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Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung


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Geschrieben

In der Kabel1 Serie "Achtung Kontrolle" gab es einen Beitrag über das Führverbot von Einhandmesser.   

Kontrolliert wurde ein PKW aus den Niederlanden (wahrscheinlich Angler) wegen Verdacht auf Drogen. Drogen wurden zwar nicht gefunden, aber einer der kontrollierten Personen hatte ein sog Einhandmesser in seinem Angelrucksack im Kofferraum. Die Begründung des Mannes, das Messer zum zuschneiden von Brotködern zu benötigen, lies der Beamte nicht gelten. Aussage des Polizisten:"Der Besitz und das Führen seiein in Deutschland generell verboten!" "Ausgenommen Rettungssanitäter, Fallschirmspringer...etc". Der Besitzer musste eine Sicherheitsleistung von €100 hinterlegen, das Messer wurde beschlagnahmt und eine Anzeige wegen Verst. gg d WaffG gefertigt.

 

 

Hier der Filmbeitrag

https://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle/videos/2017209-erster-einsatz-fuer-polizeianwaerter-verdacht-auf-drogen-clip

 

Mich würde hier mal die Meinung unserer Rechtsexperten interessieren...zumal das Messer offensichtlich garnicht geführt wurde, sondern verpackt in einer Tasche/Rucksack im Kofferraum war.

 

Geschrieben

Grundsätzlich schon richtig da das Behältnis verschlossen sein muss beim 42a ( ich nehme Mal an der Kofferraum ist nicht seperat abschließbar wie beim guten alten Audi 80^^)

Nur hoffe ich der Polizist geht auch genauso hart beim örtlichen Libanesen Clan oder am sozialen Brennpunkt vor.

Geschrieben

Naja, es gibt ja Ausnahmen:

 

Das BKA sagt:

https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

 

Unter anderem sind als Ausnahmen Sport und ein "allgemein anerkannter Zweck" aufgeführt.

Der Mann gab an, das Messer zum Angeln (schneiden von Brotködern) zu verwenden. Auch bei verabschiedung des Gesetzes im Bundestag wurde ausdrücklich betont, das man keine "normalen Tätigkeiten" dadurch einschränken wolle.

 

Meiner Meinung nach war das also legal...wenn es nicht noch einen anderen (im TV Beitrag nicht erkennbaren Grund) gab

Geschrieben

Ärgerlich ist vor allen Dingen, dass der Polizeianwärter mit seiner Einschätzung schon ganz richtig lag, während die "Ausbilder" völlig daneben lagen.

 

Peinlich!

 

Werde den TV Beitrag mal dem Innenminister von NRW schicken mit Bitte um eine Stellungnahme.

Geschrieben

Grundsätzlich falsch war schon mal die Aussage, dass der Besitz verboten wäre... ist natürlich blanker Unsinn!

Geschrieben (bearbeitet)

Böse Menschen würden jetzt glauben, daß derartige Falschinformationen speziell zum 42a durch viele die es besser wissen Mitnichten aus Unwissenheit in der Öffentlichkeit plaziert werden. 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ich kann den Clip nicht mehr abspielen, lädt nicht mehr. Der muß auf jeden Fall bei Youtube hochgeladen werden...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb JDHarris:

Unter anderem sind als Ausnahmen Sport und ein "allgemein anerkannter Zweck" aufgeführt.

Der Mann gab an, das Messer zum Angeln (schneiden von Brotködern) zu verwenden.

 

 

Das ist kein allgemein anerkannter Zweck, da man die Brotköder auch ohne ein Einhandmesser schneiden kann.

 

Gurtmesser ist auch kein allgemein anerkannter Zweck, da es dafür ebenfalls spezielle Werkzeuge gibt.

 

u.s.w.

 

Gummiformulierung.

Geschrieben

Ich habe den Öffnungspin an meinem Messerchen schon lange entfernt, weil ich es auch so einhändig aufschnicken kann... :cool3:

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV):

 

42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände
vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So
wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser
für sozial-adäquate Zwecke (z. B. Picknick, Bergsteigen,
Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd
und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.

 

Da könnte man fast geneigt sein, mal § 344 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Satz 3 StGB genauer zu studieren.

 

Aber da dieses Sendeformat ja sowieso scripted reality ist...    :rofl:

Bearbeitet von JuppW
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Knalle Peng:

Ich habe den Öffnungspin an meinem Messerchen schon lange entfernt, weil ich es auch so einhändig aufschnicken kann... :cool3:

Wird inzwischen auch nicht mehr akzeptiert. Warum, hast du selbst geschrieben.

 

Wenn mir ein "Freund und Helfer" das mit meinem von mir täglich geführten (verriegelten) Taschenmesser problemlos vormacht, sage ich ihm klipp und klar, dass ich das als Sonderschullehrer nicht hinbekommen würde.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Gurtmesser ist auch kein allgemein anerkannter Zweck, da es dafür ebenfalls spezielle Werkzeuge gibt.

 

 

Also ich habe mir ein speziell zu diesem Zweck konstruiertes Messer unter der Smith & Wesson Marke gekauft, das dann aber im echten Leben einfach etwas zu brutal für die Mittelkonsole wirkt (etwas größer als es auf dem Bild wirkt). Es gibt also bei Bedarf auch speziell als Rettungsmesser konstruierte Messer, sogar für wenig Geld, mit eher großer Klinge.

 

Ansonsten kann bei solchen Gesetzen und solchen Interpretationen natürlich die Strategie nur sein, sich die Jungs so weit es geht vom Leib zu halten. Ich möchte keine Aussage machen, ich möchte Sie nicht irgendwo reinschauen lassen, ich möchte überhaupt nicht mit Ihnen reden, darf ich gehen, wenn nicht brauche ich meinen Anwalt. Dieses Verhältnis zwischen Volk und Polizei ist zwar eigentlich traurig und der inneren Sicherheit nicht zuträglich, dazu noch genau was die Linksgrünen wollen, aber wenn einem nur die ihres ehrwürdigen Alters wegen noch nicht völlig abgeschafften rechtstaatlichen Garantien bleiben, dann muß man sie halt gut nutzen.

Geschrieben (bearbeitet)

ich habe ein reinrassiges Rettungsmesser mit Glassäge, Glaszertrümmerer, Gurtschneider, und es ist Neon-Gelb. Leider habe ich die Version mit Einhandklinge schon seit dem Zeitpunkt vor diesem Schwachsinnsgesetz.... nicht legal im Auto zu führen. Fotografieren von Opfern.... welche Empörung (zu Recht), Verweigern der Hilfe...ein Skandal, wie kann man nur ? (zu Recht), Mitführen eines Werkzeuges zur Rettung.....Bussgeld und Gefährdung der Zuverlässigkeit... ganz normal. Kein Wunder, dass immer mehr Normalos, die sich noch an Gesetze halten, einen Scheiß auf alles geben. Hier ist Zivilcourage nichts anderes, als das dumme Begeben in Lebensgefahr mit der Gefahr, von der Justiz auch noch heimgesucht zu werden. Aber das Wort "Zivilcourage" ist ja eh braun und rechtsaussen intoniert und gehört auf die Liste zusammen mit "innerer Sicherheit" und "Recht und Ordnung". Ein Affenzirkus hier... Sagte ich "Affenzirkus"?....dagegen demonstrieren hier im Ort dauernd die linken/grünen Tierschutzschlampen. Sie wollen keine Tiere mehr im Zirkus und keine Ponys auf dem Jahrmarkt. Sie stellen Mahnwachen vor einem Familienbetrieb mit 6 Mitarbeitern und versauen kleinen Kindern, und noch mehr deren Eltern, den Tag, wenn sie vorm Zirkus aus dem Auto steigen......

Bearbeitet von Jay
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb kulli:

Grundsätzlich schon richtig da das Behältnis verschlossen sein muss beim 42a ( ich nehme Mal an der Kofferraum ist nicht seperat abschließbar wie beim guten alten Audi 80^^)

 

Eine gewisse, einigermaßen schnelle Zugriffsbereitschaft sollte ja zum "Führen" schon da sein (das "Verschließen" ist eine Methode, um auf "Nr. sicher" zu gehen, aber nicht zwingende bzw. einzige Methode). 

 

Gegenüber einem Kfz-Fahrer diese Zugriffsmöglichkeit anzunehmen, wenn das Messer im Rucksack verstaut ist und dieser wiederum im Kofferraum liegt (wo auf jeden Fall entweder Sitze umgeklappt, eine Abdeckung oder aber die Kofferraumklappe geöffnet werden muss, um überhaupt ranzukommen - das ist schon ziemlich grenzwertig. Wie viele Vorgänge bzw. Handgriffe braucht es, um da ranzukommen? Ein kleines Schlösslein eines Behältnisses neben dem Fahrersitz wäre in einem Bruchteil der Zeit geöffnet.

Geschrieben

Es gibt ein Gerichtsurteil wo der Rucksack als verschlossenes Behältnis anerkannt wurde.

Angeln, Kofferraum und dann noch ein Angelrucksack, was will man mehr?

 

"Achtung Kontrolle" sollte verboten werden, denn dort wird eine Unmenge Blödsinn gerade über Messer verbreitet.

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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb JDHarris:

Der "Sinn und Zweck" des Gesetzes war ja ursprünglich auch mal ein anderer.

 

 

Ja. So eine Art rosa Pille sollte das werden. Das WaffG insgesamt ist die Anstaltspackung.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Ein kleines Schlösslein eines Behältnisses neben dem Fahrersitz wäre in einem Bruchteil der Zeit geöffnet.

Das wäre vielleicht eine deutsche Anwendungsmöglichkeit für diese amerikanischen Blechkisten, bei denen man in kürzester Zeit blind einen Code eintippen kann, der die Kiste öffnet, und die in ihrem Heimatland dazu dienen, Kinder und Einbrecher am sofortigen Zugriff auf die Nachttischpistole zu hindern. Das ist ohne Zweifel ein Schloß, bloß halt eines, das für schnellen Zugriff durch den legitimen Benutzer optimiert ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Der  42a könnte durch die (nicht vorhandene) Waffenlobby hervorragend  genutzt werden um aufzuzeigen wie unwirksam das bestehende WaffG. ist und insbesondere nicht die Klientel erreicht die es eh nicht interessiert.

Richtig aufgemacht eine (nicht genutzte) Chance auch die Teile der Bevölkerung zu erreichen welche meint das WaffG. ginge sie nichts an.

Stattdessen wird über Schusswaffen zum SV fabuliert........aber nicht Waffe und Multitool führen, könnte die Zuverlässigkeit in Gefahr bringen.....

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb chapmen:

Stattdessen wird über Schusswaffen zum SV fabuliert........aber nicht Waffe und Multitool führen, könnte die Zuverlässigkeit in Gefahr bringen.....

Ist der von Dir genannte "SV" verwandt mit dem gelegentlich in Kontaktanzeigen verklemmter Männer und Hausfrauen-Dominatrices erwähnten "GV"?

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