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IGNORED

Waffen verkauft ,will wieder neue Waffen anschaffen


karatemann

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Seit 1995 in Besitz einer Waffenerlaubnis.War seit 1994 im Schützenverein. Vor gut zwei Jahren habe ich nun meine Waffen verkauft und bin aus dem Schützenverein ausgetreten.Wegen Krankheit meiner Frau konnte ich zwei Jahre lang nicht schießen gehen.Auch war der Tresor den ich hatte nicht geeignet.Ich hatte 14 Tage Zeit um mir einen geeigneten Tresor zuzulegen,aber dies war mir damals finanziell nicht möglich. Daraufhin habe ich meine Waffen verkauft und bin aus dem Schützenverein ausgetreten.Leider wurde es mir dann später bewußt dass es eine Fehlentscheidung war. Nun möchte ich mir wieder Waffen zulegen wie gehe ich dann vor?

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Hallo,

 

1992 hast du sicher auch eine Sachkundeprüfung gemacht. Wenn du die Bestätigung noch hast gut, wenn nicht, red mit deiner Behörde. Vielleicht sind sie einsichtig. Wenn nicht kannst alles nochmal machen wie schon von den Vorrednern geschrieben. 

Sei froh dass du wieder gesund und liquide bist :-) 12 Monate gehen schnell rum.

 

Gruß

Oizo

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Gerade eben schrieb MrOizo:

Hallo,

 

1992 hast du sicher auch eine Sachkundeprüfung gemacht.....

 

 

DA würde ich schon zur EIGENEN Sicherheit zu ner neuen Raten...hat ja Zeit.   auch wenn er erst 2 Jahre raus ist....da gab es im Juli die Änderung der Aufbewahrung...DAS haben selbst viele AKTIVE nicht mitbekommen.

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Oje, das Hauptproblem könnte hier die Sachkunde werden. Wenn die Waffenbehörde nicht so streng ist, wird sie ausnahmsweise auch die alte Sachkunde noch anerkennen. Es ist aber deren gutes Recht, eine aktuelle Sachkunde (ab Stand April 2003) zu verlangen.

 

Zum Bedürfnis wird bei der zuvor 20-jährigen Schießsporttätigkeit wohl nicht auf einen neuen Jahreszeitraum bestanden werden. Das fände ich nicht unbedingt angemessen.

 

Interessant könnte es mit Bestandsschutz für einen alten Tresor werden. Auch hier wird eine strenge Waffenbehörde aber darauf pochen, dass die Unterbrechung des Schießsports den Bestandsschutz auflöst.

 

Unterm Strich ist also eine gewisse Kulanz gefordert. Viel Erfolg wünscht SBine ! 

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vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Zum Bedürfnis wird bei der zuvor 20-jährigen Schießsporttätigkeit wohl nicht auf einen neuen Jahreszeitraum bestanden werden. Das fände ich nicht unbedingt angemessen.

 

Leider sehen das viele Verbands- und Vereinsfürsten, die das Bedürfnis bestätigen oder unterschreiben müssen anders.

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Senn der Sachkundenachweis nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht (sich z.B. nicht auf die aktuellen Paragraphen bezieht oder nicht den Umfang nachvollziehbar darlegt), dann kann und muss ein Sachbearbeiter den nicht mehr akzeptieren und einen aktuellen Nachweis fordern.

 

Wenn er den alten Nachweis akzeptiert, hat man Glück. Einen Rechtsanspruch hat man nicht. Und ja, ein Sachkundenachweise hat kein Verfallsdatum, aber die formellen Anforderungen an ihn ändern sich.

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vor 17 Minuten schrieb CZM52:

die aktualität als ums "verfallen"...seit 1994 haben sich ja paar Kleinigkeiten getan.....

 

Das böse Ende ist immer noch auf der gleichen Seite... der Rest sind §, die sich eh ständig ändern... kann man sich anlesen, dann wenn man es braucht... oder machst du die Fahrerlaubnis auch ständig neu ? Die STVO ist auch nicht mehr die gleiche wie vor 20 Jahren...

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vor 12 Minuten schrieb German:

... muss ein Sachbearbeiter den nicht mehr akzeptieren und einen aktuellen Nachweis fordern.

 

Wenn er den alten Nachweis akzeptiert, hat man Glück. Einen Rechtsanspruch hat man nicht.....

 

Unsinn!

Eine einmal bestandene Waffensachkundeprüfung hat Bestand, auch wenn es sehr lange her ist. Wer einmal die Waffensachkundeprüfung abgelegt hat, muss sich sich stetig über die aktuellen Veränderungen des Waffenrechtes informieren. Analogien siehe: Waffenfachkundeprüfung, Führerscheinprüfung.

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vor 3 Minuten schrieb Wolfgang Seel:

 

Unsinn!

Eine einmal bestandene Waffensachkundeprüfung hat Bestand, auch wenn es sehr lange her ist. Wer einmal die Waffensachkundeprüfung abgelegt hat, muss sich sich stetig über die aktuellen Veränderungen des Waffenrechtes informieren. Analogien siehe: Waffenfachkundeprüfung, Führerscheinprüfung.

Bei einer Prüfung nach 2002 als das so ins Gesetz geschrieben wurde sicher, bei der Prüfung im Verein 1976 würde ich mich nicht darauf verlassen.

 

 

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vor 31 Minuten schrieb Wolfgang Seel:

Eine einmal bestandene Waffensachkundeprüfung hat Bestand, auch wenn es sehr lange her ist.

Nicht alles was jemand als Waffensachkundeprüfung bezeichnet ist/war wirklich eine.

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Minute schrieb BigMamma:

Nöö, aber die haben sie auch nach den Regeln der 50er gemacht... keine Gurtpflicht, keine 0,5%o Grenze, kein Telefonverbot, keine Fahrhelferlein, kein gar nichts von heute... 

Die glücklichen :lol:

 

Aber unabhängig davon... Wenn du den Führerschein 2 Jahre abgibst, dann musst du auch alles neu machen....

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