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IGNORED

Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden


Mausebaer

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Sicherheit, Sicherheit über Alles ...

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/3768649

 

Zitat

Görlitz (ots) - Am vergangenen Samstag deckte die Bundespolizei vier Fälle von waffenrechtlichen Verstößen auf. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren richten sich in diesem Zusammenhang gegen einen polnischen (29) und einen ukrainischen Mann (38) sowie gegen zwei Deutsche (25, 46).

Der 29-Jährige war gegen 01:30 Uhr auf der Autobahn bei Görlitz kontrolliert worden. In seinem BMW entdeckten die Beamten zunächst einen Teleskopschlagstock, später noch eine schussbereite CO2-Waffe. Hinsichtlich des sichergestellten Schlagstockes wird der Fahrzeugführer nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Die sichergestellte Gaspistole dagegen wird für Post von der Staatsanwaltschaft sorgen. Schließlich fehlte dem Beschuldigten der notwendige Waffenschein für diese Pistole.

Ein paar Stunden später wurde der 38-Jährige und dessen ukrainischer Kleintransporter auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße kontrolliert. Dabei sorgte eine Taschenlampe, die zu diesem Zeitpunkt neben dem Fahrersitz lag, für Aufmerksamkeit. Beim genaueren Hinsehen stellte sich heraus, dass es sich bei der Lampe um einen getarnten Elektroschocker handelte. Das Gerät wurde daraufhin sichergestellt.

Die 25 Jahre und 46 Jahre alten Männer sind gegen 13.00 Uhr in Bad Muskau angetroffen worden, als sie mit einem VW Golf über die Stadtbrücke nach Deutschland einreisten. Als die Beamten sich den Kofferraum des VW anschauten, fiel ihnen ein Luftdruckgewehr und eine Luftdruckpistole auf. Auf Nachfrage erklärten beide, dass sie die Waffen soeben in Polen gekauft hätten. Sowohl dem Gewehr als auch der Pistole fehlte allerdings die notwendige Kennzeichnung. Angesichts der fehlenden Kennzeichnung konnten die Brandenburger auch keine Waffenbesitzkarten vorweisen. Die Heimfahrt in den Elbe-Elster-Landkreis trat das Duo dann "waffenfrei" an. Im Gepäck dagegen befand sich nun jeweils eine Strafanzeige.

 

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, übermittelt durch news aktuell

 

 

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/3768613

Zitat
23.10.2017 – 13:59
 

Hildesheim (ots) - Gronau - Offen im Auto liegend führte ein 23-jähriger Gronauer seine täuschend echt aussehende Softairpistole mit. Das wurde ihm bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle in der Bethelner Landstraße in der Nacht zu Sonntag zum Verhängnis. Da es sich nach dem Waffengesetz um eine Anscheinswaffe handelte, wurde die Pistole sichergestellt und der Vernichtung zugeführt. Obendrei erwartet den jungen Mann eine Ordungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz. Das Mitführen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist nicht zulässig.

 

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Polizeikommissariat Elze

Telefon: 05068/ 9303-0
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hildesheim/

Original-Content von: Polizeiinspektion Hildesheim, übermittelt durch news aktuell

 

 

Oh Du wohlige Sicherheit ... ! :rolleyes:

 

Euer

Mausebaer :hi:

Bearbeitet von Mausebaer
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Du darfst in G'stan ja auch nackt öffentlich spazieren gehen. Du darfst dabei nur kein Ärgernis sein. (Also nix stehen haben - auch nicht halb- oder viertelmast, nicht urinieren oder koten oder auch nur trofpen, etc. und auch nicht so wo kratzen, dass man es für etwas anderes als Kratzen halten könnte, ... ) :closedeyes: 

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  • 3 Wochen später...

Damit das hier nicht einschläft ...

 

Wieder einmal wurde Deutschland durch den konsequenten Vollzug unseres Waffenrechts vor einem gewaltigem Terrorakt, Massenmord und -vergewaltigung bewahrt. :closedeyes:

 

Zitat

Sömmerda (ots) – Am 13.11.2017, gegen 13:00 Uhr, wurde ein 22-jähriger VW-Fahrer in Sömmerda einer Verkehrskontrolle unterzogen. Als der Mann aus dem Fahrzeug stieg, sahen die Beamten, dass er ein Einhandmesser griffbereit in seiner Hosentasche trug. Das Messer wurde sichergestellt, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde gefertigt.

 

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Erfurt
Pressestelle
Telefon: 0361 7443-1504
E-Mail: pressestelle.lpi.erfurt@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Qualle: http://www.blogspan.net/presse/lpi-ef-verstoss-waffengesetz-bei-verkehrskontrolle/mitteilung/1560770/

 

Euer

Mausebaer :hi:

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vor 7 Minuten schrieb Mausebaer:

Damit das hier nicht einschläft ...

 

Wieder einmal wurde Deutschland durch den konsequenten Vollzug unseres Waffenrechts vor einem gewaltigem Terrorakt, Massenmord und -vergewaltigung bewahrt. :closedeyes:

 

Qualle: http://www.blogspan.net/presse/lpi-ef-verstoss-waffengesetz-bei-verkehrskontrolle/mitteilung/1560770/

 

Euer

Mausebaer :hi:

Mal zwischendurch eine blöde Frage, was ist eigentlich mit Arbeitnehmern die beruflich ein Teppichmesser benutzen und dieses auf dem Heimweg noch bei sich führen. Machen die sich strafbar?

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vor 2 Minuten schrieb seiwol:

Mal zwischendurch eine blöde Frage, was ist eigentlich mit Arbeitnehmern die beruflich ein Teppichmesser benutzen und dieses auf dem Heimweg noch bei sich führen. Machen die sich strafbar?

 

 

Wahrscheinlich ja, also wenn der Maler/Tapezierer der das einstecken hat AfD wählt dann macht er sich strafbar.

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vor 13 Minuten schrieb seiwol:

Mal zwischendurch eine blöde Frage, was ist eigentlich mit Arbeitnehmern die beruflich ein Teppichmesser benutzen und dieses auf dem Heimweg noch bei sich führen. Machen die sich strafbar?

 

  1. Ordnungswidrigkeit
  2. nur wenn es kein Teppischmesser mit feststehender Klinge ist (diese Teile zum aufschrauben mit den eingelegten Wechselklingen)
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vor 37 Minuten schrieb BigMamma:

Haben die Röntgenblick oder was ? Alle Superman oder wie ?

"dass er ein Einhandmesser griffbereit in seiner Hosentasche trug"

 

Erklärungsversuch:

 

Das Messer hatte (wie es neuere Taschenmesser, und besonders Einhandmesser, häufig haben) einen Clip zum "einklippen" an der Hosentasche - und der  war sichtbar (woraus dann auf den Rest geschlossen wurde).

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 52 Minuten schrieb BigMamma:

Haben die Röntgenblick oder was ? Alle Superman oder wie ?

 

"dass er ein Einhandmesser griffbereit in seiner Hosentasche trug"

 

Ich habe dieses mal extra darauf geachtet, auch die Stelle für eventuelle Rückfragen mit in das Ausgangs-Zitat zu kopieren. :rolleyes:

 

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... und auch im Westen unseres Landes werden zielgerichhtet schwerste Straftaten aufgedeckt und schlimmste Verbrechen so verhindert. :wos_armee_044:

 

Zitat

Wörth an der Donau.Am Montag, 13. November, gegen 23.35 Uhr, wurde ein 32-jähriger Lkw-Fahrer im Gewerbepark Wörth/Wiesent im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Dabei wurde in der Türverkleidung der Fahrertür ein Elektroschocker mit der Aufschrift: „Police 20000 KV“ festgestellt. Dieser war als Taschenlampe getarnt. Der Mann wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt, da es sich hierbei in Deutschland um einen verbotenen Gegenstand handelt. Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen. Der Elektroschocker wurde sichergestellt.

 

Mehr Polizeiberichte aus dem Landkreis Regensburg lesen Sie hier.

Qualle: http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-land-nachrichten/verbotenen-elektroschocker-entdeckt-21364-art1583431.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

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Am ‎09‎.‎10‎.‎2017 um 14:48 schrieb bumm:

Samstag stand ich vor einer Lottobude mit Tresen im Eingangsbereich eines großen Einkaufmarktes. Auf dem Tresen stand ein Block mit Taschenmessern, jedes dritte mit Pin für Einhandbedienung.

Mich würde wirklich mal interessieren wie viele Messer da so am Tag weg gehen ohne daß die Kunden auch nur die geringste Ahnung von diesen seltsamen Regeln haben.

Diese Messer sind  doch nicht verboten,  nur das Führen!

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... und noch mehr Sicherheit

Zitat

Dienstag, 14.11.2017, 13:45

Eine größere Kontrollaktion mit mehreren stationären Kontrollstellen im Stadtgebiet Lindau führte die Polizeiinspektion Fahndung am Mittwochabend (08.11.2017) durch.

Ziel der Kontrollen war die Ergreifung von Straftätern des Phänomen Bereichs Wohnungseinbruchdiebstahl und Prävention durch offene Polizeipräsenz an ausgewählten Stellen. Unterstützt wurden die Lindauer Fahnder von Kräften der baden-württembergischen Polizei und der Bereitschaftspolizei. Unter anderem wurden hierbei zwei Vergehen gegen das Waffengesetz festgestellt. In beiden Fällen wurde jeweils in einem Pkw eine Schusswaffe aufgefunden. Im einen Fall war eine Schreckschusspistole mit Munition im Handschuhfach, im anderen Fall eine Luftdruckpistole im samt Zubehör im Kofferraum befördert worden. Da keiner der Besitzer einen Waffenschein vorweisen konnte, wurden die Waffen sichergestellt und die beiden österreichischen Männer im Alter von 37 und 23 Jahren wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz angezeigt. In einem anderen Fall wurde ein Pkw angehalten, bei dem aus dem Wageninneren starker Cannabisgeruch strömte. Nach mehrfachem Leugnen gab ein 25-jähriger männlicher Insasse des Fahrzeuges eine Kleinmenge Marihuana den Beamten. Versteckt hatte er die Drogen in seiner Socke. Den jungen Mann erwartet ein Strafverfahren wegen des Schmuggels von Betäubungsmittel.

nfni/Bayer. Staatsministerium des Innern

Qualle: http://www.focus.de/regional/bayern/lindau-bodensee-bayer-staatsministerium-des-innern-mehrere-aufgriffe-bei-kontrollaktion-gegen-wohnungseinbruchdiebstahl_id_7845263.html

 

... aber kein einziges Jota über Einbrecher oder verhinderte Einbrüche. :huh:

 

Euer

Mausebaer :hi:

 

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vor 33 Minuten schrieb Mausebaer:

 

Na ja - "Striche für die Statistik" gab's an dem Tag ja immerhin auch so...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 44 Minuten schrieb Mausebaer:

Im einen Fall war eine Schreckschusspistole mit Munition im Handschuhfach, im anderen Fall eine Luftdruckpistole im samt Zubehör im Kofferraum befördert worden.

Ach ja, in den 70gern bin ich mit der Luftbüchse über der Schulter durch's Dorf gezogen. Der Sheriff (ABV) hat damals nur gefragt: "Hast aber nich geladen, oder? Mach keinen Mist damit". Kontrolliert hat er nicht, mein einfaches JA hat gereicht. Eigentlich haben wir doch jetzt schon DDR 3.0 (oder 4.0?). Damals fand ich das schon seeehr streng. Mein Großvater hatte 50 Jahre vorher im Krämerladen eine Flobert für 2 oder 4 Mart gekauft ....

 

Gruß

SJ

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vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Diese Messer sind  doch nicht verboten,  nur das Führen!

deshalb schrieb ich ja auch nicht "Mich würde wirklich mal interessieren wie viele Messer da so am Tag weg gehen und die Kunden böse Verbrecher sind" sondern. " Mich würde wirklich mal interessieren wie viele Messer da so am Tag weg gehen ohne daß die Kunden auch nur die geringste Ahnung von diesen seltsamen Regeln haben."

Oder was meinst Du was die damit machen, ausser es sich in Tasche zu stecken und ab und an einen Apfel damit aufzuschneiden.

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vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wie war das mit dem verschlossenem Behältnis auf dem Wege?

Klar, sehen wir doch alle ständig. Kaum ist die Arbeit verrichtet durchwühlt der sich täglich übers Waffengesetz informierende Handwerker seine Taschen nach Teppichmessern und sonstigen lebensgefährlichen Werkzeugen wie Seitenschneidern oder Schnellbauschrauben und schließt diese ein bevor er nachhause fährt.

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vor 4 Stunden schrieb VP70Z:

Selektive Leseschwäche bzgl. §42a WaffG?

 

Versuche es doch selbst noch einmal und verweise bitte auf die Textstelle, in der das Einhandmesser zum "verbotenen Gegenstand" erklärt wird:

 

Zitat

 

Waffengesetz (WaffG)

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

 

 
Ich finde da irgendwie nix, was auf ein Besitzverbot schließen lässt.
 
CM
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