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Geschrieben

Meine Anfrage an die Landespolizeidirektion Salzburg:
"Ich habe eine Einladung zu einer Veranstaltung in der Slowakai (Nationale Meisterschaft IPSC Büchse).
Dafür muss ich meine im Europ. Feuerwaffenpass eingetragene Oberland Arms AR15 .223 mitnehmen.
Die Reiseroute soll dabei von Deutschland durch Österreich führen, Ein- und Ausreise innerhalb weniger Stunden (ohne Umwege oder Übernachtung).
Darf ich meine Waffe (AR15) mit Europäischen Feuerwaffenpass EFWP für diesen Wettkampf durch Österreich transportieren?
Muss ich den Waffenkoffer evtl. an der Grenze noch zusätzlich vom Zoll versiegeln lassen oder sonstige weitere Maßnahmen treffen?"

Antwort:
"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass es genügt, wenn Sie die Waffe sicher verwahrt transportieren.
Ein versiegeln ist nicht erforderlich.
Zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass müssen Sie noch die Einladung für die Teilnahme zur Meisterschaft mitnehmen.
Im Fall einer Kontrolle auf öst. Staatsgebiet, können Sie sich auf § 38 Abs. 3 Zif. 2 des österreichischen Waffengesetzes berufen.

Mit freundlichen Grüßen"

 

Anfrage beim österreichischen Innenministerium :
Antwort:
"Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 10.1.2018 teilt das Bundesministerium für Inneres mit, dass es sich bei der von Ihnen angefragten Schusswaffe „Oberland Arms AR15 .223“ nach ho. Rechtsansicht um Kriegsmaterial im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes BGBl. Nr. 540/1977 idgF. und der Bezug habenden Verordnung BGBl. Nr. 624/1977 handelt.
Der Erwerb, der Besitz und das Führen sind in Österreich nur mit einer Ausnahmebewilligung des Bundesministeriums für Landesverteidigung gem. § 18 Waffengesetz1996 idgF. (WaffG) erlaubt.
Für die Durchfuhr durch Österreich bedürfte es zudem grundsätzlich einer Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz (KMG).
Eine Mitnahme/Durchfuhr der genannten Schusswaffe durch Österreich, auch wenn diese Waffe in einem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, ist daher nicht zulässig."

 

 

Zwei zuständige Behörden, zwei diametral entgegengesetzte Antworten. Was tun?

Geschrieben (bearbeitet)

Der zweiten Aussage glauben, denn diese ist richtig.

Antwortender #1 glaubt vielleicht, dass deutsche OA-Waffen in Österreich den gleichen rechtlichen Status haben als AT-gesetzeskonforme OA-Waffen. Das ist aber nicht der Fall.

Bearbeitet von German
Geschrieben

Die Rechtsansicht des IM ist richtig. Schlussendlich transportierst du eine Kat A durch Österreich. Das kontrollierende Polizisten da auch mal 2 Augen zudrücken oder es nicht besser wissen( wie in der Antwort der Polizei Salzburg), macht es nicht besser. 

 

Nicht ohne Grund kauft so mancher bayrischer Sportschütze bei einem Nürnberger Händler das OA 15 als AT-Version um das Problem zu entschärfen (etwa wenn man oft Matches in AT oder der Slowakei  bestreitet)

 

 

Was noch gut zu Wissen ist. Die Zuständigkeit für Kat A Waffen ist in Österreich geteilt. Alle Kat A bezüglich Kugel-Halbautomaten klärt das IM, aber bei VSRF ist die jeweilige Waffenbehörde bzw. die Landespolizeidirektion zuständig. D.h. ein Transport einer VSRF (KAT A) durch Tirol zu einem Match in Südtirol ist mit Genehmigung der Landespolizeidirektion Tirol durchaus möglich. Bei mehreren Bundesländern, dann von allen Landespolizeidirektionen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Das Innenministerium, dem die Polizei in Österreich unterstellt ist, hat dir eine Mitnahme ja schriftlich untersagt hat. Ober sticht Unter. Daher hat es auch keinen Sinn, sich auf die untergeordnete Polizeidirektion zu berufen... Wenn du mit Waffe einreist, obwohl du ja schriftlich den Bescheid bekommen hast, wird dir das, sollte es rauskommen, sicher schwer auf die Füße fallen... Ich an deiner Stelle würde fliegen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist ja lustig. Auf Fatzebook war die selbe Diskusion. Es wurden auch offizielle Stellen befragt, mit anderem Ergebnis. Hier kam aber auch schon mal das von dir genannte raus. Selber Fall. Hier ist allerdings das ganze genau andersrum beschrieben.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450210.html

 

Und jetzt bitte nicht sagen, dass das für in Ösi verbotene Waffen nicht zählt. Ich finde das müsste dann da drin stehen.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Der EFP gilt in Österreich ohnehin wie ein echter Reisepaß. Die Waffen darauf brauchen tatsächlich ein "Visum". Selbst wenn die Waffe nicht verboten wäre, müßtest Du das vorher beantragen, bei der Hauptmannschaft wo Du das erste mal die Grenze überqueren wirst, den EFP dort hin schicken und warten bis er mit Visa wieder zurück ist. Laut der Hauptmannschaft in Reutte können für die Durchreise durchaus Ausnahmen gemacht werden. Auf welcher rechtlichen Basis kann ich aber nicht sagen, dazu kenne ich das Ö-WaffG nicht gut genug.

 

EDIT:

Diese Ausnahme bezog sich auf eine VSRF.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben (bearbeitet)

Das wäre ja auch zu einfach wenn in der EU in allen Ländern die gleichen Regeln gelten würden.

Eigentlich alle haben irgendwelche Sonderreglungen die hinterfragt werden sollten bevor man dort mit Waffen und Munition einreist. Nicht einmal der Europäische Feuerwaffenpaß ist einheitlich und sieht von Land zu Land anders aus.

Es gibt auch keine Zusammenfassung dieser Nationalen Sonderregelungen oder Verbote , jedenfalls ist mir keine bekannt.

Für jedes EU Land muss man sich die Infos mühsam zusammensuchen und dabei hoffen keine Fehler zu machen.

Selbiges Thema bei Kauf von Munition und Pulver im Ausland, da wurden teilweise die Gebühren für Verbringungsgenehmigungen so hoch gesetzt, das ein Kauf nicht mehr lohnt. Freier Handel sieht für mich anders aus.

Beispiele:
ihr wollt auf ein Airsoftturnier in die Niederlande mit eueren F Pistole, was ist zu beachten?

Darf ein Niederländer sein 16+ Joule in die BRD zu einem Field Target Turnier mitnehmen? In NL sind diese Luftgewehre nicht WBK pflichtig.

Ein Franzose kommt zu einem Deutschen Airsoftturnier und bringt seine Pistole ohne F Stempel mit, darf er das?
Ihr wollt auf ein Match nach Italien eure 9Para Pistole und den.223 Selbstlader mitnehmen, dabei fahrt ihr durch Österreich.

In Frankreich fahrt ihr zu einem Longrange Wettbewerb und nehmt euren .338 Repetierer mit, darf man diese Waffe nach Frankreich mitnehmen?

Nach NL seit ihr zu einer Vorderladermeisterchaft eingeladen, was ist bei der Einreise in die Niederlande zu beachten?

Danach fahrt ihr nach PL zu einem SD Kurs und nehm eure 40ziger nebst 2000 Schuss Munition mit, geht das?

Und zum Schluss, ihr schiesst mit VL Modelkanonen und plant selbige nach NL,B, und F einzuführen, was ist zu beachten?

Viel Spaß beim suchen.

 

 

Christo

 

 

Bearbeitet von christo
Geschrieben

Und manche Länder unterscheiden bei gleichen Waffen und gleichem Anlaß noch nach der Herkunft des Besuchers, und zwar nicht nach EU/nichtEU sondern innerhalb der EU. Z.B: Schweden diskriminiert deutsche europäische Besucher ggbr. skandinavischen europäischen Besuchern. "Mein" EU Abgeordneter hat erst ganz lauf gekläfft und am Schluß (also nach knapp einem Jährchen) den Schwanz eingezogen.

Geschrieben

Na ja meistens kann der Einladende da schon eine Menge durch Kommunikation in der Einladung leisten. So würde ich etwa Italiener aufklären bzgl. VSRF in Deutschland und Mindestlänge etc. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

Einfach wäre das alles was im jeweilgen EFP des ausstellenden Landes eingetragen ist, zum. zur Durchreise erlaubt ist.

 

Nein, einfach wäre, wenn alle Mitgliedsländer die Regeln für Schußwaffen und den EFP genau so übernommen hätten, wie die EU es formuliert hat. Also klare und überall gleiche Einteilung in Kategorien A, B, C und D, und fertig.

 

Warum aber eine einläufige Einzelladerflinte laut EU Kat D in Deutschland aber Kat B ist, und eine VSRF laut EU zur Kat C, in Deutschland Kat B und Österreich Kat A sein muß, das versteht doch niemand mehr.

 

Ich halte nicht viel von der EU, aber wenn sie schon Regeln zur Vereinfachung einführt, dann sollten die MGL diese Regeln auch einhalten, und nicht wieder jeder auf seine Art erweitern und verkomplizieren. So hätten wir den EFP auch gar nicht einführen müssen, er wird doch in jedem Land anders gehandhabt. Also keine Änderung zum vorherigen Stand mit eigenständigen Waffengesetzen.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Fyodor:

 

Nein, einfach wäre, wenn alle Mitgliedsländer die Regeln für Schußwaffen und den EFP genau so übernommen hätten, wie die EU es formuliert hat. Also klare und überall gleiche Einteilung in Kategorien A, B, C und D, und fertig.

 

Warum aber eine einläufige Einzelladerflinte laut EU Kat D in Deutschland aber Kat B ist, und eine VSRF laut EU zur Kat C, in Deutschland Kat B und Österreich Kat A sein muß, das versteht doch niemand mehr.

 

Ich halte nicht viel von der EU, aber wenn sie schon Regeln zur Vereinfachung einführt, dann sollten die MGL diese Regeln auch einhalten, und nicht wieder jeder auf seine Art erweitern und verkomplizieren. So hätten wir den EFP auch gar nicht einführen müssen, er wird doch in jedem Land anders gehandhabt. Also keine Änderung zum vorherigen Stand mit eigenständigen Waffengesetzen.

Weiß nicht was daran einfach ist. Da muß dann wieder alles und überall geändert werden. Einfach ist das zu akzeptieren was wo anders auch erlaubt ist. Bei den Änderungen muß irgeneiner wieder auf was verzichten, was er bis jetzt durfte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb STS62:

"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass es genügt, wenn Sie die Waffe sicher verwahrt transportieren.
Ein versiegeln ist nicht erforderlich.
Zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass müssen Sie noch die Einladung für die Teilnahme zur Meisterschaft mitnehmen.
Im Fall einer Kontrolle auf öst. Staatsgebiet, können Sie sich auf § 38 Abs. 3 Zif. 2 des österreichischen Waffengesetzes berufen.

Mit freundlichen Grüßen"

Diese Antwort würde stimmen, wenn es sich bei diesem um ein Oberland Arms AR15 "Austria" handelt. Das sind Waffen mit einer Art "Typisierung" des BMI für Österreich.

OA15 dieser Art sind hierzulande sogar recht weit verbreitet und gelten als Kat. B. Alle anderen OA15 sind Kat A.

 

Behördlicherseits (va. für den ö. Zoll) gibt es diese weiterführende Literatur

VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&dokumentId=9512deac-b46a-451f-a38d-abde3d026b2d

 

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&dokumentId=7e129a76-d327-4add-aa4c-b77f7f496997

 

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben

Mich irritiert folgender Absatz auf der Seite des Österreichischen Kanzleramtes zum Thema"Mitbringen einer Schusswaffe nach Österreich aus einem anderen EU-Staat, der Schweiz oder Liechtenstein im Rahmen einer Reise"
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450210.html

"Einer Bewilligung bedürfen nicht (...) Sportschützinnen/Sportschützen für bis zu drei Schusswaffen und dafür bestimmte Munition, sofern diese Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und die Betroffene/der Betroffene als Anlass ihrer Reise/seiner Reise je nachdem eine bestimmte (...) Sportausübung nachweist."

Als juristischer Laie hätte ich mir da gar keine weiteren Fragen gestellt.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb STS62:

 

 

Zwei zuständige Behörden, zwei diametral entgegengesetzte Antworten. Was tun?

  Da würd ich glatt mit der Jeweils anderen Antwort bei beiden Nachfragen

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb weyland:

Mich irritiert folgender Absatz auf der Seite des Österreichischen Kanzleramtes zum Thema"Mitbringen einer Schusswaffe nach Österreich aus einem anderen EU-Staat, der Schweiz oder Liechtenstein im Rahmen einer Reise"
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450210.html

"Einer Bewilligung bedürfen nicht (...) Sportschützinnen/Sportschützen für bis zu drei Schusswaffen und dafür bestimmte Munition, sofern diese Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und die Betroffene/der Betroffene als Anlass ihrer Reise/seiner Reise je nachdem eine bestimmte (...) Sportausübung nachweist."

Als juristischer Laie hätte ich mir da gar keine weiteren Fragen gestellt.

In diesem Text von help.gv.at hat man vergessen zu erwähnen, dass der EFWP nicht für Kat. A gilt (wo es nationale Feinheiten gibt, und das nationale Waffenrecht vorzieht).

 

Ansonsten kann man die eingangs oben zitierte LPD Salzburg durchaus beim Wort nehmen.

Auch bei den Einladungen zu Schießveranstaltungen übrigens.

 

Die Salzburger Jägerschaft geht bei ihrem Schießzentrum in Stegenwald sogar soweit, Vordrucke zur allfälligen Selbsteinladung aufzulegen. :pardon:

(Würde mich allerdings diesbezüglich sicherheitshalber noch mal dortselbst vergewissern).

http://www.sbg-jaegerschaft.at/jagdzentrum/allgemeine-informationen/mitfuehren-von-schusswaffen-aus-dem-ausland/

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb horidoman:

Diese Antwort würde stimmen, wenn es sich bei diesem um ein Oberland Arms AR15 "Austria" handelt. Das sind Waffen mit einer Art "Typisierung" des BMI für Österreich.

OA15 dieser Art sind hierzulande sogar recht weit verbreitet und gelten als Kat. B. Alle anderen OA15 sind Kat A.

 

Behördlicherseits (va. für den ö. Zoll) gibt es diese weiterführende Literatur

VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&dokumentId=9512deac-b46a-451f-a38d-abde3d026b2d

 

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&dokumentId=7e129a76-d327-4add-aa4c-b77f7f496997

 

 

Ihr werden das hier nicht lösen! Die selbe Diskusion gabs vor kurzem auf FB. Mit da wurde vergessen......da fehlt........das gilt nicht für.......kommen wir hier nicht weiter!

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450210.html

da sollte man sich drauf berufen können. Wenn das für in Ö verbotene Waffen nicht gilt, warum steht das dann nicht da? Den Ö Behörden wird bewusst sein, wenn sie so etwas für EU Sportschützen rausbringen, das es Länderspezifische Unterschiede gibt.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Fyodor:

Was sind denn da eigentlich die Änderungen?

Es werden wohl irgendwelche technischen Details sein, die man mit freiem Auge nicht erkennt. Ahnlich wie beim Steyr AUGz und der militärischen Variante. Da haben schon einige Leute blöd geschaut, die sich aus den USA einen Custom-Schaft gekauft haben und feststellen mussten, dass der bis auf ein paar Millimeter nicht passt.

Würde beim Hersteller anfragen.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb callahan44er:

Ihr werden das hier nicht lösen! Die selbe Diskusion gabs vor kurzem auf FB. Mit da wurde vergessen......da fehlt........das gilt nicht für.......kommen wir hier nicht weiter!

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450210.html

da sollte man sich drauf berufen können. Wenn das für in Ö verbotene Waffen nicht gilt, warum steht das dann nicht da? Den Ö Behörden wird bewusst sein, wenn sie so etwas für EU Sportschützen rausbringen, das es Länderspezifische Unterschiede gibt.

Rechtsverbindlich ist nur der Gesetzestext. Alles andere sind Milderungsgründe.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb callahan44er:

Ihr werden das hier nicht lösen!

Das brauchen wir auch nicht mehr lösen, das ist bereits gelöst. Die ersten drei Antworten dieses Threads sind richtig.

Ein Transit ist nur mit in Österreich zugelassenen Halbautomaten möglich. Ein deutsches AR ist nach Ansicht des österreichischen IM "Kriegsmaterial" und damit verboten.

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