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Geschrieben

Guten Abend,

 

auch wenn einige sicher wegen immer gleicher Themen genervt sind, möchte ich an Sach- und Fachkundige eine mir sehr wichtige Frage stellen:

 

Bekommt man mit meiner "Vergangenheit" eine WBK?

 

Kurz zu mir: Bin 33 jahre alt und hatte im Alter zwischen 18 und 22 Jahren einen schlechten Umgang und wurde so öfter in polizeiliche Ermittlungen "reingezogen". Verurteilt wurde ich mit 18 und 21 Jahren jeweils zu sog. Erziehungsmaßregeln. Desweiteren wurden mehrere Verfahren gegen mich eingestellt. Hier eine Auflistung:  (Quelle: Auskunft Polizei Selbstauskunft)

 

Straftat

Alter

Ausgang Ermittlung/Verfahren

Nötigung

18

eingestellt von Polizei

Sachbeschädigung an KFZ

18

eingestellt §170abs2

Gefährliche Körperverletzung

18

eingestellt von Polizei

Gefährliche Körperverletzung

18

Arbeitsstunden

§051 Waffengesetz Abs.1

21

Arbeitsstunden

Betrug

22

eingestellt von Polizei

Räuberische Erpressung

22

eingestellt §170abs2

Gefährliche Körperverletzung

23

eingestellt (Notwehr)

 

Ich weiß nicht ob es relevant ist, aber ich hab mein Abi gemacht, studiert und nun Frau, Kinder und einen guten Job. Meine Freunde sind fast alle im Schützenverein und jagen. Ich durfte mal mit auf den Schießstand und es hat mir sehr viel Spass gemacht!

 

weitere Fragen:

- haben eingestellte Verfahren auch eine Auswirkung auf die Zuverlässigkeit?

- werden so alte Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit rangezogen?

- Sieht der Sachbearbeiter überhaupt diese gesamte Liste?

- Macht es Sinn mit einem Sachbearbeiter mal offen über diese Liste zu sprechen?

- Was passiert wenn die Polizei eine negative Stellungnahme an den Sachbearbeiter sendet?

 

Nur zur weiteren Info: Der Auszug aus dem zentralen  Staatsanwaltlichen Verfahrensregister ist ohne Eintragung.

 

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich im voraus.

 

MfG Jannes

 

 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb dr.ing84:

weitere Fragen:

- haben eingestellte Verfahren auch eine Auswirkung auf die Zuverlässigkeit? Kommt darauf an, um was es ich gehandelt hat und warum.

- werden so alte Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit rangezogen? JA !

- Sieht der Sachbearbeiter überhaupt diese gesamte Liste? JAAAAAAAAA !

- Macht es Sinn mit einem Sachbearbeiter mal offen über diese Liste zu sprechen? Klar.

- Was passiert wenn die Polizei eine negative Stellungnahme an den Sachbearbeiter sendet? Ende deiner Träume.

 

Nur zur weiteren Info: Der Auszug aus dem zentralen  Staatsanwaltlichen Verfahrensregister ist ohne Eintragung. Klopapier.

 

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich im voraus. Bitte schön.

 

Geschrieben

Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Das werde ich auch machen. Mich würde es nur sehr interessieren ob hier Mitglieder mit ähnlichem Lebenslauf eine WBK bekommen haben. Noch schöner wäre wenn hier evtl. ein Anwalt oder Sachbearbeiter ist der mit mir seine Erfahrungen teilen würde...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb dr.ing84:

Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Das werde ich auch machen. Mich würde es nur sehr interessieren ob hier Mitglieder mit ähnlichem Lebenslauf eine WBK bekommen haben. Noch schöner wäre wenn hier evtl. ein Anwalt oder Sachbearbeiter ist der mit mir seine Erfahrungen teilen würde...

Naja. Wissen zu wollen ob hier jemand mit vielen Straftaten eine Waffenrechtliche Erlaubnis hat, klingt mir sehr nach U Boot.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb dr.ing84:

Noch schöner wäre wenn hier evtl. ein Anwalt oder Sachbearbeiter ist der mit mir seine Erfahrungen teilen würde...

 

Dazu verwendest Du Google, (Anwalt Waffenrecht) zahlst Deibeb Obulus und erhälst Absulution.
 

Google findet auch U-Boote.

Bearbeitet von Olga von der Wolga
Geschrieben

Eingestellt bedeutet, es kam nichts sinniges dabei raus... das einzige, was also bleibt, sind die 2x Arbeitsstunden und das war vor 15 Jahren... Verjährungsdauer ist 10... versuchen und schauen... und nein, ich kann da nicht mitreden, als ich meine erste Pappe bekam, hatte ich nicht mal Punkte in Flensburg...

Geschrieben

 

vor 4 Minuten schrieb mühli:

Glaube ich eher nicht, hört sich doch eher sehr ehrlich an.

 

Zeig mal her deine Straftaten und wir treffen uns mal bei einem Schießstand deiner Wahl...
und berichtest einfach mal über dein Leben und wie du an Waffen gekommen bist.


Nach 3 Wochen im Dumm TV:
Investigativer Journalist deckt die Waffenmaffia auf. Wie der Staat rechtsradikale Straftäter bewaffnet.
Einblendung G20 und relativierung der Linksfaschistischen Straftaten.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Olga von der Wolga:

 

 

Zeig mal her deine Straftaten und wir treffen uns mal bei einem Schießstand deiner Wahl...
und berichtest einfach mal über dein Leben und wie du an Waffen gekommen bist.


 

Durch die Armee bzw. Wehrpflicht (dieses Wort Wehrpflicht steht jetzt wohl auf dem Index, weil ganz rechts gemaasregelt) u.a. bin ich ganz pöse an eine Pistole bekommen, danach sogar vom Staat gezwungen worden damit in Feld und Wiesen zu führen und ab und zu schiessen und ich durfte sie nach dem Dienst sogar behalten. Das ist ganz ganz pöse-muss man gleich verbieten. :drinks:

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BigMamma:

Eingestellt bedeutet, es kam nichts sinniges dabei raus...

 

WaffG §5 (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie ....
 
Kommt also auch auf den SB an, bei der Liste.
Die Beantragung des KWS dürfte hier für Klarheit bei überschaubaren Kosten sorgen.
Geschrieben

Egal was Du hier für Antworten bekommst, nur Dein Amt wird Dir Hieb- und Stichfest sagen können ob Du eine WBK bekommst oder nicht falls Du eine beantragen willst. Der Vorschlag von low-ready bringt Dich am schnellsten weiter.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiß nicht so Recht, Jannes.

 

Am Besten solltest Du einfach Angeln gehen, das ist auch ein schönes Hobby. 

 

Oder Macramee.

 

Waffen sind eher weniger geeignet. 

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Olga von der Wolga:

- Sieht der Sachbearbeiter überhaupt diese gesamte Liste? JAAAAAAAAA !

 

Nein, sieht er nicht.

 

Niemals den Sachbearbeiter auf Vergehen in der Vergangenheit ansprechen. Entweder er weiß was oder er weiß nichts. In auch noch auf etwas hinzustossen, dass er nicht weiß wäre Unklug.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb EkelAlfred:

Oder Macramee.

Therapeutisches Töpfern geht auch.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb BigMamma:

Eingestellt bedeutet, es kam nichts sinniges dabei raus... das einzige, was also bleibt, sind die 2x Arbeitsstunden und das war vor 15 Jahren... Verjährungsdauer ist 10... versuchen und schauen... und nein, ich kann da nicht mitreden, als ich meine erste Pappe bekam, hatte ich nicht mal Punkte in Flensburg...

Mit jedem Delikt verlängert sich auch die Gesamtspeicherfrist.

Aber mal ehrlich, im wesentlichen handelt es sich bei den Tatvorwürfen um Gewaltdelikte, von daher würde ich als Sb alles daran setzen dass so jemandem keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt werden.

Wir haben alle mal "Dummheiten" gemacht, 1 - 2 x erwischen lassen würde ich noch durchgehen lassen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Nakota:

Nein, sieht er nicht.

 

Niemals den Sachbearbeiter auf Vergehen in der Vergangenheit ansprechen. Entweder er weiß was oder er weiß nichts. In auch noch auf etwas hinzustossen, dass er nicht weiß wäre Unklug.

Ich verweise noch einmal auf die unterschiedlichen Strukturen der Waffenbehörden, mal beim OA, mal beim LKA!

Geschrieben

Da hast du es aber zwischen 18-23 so richtig krachen lassen. Wobei ich mich Frage ,ob du echt bei jeder Sache erwischt wurdest , die du gemacht hast, was schon für gewaltig Pech oder Dummheit spricht.

Oder ob das sozusagen nur eine best of Liste ist, die wirklich rausgekommen ist.

 

 

Geschrieben

Leute! Es ist Sache der Behörden und des Sachbearbeiters zu beurteilen ob er Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Sinne des WaffG besitzt.

Ist diese gegeben, steht Ihm die WBK genauso zu wie jedem anderen auch.

 

Euer Bauchgefühl und persönliche "Abneigung" interessieren da überhaupt garkeinen.

 

Wenn er sein Leben auf die Reihe gekriegt hat, gut für Ihn.

Und wenn wir einen zuverlässigen und rechtstreuen WBK Besitzer mehr haben, gut für uns.

Also aufhören zu meckern und sachlich bleiben.

Geschrieben

Wobei Verstoß gg. WaffG auch enthalten ist, wenn ich das als § 51 WaffG deuten sollte (anst. § 051 WaffG wie geschrieben) dann ist der Gegenstand ein Verbrechenstatbestand, wobei alles unter das Jugendstrafrecht gefallen sein dürfte, wo besondere Milde gilt.

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