs Ambitionierten Sportschützen. Ich hörs schon: So ein Schrank ist für 250.- zu haben, ich weiß nicht wo da das Problem ist.

Zuallererst muss mal ein Pflichten- / Lastenheft und eine Technische Richtlinie erstellt werden.

 

Dann erfolgt die europaweite Ausschreibung inkl. Erprobung durch die Bundesanstallt für was weiß ich denn....

 

Danach muss das Teil erst mal eine Versorgungsnummer bekommen.

 

Und wenn er dann ausgeliefert wurde, stellt man fest, dass keine dienstlich gelieferten Batterien für das Elektroschloss dabei waren. Und wenn die dann drin sind, sind sie nach drei Monaten leer und die spanische Bedienungsanleitung hilft in diesem Fall nicht weiter. Wobei eigentlich würde ich es ja lieber den Tschechen gönnen, den Deal zu machen...

Geschrieben

Das kann man umgehen. MAn muss den Schrank ja nicht zur Verfügung stellen, sondern nur die "Aufwandspauschale" für ein Behältnis mit Eigenschaften XY tragen.

Geschrieben

Wäre mal interessant zu wissen ob 19er sofern es Sowas noch gibt und waffenscheininhaber auch ungeladen aufbewahren müssen. 

Beim Kauf des waffenschranks kämen ja zunächst mal 30 % von der Steuer zurück und pvb bekommen in vielen Shops 10 %. Also wird sich die Belastung in Grenzen halten. Mir stellt der Arbeitgeber ja auch keinen Anzug und den kann ich auch nicht von der Steuer absetzen.

 

Es gibt dienstvorschriften , ich meine in Hessen und Bayern, das die Waffen nicht im Urlaub bzw. Bei längerer privater Abwesenheit vom Wohn oder Dienstort nicht geführt werden dürfen. Dafür gibt's in BY auch die ersatzbescheinigung  damit auch wirklich gilt 24/7/365

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb kulli:

. Mir stellt der Arbeitgeber ja auch keinen Anzug und den kann ich auch nicht von der Steuer absetzen.

Sollte es vom Arbeitgeber geforderte Schutzkleidung sein gitb es versch. Möglichkeiten, z.B.:

stellen

bezahlen

steurliche Anrechenbarkeit

 

Das kennt man doch von jeder Baustelle oder bei Schnittschutzhosen im Forst, ja sogar Schalldämpfer.

Vom Arbeitgeber veranlasste Kosten sind zu tragen, solange es eben nicht zum normalen privatem Gebrauch tauglich ist.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb schiiter:

Ich finde als Ausgangpost nur die Aussage der Gewerkschaft. Lagerung der Dienstwaffe (welche ja geführt werden darf) und Übernahme der Kosten durch die kostenverursachende Stelle.

Gerne mehr Details.

 

Du weißt doch, wie es sich themenmäßig im Forum entwickelt.

Ein Vorschreiber hat berichtet, zumind. in einem Bundesland würden die durchgeladenen Polizeipistolen nur in Blechspinden gelagert, Knight wies danach zurecht darauf hin, daß eine im Tresor gelagerte geladene Waffe zur Unzuverlässigkeit führt.

 

Irgendwann ist man sich nicht mehr sicher, wer was bei seinen Antworten im Hinterkopf hatte.

 

Es hat sich aber schon in Deiner Antwort auf erstezw ein gewisser Zsh. zu Obigem aufgedrängt.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

Geschrieben

Mehr bewaffnete von den Guten (und wenns Beamte in ihrer Freizeit sind) auf der Straße halte ich nicht für verkehrt, aber man sollte sich auch nicht zu viel davon versprechen. Wenn viele von denen schon im Dienst so tun, als mache das Ziehen der Pistole dauerhaft impotent und sich statt dessen lieber von Halbwüchsigen zusammentreten lassen, dann dürfte sich diese Einstellung nach Feierabend nicht ändern.

 

Die zentrale Frage im vorliegenden Fall mit dem Bundespolizisten wäre ja, woher die Kaftanträger dessen Namen und Adresse kennen. Entweder eine undichte Stelle in den eigenen Reihen bzw. der politischen Ebene oder Islamisten arbeiten mit linken Gruppen zusammen (was in Deutschland nicht das erste Mal wäre).

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb chief wiggum:

Die zentrale Frage im vorliegenden Fall mit dem Bundespolizisten wäre ja, woher die Kaftanträger dessen Namen und Adresse kennen. Entweder eine undichte Stelle in den eigenen Reihen bzw. der politischen Ebene oder Islamisten arbeiten mit linken Gruppen zusammen (was in Deutschland nicht das erste Mal wäre).

Hadmut Danisch vertritt schon länger die These, dass es eine Zusammenarbeit zwischen Islamisten und Linken gibt. Wirf mal das hier bei google ein: 

site:www.danisch.de linke islamisten

Es kommen dann jede Menge Links zu Artikeln von Hadmut Danisch. Ist natürlich ein Blog, daher eher weniger Grundlagenartikel sondern Beobachtungen in der Presselandschaft und auf linken Veranstaltungen. Die Artikel jeweils garniert mit interessanten Quellen.

 

Ich habe mir den Text leider nicht weggespeichert, aber es gab mal von anderer Seite einen sehr interessanten Text über Ideologien. Danach gäbe es in der westlichen Welt aktuell drei dominante Ideologien. Nationalismus, Sozialismus und Islamismus. Sozialisten haben dabei die Tendenz sich an andere, als stark wahrgenommene Ideologien anzukoppeln. Auf diese Weise ist etwa der Nationalsozialismus entstanden, später dann der ökologische Sozialismus der Grünen und heute halt der islamische Sozialismus. Die Hoffnung der Linken ist dabei zunächst eine Revolutionäre Grundstimmung zu erschaffen und dann die Revolution zu übernehmen. Hat in der französischen Revolution funktioniert und später bei den zwei russischen Revolutionen.

Geschrieben (bearbeitet)

Alle gemein haben sie, dass es den Menschen einfach nicht erlaubt sein soll frei und friedlich Leben nach eigenen Vorstellungen zu leben.

 

Ideologien sind insgesamt zum k.o.t.z.e.n.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb chief wiggum:

...

 

Die zentrale Frage im vorliegenden Fall mit dem Bundespolizisten wäre ja, woher die Kaftanträger dessen Namen und Adresse kennen. Entweder [1.] eine undichte Stelle in den eigenen Reihen bzw. der politischen Ebene oder [2.] Islamisten arbeiten mit linken Gruppen zusammen (was in Deutschland nicht das erste Mal wäre).

 

3. Observation.

Geschrieben

...oder andere Informationsgewinnung (wie Befragungen).

Das Feld ist weit.

Ich gehe mal davon aus, dass es Fotodokumentationen der Abschiebungen gibt.

Ab dann ist es nicht mehr schwer den Rest herauszubekommen.

 

Mich würde nichtmal wundern, wenn die deutsche Bürokratie dafür eine extra Liste bereithält.

Deutsche Soldaten musten ihren Personalausweis ja auch für die "Einreise" nach Afghanistan in Usbekistan (89% Moslems) abgeben.

MAn macht Daten also leicht verfügbar.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb SchwererReuther:

 

3. Observation.

 

Schlimm genug, aber dann müßten die sich halt vermummen, wie es ja auch bei den SEKs die meiste Zeit geschieht.

So what ...

 

Aber ich fürchte, die Lernkurve ist noch laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaang ...

Geschrieben

Ich weiß nicht, warum ihr euch alle so aufregt. Für Ottonormalo erlischt die Zuverlässigkeit, wenn er eine geladene Waffe zu Hause im Schrank hat, ja. Bei einem Polizeibeamten eben nicht! Und das hat nichts mit "einige sind gleicher..." zu tun, sondern es steht einfach so im Gesetz. Wer sich mal den § 55 WaffG anschaut, versteht auch, warum. Das WaffG gilt nämlich nicht für PVB's und andere, dort aufgeführte, Personengruppen. Aus!

Lediglich der Dienstherr kann Regelungen erlassen, wie und ob die Dienstwaffe zu Hause aufbewahrt werden darf. Und im Land Berlin heißt es, "gegen unbefugten Zugriff und gegen Wegnahme gesichert" aufbewahren. Im Urlaub oder bei längerer Krankheit hat die Waffe auf der Dienststelle hinterlegt zu werden. Das Führen in der Freizeit ist dem PVB im Land Berlin per Erlass des PolPräs aus 2017?, kann auch schon 2016 gewesen sein, per se verboten. Führen nur noch auf dem Wege vom und zum Dienst. Ausnahmen müssen beantragt und natürlich genehmigt werden.

 

Damit, meine ich, bedarf es keiner Diskussion, ob die Behörde dem einzelnen Beamten einen privaten Tresor bezahlen soll/muss/darf/kann/könnte....

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb donparasol:

es steht einfach so im Gesetz.

Nein. Damit meine ich nicht was den Privilegierten nach §55 angeht sondern den Normalbürger.

 

Zitat

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Da kannst du weitersuchen, von ungeladen oder geladen steht nichts im Gesetz.

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb SchwererReuther:

 

3. Observation.

Selbst dafür braucht es Insiderinformationen.

 

Völlig ohne wären das ein Aufwand und auch handwerkliche Voraussetzungen, die ich den Kaftanträgern nicht zutraue. Und nein, ich unterschätze die nicht, lese regelmäßig veröffentlichte US Berichte aus Irak und A-Stan, wo auf der Gegenseite noch ganz andere Kaliber zugange waren bzw. sind.

Eher das, was schiiter beschreibt. Mich würde es nicht wundern, wenn irgendein "Flughafenbeamter" in Kabul mit deren Pässen für ein paar Minuten im Nebenraum verschwindet.

 

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb chief wiggum:

Selbst dafür braucht es Insiderinformationen.

Warum? Man stellt sich vor die Dienststelle und wartet

bis derjenige herauskommt und heimfährt. Da ist auch

für Kaftanträger zu machen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb donparasol:

Das Führen in der Freizeit ist dem PVB im Land Berlin per Erlass des PolPräs aus 2017?, kann auch schon 2016 gewesen sein, per se verboten.

 

Wie ist das eigentlich mit dem jederzeitigen "sich-selbst-in-Dienst-versetzen-können" eines PVB?

 

Der kann sich dann zwar formal in Dienst versetzen, steht hinsichtl. der dienstlichen Einsatzmittel dann aber ggf. (bildlich gesprochen) "in der Unterhose" da.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb WOF:

Warum? Man stellt sich vor die Dienststelle und wartet

bis derjenige herauskommt und heimfährt.

Und dann weiß man, dass genau dieser Bundespolizist an einem Abschiebeflug teilgenommen hat? Und selbst wenn man den beim Abflug gesehen hat, weil man sich unter die Bahnhofsklatscherdemo gemischt hat, weiß man wann der wieder zurückkommt, wo er das Gebäude verlässt und nach Hause fährt?

Schon mal jemanden observiert? Ich meine jetzt nicht wie bei RTL2 im Nachmittags-TV, wo man einen Tag lang 15m vor dem Gebäudeeingang  parkt, um der Zielperson dann Stoßstange an Stoßstange hinterher zu zuckeln. 

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben

Den BuPo vom Flug 117 wiederzufinden ist etwas schwieriger.

Ich hatte den PVB vom nächsten Revier im Sinn. Machbar ist

das aber mit entsprechendem Aufwand. (Nein RTL kriegt das

eher nicht hin)

 

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