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IGNORED

SIE will Schusswaffen tragen!


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Geschrieben

Nur mal so am Rande - ich verstehe diesen Fred hier nicht, würde es aber gerne:

 

Am Anfang kommt ein Clip mit einem sympathischen und flotten Mädel, die dafür plädiert, sich auch selbst mit (scharfen) Schußwaffen verteidigen zu dürfen - so weit so gut; vielleicht ist eine geführte Knarre nicht die Lösung aller Gefahren und Probleme, aber den Wunsch und die Aussagen des Mädels kann ich nachvollziehen - null problemo.

 

Und dann mutiert der Fred über einige Seiten oder Umwege dazu, daß hier

- quasi eine (strafrechtliche und sonstwas-rechtliche) Vorwegnahme aller möglichen  wenn´s & aber´s breitgetreten wird,

- Rechtsnormen und -regeln vorwärts, rückwärts, rauf und runter zitiert werden, mit allen realistischen und erträumten Spitzfindigkeiten (zumal diese allen sachkundigen Foristi/Innen hinlänglich bekannt und vertraut sein müss(t)en), und die Diskussion darüber obsolet ist, bis hin zum Äpfelklauer-Beispiel.

 

...und das ganze zum schätzungsweise 429sten Male !!!

 

Jaja, ich weiß, das ist nun mal WO...

Aber ich dachte die Ferienzeit ist allmählich um?   Oder herrscht soviel Langeweile?

Diese Thematik ist inzwischen sowas von totgedroschen - oder haben alle Alzheimer und die Basics ihrer SK vergessen?

 

Ich raff´s nedd... aber manche Dinge zwischen Himmel und Erde werde ich wohl nie raffen...

 

Wollte ich nur mal erwähnt haben...macht jetzt ruhig weiter im Text.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb speedjunky:

Und wer bestimmt welches Mittel am mildesten ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen? Wenn ich das selbst mache, kann ich voll daneben liegen. Richter können das anders sehen.

 

Gute Frage.

 

Der BGH schrieb (jura-online.de/blog/2014/07/22/bgh-erforderlichkeit-des-messereinsatzes-gegen-einen-unbewaffneten):

Zitat

„Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung stand. Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex-ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden. Auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel muss der Angegriffene nur dann zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unter den gegebenen Umständen unzweifelhaft ist und genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht."

 

Bisschen nützlich finde ich den Teil, den ich in Fettdruck gesetzt habe (insbesondere "Abwehrwirkung [...] unzweifelhaft" und "genügend Zeit zur Abschätzung der Lage").

 

Ferner schrieb der BGH mit Bezug auf Schusswaffen (strafrecht-online.org/lehre/ws-2008/strafrecht-at/karteikarten/§ 12 - Die Notwehr (Teil 2) KK 181-199.pdf):

Zitat

Lebensgefährliche Abwehrmittel wie insb. Schusswaffen dürfen grds. (maßgeblich ist aber auch hier immer der Einzelfall) nur abgestuft eingesetzt werden (BGH NStZ 2001, 530):

  • Zunächst ist der Einsatz anzudrohen.
  • Sodann ist, soweit möglich, auf einen Verletzungserfolg zu zielen.
  • Schließlich bleibt als ultima ratio auch die Tötung des Angreifers zulässig.

 

Das ist also eine Steigerung der Mittel von "mild aber vielleicht wirkungslos" bis hin zu "gerade ausreichend wirksam". Aber z. B. bei einem aggressiven, schnellen Messerstecher auf kurze Distanz (sagen wir unter 7 m) kaum praktikabel.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb BlackBull:

Nur mal so am Rande - ich verstehe diesen Fred hier nicht, würde es aber gerne:

 

...und das ganze zum schätzungsweise 429sten Male !!!

 

 

Darauf gibt es eine ganz einfache Antwort: Die Frage ob man off topic Diskussionen führen darf, ist in WO off topic.

:s75:

Geschrieben (bearbeitet)

@BlackBull

Ich stimme Dir zu und bin in die Diskussion zum Begriff der Notwehr nur mit eingestiegen, weil jemand etwas Falsches dazu schrieb. Ich meine auch: Der "429te" Exkurs zur Notwehr sollte jetzt beendet werden und zurück zum Ausgangsthema.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

Wisst ihr eigentlich was ihr hier gerade macht?

 

Ihr liefert die Grundlagen für einen "erweiterten" Lehrgang zum Führen einer scharfen Schusswaffe!

 

:drinks:

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BlackBull:

vielleicht ist eine geführte Knarre nicht die Lösung aller Gefahren und Probleme, aber den Wunsch und die Aussagen des Mädels kann ich nachvollziehen - null problemo.

 

Hinter der Forderung stehen aber deutlich mehr Dinge als "der Wunsch des Mädels" und hat ggf. weitreichende Folgen für Gesellschaft und - würde es umgesetzt - auch für die Waffenbesitzer.

 

Wo, wenn nicht in einem Waffenforum soll man denn da drüber diskutieren?  Vom Bundestag mal ausgenommen - da dann aber hoffentlich mit besseren Argumenten als hier.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb German:

 

 

Wo, wenn nicht in einem Waffenforum soll man denn da drüber diskutieren?  

 

Natürlich...die Sache mit den Rechtsnormen, wie oben beschrieben, zum ca 429sten Mal, und die Frage wie schön, unschön, angemessen, sinnvoll oder rosa der einfachere Erhalt eines WS wäre, zum385sten Mal...

 

Erbsensuppe und Linseneintopf werden in der Regel beim zweiten oder dritten Aufwärmen besser...beim 300- oder 400sten Mal auch nicht mehr. 

 

Frage an die Mods:

Könnte man einen beispielhaften Fred zu diesen Themen nicht jeweils mit einer Automatik versehen, so dass das etwa alle 8 Wochen von selbst wieder hochkommt?

Dann müssten alle nicht jeweils immer wieder die gleichen ollen Ksmellen klopfen...denn zu diesen Themen würde gefühlt bereits

. Alles gesagt,

. Und zwar mehrfach 

. Und von jedem. 

(Werde nedd glaubt - Suchfunktion.  

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb BigMamma:

Wenn der mit anderen nicht gebrochenen Bein aber immer noch um sich treten und "man" schwer verletzen kann, ja was dann ?

 

Beinlänge Abstand? Bei Leuten mit einem gebrochenen Bein sollte das keine größere Schwierigkeit darstellen. Und wenn man sich wirklich noch ernsthaft angegriffen sieht, bricht man eben das andere Bein auch noch. Man hat ja schon Übung.

 

Sorry, aber das wird jetzt wirklich etwas albern.

 

 

Noch wichtiger als das korrekte Verhalten während der Notwehr ist das korrekte Verhalten danach, inklusive der Wahl der richtigen Anwalts.

 

 

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben

Moin zusammen,

 

nach 2h lesen kann man eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln! Der grösste Feind des LWB ist der LWB, 1A Thread hierfür! Ein Hoch auf die Elite!

Macht alles schön öffentlich ihr Helden! Aber was soll´s, Licht leuchten kann auch Spaß machen!

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb BigMamma:

 

OK, und wie verhält es sich dann mit, der Notwehrer muss kein unnötiges zusätzliches Risiko für sich oder den notgewehrten eingehen ?

 

Das kommt dann auf den Einzelfall an und ist stark vom eigenen Anwalt abhängig.

 

Mal eine andere Frage: Was hättest du denn gerne stattdessen? Ein furchtbar verklausuliertes und detailliertes Notwehrrecht wie den USA, wo du je nach Bundesstaat aus einem oder zwei dutzend Fallklauseln entnehmen musst, welcher Fall jetzt gerade auf die momentane Situation zutrifft und welche Intensität der Abwehr damit zulässig ist?

 

Ich halte mich gerade im Geltungsbereich des folgenden Notwehrrechts auf:

 

http://iga.in.gov/legislative/laws/2017/ic/titles/035#35-41-3-2

 

Besser?

 

(Die Sonnenfinsternis war übrigens mal wieder spektakulär, auch wenn wir jeweils sechs Stunden unterwegs waren ...)

 

Bearbeitet von Ch. aus S.
Link korrigiert.
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb mwe:

Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

Die Notwehrhandlung ist geeignet, wenn durch die Verteidigung die Abwehr des Angriffs voraussichtlich erreicht oder zumindest gefördert werden kann.

Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen. [...]

 

Das ist zwar juristisch schön, in der Praxis aber eher weniger hilfreich. Man ist ja bekanntlich mit praktisch jeder Kurzwaffe schon von vornherein deutlich unterbewaffnet gegen einen Angriff, bei dem es angemessen wäre, ihn unter Inkaufnahme des Todes eines Menschen "sicher und endgültig zu beenden." Deswegen macht man ja in vielen Schießtraditionen mit der Kurzwaffe oder auch einem .223-Karabiner instinktiv sofort zwei rein. Wenn aber die Mittel, die man gemeinhin gegen einen Überraschungsangriff zu Verfügung hat, allesamt zu schwach sind, "den Angriff sicher und endgültig zu beenden", dann ist die Auswahl des mildesten unter den Mitteln, die das könnten, eher bedeutungslos. 

 

In der Praxis ist die Frage doch eher die, ob ein Angriff dergestalt ist, daß es deswegen angemessen ist, einen anderen Menschen zu töten oder zu verkrüppeln und auch ein nicht ganz unerhebliches Risiko von Schädigungen an sich selber oder Dritten in Kauf zu nehmen, und sei es "nur" ein Knalltrauma. Die meisten Leute behandeln das erfahrungsgemäß vernünftig, schießen eher zu spät als zu früh und nur wenn es offensichtlich eine Bedrohung mit dem Tod oder schweren körperlichen Schäden ist, auch wenn die Rechtslage mehr hergäbe. Das ist auch gut so.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Ich halte mich gerade im Geltungsbereich des folgenden Notwehrrechts auf:

 

http://iga.in.gov/legislative/laws/2017/ic/titles/035#35-41-3-2

 

Besser?

 

In der Praxis doch auch kein Problem. Die entscheidende Stelle ist "if the person reasonably believes that that force is necessary to prevent serious bodily injury to the person or a third person or the commission of a forcible felony." Das kann man sich soweit merken, und auch die Ausnahme, daß man nicht selber bei der Ausübung einer Straftat sein oder den Angriff provozieren darf. Die Klausel über die Verteidigung gegen gewaltsames Eindringen erspart einem in gewissen Situationen hinterher die Streitereien, ob man jetzt wirklich an Leib und Leben gefährdet war, aber Schießen wird man doch trotzdem nur, wenn eben auch die Bedrohung an Leib und Leben vorliegt, und die Klausel über Entführungen von Luftfahrzeugen ist legislativer Aktionismus ohne Bedeutung insofern eine ernstzunehmende Flugzeugentführung wohl immer auch eine "forcible felony" sein und/oder mit der begründeten Furcht vor Gefahr für Leib und Leben einhergehen wird. 

 

vor 3 Stunden schrieb Ch. aus S.:

(Die Sonnenfinsternis war übrigens mal wieder spektakulär, auch wenn wir jeweils sechs Stunden unterwegs waren ...)

 

 

In der Tat. Wo hast Du denn geguckt? Ich war im Süden von Illinois, und bei den Zuständen auf der I 57 konnte von sechs Stunden Heimweg leider keine Rede sein...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Ich halte mich gerade im Geltungsbereich des folgenden Notwehrrechts auf:

...

 

Falls dem wirklich so sein sollte, dann steht dort halt gleich nieder geschrieben, was hierzulande dann eben in einem verklausulierten Urteil irgendeines Parteigänger-Lordoberrichters, der mit bisschen Pech noch einer politischen Doktrin anhängt und diese per Urteil durchsetzen mag, steht... hinterher... ersteres ist abschätzbar, vorher, das andere auch ? Man sieht eben, dass so ein Gummi-§ viel Dehnung in der Interpretation zulässt... wie man auch hier wieder lesen kann...

 

Nur verstehe ich nicht, was dieser Vergleich jetzt bringen soll... wir wohnen hier, wie haben unsere Probleme, die ihre...

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

In der Praxis doch auch kein Problem. Die entscheidende Stelle ist "if the person reasonably believes that that force is necessary to prevent serious bodily injury to the person or a third person or the commission of a forcible felony."

 

"Forcible felony" hat eine exakte Definition, in der die einzelnen Straftatbestände genannt werden. Die Liste ist irgendwo im restlichen Teil des Code zu finden, ich kann sie mal rauskramen, wenn gewünscht. (Moment ... in IN gibt es keine exakte Definition, das stammt aus einem anderen Bundesstaat ...)

 

Ich war zur Finsternis in St. Clair, MO, also ein bisserl südwestlich von St. Louis. Da gab's einen netten Park mit splash pad, so dass die Kinder für ein paar Stunden beschäftigt waren.

Wir sind nicht am gleichen Tag noch heimgefahren, sondern erst zwei Tage später. Da war die Verkehrssituation wieder entspannt. Vorher gab's noch ein bisschen Sightseeing (die Ulysses S. Grant national historic site und das Scott Joplin house).

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben (bearbeitet)
Am 20.8.2017 um 10:04 schrieb mwe:

Ist das Recht auf Waffenbesitz in CZ durch die Verfassung garantiert?

 

Am 20.8.2017 um 10:12 schrieb detlef86:

Die Tschechen sind gerade dabei es in ihre Verfassung zu schreiben.

 

Am 20.8.2017 um 10:16 schrieb mwe:

Hast Du vielleicht sogar ein Quelle parat für diese erfreuliche Information?

 

Am 20.8.2017 um 10:30 schrieb schiiter:

 

Die BBC hat am 29.6.2017 auch darüber geschrieben:

 

bbc.com/news/world-europe-40438378:

Zitat

The lower house of the Czech parliament has agreed to alter the constitution so that firearms can be held legally when national security is threatened. [...] "We don't want to disarm our citizens at a time when the security situation in Europe is getting worse," Interior Minister Milan Chovanec told parliament on Wednesday.

 

Bei ARD und ZDF dagegen sitzt man in der letzten Reihe. Die verschweigen solche interessanten Nachrichten.

 

de.wikipedia.org/wiki/Medienmanipulation#Selektion:

Zitat

Deshalb erfolgt eine „Konstruktion von Realität“ durch die Medien, die durch den Rezipienten leicht als Manipulation empfunden werden kann. Durch die einseitige Selektion von Informationen in den Medien kann ein Zerrbild entstehen. Selbst wenn die einzelnen Meldungen den Tatsachen entsprechen, kann die Masse die Wirkung einer Desinformation erzielen. Günter Wallraff beschreibt zum Beispiel in seinem Buch „Der Aufmacher“ die von ihm wahrgenommenen Manipulationen der Bild-Zeitung als das „Bild-System“.

 

Gezielte Manipulation durch bewusste einseitige Berichterstattung widerspricht den Grundsätzen unabhängiger journalistischer Berichterstattung und journalistischer Ethik sowie den Regeln des Deutschen Presserates.

 

Bearbeitet von mwe
Geschrieben (bearbeitet)

Und weiter geht's. Der britische Telegraph berichtet darüber, wie unsere Nachbarn für ihre Freiheit kämpfen:

 

telegraph.co.uk/news/2017/08/10/czech-republic-fights-eu-plans-tighten-gun-ownership-laws

Zitat

Boasting some of the most liberal gun laws in Europe the Czech Republic has about 800,000 legally held weapons in a population of just 10 million, so the directive has stirred up fierce opposition and led to the government filing a lawsuit against the EU in the European Court of Justice.  

“Such a massive punishment of decent arms holders is unacceptable because banning legally-held weapons has no connection with the fight against terrorism,” Milan Chovanec, the Czech interior minister, said in a statement.

“This is not only a nonsensical decision once again undermining people’s trust in the EU, but implementing the directive could also have a negative impact on the internal security of the Czech Republic because a large number of weapons could move to the black market.” [...]

The country also permits 240,000 gun owners to carry a concealed weapon for defensive use.

 

So einen Innenminister wünsche ich mir für Deutschland.

 

ARD und ZDF dagegen blähen völlig uninteressante Nachrichten in die Umwelt über ein TV-Duell der beiden schlechtesten Kanzlerkandidaten seit über 60 Jahren.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

Im Osten mussten man auch immer Westnachrichten gucken, um sich zu informieren.

Ist heutzutage nicht anders.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb mwe:

ARD und ZDF dagegen blähen völlig uninteressante Nachrichten in die Umwelt über ein TV-Duell der beiden schlechtesten Kanzlerkandidaten seit über 60 Jahren.

Die schlechtesten Kanzler die ein Volk wählen konnte, haben wir anscheined in Reihe. Muss an der Wählergenetik liegen.

Bearbeitet von Valdez

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