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IGNORED

Seltsame Auflage in gelber WBK


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Geschrieben (bearbeitet)

Also lag ich doch nicht Falsch mit meiner ersten Einschätzung. 

Und wie ohne die WBK in Händen zu halten einkaufen ? Kaufen kann jeder und immer wenn er Geld hat. Ich schrieb ja er kann kaufen, mit dem Kaufvertrag aufs Amt gehen und Eintragen lassen. DANN die Waffe abholen ( Erwerben ). 

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

.... @Joe: dass ein laufendes Widerspruchsverfahren bei zeitgleich anhängigem Antragsverfahren zum ruhen führen soll, ist nicht richtig. Ich vermute mal, Du hast das mit einem laufenden Strafverfahren (§ 5 Abs. 4 WaffG) verwechselt. Ich würde als Betroffene deshalb auch die Waffen für die neue Saison erwerben und das mit den seltsamen Auflagen meinen Anwalt regeln lassen. 

 

Meine "plakative" Äußerung hinsichtlich des ruhenden Verwaltungsaktes bezog sich auf dem Umstand, dass er die WBK nicht mehr in eigenen Händen hält. Dass die WBK durch den Widerspruch nicht ungültig geworden ist schon klar (soweit die Behörde keine Rücknahme oder keinen Widerruf verfügt hat).

 

Er benötigt die WBK nicht nur als Nachweis der Erwerbsberechtigung sondern muss sie auch bei Kontrollen vorlegen können usw....

 

Mit einen guten Willen war schon mein erkennbar was ich zu Ausdruck bringen wollte!

 

Wie bereits geschrieben, empfehle ich zur Vermeidung derartiger Unstimmigkeiten, die jeweilige Urkunde nicht gleich mit dem Widerspruch zurück zu geben!

 

Geschrieben

Die Vorschläge sind gut, kranken aber daran, daß das nur funktioniert, wenn die Behörde mitspielt Die hat aber anscheinend kein Problem, sich verklagen zu lassen, und es besteht daher durchaus die Möglichkeit, daß die die WBK nicht freiwillig herausgeben, solange der Widerspruch aufrechterhalten bleibt - mit der Behauptung, daß ohne WBK nicht abgeholfen werden könne. Usw. usw. usw. Klar, man könnte klagen, aber da unsere Verwaltungsgerichte die nächsten 20 Jahre mit den Klagen der Migranten ausgelastet sein werden (die keine Gerichtskosten und Steuern zahlen), wird sich dies für uns trotz Zahlens von Gerichtskosten und Steuern unendlich hinziehen.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Joe07:

 

Er benötigt die WBK nicht nur als Nachweis der Erwerbsberechtigung sondern muss sie auch bei Kontrollen vorlegen können usw....

 

Nicht immer:

Waffengesetz (WaffG) § 38 Ausweispflichten

In den Fällen des § 13 Absatz 3 und § 14 Absatz 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Absatz 3 Nummer 1.

(2) Die nach Absatz 1 Satz 1 und 2 mitzuführenden Dokumente sind Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
 
Das Problem ist nur ohne Gelbe-WBK wird kein Händler verkaufen
Geschrieben

So, RA hat heute noch einmal die Behörde freundlich darauf hingewiesen, dass noch eine "Antwort" aussteht.

 

Wie gesagt, ich möchte im Moment den persönlichen Kontakt zur Behörde minimieren und die Kommunikation ausschließlich meinem RA überlassen. Das hat zwar zur Folge, dass ich keine Waffen kaufen kann, ist dafür aber sauber. Schnell ist mal irgendwas gesagt, was dann möglicherweise dem RA bei seiner Argumentation in die parade fährt.

 

Lieber noch etwas Geduld, dafür aber ein sauberes Ergebnis.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Doch. Durch Hinweis, dass die Waffenbehörde die gerade zur Bearbeitung hat und die EWB dort nachgefragt werden kann.

Ohne physikalisch vorliegende WBK in der Hand desjenigen, gibt es keine Waffenüberlassung. Und was die Behörde sagt ist nur eine Absicherung in Verbindung mit einer vorliegenden WBK.

 

Er kann die Waffe erwerben und einlagern lassen, ist dann Eigentümer, aber ausgehändigt bekommt er die ohne WBK nicht.

 

 

just my 5 centavos

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Slotsipxes:

Ohne physikalisch vorliegende WBK in der Hand desjenigen, gibt es keine Waffenüberlassung.

Hallo

 

es ist heute Usus, dass eine Waffe bei Egun gekauft wird. Der Weg: Geld überweisen, ein Scan der WBK an den Verkäufer zusammen mit den Kontaktdaten der Behörde. Der Verkäufer ruft bei der Waffenbehörde an und erkundigt sich, ob der Käufer rechtmäßig gekauft hat. Dann geht die Waffe auf Reisen.

Das das Procedere der Waffenbehörde eine reine Schikane ist, darüber sind wir uns aber einige.

 

Steven

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb steven:

 

.... es ist heute Usus, dass eine Waffe bei Egun gekauft wird. Der Weg: Geld überweisen, ein Scan der WBK an den Verkäufer zusammen mit den Kontaktdaten der Behörde. Der Verkäufer ruft bei der Waffenbehörde an und erkundigt sich, ob der Käufer rechtmäßig gekauft hat. Dann geht die Waffe auf Reisen. ....

 

 

Usus ist dies nicht! Ich weiß das dies Händler und Behörden tlw. so handhaben. Mir sind aber auch Behörden bekannt, welche vorgenanntes Procedere aus schon deshalb nicht akzeptieren, weil sie aus Gründen des Datenschutzes "Dritten" (Händlern) keine Auskunft über WBK-Inhaber geben dürfen und sie zudem gar nicht feststellen können wer denn da gerade nachfragt. Denn selbst bei der mitgelieferten Telefonnummer ist nicht klar, wer am anderen Ende der Leitung um Auskunft begehrt!

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

In Berlin habe ich mal einen Schriebs unterschrieben, das Auskünfte diesbezüglich erteilt werden dürfen.

Ohne dieses kann man denen wegen der Weitergabe personenbezogener Daten schön einen einschenken.

Bearbeitet von Oneshot
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Joe07:

 

 Mir sind aber auch Behörden bekannt, welche vorgenanntes Procedere aus schon deshalb nicht akzeptieren, weil sie aus Gründen des Datenschutzes "Dritten" (Händlern) keine Auskunft über WBK-Inhaber geben dürfen und sie zudem gar nicht feststellen können wer denn da gerade nachfragt.

 

Hallo Joe07

 

es sollen da keine großen Geheimnisse zutage gefördert werden.

Der Käufer ruft beim SB an, sagt, dass er Steven eine P9S verkauft hat. Steven würde sagen, dass er eine rote hat, die diese P9S beinhaltet. ist das so?

Der SB sagt, das geht klar. Deal ok.

 

Steven

Geschrieben

Nur wenn Original WBK nicht vorgelegt werden kann und nur wenn eine beglaubigte Kopie der WBK zusammen mit einer Kopie eines gültigen Amtlichen Lichtbildausweises vorab übermittelt wurde

 

Anruf bei einer Behörde zwecks Datenabgleich natürlich nur nach vorherriger Absprache mit dem betreffenden Erwerber. Das ganze per E-Mail (Vorgehensweise) vorab abklären - der Erwerber stellt die Daten seiner für Ihn zuständigen Waffenbehörde und (wenn vorhanden) seines Sachbearbeiters zur Verfügung. Der Verkäufer recherchiert anhand der vom Erwerber zur Verfügung gestellten Daten (Persönliche Absicherung) die zuständige Behörde und ruft dann die offiziell dort angegebene Nummer an.

 

Das einzige was abgefragt werden sollte, ist ob die Behörde etwas gegen den Erwerb der Waffe xxx im Kaliber xxx auf der vom Erwerber ÜBERMITTELTEN Erwerbsberechtigung einzuwenden hat. Mehr nicht.

 

Name des Sachbearbeiters, Datum und Uhrzeit notieren.

 

Manche Behörden machen es, wenige nicht.

 

Ich denke, wenn das Original nicht vorliegt ist dieses procedere ein einfaches und effektives Mittel um Sicherzustellen das der Erwerber erwerben darf.

 

just my 5 centavos

 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb steven:

 

.... es sollen da keine großen Geheimnisse zutage gefördert werden.

Der Käufer ruft beim SB an, sagt, dass er Steven eine P9S verkauft hat. Steven würde sagen, dass er eine rote hat, die diese P9S beinhaltet. ist das so?

Der SB sagt, das geht klar. Deal ok. ....

 

 

Und genau dass darf der SB genau genommen nicht, da es allgemein nicht bekannt ist, wer über welche waffenrechtliche Erlaubnisse verfügt.

 

Geschrieben

Der Datenschutz ist auch für Behörden zwingend. Ohne Zustimmung des "Betroffenen" mindestens bedenklich, wenn nicht mehr.

Ob es einfach und gut ist ist dabei wurscht.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Slotsipxes:

Nur wenn Original WBK nicht vorgelegt werden kann und nur wenn eine beglaubigte Kopie der WBK zusammen mit einer Kopie eines gültigen Amtlichen Lichtbildausweises vorab übermittelt wurde

 

Anruf bei einer Behörde zwecks Datenabgleich natürlich nur nach vorherriger Absprache mit dem betreffenden Erwerber. Das ganze per E-Mail (Vorgehensweise) vorab abklären - der Erwerber stellt die Daten seiner für Ihn zuständigen Waffenbehörde und (wenn vorhanden) seines Sachbearbeiters zur Verfügung. Der Verkäufer recherchiert anhand der vom Erwerber zur Verfügung gestellten Daten (Persönliche Absicherung) die zuständige Behörde und ruft dann die offiziell dort angegebene Nummer an.

Hallo Slotsipxes

 

geht es noch komplizierter?

Ich kann doch nicht dutzende male pro Jahr meine WBK mit der Post schicken. Da ist abzusehen, wenn die weg ist.

Und was ist an meiner Methode (die allgemein angewandt wird) falsch? Scan der Erwerbserlaubnis, Telefonnr. des SB, Sb darf ja oder nein sagen?

Man kann sich auch die VwV noch selbst verschärfen.

 

Steven

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Joe07:

 

Und genau dass darf der SB genau genommen nicht, da es allgemein nicht bekannt ist, wer über welche waffenrechtliche Erlaubnisse verfügt.

 

Hallo Joe07

 

die SBs kennen mich und wissen aus dem Kopf, welche Roten ich habe.

 

Steven

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb steven:

.... die SBs kennen mich und wissen aus dem Kopf, welche Roten ich habe. 

 

Und darüber haben sie Dritten gegenüber Verschwiegenheit zu wahren!

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Joe07:

Und darüber haben sie Dritten gegenüber Verschwiegenheit zu wahren!

Natürlich, aber weil ich als Waffenkäufer es ja möchte dass die Behörde dies bestätigt ist das Vorgehen ja abgesprochen und mündlich somit die Erlaubnis erteilt.

 

Aber ich verstehe schon: Es gibt hier Leute die mit der eigenen Behörde ein Verhältnis haben was nur als extrem herausfordernd bezeichnet werden kann.

Geschrieben

@Jacko5000

 

Es kommt nicht auf das Verhältnis zur eigenen Behörde an. Der SB darf nicht. Macht er es trotzdem, dann solange bis etwas daneben gegangen ist.

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb steven:

.... das Ja zur Bestätigung einer Frage könnte ich denen freigeben. ....

 

Klar kannst du dass und trotzdem muss der SB nicht, da er - soweit es keine anders lautende Weisungen gibt - darüber entscheidet wie das Anzeige-Verfahren abläuft!

Geschrieben

Werden hier wieder Dinge vermischt? 

 

- Wenn ich dem Verkäufer meine WBK Daten samt Sachbearbeiter nenne, dann liegt eine Einwilligung zur Datenauskunft vor.

- Der Sachbearbeiter kann die entsprechende Auskunft erteilen, muss sie aber nicht erteilen.

 

 

Welche künstlichen Probleme müssen jetzt noch abgearbeitet werden? 

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