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IGNORED

Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung


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Geschrieben

Ebenfalls :s75:

 

Also, was ich an dem Thema wirklich für bedeutsam halte, ist die angesprochene Sache mit den Universal-Lampenhalterungen. Meist Klemm-/Draufsteckhalterungen fürs Fahrrad.

 

Es ist zwar peinlich (die Dinger waren nicht dafür "bestimmt", auf irgendwelche entsprechend aufnahmefähigen Waffenteile gesteckt zu werden) - dennoch halte ich es, aus "taktischen Gründen" (= zur Vermeidung vermeidbaren Ärgers und blöder Diskussionen) für sinnvoll, da den mehrfach hier gegebenen Tipp zu beherzigen: Solche Teile einfach weit bzw. nicht sichtbar weg vom Waffenschrank. Keine Nähe bzw. "Verbindung" zu Waffen damit herstellen. Wenn die Dinger, mit Lampen, in irgendeiner Schublade liegen oder definitiv am Fahhrad stecken, sind besagte blöde Diskussionen von vornherein vom Tisch.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Ebenfalls :s75:

 

Also, was ich an dem Thema wirklich für bedeutsam halte, ist die angesprochene Sache mit den Universal-Lampenhalterungen. Meist Klemm-/Draufsteckhalterungen fürs Fahrrad.

 

Es ist zwar peinlich (die Dinger waren nicht dafür "bestimmt", auf irgendwelche entsprechend aufnahmefähigen Waffenteile gesteckt zu werden) - dennoch halte ich es, aus "taktischen Gründen" (= wollte  zur Vermeidung vermeidbaren Ärgers und blöder Diskussionen) für sinnvoll, da den mehrfach hier gegebenen Tipp zu beherzigen: Solche Teile einfach weit bzw. nicht sichtbar weg vom Waffenschrank. Keine Nähe bzw. "Verbindung" zu Waffen damit herstellen. Wenn die Dinger, mit Lampen, in irgendeiner Schublade liegen oder definitiv am Fahhrad stecken, sind besagte blöde Diskussionen von vornherein vom Tisch.

Mehr wollte ich ja auch eigentlich nicht sagen!:grin:

Geschrieben

Ist doch ähnlich wie mit dem abgeschraubten PIN vom Einhandmesser der dann bei der Kontrolle in der Hosentasche aufgefunden wird.

Um "Karly" nicht noch mehr zu ärgern, nein, es wird ja nicht jeder so kontrolliert/durchsucht, aber wenn dann fällt ihm das auf die "Füße"!

Das richtet sich ja nicht gegen LWB aber bei einem bestimmten Klientel kommt das tatsächlich zur Anwendung.

Geschrieben

Wenn ich die Fahrradfahrer mit ihren Lampen sehe dann sind die meist am Lenker montiert, die Lampe leuchtet im 90° Winkel zur Lenkstange. Ich denke auch, die sind meist im Winkel verstellbar und vor allen, sie stehen nicht im Katalog des auf Jagd spezialisierten Versandhandels.

Die von mir gemeinten Universalhalterungen erlauben ausschließlich die Montage einer Lampe parallel am Besenstiel.

Das alles ist mir aber auch relativ egal. So albern wie ich diese Gesetze finde, meine Zuverlässigkeit hängt daran. Also schließe ich meine Pulverkiste ab und schraube keine Lampe an die Waffe.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb bumm:

 So albern wie ich diese Gesetze finde, meine Zuverlässigkeit hängt daran. Also schließe ich meine Pulverkiste ab und schraube keine Lampe an die Waffe.

Ein weiser Spruch! 

Ernsthaft.

Fehlt nur noch eine Diskussion über einen Tresor mit Innenbeleuchtung.:rofl:

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bumm:

Bei Frankonia wird die selbe Universalhalterung angeboten ohne weiter zu erklären was an die andere Seite der Klemme kommt. Da steht nur "Passend für Lampen mit Ø 26-30mm"

In jede ZF-Halterung lässt sich eine Taschenlampe von passender Größe einsetzen. Und praktischerweise hat sich bei kleinen Taschenlampen der zöllige Durchmesser bzw. 30mm Durchmesser durchgesetzt. 

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Das richtet sich ja nicht gegen LWB aber bei einem bestimmten Klientel kommt das tatsächlich zur Anwendung.

 

Wobei man das bei der Einhandmesser-Regelung so ähnlich auch mal gesagt hat...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Bedenke aber bitte dass auch ein OA-Mitarbeiter nach der StPO ein Festnahmerecht (wie jedermann auf frischer Tat) hat.

Und jetzt? 

Will er den behördlich bekannten Legalwaffenbesitzer in seiner eigenen Wohnung wegen Fluchtgefahr oder mangels Identitätsfeststellung festnehmen? :rolleyes:

 

Oder wird § 127 StPO kurzerhand zu einem Jedermann-Beschlagnahmerecht erweitert? :ninja:

 

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Aber auch wenn er vor deiner Tür warten mußt kannst du ja nichts mehr wegschaffen.

 

Da hat man in der Praxis auch schon andere Dinge erlebt. 

 

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

In deinem kleinen Ländle scheint die Welt ja auch noch in Ordnung zu sein, man kennt sich, der Schlüssel steckt noch außen an der Haustür und das Auto braucht nicht verschlossen zu werden.

Das wird sich sicher auch noch ändern, eigentlich schade.

 

Das hat sich schon geändert. Diese Tatsache aber auch deine Aufklärungsquote und wie schnell du als Ex-Polizeivollzugsbeamter nunmehr durchsuchen durftest haben aber mit den behördlichen Befugnissen des Kontrollettis in Baden-Württemberg rein gar nichts zu tun.

Da bleibt nur die Bitte um Amtshilfe. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Shiva:

In jede ZF-Halterung lässt sich eine Taschenlampe von passender Größe einsetzen.

...

Das wissen auch die Behördenvertreter, als LWB würde ich das allerdings unterlassen.. selbst wenn am Fahrrad eine passende Schnittstelle ist dürfte diese Kombination unter Umständen für einen gewaltigen Ärger sorgen ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Shiva:

In jede ZF-Halterung lässt sich eine Taschenlampe von passender Größe einsetzen. Und praktischerweise hat sich bei kleinen Taschenlampen der zöllige Durchmesser bzw. 30mm Durchmesser durchgesetzt. 

 

 

Das ist doch grad mein reden, alles ist erlaubt, nur nicht dran zu schreiben "Lampe für Montage an Waffe", selbst die entsprechende Lampe mit der dazugehörigen Fernbedienung und entsprechender Halterung im Waffenkatalog anzubieten. Ob es am Ende für den einzelnen gesund ist, ich spare mir meinen HI eben für etwas anderes auf als mich über den SB aufzuregen.

Bearbeitet von bumm
Geschrieben

Nee nee.....

 

immer dieser Drahtseiltänzerei auf den Grenzen zwischen "legal" und "illegal"!

 

Muss das denn wirklich sein?

Geschrieben

Hallo

 

zu meiner Zeit gab es die Regelung: "Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist".

Das hat sich offenbar etwas gewandelt in: "Alles ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist".

Mal sehen wie lange es dauert, bis in Deutschland die Direktive herrsch: "Alles ist verboten".

 

Steven

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb steven:

.... zu meiner Zeit gab es die Regelung: "Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist".

.... Mal sehen wie lange es dauert, bis in Deutschland die Direktive herrsch: "Alles ist verboten"....

Das kann nicht mehr lange dauern. Martin Schulz dem Volk versprochen, als Bundeskanzler der GroKo alles zu unternehmen, die Vereinigten Staaten von Europa" zu errichten. Spätestens wenn wir uns der Regierung der "Vereinigten Staaten Europas" unterworfen haben ist es soweit.

 

Aber man kann ja trotzdem die Darhtseiltänzerei auf den Grenzen zwischen legal und illegal unterlassen, oder?

 

Man muss sich gewiss nicht wegen so einer dämlichen Lampe unnötig Ärger einhandeln, oder?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wißt ihr was mich wirklich wundertß

Das das alle so hinnehmen.

Ich habe gerade gelesen das in so einem Kaff in Deutschland eine 15 jährige mit einem Küchenmesser weggelegt wurde.

 

Mit einem Küchenmesser !

Wenn wir in Deutschland klettern oder paddeln sind, muß ich mir jedesmal vorher ansehen ob da nicht irgendein Teil dabei ist das gegen deutsche Gesetze verstoßen könnte.

 

Laß das. Es gibt hier U-Boote und Denunzianten, die Screenshots mach und weiter geben.

Bearbeitet von EBR
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb micky123:

Ich habe gerade gelesen das in so einem Kaff in Deutschland eine 15 jährige mit einem Küchenmesser weggelegt wurde.

 

Also ich habe gelesen, daß sie umgebracht wurde.

 

vor 3 Minuten schrieb micky123:

Weil es hier ein Gesetz gibt, das besagt das der eine nicht den anderen umbringen darf.

 

Wo kann man diese Gesetz nachlesen?

 

Jeden Tag werden in Deutschland nämlich etwa 2 Menschen umgebracht.

Geschrieben

ich kann das mit dem löschen nicht so ganz verstehen.

Na und? Dann gibt es eben U-Boote und Leute die einen Sceenshot machen und weiter geben.

 

Was soll dann passieren? Da wird wohl weder das SEK noch das MEK vorbeikommen, und wenn doch, dann nur ein Bitte.

Bringt Mettbrötchen mit, so etwas gibt es hier nicht, und haltet bitte auch auf der Fähre die Kühlkette ein.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Joe07:

Aber man kann ja trotzdem die Darhtseiltänzerei auf den Grenzen zwischen legal und illegal unterlassen, oder?

 

Man muss sich gewiss nicht wegen so einer dämlichen Lampe unnötig Ärger einhandeln, oder?

Wer sich damit befasst und sich trotzdem so einen Mist in den Schrank legt hat selbst schuld. Nur gibt es eben genug Leute die meinen sich damit nicht befassen zu müssen. Und ich finde, da könnte der sogenannte Fachhandel ruhig mal den einen oder anderen Hinweis geben, schließlich leben die nicht nur vom einmaligen Verkauf einer überteuerten Taschenlampe.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb bumm:

Und ich finde, da könnte der sogenannte Fachhandel ruhig mal den einen oder anderen Hinweis geben,

 

Und wozu machen die Leute eine zweitägige Sachkunde?

 

Und zahlen auch noch dafür?  :confused:

Geschrieben

Hallo

 

es ist verboten (obwohl das Schwachsinn ist, aber es ist halt so) eine Taschenlampe an die Waffe zu montieren!

Jetzt halte ich mich daran, habe aber eine Taschenlampe und eine Halterung für einen Fahrradlenker neben dem Waffentresor. Und werde, weil der Kontrolletti dies gesehen hat, bestraft. War da nicht mal was mit einer Unschuldsvermutung? Ist wie mit dem Dauerfeuerhebel für die Glock. Beides vollkommen legal. Nie montiert. Und trotzdem wurde eine brutalstmöglich Hausdurchsuchung gemacht. Erinnert mich an die Gestapo. Die Stasi war da nicht ganz so krass.

 

Steven

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb micky123:

Was soll dann passieren?

OK, kannst du re-posten. Ich wollte dich nur schützen.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb steven:

...

Jetzt halte ich mich daran, habe aber eine Taschenlampe und eine Halterung für einen Fahrradlenker neben dem Waffentresor. Und werde, weil der Kontrolletti dies gesehen hat, bestraft.

...

Warum muss man eine solche Kombination die zur Montage an einer Waffe geeignet wäre neben dem Waffentresor lagern? Und einmal abgesehen davon gibt es genügend Fahrradlampen die nicht einmal annähernd den Verdacht erwecken für die Knarre gedacht zu sein. ;)  Das Lampentheater ist zwar Schwachsinn aber nun mal Gesetz.. und den drohenden Ärger deswegen kann man wirklich einfach vermeiden.. man kann es natürlich auch drauf ankommen lassen und schauen was passiert.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Hunter375:

Warum muss man eine solche Kombination

Hallo Hunter375

 

offenbar hast du das System Rechtsstaat nicht verstanden.

Genau so wie du argumentieren die Büttel in einem Unrechststaat.

In einem Rechtsstaat kann ich das Recht bis zur Grenze zum unrecht ausnutzen. Dies sollte man auch. Ohne Konsequenzen und ohne Fragen.

Und wo sind wir jetzt? Der Bürger wird für zwei legale Teile, die in seinem Besitz sind bestraft. Nichts mit Unschuldsvermutung. Staatsanwälte und Ministerien brechen sehenden Auges Recht und werden nicht bestraft. Ja sie werden von der Beschwerdekommision gedeckt. Ist das noch ein Rechtsstaat? Und die Untertanen fragen, warum der Bürger, der sich gesetzeskonform verhält und zwei legale Sachen besitzt, solche Sachen besitzt.

Denk mal drüber nach.

 

Steven

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb steven:

 Erinnert mich an die Gestapo. Die Stasi war da nicht ganz so krass.

 

Oh, wie alt bist Du, dass Du Dich so auskennst?

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