Zum Inhalt springen
IGNORED

Dienstwaffe mit nach Hause nehmen


Heiko24

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

 

lest doch mal den folgenden Artikel(bei Interesse)

 

https://m.focus.de/politik/deutschland/nach-abschiebung-polizist-bedroht-polizei-gewerkschaft-fordert-auskunftssperre_id_8386740.html

 

Ich zitiere mal aus diesem:

 

Zitat

 

Waffenschränke für Beamte

Die Bundespolizeigewerkschaft will deshalb den Polizisten auch die Gelegenheit geben, ihre Dienstwaffen zum Eigenschutz mit nach Hause zu nehmen. „Wer sich bedroht fühlt, muss seine Waffe mitnehmen können. Damit Polizisten dies tun können, muss der Dienstherr künftig die Waffenschränke bezahlen. Bisher mussten das die Kollegen selbst tun.“

 

Wie steht ihr zu dieser Forderung?? Angemessen??Überzogen?? Gerecht??Ungerecht??

Ist auf eurer Seite für diesen Wunsch seitens der Polizei Verständnis vorhanden??

 

 

 

 

 

Bearbeitet von knight
Formatierung entfernt
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

MAcht ein Arbeitgeber Auflagen, hat er die Kosten zu tragen.

Sehe keinen Diskussionsgrund.

Der Arbeitgeber kann sich ja seine Auflagen aussuchen.

ICh würde einfach sagen, er solle die Aufbewahrung nicht so hoch ansetzen.

Verschlossen (Sicherung gg. unberechtigten Zugriff) reicht.

Also so wies zum Schlüssel im Gesetz steht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin! Für die hiesige Polizei gelten andere Vorschriften wie für den Otto Normal Sportschützen. Da wird die Abschussrampe auch fertig durchgeladen auf der Wache im Fach (Blechschrank) deponiert. Zumindest in Hessen ist es dem Beamten noch erlaubt, das Eisen mitzunehmen und natürlich auch zu führen. Und selbst die BuPol darf eh schon mitnehmen und privat führen. Daher verstehe ich 

vor 17 Minuten schrieb Heiko24:

Gelegenheit geben, ihre Dienstwaffen zum Eigenschutz mit nach Hause zu nehmen.

nicht, weil das ohnehin schon geht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gegen die Abschiebung verurteilter VergewaltigerInnen, KinderschänderInnen und übelster GewaltstraftäterInnen übrigens.

DIese HerrInnenschaften liegen denen am HErzen.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Minuten schrieb dpolli:

Lasse mal machen, und der Beamte wird festestellen, wieviel so eine Waffe im privaten Haushalt, versperrt im Schrank und ungeladen, zum Schutz hilft.

Vermutlich mehr als die Waffe auf der Dienststelle oder die im Holster der entfernten Streife.

Wenn sich die Kriminellen  ins Schlafzimmer gebeamt haben, wirds natürlich zeitlich und räumlich enger.

Dazu kommt natürlich die Erlaubnis des Führens, wenn man nicht zu Hause ist.

Es wäre zu begrüßen, wenn es mehr verpflichtend wäre. Dann gäbe es im Bedarfsfall mehr potenzielle Helfer auf der Straße.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In meinem Dienstausweis stand: Ist berechtigt zum Führen der Schußwaffe".

Ein PVB ist Dauerwaffenträger und die Aufbewahrung unterliegt den jeweiligen Dienstvorschriften.

 

Zu DDR-Zeiten wurden Kripo-Beamte beim Betreten der Dienststelle in regelmäßigen Abständen kontrolliert ob sie die Waffe auch vorschriftsmäßig am Mann hatten, denn da war das Führen Pflicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb schiiter:

Als BErliner LAndespolizist ja nicht mehr ;)

Ja,weil angeblich die dortigen Polizisten unverantwortlich mit ihren Dienstwaffen umgingen und so... Das stärkt den dort ohnehin überlasteten Polizisten natürlich total den Rücken, wenn ihr Dienstherr solches Vertrauen in sie hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ev. ein Lied singen um die Täter zu verwirren.

Manchmal soll man sich aber lieber einpullern.

Allgemein helfen auch noch Gummibändchen.

Anti-Grabsch-Flyer

Und Schutzzelte vor Schutzbedürftigen-aber nur wenn die verpollert wurden und mit MP gesichert werden.

 

...aber eins ist Fakt: Wer die vorgeschrieben Armlänge Abstand konsequent einhält, vermeidet jeden Kontakt.

Eigentlich der sicherste Tipp.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Thema ist ja mehrdimensional und daher nicht in wenigen Worten abzuhandeln.

 

Auf der einen Seite würde ich denjenigen natürlich eine Waffe zu Hause zum Selbstschutz zugestehen. Aber eben vielen Ottonormalos auch. Und da kommt dann schon der Punkt rein, warum dem einen erlaubt sein soll, was dem anderen nicht erlaubt ist. Das einfach auf die geltende Rechtslage zu reduzieren ist eben schon eine Verkürzung der Diskussion auf das was ist. Wenn das der Maßstab sein soll, bräuchte man ja gar nicht über das Thema reden. Da muss schon erlaubt sein, über den Tellerand hinaus zu diskutieren.

 

Einem Ottonormalo würde man jedenfalls schnell erklären, dass es geeignetere Mittel gäbe bzw. dass wenn der typische salafistische Terrorist dem Polizisten beim Verlassen des Hauses hinter dem Gebüsch (damit ist nicht der User gleichen Namens hier gemeint...) auflauert, dass er dann sowieso keine Möglichkeit mehr hat, die Waffe zu ziehen.

 

Bei einem Ottonormalo führt eine im Tresor gelagerte geladene Waffe zur Unzuverlässigkeit. Da muss man schon hinterfragen dürfen, welches Sachmerkmal denn bei einem Polizisten diese Unzuverlässigkeit behindert. Aber wenn es das nicht gibt, dann kann man ja nicht Leuten, die für den Umgang mit Waffen nicht zuverlässig sind, auch noch Waffen in die Hand drücken und sie diese mit nach Hause nehmen lassen.

 

Ob der Arbeitgeber die Tresore bezahlen muss, ist mir am Ende sogar egal. Ich fänd's sogar gut, wenn er das muss. Dann kann er gleich seine eigene Medizin fressen. Wir können ja davon ausgehen, dass 0er oder 1er angeschafft werden, oder?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb knight:

Auf der einen Seite würde ich denjenigen natürlich eine Waffe zu Hause zum Selbstschutz zugestehen. Aber eben vielen Ottonormalos auch. Und da kommt dann schon der Punkt rein, warum dem einen erlaubt sein soll, was dem anderen nicht erlaubt ist

Man braucht immer ein Einfallstor. Daran kann man später alles hinterfragen. Es steigert zumindest die Chancen.

Am Ende kann es dann doch noch einfach nicht gewollt sein.

 

Dem Einen ist es dann auch nicht einfach nicht nur erlaubt, sondern es sind eben Pflichten damit verbunden. Zur Erfüllung dieser Dienstpflichten gibt man ihm das Werkzeug mit. Die LAgerung daheim (wie ist offen) ist nur das logische Ende, aber nicht der Grund.

Das ist eigentlich leicht zu begründen.

Der Andere hat diese Pflichten nicht. Daher gewährt man ihm auch das Mittel nicht.

Auch das ist leicht zu begründen.

 

Es sind also andere Gründe, als die von dir gedachten.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb Thomas Weber:

Vor dem Gesetz sind alle gleich?

Manche sind eben gleicher.

Wahrscheinlich würde der Wahnsinn schneller beendet wenn die betroffenen Beamten sich mal kollektiv krankmelden würden, so wie die Piloten von Air Berlin. Hat denen zwar nichts genutzt, die Diskussion über Arbeitsbedingungen hat es aber sehr belebt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb erstezw:

Manche sind eben gleicher.

Wahrscheinlich würde der Wahnsinn schneller beendet wenn die betroffenen Beamten sich mal kollektiv krankmelden würden, so wie die Piloten von Air Berlin. Hat denen zwar nichts genutzt, die Diskussion über Arbeitsbedingungen hat es aber sehr belebt.

Anscheinend gibt es gar kein Problem.

Sie demonstrieren ja nicht einmal.

Man hört immer nur aufgeregtes Gezeter von Funktionären-was ja deren Jobbeschreibung ist.

Wir brauchen uns also keine SOrgen um die Polizei machen.

Die sind zufrieden und machen ihren Job einfach weiter. Besondere Motivation braucht man da nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb erstezw:

Der Aufhänger war: entladen, verschlossen, nutzlos - geladen, verschlossen, untragbar

Das ist aber nur etwas, was das Forum beisteuerte. Davon ist offfiiell nichts geschrieben.

Meine Waffen sind ebenfalls entladen und verschlossen. Ich würde sie jedoch auch für diesen Zweck nicht als nutzlos einstufen.

Meint jemand es taucht überraschend einer daheim direkt neben ihm auf und es geht nur noch um die Duellsituation?

 

Ich habe lediglich klargestellt, warum Polizisten Waffen außer Dienst führen (Dienstpflichten) können.

Am Ende dessen steht dann eben die Aufbewahrung. Dazu geben die Dienstherren Vorgaben heraus.

DIe Gewerkschaft möchte nun, dass der Besteller auch zahlt. Ansich logisch.

Dabei nutzen sie gerade eine aktuelle Lage oder eben den allgemeinen Eigenschutz.

Mehr ist nicht dran.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

 

 

Zu DDR-Zeiten wurden Kripo-Beamte beim Betreten der Dienststelle in regelmäßigen Abständen kontrolliert ob sie die Waffe auch vorschriftsmäßig am Mann hatten, denn da war das Führen Pflicht.

Ha ha ha! Genau davon hab ich einen im Verein. Der ist mit Sicherheit kein Spinner. Der sagte das gerade bei der Kripo, wo er war, kaum einer die Plempe mit hatte. Es gab einfach keinen Grund!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb knight:

 

Ob der Arbeitgeber die Tresore bezahlen muss, ist mir am Ende sogar egal. Ich fänd's sogar gut, wenn er das muss. Dann kann er gleich seine eigene Medizin fressen. Wir können ja davon ausgehen, dass 0er oder 1er angeschafft werden, oder?

 

Was aber bei einem kleinen Schrank wo gerade eine Plempe und 2 Magazine reinpassen müssen auch nicht so teuer ist, wie ein Schrank für einen halbwegs Ambitionierten Sportschützen. Ich hörs schon: So ein Schrank ist für 250.- zu haben, ich weiß nicht wo da das Problem ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 40 Minuten schrieb schiiter:

Das ist aber nur etwas, was das Forum beisteuerte. Davon ist offfiiell nichts geschrieben.

...

Soweit ich weiß, ist das nicht auf dem Mist des Forums gewachsen, sondern plusminus O-Ton in der Urteilsbegründung zu dem Fall, auf den hier stillschweigend Bezug genommen wird.

So weit ich mich erinnere, ging das ja bis zum BGH ...

 

Die Urteilsbegründung war übrigens ... INTERESSANT.

 

 

Grüße

 

Iggy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.