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IGNORED

WBK nur gegen persönliches Erscheinen?


Black Dodge

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vor 1 Stunde schrieb Jacko5000:

... Leute regt euch nicht auf, FREUT euch dass der SB bei Ersterteilung den zukünftigen LWB einfach mal sehen möchte...

 

So eine Art treffen unter Kumpel? Nur, dass der Kumpel in dem Fall sehen will, ob du geeignet bist den Schießsport auszuüben. Ich würde mei,nen Kumpel ehrlich gesagt nicht fragen. Warum hier jetzt aus einer "Eignungsprüfung" immer wieder "ein nettes Gespräch mit dem SB" gemacht wird verstehe ich nicht. Darum geht es doch gar nicht.

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Wo es zwackt ist der "Zwang".

Ich kann aus der Sicht des SB den Wunsch nachvollziehen, daß der Kunde auch mal persönlich vorbeikommt. Aus der Sicht des Kunden bin ich dem persönlichen Kontakt zum "Amt" auch nicht abgeneigt, ist doch interessant, wie die Leute sich geben, was in den Büros so herumsteht/hängt/liegt etc. Im persönlichen Gespräch kommen dann auch die sonst verkümmerten Kommunikationskanäle wie Gestik, Mimik und Tonfall zum Einsatz. Das ist intensiver als ein Schriftverkehr und reichhaltiger als ein Telefongespräch.

Ein Besuch beim Amt ist natürlich auch Aufwand, und wenn man ohnehin das Gefühl hat, man wird von der Obrigkeit mit Misstrauen beäugt, drangsaliert und unnötigerweise unter generalverdacht gestellt, dann stellen sich bei einer solchen Einbestellung ins "Amt" schon die Nackenhaare auf und manch Einer wird dann "Rechtsgrundlage ?" bellen.

 

Als erwachsene Menschen raten wir dazu, den Kontakt nicht generell zu meiden und im Tonfall verbindlich zu bleiben. Möglicherweise macht es auch Sinn, hier einen Kompromiss einzugehen und dem Wunsch des SB nachzukommen, auch wenn man nicht durch Gesetz dazu gezwungen werden kann. Wie der Bericht des TS zeigt, kann man sich auch wehren und seinen eigenen Willen durchsetzen. Manchmal ist man als LWB auch zu wenig forsch und achtet zu wenig auf seine eigenen Rechte und Interessen um "auf der sicheren Seite" zu bleiben. Man will ja geliebt werden und hegt leise die Hoffnung, daß dadurch ein Entgegenkommen auch von der Gegenseite erfolgt.

Vielleicht kann man aus dem Thread auch mal mitnehmen, daß es OK ist, mal nicht zuvorkommend zum "Amtmann" zu sein. Warum die Diskussion unter Waffenrecht und nicht unter "Sozialverhalten" geführt wird, weiß ich nicht.

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vor 2 Stunden schrieb Nakota:

 

So eine Art treffen unter Kumpel? Nur, dass der Kumpel in dem Fall sehen will, ob du geeignet bist den Schießsport auszuüben. Ich würde mei,nen Kumpel ehrlich gesagt nicht fragen. Warum hier jetzt aus einer "Eignungsprüfung" immer wieder "ein nettes Gespräch mit dem SB" gemacht wird verstehe ich nicht. Darum geht es doch gar nicht.

 

"Eignungsprüfung" wird von exakt dir alleine unterstellt und suggeriert. Du verstehst es schlicht nicht, es geht um genau das Gegenteil.

 

Es geht darum dem neu-WBK'ler eine Möglichkeit zu geben im persönlichen Kontakt eigeninitiativ Gründe vorzubringen wieso die persönliche Eignung nach §6 nicht gegeben sein könnte.

Wie die Vergangenheit gezeigt hat schaffen es gewisse Personen nicht einen Amtsbesuch durchzuführen ohne sich selbst zu belasten, Stichwort Reichsbürger die anstatt einfach ein Amtsverfahren ohne viel Gespräch "mitzumachen" sich nicht verkneifen können die Rechtmäßigkeit der BRD proaktiv anzusprechen. Oder sonstige vollkommen sozial entglittene Wirrköpfe fernab jeder Norm sozialen Verhaltens.

Etwas was hier im Faden auch bei einigen Durchscheint, wohl genau deshalb scheint dieser Besuch bei Erst-WBK auch so unglaublich problematisch für gewisse "Gesellen".

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vor 3 Stunden schrieb Nakota:

 

So eine Art treffen unter Kumpel? Nur, dass der Kumpel in dem Fall sehen will, ob du geeignet bist den Schießsport auszuüben. Ich würde mei,nen Kumpel ehrlich gesagt nicht fragen. Warum hier jetzt aus einer "Eignungsprüfung" immer wieder "ein nettes Gespräch mit dem SB" gemacht wird verstehe ich nicht. Darum geht es doch gar nicht.

 

Ist dieser Kontakt jetzt eine Prüfung? 

Warum kann dann doch auf diese Prüfung wie beim TE verzichtet werden?

 

Oder wird es nur gemacht weil das schon immer so war und es noch keiner hinterfragt hat.

 

Wir führen zur Zeit ein Verfahren vor dem VG wo es darum geht dass ein Facharzt nicht in der Lage ist nach einem kurzen Gespräch eine Diagnose zu stellen und der Behördenmitarbeiter in unterer Qualifikationsebene soll das können?

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vor 37 Minuten schrieb Jacko5000:

 

"Eignungsprüfung" wird von exakt dir alleine unterstellt und suggeriert...

 

Und was ist es dann? Soll der SB doch schreiben: "wenn es ihnen möglich ist würden wir uns über ein persönliches Erscheinen freuen". Letztendlich egal: der SB hat eingesehen, dass es so nicht geht. Übringens stammt die grundsätzliche Vermutung (?) zur Nachschau der pers. Eignung von Fjodor (Beitrag 2). Für mich ist es ganz einfach ein Test oder eine Prüfung den der SB hier im Auge hat. Wie Tyr13 es schön in Worte fasst "Zwang".

 

Joseg,

 

wäre auch meine Frage die du im letzten Satz stellst.

Bearbeitet von Nakota
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Ein Polizeibeamter ist auch kein Arzt, kann aber dank Schulung und Erfahrung durchaus einschätzen, bei wem sich eine Alkoholkontrolle lohnt.

Ähnlich sieht es auch in der Verwaltung aus, zumindest wenn man regelmäßig Kundenkontakt hat.

Da könnte ich durchaus ein Buch schreiben...

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vor 22 Stunden schrieb P22:

Was soll man den angeblich zahlen mussen für eine volle, verloren gegangene WBK? Mehr als eine "Erstantrag-WBK" sicherlich nicht. 

 

Verlor bislang nur eine Gelbe (mit nur einer übelassenen Waffe darinn) per Post-Einschreiben. Die 22 € wurden erstattet; Zweitausfertigung der Karte war ja schon teurer.

 

Was kostet nun eine Neuausfertigung einer verlustig gegangenen vollen Grünen (keine überlassene Waffe drinn; alle vorhanden) ?

Alle Gebühren noch einmal ?

 

vor 7 Stunden schrieb omnius:

Hier (Berlin) soll/muss? man die WBK bei der Erstbeantragung abholen. Das ist denen irgendwie wichtig, danach aber überhaupt nicht mehr...

 

Ich hatte bisher neue Eintragungen selbst vorbeigebracht und wurde immer wieder darauf hingewiesen daß man das doch per Post machen soll und nicht jedes mal mit Besucherausweis durch das ganze LKA Gebäude laufen muss... :lol:

 

Finde es nicht gut; wenn derart versucht wird; "besuchswillige" Kunden abzuwimmeln. Hatte einmal eine nicht für meinen Buchstabenbereich zuständige Dame dort auch versucht (dauere lange; weniger Personal; bla, bla).

Klar ist der unkomfortable Flur manchmal gut besucht; ein wenig Geduld...

Bisher wurde ich aber immer umgehend korrekt bedient; wenn ich da war.

 

vor 5 Stunden schrieb Tyr13:

Aus der Sicht des Kunden bin ich dem persönlichen Kontakt zum "Amt" auch nicht abgeneigt, ist doch interessant, wie die Leute sich geben, was in den Büros so herumsteht/hängt/liegt etc.

 

So ist es; sei es auch nur pure Neugier. Bei einem SB (leider bei der Dame ein Zimmer vor der Dame meines Buchstabenbereichs) stehen reichlich blitzblanke Dekopatronen auf dem Schreibtisch...).

Es ist somit auch eine Rücküberprüfung möglich; wie ist die Chemie, die Stimmung; das Interesse an der Sache; usw..

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vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

 

Was kostet nun eine Neuausfertigung einer verlustig gegangenen vollen Grünen (keine überlassene Waffe drinn; alle vorhanden) ?

Alle Gebühren noch einmal ?

Wüsste nicht wieso? 

Es wird lediglich ein neuer formaler Nachweis aller Berechtigungen erstellt - das geht in einem aufwasch ohne Prüfungen und Erlaubniserteilungen, denn die liegen ja alle schon vor.

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Jetzt mal Hand aufs Herz:

Bei wem von euch allen ist es ein echtes Problem, wenigstens 1x im Leben seine Waffenbehörde von innen zu sehen?

Das, was wir alle regelmäßig auf uns nehmen, Waffen legal erwerben und auch über längere Zeit besitzen zu dürfen ist doch weit aufwendiger.

 

Man kann jede kleine gefühlte Ungerechtigkeit mit der Härte des Gesetzbuches bekämpfen. Man kann aber auch einfach leben.

Dont´t panic!

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vor 11 Minuten schrieb Pi9mm:

 

Kann Jemand eine Kostenaussage machen ?

 

Im Saarland kostet es soviel wie das Grunddokument gekostet hat. 

Mehr steht in der Gebührenordnung nicht drin.

Was auch immer das jetzt heißt.... 

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vor 16 Stunden schrieb Pi9mm:

Bei einem SB (leider bei der Dame ein Zimmer vor der Dame meines Buchstabenbereichs) stehen reichlich blitzblanke Dekopatronen auf dem Schreibtisch...).

 

Ja, da war ich auch schon! Insgesamt sind die schon okay hier. Beschweren kann man sich bisher nicht.

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Ist ja lustig. Die eine Behörde verlangt persönliche Erscheinung, meine zuständige Behörde hier will uns gar nicht sehen und bittet sogar explizit auf ihrer Website von persönlichen Besuchen ab und bevorzugt allein den Schriftverkehr ugly.gif

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Am 24.8.2017 um 23:55 schrieb Sal-Peter:

Bei JEDER Waffe wäre das Sackgang. Da kenne ich kein LRA, das das verlangt.

Doch; ich kenne eine Waffenrechtsbehörde, die haben keinen Formularkram u.a. für Erwerbsanzeige und Überlassungsanzeige und fordern auf Nachfrage ausdrücklich dazu auf, wegen dem Käse persönlich dort aufzuschlagen. So lange ich nicht zu weit weg wohne und einen kostenlosen legalen Besucherparkplatz finde, sind mir 10€ PKW Kosten plus 2h meiner Freizeit halbwegs egal, erspart mir das Hartz4 Fernsehen. Sparsamkeit geht dennoch anders.

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Am 25.8.2017 um 11:52 schrieb omnius:

Hier (Berlin)..... .wurde immer wieder darauf hingewiesen daß man das doch per Post machen soll und nicht jedes mal mit Besucherausweis durch das ganze LKA Gebäude laufen muss...

 

 

Tja, so ist das eben, wenn ein Bundesland/Stadtstaat eine bloße Verwaltungsbehörde (wie in der Mehrzahl der Bundesländer der Fall) nicht bei einer eben solchen, sondern statt dessen beim Landeskriminalamt ansiedelt...

 

Besucherausweis und ähnliches Gedöns - hier (Süddeutschland) völlig unbekannt. Hier geht man als "Kunde"/Besucher ins Landratsamt oder die Stadtverwaltung, einfach so.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Mal die Aussage unserer Behörde dazu: Auch bei uns soll man bei der Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen mindestens einmal persönlich Erscheinen, da der Sachbearbeiter einmal persönlich mit dem Personalausweis abgleichen will, ob derjenige der da Erlaubnisse beantragt auch der ist der er vorgibt zu sein.

Also ganz ehrlich, hab ich großes Verständnis für...

 

Eine WBK Ausstellung rein auf dem Postweg würde ich als Behördenmitarbeiter auch nicht machen...

 

Über so manche Ansicht von Kommentarschreibern hier bin ich doch sehr verwundert...

Bearbeitet von keks
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Ich sehe da auch nicht das große Problem.
Im öffentlichen Rechtsverkehr z.B. bei Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, diversen Sozialleistungen usw. ist es doch völlig üblich persönlich zu erscheinen. Warum sich da manche ausgerechnet bei waffen und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen drücken möchten, erschließt sich mir nicht.
Auch wenn mich meine Sachbearbeiter gar nicht sehen wollen, war ich trotzdem mal so frech und bin da reinspaziert um meine Gelbe mit der gerade eingetragenen Repetierer abzuliefern weil die Behörde eh auf meinem Heimweg lag ugly.gif

Was ich aber trotzdem grundsätzlich spannend fände wäre eine WBK im Kreditkartenformat. Eine E-WBK 2.0 ;)

* Behörde schaltet waffenrechtliche Erlaubnisse in ihrer Datenbank frei / entzieht diese
* Mit der E-WBK und einem speziellen Kartenlesegerät synchronisiert die E-WBK sich mit dieser Datenbank und die Inhalte werden abgeglichen.
* Ein Backgroundcheck (Abgleich aller Register, Staatsanwaltschaft, Polizei usw) findet quasi in Echtzeit regelmäßig statt, da in Utopia diese Behörden inzwischen alle, hoffentlich mit Glasfaser, vernetzt sind. Die Brieftauben und Morsegeräte können endlich ausgemustert werden.
* Sämtliche Waffengeschäfte sind ebenfalls mit diesen speziellen Kartenlesegeräten ausgestattet. Durch die E-WBK des Kunden legitimiert sich der Kunde und der Erwerb der neuen Waffen wird in Echtzeit quasi in die Datenbank / NWR hochgeladen. Da die ganze Kommunikation und diverse Abgleiche in Sekunden abgewickelt werden können, wie es bereits in anderen Bereichen unseres alltäglichen Lebens inzwischen Gang und Gäbe ist, wäre die behördliche Postkuschtschenlogistik längst Schnee von Gestern und der Steuerzahler würde eine menge Geld sparen.

Wenn jetzt der Staat und die Behörden auch noch sorgsam, sorgfältig, gewissenhaft, ehrlich und sicher mit den Daten ihrer Bürger umgehen würden, wäre diese oben genannte Option vielleicht sogar richtig erstrebenswert ;-)

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Stunden schrieb renado:

Ich sehe da auch nicht das große Problem.
Im öffentlichen Rechtsverkehr z.B. bei Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, diversen Sozialleistungen usw. ist es doch völlig üblich persönlich zu erscheinen...

 

Wird man zum persönlichen Erscheinen gezwungen?

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Beim Reisepass scheint dies so zu sein:

https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/

 

Man müsste mal nachlesen wo genau es steht...Aber wie auch immer, jemand der für nen WBK Antrag alles online oder per Post abwickeln will wäre mir als Sachbearbeiter nicht geheuer, die Befugnis persönliches Erscheinen zu wünschen steht dem Beamten meines Erachtens im Rahmen seines Ermessen zu...

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vor 3 Stunden schrieb kulli:

Den Personalausweis kann ich bei meiner Heimatgemeinde abholen und beantragen,

 

Auch schon lange nicht mehr beim örtlichen Polizeirevier (Berlin). Bürgeramt weiter weg; Termine ? Mach ich nicht mit; brauche keinen erneuerten Perso; sollen die kommen, wenn sie was wollen.

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